Gebührenordnung für Ärzte – Das komplexe System der Arzthonorare verstehen und nachvollziehen können ist wichtig, nicht nur für Ärzte selbst, sondern auch für Patienten. Die Gebührenordnung ist ein entscheidender Faktor für die Kosten im Gesundheitswesen und hat unmittelbaren Einfluss auf den finanziellen Aspekt der Behandlung.
In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles über die Gebührenordnung für Ärzte, ihre Bedeutung, die verschiedenen Sätze und ihre Berechnung, sowie wie Sie als Patient oder Arzt damit umgehen sollten.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist die Gebührenordnung für Ärzte?
- Die Bedeutung der Gebührenordnung für Ärzte
- Die verschiedenen Sätze und ihre Berechnung
- Gebührenziffern und Leistungskomplexe
- Die Unterschiede zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten
- Abrechnungsbeispiele und Praxisfälle
- Sonderfälle und Besonderheiten
- Fragen und Antworten zur Gebührenordnung für Ärzte
- Checkliste für eine korrekte Abrechnung
- Zusammenfassung und Fazit
Was ist die Gebührenordnung für Ärzte?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein gesetzlich verankertes Regelwerk, welches die ärztlichen Leistungen und Behandlungen in Deutschland strukturiert und bewertet. Die GOÄ bildet die rechtliche Grundlage für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen und legt fest, welche Vergütungen Ärzte für ihre erbrachten Leistungen erhalten.
Die Bedeutung der Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung ist für das Gesundheitswesen und jeden darin Tätigen von zentraler Bedeutung. Sie regelt die Beziehungen zwischen Ärzten, Patienten und Kostenträgern und ist insbesondere für die Finanzierung der medizinischen Versorgung wichtig.
Sie bildet die Basis für die zulässigen Honorarforderungen von Ärzten und dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Kostenstrukturen für alle Beteiligten. Darüber hinaus kann die GOÄ auch für die Vertragsverhandlungen zwischen Ärzten und Kostenträgern von Bedeutung sein und indirekt Einfluss auf die Qualität der medizinischen Versorgung nehmen.
Die verschiedenen Sätze und ihre Berechnung
Die Gebührenordnung für Ärzte legt verschiedene Steigerungssätze für die ärztlichen Leistungen fest, die in einem festen Rahmen von einem einfachen bis zu einem dreieinhalbfachen Steigerungssatz variieren können.
- Einfacher Satz: Dieser Satz entspricht dem Basishonorar, das in der GOÄ festgelegt ist.
- Zwischenzeitiger Satz: Dieser Satz liegt zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen Satz und wird individuell ausgehandelt.
- Dreieinhalbfacher Satz: Dieser maximale Satz darf nur bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Behandlungen oder in Notfällen angesetzt werden und bedarf einer entsprechenden Begründung.
Die Berechnung der ärztlichen Honorare erfolgt anhand der in der GOÄ festgelegten Gebührenziffern und Leistungskomplexe. Entsprechend der erbrachten Leistung oder Behandlung wählt der Arzt die zutreffende Gebührenziffer und multipliziert sie mit dem anzuwendenden Steigerungssatz.
Gebührenziffern und Leistungskomplexe
In der Gebührenordnung für Ärzte sind rund 1.200 Gebührenziffern enthalten, die die gesamte Palette an ärztlichen Leistungen abbilden. Zu jeder Ziffer gehört eine standardisierte Beschreibung der ärztlichen Leistung sowie eine Punktzahl, die den jeweiligen finanziellen Wert dieser Leistung repräsentiert.
Die Gebührenziffern sind in verschiedene Leistungskomplexe unterteilt, die thematisch zusammenhängende Leistungen bündeln. Beispiele hierfür sind das „Gespräch“ (Komplex 1), die „Untersuchung“ (Komplex 5) oder die „Therapie“ (Komplex 8).
Die Unterschiede zwischen Privatpatienten und gesetzlich Versicherten
Ein wesentlicher Unterschied in der Abrechnung von ärztlichen Leistungen besteht darin, dass die Gebührenordnung für Ärzte nur für Privatpatienten und Selbstzahler gilt. Für gesetzlich versicherte Patienten gelten die Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), der von den Krankenkassen getragen wird und auf einem anderen Berechnungssystem basiert.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass privatversicherte Patienten üblicherweise höhere Honorare für ihre Behandlungen zahlen, da die Abrechnung deutlich flexibler ist und häufig von individuellen Vereinbarungen zwischen Arzt und Patient abhängt. Der EBM hingegen ist strikter ausgestaltet und erlaubt weniger Spielraum für individuelle Abrechnungsoptionen.
Abrechnungsbeispiele und Praxisfälle
In diesem Abschnitt werden einige konkrete Beispiele aus der Praxis vorgestellt, um einen besseren Einblick in das Thema „Gebührenordnung für Ärzte“ und die damit verbundenen Fragestellungen zu ermöglichen.
- Fall 1: Ein Privatpatient kommt mit einer komplexen Symptomatik in die Praxis und benötigt eine umfassende Untersuchung. Der einfache Satz für die Untersuchung beträgt 50 Euro, der dreieinhalbfache Satz 175 Euro. Da der Arzt das Ausmaß der Behandlung als extrem ansieht, berechnet er den dreieinhalbfachen Satz und begründet dies in der Rechnung.
- Fall 2: Ein gesetzlich versicherter Patient benötigt ebenfalls eine umfassende Untersuchung, allerdings werden die Kosten hier auf Basis des EBM berechnet und vom Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Patient hat keine Zuzahlungen zu leisten.
Sonderfälle und Besonderheiten in der Gebührenordnung für Ärzte
In der Praxis gibt es immer wieder Sonderfälle und Besonderheiten, die bei der Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte eine Rolle spielen können. Hier sind einige davon näher erläutert:
Analogziffern
Die Gebührenordnung enthält für die meisten ärztlichen Leistungen spezifische Gebührenziffern. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass eine erbrachte Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist. In solchen Fällen können Analogziffern verwendet werden, bei denen die Abrechnung einer ähnlichen ärztlichen Leistung als Basis herangezogen wird.
Die verwendete Analogziffer sollte jedoch in Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistung entsprechen und in der Rechnung entsprechend begründet werden.
Sekundieren
Unter Sekundieren versteht man die Anwesenheit eines weiteren Arztes bei einer Behandlung oder Untersuchung aus medizinischen Gründen oder zur fachlichen Unterstützung des behandelnden Arztes. Grundsätzlich gilt hierbei, dass auch der sekundierende Arzt seine Leistung in der Gebührenordnung für Ärzte entsprechend abrechnen kann.
Hier ist jedoch darauf zu achten, dass es sich tatsächlich um eine medizinisch notwendige Anwesenheit handelt und nicht um eine reine Unterstützungsleistung.
Ärztliche Gutachten und Diagnostik
Zur Erstellung von Gutachten im medizinischen Bereich, beispielsweise im Rahmen von Versicherungsfragen, gerichtlichen Auseinandersetzungen oder im sozialmedizinischen Kontext, können Ärzte ebenfalls Leistungen aus der Gebührenordnung abrechnen. Hierbei sollten die entsprechenden Ziffern und Leistungsbewertungen der GOÄ berücksichtigt und zutreffend angewandt werden.
Es ist ebenfalls entscheidend, die Rechnungsstellung transparent und nachvollziehbar zu gestalten, um Unklarheiten und Nachfragen seitens der Auftraggeber zu vermeiden.
Nachträgliche Leistungen
In bestimmten Fällen können Ärzte bei der Behandlung von Patienten aufgrund neuer Diagnosen oder Komplikationen zusätzliche Leistungen erbringen, die im ersten Schritt nicht abgerechnet wurden. In solchen Situationen ist es in der Regel möglich, die nachträglichen Leistungen separat in Rechnung zu stellen. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die nachträgliche Leistung in der Gebührenordnung für Ärzte enthalten ist und keine Leistungen doppelt abgerechnet werden.
Rechnungskorrektur bei Fehlern
Sollte ein Fehler bei der Ausstellung der Rechnung entdeckt werden, etwa durch eine fehlerhafte Gebührenziffer oder eine falsche Berechnung, ist es wichtig, die Rechnung umgehend zu korrigieren und dem Patienten die korrigierte Rechnung zukommen zu lassen. Fehlerkorrekturen sollten so klar und transparent wie möglich dargestellt und begründet sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bonusvereinbarungen und Vergünstigungen
In bestimmten Fällen kann der behandelnde Arzt Bonusvereinbarungen oder Vergünstigungen für den Patienten anbieten, beispielsweise bei langfristigen Behandlungsplänen oder einer größeren Anzahl von Untersuchungen. Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, sollten jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte liegen und entsprechend dokumentiert werden.
Insgesamt sind Sonderfälle und Besonderheiten ein relevanter Aspekt in der Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte. Im Zweifelsfall sollten Ärzte und Patienten das Gespräch miteinander suchen, um Unklarheiten zu klären und die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.
Bei komplexeren Fragestellungen kann es sinnvoll sein, eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um eine angemessene und gesetzeskonforme Abrechnungspraxis zu gewährleisten.
Fragen und Antworten zur Gebührenordnung für Ärzte
- F: Wie häufig wird die Gebührenordnung für Ärzte überarbeitet oder angepasst?
A: Die GOÄ unterliegt regelmäßigen Anpassungen, die im Allgemeinen alle 2-3 Jahre erfolgen. Allerdings sind auch kurzfristigere Änderungen möglich. - F: Sind alle Ärzte an die GOÄ oder den EBM gebunden?
A: Ja, alle in Deutschland tätigen Ärzte müssen sowohl die Regelungen der GOÄ (für Privatpatienten) als auch des EBM (für gesetzlich Versicherte) einhalten. - F: Was kann ich tun, wenn ich als Patient eine Rechnung erhalte, die ich für zu hoch halte?
A: In einem solchen Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt suchen und um eine Klarstellung bzw. Korrektur der Rechnung bitten. Wenn dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder einen Anwalt für Medizinrecht wenden.
Checkliste für eine korrekte Abrechnung
- Ermitteln Sie die zutreffende Gebührenziffer für die erbrachte Leistung
- Überprüfen Sie den anzuwendenden Steigerungssatz und prüfen Sie, ob eine Begründung für einen erhöhten Satz erforderlich ist
- Achten Sie darauf, dass alle erbrachten Leistungen in der Rechnung aufgeführt sind, aber keine Leistungen doppelt berechnet werden
- Stellen Sie sicher, dass die Rechnung übersichtlich und verständlich ist und alle notwendigen Informationen (z. B. Anschrift des Patienten, Datum der Behandlung, Rechnungsnummer) enthält
- Beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit von Honorarvereinbarungen
- Scheuen Sie nicht das Gespräch mit Ihren Patienten, um möglichen Rückfragen oder Unklarheiten bezüglich der Abrechnung vorzubeugen
Zusammenfassung und Fazit
Die Gebührenordnung für Ärzte ist ein wichtiges Element im deutschen Gesundheitswesen, das die finanziellen Aspekte ärztlicher Leistungen und Behandlungen regelt. Die Kenntnis der GOÄ und ihrer Regelungen ist für Ärzte und Patienten gleichermaßen von Bedeutung, um Klarheit und Transparenz bei der Abrechnung und im Umgang mit Kostenfragen zu gewährleisten.
In diesem Blog-Beitrag haben wir die verschiedenen Sätze und Berechnungsgrundlagen in der Gebührenordnung für Ärzte ebenso erläutert wie die Unterschiede zwischen privat- und gesetzlich Versicherten. Zudem haben wir konkrete Beispiele und Sonderfälle vorgestellt, sodass Sie künftig selbstbewusster mit dem Thema „Gebührenordnung für Ärzte“ umgehen können.
Abschließend empfehlen wir, dass sowohl Ärzte als auch Patienten immer im Dialog bleiben und sich über aktuelle Entwicklungen und Regelungen in der Gebührenordnung für Ärzte informieren, um eine faire, transparente und gesetzeskonforme Abrechnungspraxis sicherzustellen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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