Die Bürgerliche Gesellschaft (GbR) stellt einen zentralen Baustein innerhalb des deutschen ökonomischen Systems dar. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Jahr 2024, erfährt die GbR signifikante Anpassungen, die sich darauf konzentrieren, die GbR als Basis aller rechtlich anerkannten Personengesellschaften zu optimieren und das Personengesellschaftsrecht insgesamt auf die Anforderungen eines zeitgenössischen Wirtschaftsklimas abzustimmen.
In diesem Beitrag laden wir Sie ein, diese Reform und ihre Implikationen für Ihr Business detailliert zu erforschen.
Die Auswirkungen des MoPeG auf die GbR
Das MoPeG bringt verschiedene bedeutende Veränderungen für die GbR mit sich. Hier sind einige dieser Modifikationen genauer erklärt:
Rechtsfähigkeit der GbR: Eine der signifikantesten Neuerungen des MoPeG ist die verstärkte Fokussierung auf die Rechtsfähigkeit der GbR. Das MoPeG verankert die Rechtsfähigkeit der GbR konsequent in allen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), was die GbR rechtlich etabliert. Die GbR wird nun nicht mehr in erster Linie als Ad-hoc-Gesellschaft betrachtet, sondern als dauerhafter Zusammenschluss konzipiert, was weitreichende Folgen für die betriebliche und juristische Struktur von GbRs haben wird.
Eigentümer ihres Vermögens: Ein zusätzlicher wichtiger Aspekt ist die Klarstellung, dass das Vermögen einer rechtsfähigen GbR der Gesellschaft selbst zugeordnet ist. Dies könnte einen elementaren Wandel in der finanziellen und operativen Struktur von GbRs zur Folge haben.
Gesellschaftsregister: Eine der augenscheinlichsten Änderungen ist die Etablierung eines Gesellschaftsregisters. Ein solches Register für GbRs hat bisher nicht existiert. Nun haben GbRs die Möglichkeit, sich in dieses öffentliche und rechtssichere Register eintragen zu lassen, was Transparenz und Vertrauen in der Geschäftswelt stärkt. Ein Eintrag ist jedoch nur erforderlich, wenn die Gesellschaft selbst ein eingetragenes Recht, wie beispielsweise ein Grundstück, erwerben möchte.
Zusammenschluss von Freiberuflern: Das MoPeG ermöglicht Freiberuflern, sich als Personenhandelsgesellschaft, etwa als GmbH & Co. KG, zusammenzuschließen. Das bietet ihnen die Chance, ihre Haftung auch für andere Verbindlichkeiten als aus Fehlern in der Berufsausübung zu begrenzen, wie beispielsweise Verbindlichkeiten aus Miet- und Pachtverträgen.
Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften: Mit dem MoPeG wird ein im Gesetz verankertes Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften etabliert. Damit sind fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschafter nicht mehr automatisch ungültig, sondern können innerhalb einer bestimmten Frist angefochten werden.
Das künftige Gesellschaftsregister: Ein detaillierter Einblick
Das Gesellschaftsregister ist eine der zentralen Neuerungen des MoPeG. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie wird es funktionieren?
Definition und Funktion des Gesellschaftsregisters
Das Gesellschaftsregister ist ein neues öffentliches Register, das von den Amtsgerichten verwaltet wird. Es zielt darauf ab, Transparenz und Vertrauen für die GbR zu etablieren. Eine GbR hat die Option, sich in dieses Register eintragen zu lassen, allerdings ist eine solche Eintragung nur dann notwendig, wenn die Gesellschaft ein eingetragenes Recht erwerben möchte, zum Beispiel beim Grundstückskauf.
Prozess der Eintragung ins Gesellschaftsregister
Der Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsregister wird über einen Notar eingereicht. Dieser Prozess findet am Amtsgericht des Sitzes der Gesellschaft statt, wobei eine Dezentralisierung in den Bundesländern zu erwarten ist, ähnlich wie beim Handelsregister. Die Gesellschafter haben die Möglichkeit, den Sitz ihrer Gesellschaft zu bestimmen, welcher auch im Ausland sein kann.
Erforderliche Angaben für die Eintragung ins Gesellschaftsregister
Bei der Anmeldung sind diverse Informationen notwendig. Dazu zählen der Name der Gesellschaft, der Sitz, die inländische Adresse und detaillierte Angaben zu den Gesellschaftern. Da die GbR als außenwirkende Gesellschaft verstanden wird, müssen auch die Vertretungsbefugnisse dargelegt werden. Diese Informationen sind, ähnlich wie beim Handelsregister, für jeden einsehbar.
Rechtliche Konsequenzen der Eintragung ins Gesellschaftsregister
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister bringt einige bedeutende rechtliche Folgen mit sich. Nach der Eintragung ist die Gesellschaft berechtigt, den Zusatz „eGbR“ zu ihrem Namen hinzuzufügen. Darüber hinaus schützt das Gesellschaftsregister als öffentliches Register das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Richtigkeit der eingetragenen Angaben.
Eine der wesentlichsten Konsequenzen der Eintragung ist die Registerfähigkeit der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Eintragung in andere Register, wie beispielsweise das Grundbuch, das Handelsregister, das Aktienregister oder das Markenregister, von der Eintragung in das Gesellschaftsregister abhängt.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage werden nun nicht mehr die einzelnen Gesellschafter, sondern die GbR unter ihrem Namen selbst in andere Register eingetragen. Dies erleichtert den Prozess bei einem Wechsel der Gesellschafter, da keine Veränderungen in den jeweiligen Registern mehr erforderlich sind.
Handlungsbedarf für Unternehmer
Angesichts dieser umfangreichen Änderungen sollten Unternehmer schon jetzt prüfen, welche Anpassungen ihrer Gesellschaftsverträge notwendig sind. Es ist wichtig, sich frühzeitig auf die Reform einzustellen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen bereit ist, die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema zusammengestellt.
Was ist das Gesellschaftsregister?
Das Gesellschaftsregister, das von den Amtsgerichten geführt wird, dient als öffentlich zugängliche Quelle zur Bereitstellung von Informationen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Es wurde entwickelt, um sowohl Transparenz zu gewährleisten als auch das Vertrauen in die GbR zu stärken. Eine GbR hat die Möglichkeit, sich in diesem Register eintragen zu lassen, dies ist jedoch nicht obligatorisch.
Wer kann sich in das Gesellschaftsregister eintragen lassen?
In Zukunft können sich GbRs in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung wird über einen Notar eingereicht und findet am Amtsgericht des Sitzes der Gesellschaft statt. Die Gesellschafter können den Sitz ihrer Gesellschaft bestimmen, welcher auch im Ausland sein kann.
Was wird in das Gesellschaftsregister eingetragen?
Bei der Anmeldung in das Gesellschaftsregister sind diverse Informationen anzugeben, darunter der Name der Gesellschaft, der Sitz, die inländische Adresse und detaillierte Angaben zu den Gesellschaftern. Auch die Vertretungsbefugnisse müssen dargelegt werden.
Was sind die Rechtsfolgen der Eintragung in das Gesellschaftsregister?
Die Eintragung in das Gesellschaftsregister hat einige bedeutende rechtliche Folgen. So kann die Gesellschaft nach der Eintragung den Zusatz „eGbR“ zu ihrem Namen hinzufügen. Wesentlich ist, dass die Eintragung in andere Register von der Eintragung in das Gesellschaftsregister abhängt. Zudem schützt das Register das Vertrauen in die Richtigkeit der eingetragen Angaben.
Welche Auswirkungen hat das MoPeG auf mein Unternehmen?
Das MoPeG bringt einige bedeutende Veränderungen für Unternehmen, insbesondere für GbRs, mit sich. Dazu zählen die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters, die stärkere Betonung der Rechtsfähigkeit der GbR und die Klarstellung, dass die GbR Träger ihres Vermögens ist. Unternehmen sollten ihren Handlungsbedarf prüfen und sicherstellen, dass sie die neuen Vorgaben umsetzen können.
GbR Gesellschaftsregister 2024 – Ein Schritt in die Zukunft
Das MoPeG bewirkt eine grundlegende Neugestaltung der GbR als Außengesellschaft. Die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters soll Transparenz und Publizität für die rechtsfähige Außengesellschaft schaffen. Insbesondere für eine GbR mit zahlreichen Gesellschaftern ergeben sich Vereinfachungen, da bei einem Wechsel der Gesellschafter keine Änderungen in den jeweiligen Registern mehr notwendig sind.
Es ist nun von zentraler Bedeutung, dass sich Unternehmer mit diesen Änderungen auseinandersetzen und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen.
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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