Fremdwährungskredit Definition und Risiken

Fremdwährungskredit Anwalt – Bankkunden haben – im Rahmen des Bank- und Kapitalmarktrechts – gute Chancen Ihren Kredit zu widerrufen oder Schadensersatz im Falle einerFalschberatung zu fordern. Wir, die Herfurtner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, haben Ihnen alle Informationen zur Definition und Klage im Falle einer Falschberatung bei Fremdwährungskredit zusammengefasst. Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gewissenhaft und umfassend.

Inhaltsverzeichnis

  1. Fremdwährungskredit – Auswirkunge
  2. Fremdwährungskredit Klage – Rückabwicklung bei Falschberatung
  3. Fremdwährungskredit – Risikokredit
  4. Ausstieg aus Fremdwährungskredit
  5. Schadensersatz bei nicht ausreichender Beratung
  6. Liste von Banken – Deutschland und Österreich
  7. Urteil Fremdwährungskredit
  8. Fremdwährungsdarlehen News
  9. Rechtsberatung und Warnliste

Auswirkungen auf Fremdwährungskredit

Der drastische Anstieg des Schweizer Frankens Mitte Januar 2015 hat viele Bankkunden in einen Schockzustand versetzt. Durch die Entscheidung der SNB, den Schweizer Franken freizugeben, sind über Nacht möglicherweise erhebliche Verluste bei Ihrem Fremdwährungskredit entstanden.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung haben Fremdwährungskredite ein Volumen von 7,1 Milliarden Euro erreicht. Damit sind die verheerenden Auswirkungen auf CHF-Darlehen nicht nur Einzelfälle.

Kreditnehmer stehen nun davor, Entscheidungen für Ihren Fremdwährungskredit zu treffen. Zum einen wird der in EURO zu zahlende Schuldendienst deutlich teurer. Zum anderen verlangen viele Banken weitere Sicherheiten für die laufenden Darlehen.

In vielen Fremdwährungskredit-Verträgen ist vereinbart worden, dass die Bank bei entsprechenden Voraussetzungen eine Nachbesicherung fordern darf. Selbst wenn dieses Recht der Bank nicht explizit erwähnt wird, gelten die AGB´s des Kreditinstituts.

In der Regel ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, zusätzliche Sicherheiten verlangen zu können, aufgeführt.

Das Bankrecht legt fest: Sollten sich Fremdwährungskredit-Nehmer auf das Fehlen einer Regelung zu weiteren Sicherheiten im Kreditvertag berufen, erhält die Bank das Recht, das laufende Darlehen zu kündigen.

Im Falle von Immobiliendarlehen und einem Fremdwährungskredit führt das zu einer drohenden Zwangsvollstreckung und zum Verlust des Eigenheimes, wenn der Kreditnehmer keine Anschlussfinanzierung vorweisen kann.

Fremdwährungskredit Klage – Rückabwicklung bei Falschberatung

Banken sind verpflichtet, auf die Risiken von Wechselkursschwankungen hinzuweisen.

Sollte das nicht geschehen sein, ist eine Rückabwicklung bei Fremdwährungskredit-Geschäften ohne Verluste möglich.

Durch die Entscheidung des EuGH vom 30.04.2014 (C-26/13) wurden die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Bankkunden müssen beim Abschluss von Fremdwährungskredit-Verträgen deutlich erkennen können, welche finanziellen Folgen sich aus einer Klausel ergeben, die eine Rückzahlung eines Darlehensbetrages in Fremdwährung zu einem aktuellen Verkaufskurs haben kann.

Kreditnehmer müssen also die wirtschaftlichen Folgen bei Fremdwährungskredit-Geschäften abschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Devisenverkaufskurs Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrags bei dessen Auszahlung herangezogene Devisenankaufskurs.

Wenn das Kreditinstitut nicht pflichtgemäß über das Risiko des Darlehens und des Fremdwährungskredit-Vertrages in fremder Währung aufgeklärt hat, muss die Bank das komplette Darlehen als Euro-Darlehen neu berechnen.

Bankkunden müssen das Darlehen lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückzahlen. Das durch den Fremdwährungskredit entstandene Währungsrisiko verleibt in diesem Fall bei der Bank.

In anderen Fällen werden Kunden aufgrund der Wechselkursveränderungen nach einer Risikoüberprüfung aufgefordert, bei laufenden Fremdwährungskredit-Verträgen Eigenkapital nachzuschießen.

Erfüllt ein Kunde seine Nachschusspflicht bei einem Fremdwährungskredit nicht, wird von einigen Banken eine Kurssicherung zu Lasten des Darlehensnehmers vorgenommen.

So kann ein Währungsswap als eine “Versicherung” gegen zukünftige Währungsschwankungen abgeschlossen werden. Dessen Kosten trägt natürlich der Kunde.

Fremdwährungskredit ist Risikokredit

Eine große Anzahl von Kreditinstituten haben den Fremdwährungskredit als günstige Alternative zu vermeintlich teuren Inlandskrediten angeboten. Dabei wurden Währungsgewinne angepriesen. Von Währungsverlusten war allerdings selten die Rede.

Die erheblichen Risiken dieser Fremdwährungskredite wurden massiv heruntergespielt.

Die meisten Bankkunden konnten aufgrund der nicht vorhandenen oder schlechten Beratung nicht erkennen, dass man mit einem Fremdwährungskredit auf den Währungsgewinn spekuliert.

Bankmitarbeiter haben mit Hinweis auf Ihre langjährige Erfahrung und die Vorlage von „aussagekräftigen“ Diagrammen versucht, Ihre Angebote zu untermauern.

“Widerrufsjoker” – Ausstieg aus Fremdwährungskredit

Ein Widerruf des Kredits oder das Berufen auf die aktuelle europäische Rechtsprechung kann dazu beitragen die Verbindlichkeiten aus einem Fremdwährungskredit deutlich zu vermindern. Bei einer falschen Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Bankkunden können daher auch noch Jahre nach Vertragsschluss den Darlehensvertrag vorzeitig auflösen und den Widerruf des Kreditvertrages erklären.

Auch die ansonsten verpflichtende Vorfälligkeitsentschädigung können Bankkunden einsparen.

Nach einer gesetzlichen Neuregelung im Jahre 2002 arbeiteten viele Banken mit fehlerhaft formulierten Widerrufsbelehrungen.

Von einem voreiligen ziehen des “Widerrufsjokers” ist aber abzuraten. Um mögliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollte diese Option vorher durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden.

Schadensersatz bei nicht ausreichender Beratung

Banken, Finanzierungsberater und Vermittler sind verpflichtet, ihre Kreditnehmer über alle wesentlichen Umstände des Fremdwährungskredites aufzuklären. Insbesondere gehört zu diesen Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten, die Risiken eines spekulativen Darlehensvertrages zu erklären und die wirtschaftlichen Folgen für den Kunden zu beschreiben.

Wird bei einem Fremdwährungskredit im Rahmen einer Immobilienfinanzierung auf die Währungsrisiken nicht entsprechend hingewiesen und entsteht dadurch dem Kreditnehmer ein Schaden, haften Banken und Berater auf Schadensersatz aufgrund einer Pflichtverletzung.

Ein lediglicher Hinweis auf abstrakte Risiken kann nicht ausreichend sein.

Vor Vertragsabschluss müssen die konkreten finanziellen Auswirkungen im Risikofall genannt werden. Nur dann kann ein Kreditnehmer eine objektive Entscheidung treffen.

Auch wenn Kreditverträge eine Risikobelehrung enthalten, entspricht diese nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem sind Bankberater verpflichtet, auf die finanziellen Risiken direkt hinzuweisen. Entscheidend sind der tatsächliche Ablauf und der Inhalt des Beratungsgespräches.

Bankkunden, die ein Darlehen in fremder Währung abgeschlossen haben, sollten die den Verträgen zugrunde liegenden Bedingungen durch einen Rechtsanwalts prüfen lassen.

In vielen Fällen bestehen gute Aussichten das verlorene Geld wieder zu bekommen.

Liste von Banken, die einen Fremdwährungskredit angeboten bzw. vermittelt haben (nicht vollständig)

  • Bayerische Landesbank
  • DZ Bank
  • Helaba
  • Sparkasse AltöttingSparkasse Aachen
  • Sparkasse Bodensee
  • Kreisparkasse Böblingen
  • Sparkasse Dinslaken
  • Sparkasse Erding
  • Sparkasse Freiburg
  • Sparkasse Gengenbach
  • Sparkasse Hanau
  • Sparkasse Hannover
  • Sparkasse Regensburg
  • Kreissparkasse Köln
  • Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
  • Sparkasse Hochrhein
  • Sparkasse Miltenberg-Oberburg
  • Sparkasse Nordhorn
  • Sparkasse Westmünsterland
  • VR Bank Rhein Neckar
  • Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold

Österreichische Banken

  • Oberbank
  • Erste Sparkasse
  • Sparkasse Oberösterreich
  • Sparkasse Bludenz
  • Sparkasse Bregenz Bank AG
  • Sparkasse Imst
  • Tiroler Sparkasse

Urteil Fremdwährungskredit – Unsicherheit für Banken und Vermögensberater – Verbraucher und Verbraucherschützer begrüßen Urteil zu Fremdwährungskrediten.

In einem Urteil vom 5.4.2013 (8 Ob 66/12g) hat der OGH in Österreich der Klage von Verbraucher stattgegeben. Diese hatten auf Feststellung der Haftung für Schäden geklagt, die ihnen aus der Umschuldung eines EUR-Abstattungskredits in einen Schweizer Fremdwährungskredit entstanden sind.

Die Entscheidung freut Verbraucher und Verbraucherschützer, und verstärkt die Unsicherheit auf der Seite der Banken.

Das klagende Ehepaar hatte vor Abschluss des Fremdwährungskredites keine Erfahrung mit Finanzierungsgeschäften oder ähnlichen Transaktionen. Neben der finanzierenden Bank würde die beratende Vermögensberatungsgesellschaft verklagt.

Die Kläger kontaktierten im Jahr 2005 eine selbständige Vermögensberaterin, die sich als regionale Geschäftsstellenleiterin der Vermögensberatergesellschaft vorstellte. Sie empfahl eine Umschuldung des für die Kläger „ungünstigen“ Abstattungskredits auf einen endfälligen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken.

Eine Aufklärung über Risiken des Fremdwährungsdarlehens erfolgte dabei nicht.

Die Kläger schlossen im Verlauf des Jahres 2005 eine fondsgebundene Lebensversicherung (Fonds), mit der Bank einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken ab. Diese wurde ebenfalls von der Vermögensberaterin vermittelt.

Auf Nachfrage des Ehepaars bei Geschäftsabschluss reagierte die finanzierende Bank nicht mit Aufklärung oder intensiven Nachfragen. Die Kläger erhielten als Antwort die Gegenfrage, ob die Kläger dieses Thema nicht mit der Vermögensberaterin besprochen hätte.

Die finanzierende Bank erhielt für den Abschluss des Finanzierungsgeschäfts Provisionen von der Lebensversicherungsgesellschaft und von der Vermögensberatungsgesellschaft. Die selbständige Vermögensberaterin erhielt eine Provision von der Vermögensberatungsgesellschaft.

Im Jahr 2007 stiegen die Zinsenverpflichtung für den Franken-Kredit erheblich an. Die Kläger stimmten deshalb auf Anraten der finanzierenden Bank einer Konvertierung in japanische Yen zu, die einen Kurgewinn ergab.

Über das höhere Risiko aufgrund von Währungsschwankungen wurde die Ehegattin nicht aufgeklärt. Der Ehegatte wurde erst gar nicht um eine Einverständniserklärung gebeten.

Urteil Fremdwährungskredit

Ende 2008 forderte die finanzierende Bank die Kläger auf, zusätzliche Sicherheiten beizubringen, da der aushaftende Kreditbetrag infolge geänderten Wechselkurses des Yen mittlerweile höher als der ursprünglich aufgenommene Kredit war.

Das Feststellungsinteresse der Kläger wurde durch den OGH bejaht. Eine Leistungsklage wegen der unabsehbaren zukünftigen Entwicklungen des Finanzierungsmodells war noch nicht eingetreten. Die Vermögensberaterin muss persönlich haften.

Eine Verjährung wurde als nicht gegeben eingestuft, obwohl der Kreditvertrag bereits im Jahr 2005 abgeschlossen wurde. Erst durch eine Mitteilung der Bank im Jahr 2007 sei den Klägern das Risiko Ihres Finanzierungsgeschäfts bewusst geworden.

Ebenso wurde die Haftung der Vermögensberatungsgesellschaft aufgrund fehlerhafter Aufklärung ihrer Erfüllungsgehilfin, der Vermögensberaterin, bejaht. Auch wurde die finanzierende Bank trotz Vermittlung des Kredits durch Vermögensberater in die Haftung genommen.

Der Grund liegt darin, dass sie konkrete Anhaltspunkte hatte, dass die Vermögensberaterin ihre Pflichten nicht erfüllt hat.

Mit diesem Urteil bestätigte der OGH seine Rechtsprechung mit Bezug auf Fremdwährungsdarlehen und die Beratungspflichten von Vermögensberatern und finanzierenden Banken.

Nach diesem Urteil können Banken in Österreich Ihre Aufklärungspflichten auf die vermittelnden Vermögensberater ohne weiteres abwälzen.

Nachdem die Verjährungsthematik großzügig ausgelegt wurde, ist zu erwarten, dass Verbraucher in ähnlich gelagerten Fällen Schadensersatz aufgrund einer Falschberatung zu Fremdwährungskrediten geltend machen werden.

Fremdwährungsdarlehen News

In Österreich existieren noch 38.000 Darlehensverträge in Fremdwährungen.

Anzahl der Fremdwährungskredite reduziert

Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist das Volumen um 15,7 % zurückgegangen.

Kann Vermieter Verluste bei Fremdwährungskrediten absetzen?

Das Finanzamt akzeptiert steuerlich die gestiegenen Zinszahlungen als Werbungskosten. Ein geltend gemachten Kreditanstieg (Währungsverlust) wird in der Steuererklärung nicht anerkannt. Das Finanzgericht Hamburg argumentiert, dass es sich bei Währungsverlusten um Verluste im Privatvermögen handele.

Fremdwährungskredit: Bank muss Negativzinsen gutschreiben

Das Handelsgericht in Wien hat entschieden, dass der Ausschluss von Negativzinsen nicht zulässig ist.

Es dürfe keine Zinsuntergrenze ohne entsprechende Obergrenze geben.

Bankenstresstest wird Risiken durch Fremdwährungskredite berücksichtigen

In jüngster Zeit haben europäische Banken wegen milliardenschwerer Strafzahlungen mehrfach Maßnahmen zur Erhöhung ihres Eigenkapitals aufschieben müssen. Berücksichtigt werden beim Stresstest nun Risiken aus der Vergabe von Fremdwährungskrediten.

Stop-Loss-Order führte in einigen Fällen zu höheren Verlusten

Ein „Stop-Kurs“ garantiert keinen bestimmten Umtauschkurs, sondern löst nur den Verkauf und die Umkonvertierung aus. Viele Darlehensnehmer stehen nun – trotz Stop-Loss-Order – einer Konvertierung von teilweise weniger als 1,00 Franken je Euro gegenüber.

Die Stop-Loss-Order ist grundsätzlich ungeeignet, das Risiko eines Wegfalles des Mindestkurses komplett abzusichern.

Ansprüche gegen die Bank und Berater sollten geprüft werden.

Rechtsberatung & Warnliste für Anleger und Investoren

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Philipp Franz Rechtsanwalt

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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