Die Geistheilung als eine Form der alternativen Heilmethode hat in den letzten Jahren zunehmend an Popularität gewonnen. Gleichzeitig werfen diese Heilmethoden auch viele rechtliche Fragen auf. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag wollen wir uns mit der Rechtslage und den rechtlichen Aspekten der Geistheilung auseinandersetzen. Dabei gehen wir auf gesetzliche Vorgaben, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen zum Thema ein.

Was ist Geistheilung?

Geistheilung oder geistiges Heilen ist eine Form der alternativen Heilmethode, bei der Heiler die Selbstheilungskräfte eines Menschen aktivieren oder dessen Energien beeinflussen, um das körperliche oder seelische Wohlbefinden zu verbessern. Geistheilung umfasst eine Vielzahl von Praktiken wie Handauflegen, Gebete, Meditation, Chakren-Arbeit oder den Einsatz von Heilsteinen.

Gesetzliche Regelungen für Geistheilung

Im deutschen Recht gibt es keine einheitlichen Bestimmungen, die ausschließlich für Geistheilung gelten – allerdings sind verschiedene Gesetze relevant, die auch auf Geistheiler Anwendung finden können. Im Folgenden werden wir einige der wichtigsten gesetzlichen Regelungen betrachten:

Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) regelt die Ausübung der Heilkunde – also die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten – durch Nichtärzte. In vielen Fällen fällt geistiges Heilen unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes.

Nach § 1 HeilprG ist für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt grundsätzlich die Erlaubnis erforderlich, um als Heilpraktiker tätig sein zu dürfen. Die Erlaubnis wird in der Regel nach einer erfolgreichen amtsärztlichen Überprüfung erteilt, bei der der Prüfling seine fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nachweisen muss. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung:

  • Die Ausübung der Heilkunde wird von der Regelung des Heilpraktikergesetzes nicht erfasst, wenn sie lediglich auf die sogenannte „geistige, körperliche und seelische Gesundheit“ abzielt
  • Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis entfällt, wenn eine Person eine Tätigkeit ausübt, die im Rahmen einer nach dem Berufsbildungsgesetz als Ausbildungsberuf anerkannten Ausbildung erworben wurde und keine Diagnose, Therapie oder Heilkunde beinhaltet.

Nichtärztliche Assistenzberufe

Neben dem Heilpraktikergesetz gibt es auch Berufe, die zwar nicht die Bezeichnung „Heilpraktiker“ tragen, aber dennoch Tätigkeiten im Gesundheitswesen ausüben. Dazu zählen etwa Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden, deren Tätigkeiten durch spezifische Gesetze geregelt werden. Voraussetzung für die Ausübung dieser Berufe ist in der Regel eine staatliche Anerkennung und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz regelt die Werbung für Heilmittel, wobei darunter sowohl Arzneimittel als auch Medizinprodukte, Verfahren oder Behandlungen zur Erkennung, Linderung oder Heilung von Krankheiten fallen. Geistheiler müssen sich daher an die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes halten, wenn sie für ihre Dienstleistungen werben wollen. Insbesondere müssen sie darauf achten, dass:

  • Die Werbung keine irreführenden Angaben enthält und keine Heilversprechen macht
  • Die Werbung nicht auf persönliche Empfehlungen von Personen abzielt, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung oder ihrer Reputation im Gesundheitswesen besonderes Vertrauen genießen
  • Keine unwahren oder übertriebenen Angaben über die Wirksamkeit oder Nebenwirkungen der angebotenen Heilmethode gemacht werden
  • Keine Lockvogelangebote verwendet werden, um Kunden zu gewinnen

Aktuelle Gerichtsurteile zur Geistheilung

In diesem Abschnitt werden wir einige wichtige Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Geistheilung betrachten, um besser zu verstehen, wie die Rechtsprechung das Thema behandelt und welche rechtlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden.

Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 23.02.2010, Az. 5 U 133/07

Das OLG Köln entschied in diesem Fall, dass ein Heiler, der für seine geistigen Heilbehandlungen werblich versprochen hatte, bestimmte Krankheiten „ursächlich zu heilen“, gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoßen hat. Es wurde entschieden, dass solche Heilversprechen irreführend und unzulässig sind, weil sie in der Regel nicht eingehalten werden können und zudem den Wettbewerb verzerren.

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.03.2012, Az. I ZR 111/11

Der BGH entschied, dass ein Hellseher und Geistheiler, der sich mit dem für Mediziner typischen „Dr.“-Titel schmückte und diesen bei seinen öffentlichen Auftritten und auf seiner Internetseite führte, widerrechtlich gehandelt habe. Der Geistheiler hatte sich diesen Titel selbst verliehen und besaß keine akademische Ausbildung, die eine solche Bezeichnung rechtfertigen würde. Das Gericht urteilte, dass dieser Missbrauch des „Dr.“-Titels gegen das Wettbewerbsrecht verstoße und eine Irreführung der Verbraucher darstelle.

Bayerisches Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 26.06.2015, Az. M 16 K 14.2897

Hinsichtlich der Frage, ob geistige Heilmethoden auch unter das Heilpraktikergesetz fallen, entschied das VG München, dass dies in einem konkreten Fall doch der Fall sei. Eine geistige Heilerin hatte zwar keine Diagnosen gestellt und die Heilung von bestimmten Krankheiten ausgeschlossen, jedoch beabsichtigte sie eine „bewusste Beeinflussung des geistigen Feldes“ zum Zwecke der „körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit“ ihrer Klienten. Das Gericht urteilte, dass diese Tätigkeit als Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes anzusehen sei und daher eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erforderlich sei.

FAQs zu Geistheilung und Recht

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Geistheilung und Recht:

Benötigt ein Geistheiler unbedingt eine Heilpraktikererlaubnis?

Nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit des Geistheilers als Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes angesehen wird. Ist dies der Fall, so ist eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich. Andernfalls können Geistheiler unter bestimmten Umständen auch ohne Erlaubnis tätig werden – etwa wenn sie lediglich in der seelisch-geistigen Gesundheitsförderung arbeiten und keine Diagnosen oder Therapie von Krankheiten anbieten.

Welche Konsequenzen drohen Geistheilern, die ohne erforderliche Heilpraktikererlaubnis tätig sind?

Wenn Geistheiler ohne die erforderliche Erlaubnis als Heilpraktiker arbeiten, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Sie können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro belegt werden oder – bei vorsätzlicher Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.

Was müssen Geistheiler bei der Werbung für ihre Dienstleistungen beachten?

Geistheiler müssen sich bei der Werbung für ihre Dienstleistungen an die Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetzes halten. Insbesondere dürfen sie keine irreführenden Heilversprechen machen, keine unzutreffenden oder übertriebenen Angaben über die Wirksamkeit ihrer Methoden verbreiten und keine unerlaubte Werbung in Form von persönlichen Empfehlungen Dritter nutzen. Dabei ist es wichtig, den für Geistheiler möglichen rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, ohne die Grenzen des zulässigen Marketings zu überschreiten.

Können Geistheiler für den Erfolg oder Misserfolg ihrer Behandlungen haftbar gemacht werden?

Grundsätzlich können Geistheiler – wie andere Heilberufler auch – auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn sie gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch einem Patienten Schäden zufügen. Allerdings sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Geistheilern aufgrund der anderen Natur ihrer Tätigkeiten nicht unbedingt mit denen von Ärzten oder Heilpraktikern vergleichbar. In jedem Einzelfall müssen die konkreten Umstände und die individuellen Erwartungen des Patienten berücksichtigt werden, um die Frage der Haftung zu klären.

Inwieweit dürfen Ärzte und Heilpraktiker mit Geistheilern zusammenarbeiten?

Eine Zusammenarbeit von Ärzten oder Heilpraktikern und Geistheilern ist grundsätzlich möglich, sofern beide Seiten sich an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Ärzte dürfen beispielsweise Patienten an Geistheiler überweisen oder mit diesen kooperieren, wenn sie die Einschätzung vertreten, dass dies zur Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten beiträgt. Dabei müssen sie jedoch darauf achten, dass sie ihre eigenen Sorgfaltspflichten nicht verletzen, etwa indem sie sich auf die Kompetenzen der Geistheiler verlassen, ohne ausreichende eigene medizinische Abklärung und Therapieentscheidung zu treffen. Gleichzeitig sollten sowohl Arzt oder Heilpraktiker als auch Geistheiler ihre Kompetenzgrenzen beachten und in der Zusammenarbeit klarstellen, wer für welche Aspekte der Behandlung zuständig ist.

Fazit zu Geistheilung und Recht

Die Geistheilung als alternative Heilmethode bewegt sich in einem rechtlich komplexen Umfeld. Eine umfassende Kenntnis der geltenden Gesetze und Rechtsprechung ist essenziell, um als Geistheiler rechtssicher zu agieren. Die rechtliche Situation kann je nach individueller Tätigkeitsgestaltung variieren und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände.

Die hier aufgeführten Informationen bieten einen ersten Überblick über die Thematik. Für individuelle Fragestellungen und eine ausführliche rechtliche Beratung empfiehlt es sich, auf die Expertise eines Rechtsanwalts zurückzugreifen.

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