In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie alles rund um das Thema „Geld gefunden, darf ich es behalten?“ und darüber hinaus viele weitere interessante Fakten und rechtliche Aspekte zum Umgang mit Fundsachen. Wir werden uns sowohl mit den Pflichten des Finders als auch mit denen des Verlierers beschäftigen und dabei einen detaillierten Blick auf die Gesetzeslage werfen. Diese Informationen sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von Bedeutung, die häufig mit Fundsachen konfrontiert sind.

Was ist eine Fundsache und welche rechtlichen Regelungen gelten?

Bevor wir uns der Frage „Geld gefunden, darf ich es behalten?“ widmen, sollten wir zunächst klären, was unter einer Fundsache zu verstehen ist und welche rechtlichen Regelungen hierfür gelten. Eine Fundsache ist eine bewegliche Sache, die ohne Absicht des Eigentümers von ihm getrennt wurde und sich nun in der Obhut des Finders befindet. Im deutschen Recht ist der Umgang mit Fundsachen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 965 bis 984 BGB.

Die grundlegenden Pflichten des Finders einer Fundsache sind:

  • Anzeigepflicht gegenüber dem Verlierer oder dem zuständigen Fundbüro
  • Auskunftspflicht gegenüber dem Verlierer oder dem zuständigen Fundbüro
  • Aufbewahrungspflicht bis zur Herausgabe an den Verlierer oder das zuständige Fundbüro

Daneben hat der Finder aber auch bestimmte Rechte, die in den folgenden Abschnitten näher erläutert werden. Wichtig ist, dass der Finder kein Eigentum an der Fundsache erwirbt, sondern lediglich ein sogenanntes Besitzrecht. Dieses Besitzrecht hat jedoch einige rechtliche Folgen, auf die wir im weiteren Verlauf noch eingehen werden.

Geld gefunden, darf ich es behalten? Die rechtliche Antwort

Um die Frage „Geld gefunden, darf ich es behalten?“ zu beantworten, müssen wir uns zunächst mit der Anzeigepflicht des Finders gemäß § 965 BGB beschäftigen. Grundsätzlich ist der Finder einer Fundsache verpflichtet, diese unverzüglich dem Verlierer, einem sonstigen Berechtigten oder der zuständigen Behörde, meist dem Fundbüro, anzuzeigen. Dies gilt sowohl für Bargeld als auch für andere Fundsachen.

Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Die Anzeigepflicht entfällt, wenn der Wert der Fundsache offensichtlich geringfügig ist. Der Gesetzgeber hat hierfür keine feste Grenze festgelegt, allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur häufig ein Wert von etwa 10 Euro als Schwelle für die Geringfügigkeit angesehen. Wenn Sie also beispielsweise einen 5-Euro-Schein finden, müssen Sie diesen nicht anzeigen und dürfen das Geld grundsätzlich behalten.

Bei höheren Geldbeträgen oder wertvolleren Fundsachen sind Sie jedoch zur Anzeige verpflichtet. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Wert der Fundsache geringfügig ist, sollten Sie im Zweifel immer eine Anzeige erstatten, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Geld gefunden darf ich es behalten: Entschädigung für den ehrlichen Finder

Wenn Sie eine Fundsache anzeigen und damit Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, haben Sie gemäß § 971 BGB Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt grundsätzlich 5 % des Wertes der Fundsache, bei Geldbeträgen sogar 3 % für die ersten 500 Euro und 5 % für den darüber hinausgehenden Betrag. Der Finderlohn soll den ehrlichen Finder für seine Bemühungen und die Einhaltung seiner Pflichten belohnen und ihn damit von der Versuchung abhalten, die Fundsache unrechtmäßig für sich zu behalten.

Der Anspruch auf Finderlohn entsteht jedoch erst, wenn die Fundsache tatsächlich an den Verlierer oder einen sonstigen Berechtigten zurückgegeben wird. Wenn die Fundsache nach der Anzeige beim Fundbüro verbleibt und der Verlierer sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist meldet, kann der Finder unter Umständen sogar die Fundsache selbst beanspruchen, wie im nächsten Abschnitt erläutert wird.

Eigentumsübergang an den Finder: Wann wird aus „Finders Keepers“ Realität?

In bestimmten Fällen kann der Finder einer Fundsache tatsächlich Eigentum an der Sache erwerben, wenn der Verlierer oder ein sonstiger Berechtigter die Sache nicht innerhalb einer bestimmten Frist abholt. Dies ist in § 973 BGB geregelt und wird als „Ersitzung“ bezeichnet. Hierfür gelten jedoch einige Voraussetzungen:

  • Die Fundsache wurde ordnungsgemäß angezeigt (§ 965 BGB).
  • Die zuständige Behörde hat die Fundsache an den Finder zur Aufbewahrung übergeben (§ 967 BGB).
  • Der Verlierer oder ein sonstiger Berechtigter hat die Sache innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige nicht abgeholt (§ 973 Abs. 1 BGB).
  • Der Finder hat gegenüber der Behörde seinen Willen erklärt, das Eigentum an der Sache erwerben zu wollen (§ 973 Abs. 2 BGB).

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erwirbt der Finder mit Ablauf der sechsmonatigen Frist Eigentum an der Fundsache. Dies gilt auch für gefundenes Geld, sofern der Wert nicht geringfügig ist und die Anzeigepflicht damit entfällt.

Haftung des Finders: Wann drohen rechtliche Konsequenzen?

Wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Pflichten als Finder halten, können unter Umständen rechtliche Konsequenzen drohen. Dies betrifft insbesondere die Anzeigepflicht gemäß § 965 BGB und die Aufbewahrungspflicht gemäß § 967 BGB. Wenn Sie eine Fundsache nicht anzeigen oder unsachgemäß aufbewahren, kann dies zivilrechtliche und unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen haben:

  • Schadensersatzansprüche des Verlierers oder eines sonstigen Berechtigten, wenn die Fundsache durch das Verschulden des Finders verloren geht oder beschädigt wird (§ 986 BGB)
  • Verwirkung des Finderlohns, wenn die Anzeigepflicht verletzt wurde (§ 971 Abs. 2 BGB)
  • Unterlassungsklage des Verlierers oder eines sonstigen Berechtigten, wenn der Finder die Herausgabe der Fundsache verweigert (§ 985 BGB)
  • Strafbarkeit wegen Fundunterschlagung gemäß § 246 StGB, wenn der Finder die Fundsache rechtswidrig und in der Absicht, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, für sich behält

Um solche rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie als Finder immer die gesetzlichen Pflichten beachten und im Zweifel eine Anzeige erstatten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Wert der Fundsache geringfügig ist oder nicht.

Pflichten des Verlierers: Was müssen Sie tun, wenn Sie etwas verloren haben?

Nicht nur der Finder einer Fundsache hat rechtliche Pflichten, sondern auch der Verlierer oder ein sonstiger Berechtigter. Wenn Sie etwas verloren haben und dies bei der zuständigen Behörde oder einem Fundbüro angezeigt wurde, sollten Sie folgende Pflichten beachten:

  • Auskunftspflicht: Sie müssen auf Verlangen des Finders oder der Behörde Auskunft über Ihre Eigenschaft als Verlierer oder berechtigter Inhaber der Fundsache geben (§ 966 BGB).
  • Herausgabeanspruch geltend machen: Sie haben das Recht, die Herausgabe der Fundsache vom Finder oder der Behörde zu verlangen (§ 985 BGB). Dies sollten Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige tun, um einen möglichen Eigentumsübergang an den Finder gemäß § 973 BGB zu verhindern.
  • Finderlohn zahlen: Sie sind verpflichtet, dem Finder den gesetzlich vorgesehenen Finderlohn gemäß § 971 BGB zu zahlen. Dieser beträgt, wie bereits erwähnt, 3 % bzw. 5 % des Wertes der Fundsache. Wenn Sie den Finderlohn nicht zahlen, kann der Finder unter Umständen die Herausgabe der Fundsache verweigern oder gerichtliche Schritte einleiten.

Darüber hinaus sollten Sie als Verlierer oder berechtigter Inhaber einer Fundsache auch die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verlust zu dokumentieren und gegebenenfalls bei der Polizei oder Ihrem Versicherer zu melden. Dies kann insbesondere bei Diebstahl oder Verlust von wertvollen Gegenständen wie Schmuck, elektronischen Geräten oder Dokumenten wichtig sein.

Besondere Regelungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungen oder Verkehrsbetriebe sind häufig mit Fundsachen konfrontiert, da Kunden, Besucher oder Nutzer ihre Sachen dort verlieren oder vergessen. Für diese Fälle gelten besondere Regelungen, die sich insbesondere aus den §§ 978 bis 984 BGB ergeben:

  • Anzeigepflicht: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich zur Anzeige von Fundsachen verpflichtet, die in ihren Räumlichkeiten oder Verkehrsmitteln gefunden werden (§ 978 BGB).
  • Aufbewahrungspflicht: Sie müssen die Fundsachen für eine bestimmte Frist aufbewahren, die in der Regel sechs Monate beträgt (§ 979 BGB).
  • Übergabe an das Fundbüro: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Fundsachen an das zuständige Fundbüro übergeben werden, sofern der Verlierer oder ein sonstiger Berechtigter die Sache nicht abgeholt hat (§ 980 BGB).
  • Finderlohn: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen haben in der Regel keinen Anspruch auf Finderlohn, es sei denn, sie haben besondere Aufwendungen für die Aufbewahrung und Verwahrung der Fundsache gehabt (§ 981 BGB).
  • Eigentumsübergang: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Eigentum an der Fundsache erwerben, wenn der Verlierer oder ein sonstiger Berechtigter die Sache nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abholt (§ 984 BGB).

Um den Umgang mit Fundsachen rechtssicher zu gestalten, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen klare Regelungen und Verfahren für die Aufbewahrung, Anzeige und Herausgabe von Fundsachen einführen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema „Geld gefunden darf ich es behalten?“

In diesem Abschnitt beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema „Geld gefunden, darf ich es behalten?“ und weiteren Aspekten des Umgangs mit Fundsachen.

Darf ich gefundenes Geld unter 10 Euro behalten?

Grundsätzlich dürfen Sie gefundenes Geld im Wert von unter 10 Euro behalten, da hier die Anzeigepflicht entfällt und der Wert als geringfügig angesehen wird. Allerdings sollten Sie im Zweifel immer eine Anzeige erstatten, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Was passiert, wenn ich gefundenes Geld nicht anzeige?

Wenn Sie gefundenes Geld nicht anzeigen, verletzen Sie Ihre gesetzliche Anzeigepflicht gemäß § 965 BGB. Dies kann zivilrechtliche und unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn der Wert der Fundsache nicht geringfügig ist. Sie riskieren Schadensersatzansprüche, den Verlust des Finderlohns oder sogar eine Strafbarkeit wegen Fundunterschlagung gemäß § 246 StGB.

Muss ich gefundene Gegenstände immer beim Fundbüro abgeben?

Nein, Sie müssen gefundene Gegenstände nicht immer beim Fundbüro abgeben. Sie sind lediglich verpflichtet, die Fundsache dem Verlierer, einem sonstigen Berechtigten oder der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 965 BGB). Die Behörde kann Ihnen jedoch die Aufbewahrung der Fundsache auftragen (§ 967 BGB).

Was passiert, wenn der Verlierer einer Fundsache sich nicht meldet?

Wenn der Verlierer einer Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige meldet, kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB). Dies gilt jedoch nur, wenn die Fundsache ordnungsgemäß angezeigt wurde, die Behörde die Sache zur Aufbewahrung übergeben hat und der Finder seinen Willen zum Eigentumserwerb erklärt hat.

Was muss ich tun, wenn ich etwas verloren habe?

Wenn Sie etwas verloren haben, sollten Sie sich zunächst an das zuständige Fundbüro oder die Behörde wenden, um den Verlust anzuzeigen und nachzufragen, ob Ihre Fundsache dort abgegeben wurde. Darüber hinaus sollten Sie Ihre Pflichten als Verlierer beachten, insbesondere die Auskunftspflicht, die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs und die Zahlung des Finderlohns. Ggf. sollten Sie den Verlust auch bei der Polizei oder Ihrem Versicherer melden.

Fazit: Geld gefunden, darf ich es behalten? Die Antwort lautet „Jein“

Die Frage „Geld gefunden, darf ich es behalten?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auf den Einzelfall und insbesondere den Wert der Fundsache ankommt. Grundsätzlich gilt, dass Sie gefundenes Geld im Wert von unter 10 Euro behalten dürfen, da hier die Anzeigepflicht entfällt und der Wert als geringfügig angesehen wird. Bei höheren Geldbeträgen oder wertvolleren Fundsachen sind Sie jedoch zur Anzeige verpflichtet und haben unter Umständen Anspruch auf einen Finderlohn oder sogar auf Eigentumserwerb, wenn der Verlierer sich nicht meldet.

Um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, sollten Sie sich als Finder stets an die gesetzlichen Pflichten halten und im Zweifel eine Anzeige erstatten. Auch als Verlierer oder berechtigter Inhaber einer Fundsache sollten Sie Ihre Pflichten beachten und insbesondere den Finderlohn zahlen, um Ihre Ansprüche auf Herausgabe der Fundsache zu sichern.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls zur Einhaltung bestimmter Regelungen im Umgang mit Fundsachen verpflichtet und sollten klare Prozesse und Verfahren einführen, um den rechtssicheren Umgang mit Fundsachen zu gewährleisten.

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