Gefahrgutbeauftragter – Ein Fachmann, auf den man im Umgang mit gefährlichen Waren nicht verzichten kann! Der Transport von Gefahrgütern ist ein komplexer Bereich, in dem es höchste Sicherheitsstandards einzuhalten gilt, damit Gefahren sowohl für Menschen als auch für die Umwelt vermieden werden.

Dafür sorgt der Gefahrgutbeauftragte, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass im Unternehmen alle Vorschriften im Umgang mit Gefahrgütern eingehalten werden.

In diesem Artikel werden wir die gesetzlichen Pflichten, Verantwortungsbereiche und Praxisbeispiele rund um den Beruf des Gefahrgutbeauftragten genauer beleuchten. Seien Sie gespannt auf Fallstudien, Checklisten und hilfreiche Tipps.

Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten – die Gesetzgebung

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist gesetzlich in § 3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verankert. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, verpacken, abladen oder ähnliche Tätigkeiten ausüben, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Zu diesen Tätigkeiten gehören beispielsweise die Beförderung gefährlicher Stoffe wie chemische Produkte, Batterien oder Explosivstoffe mittels Luft-, See-, Schienen- oder Straßenverkehr. Auch beim Umschlag mit Gefahrgütern oder deren Lagerung kann die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten bestehen.

Der Gefahrgutbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis und überwacht die Gefahrgutprozesse im Unternehmen. Er ist nicht an Weisungen gebunden und fungiert als Berater des Unternehmers bzw. der beauftragten Person(en) sowie der Kolleginnen und Kollegen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Erstellung eines jährlichen Berichts über die Überwachung der Gefahrgutprozesse.

Die beauftragte Person Gefahrgut hingegen ist eine Person, die die Aufgaben des Unternehmers eigenverantwortlich und weisungsbefugt wahrnimmt. Hierbei spielt die Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 14 StGB (Handeln für einen anderen) eine Rolle.

Die Rolle des Gefahrgutbeauftragten in einem Unternehmen

Ein Gefahrgutbeauftragter ist für die Einhaltung der Vorschriften und das Risikomanagement bei der Handhabung von Gefahrgütern verantwortlich.

Er überwacht und schult das Personal, erstellt Notfallpläne und ist sowohl intern Ansprechpartner als auch Bindeglied zwischen dem Unternehmen und den zuständigen Behörden.

Hierbei sind seine Hauptaufgaben die Beratung des Unternehmens zur Gefahrgutbeförderung, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern, die Erstellung von Jahresberichten und die Koordination von Unfalluntersuchungen.

Ausbildung und Qualifikation: Der Weg zum zertifizierten Gefahrgutbeauftragten

Um Gefahrgutbeauftragter zu werden, ist eine spezielle Ausbildung samt Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.

In der Regel handelt es sich hierbei um einen Vorbereitungslehrgang, der drei Wochen dauert und thematisch die verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene, See) sowie die Grundlagen des Gefahrgutrechts abdeckt.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird dem Gefahrgutbeauftragten ein Zeugnis ausgestellt. Es empfiehlt sich, die erworbenen Kenntnisse durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen auf dem Laufenden zu halten, da sich Gefahrgutvorschriften stetig ändern können.

Fallstudie: Lösungsansätze bei Gefahrgutvorfällen

In einem Chemieunternehmen kam es zu einem Vorfall, bei dem während des Umschlags von Gefahrgütern ein Fass Leck schlug und gefährliche Chemikalien ausliefen. Der Gefahrgutbeauftragte wurde umgehend informiert und leitete sofort notwendige Maßnahmen ein.

Nach einer umfassenden Bewertung der Situation wurden folgende Schritte unternommen:

  • Einschaltung des Betriebsarztes zur Bewertung der gesundheitlichen Gefährdung
  • Abriegelung der Gefahrenzone und Warnung betroffener Mitarbeiter
  • Beauftragung einer Spezialfirma zur Umweltsanierung
  • Aufklärung der betroffenen Mitarbeiter über die Vorfälle und deren Auswirkungen
  • Anpassung der internen Gefahrgutrichtlinien und Schulung des Personals in Bezug auf die neuen Regelungen
  • Erstellung eines Unfallberichts und Kommunikation mit den zuständigen Behörden

Durch das professionelle Handeln des Gefahrgutbeauftragten konnte Schlimmeres verhindert werden und das Unternehmen zog die richtigen Schlüsse aus dem Vorfall, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden.

FAQs: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gefahrgutbeauftragten

Was passiert, wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt ist?

Die Nichtbestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann gemäß §45 GGBefG zu empfindlichen Bußgeldern führen. Unternehmen, die vorsätzlich oder leichtfertig keinen Gefahrgutbeauftragten bestellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Kann jeder Mitarbeiter zum Gefahrgutbeauftragten bestellt werden?

Nein, ein Gefahrgutbeauftragter muss eine entsprechende Ausbildung und Prüfung bei der IHK absolviert haben.

Darüber hinaus sollte der Gefahrgutbeauftragte durch seine Stellung im Unternehmen in der Lage sein, die notwendigen Maßnahmen und Vorgaben durchzusetzen und hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Wie lange ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gültig?

Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist zunächst unbefristet gültig. Allerdings müssen Gefahrgutbeauftragte alle fünf Jahre an einer Fortbildung teilnehmen und eine Verlängerungsprüfung bei der IHK ablegen, um ihre Kenntnisse aufzufrischen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Checkliste: Anforderungen an einen guten Gefahrgutbeauftragten

Eine gute gefahrgutrechtliche Beratung ist entscheidend für Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren oder damit umgehen. Daher sollte ein Gefahrgutbeauftragter folgende Anforderungen erfüllen:

  • Fundierte Kenntnisse der Gefahrgutrechtsvorschriften für den jeweiligen Verkehrsträger (Straße, Schiene, See)
  • Organisatorische Fähigkeiten und Durchsetzungsvermögen innerhalb des Unternehmens
  • Verantwortungsbewusstsein und psychologisches Geschick im Umgang mit Mitarbeitern und Behörden
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten, um komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln
  • Bereitschaft zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung, um stets auf dem Laufenden zu bleiben

Fazit: Der Gefahrgutbeauftragte als unverzichtbarer Experte in der Gefahrgutbranche

Die Bedeutung eines Gefahrgutbeauftragten im Unternehmen darf nicht unterschätzt werden, denn er trägt maßgeblich dazu bei, Risiken zu minimieren und den reibungslosen Ablauf der Gefahrgutbeförderung sicherzustellen.

Mit seinen fundierten Kenntnissen und seiner gewissenhaften Arbeit kann ein Gefahrgutbeauftragter sowohl die Produktqualität erhalten als auch Unfälle verhindern und das Ansehen eines Unternehmens wahren.

Wer also mit Gefahrgütern hantiert, sollte auf die Expertise eines professionellen Gefahrgutbeauftragten nicht verzichten!

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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