In der modernen Arbeitswelt ist es üblich, dass Arbeitnehmer neben ihrem Grundgehalt zusätzliche geldwerte Vorteile erhalten. Diese Leistungen sind nicht unbedingt in bar (Gehalt) ausgezahlt, sondern in Form von Sach- oder Dienstleistungen, die einen realen Gegenwert haben und dem Arbeitnehmer zugutekommen. Dieser Beitrag untersucht die steuerlichen Aspekte dieser geldwerten Vorteile und analysiert sowohl die Grundlagen als auch die fortgeschrittenen Themen, die ihrer steuerlichen Behandlung zugrunde liegen.

Definition und Abgrenzung des geldwerten Vorteils

Der geldwerte Vorteil ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezieht sich auf Sach- oder Dienstleistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder einem Dritten zugutekommen lässt. Der geldwerte Vorteil unterscheidet sich von einer Geldleistung dadurch, dass keine Barzahlung erfolgt, sondern die Leistung in anderer Form erbracht wird, beispielsweise durch die Nutzung eines Firmenwagens oder den Erhalt von Firmenaktien.

Beispiele für geldwerte Vorteile können sein:

  • Firmenwagen zur privaten Nutzung
  • Wohnung vom Arbeitgeber
  • Werksangehörigenrabatte
  • Warengutscheine und Geschenkgutscheine
  • Rabatte auf Waren und Dienstleistungen
  • Zinsverbilligte Darlehen
  • Subventionierte Kantine
  • Tankkarten

Rechtliche Grundlage für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen

Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen im deutschen Steuerrecht ist das Einkommensteuergesetz (EStG) und die darauf aufbauenden Gesetze und Verordnungen. Am relevantesten sind hierbei § 19 EStG (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und insbesondere § 8 Abs. 1 EStG:

„Zu den Einnahmen in Geld oder Geldeswert (geldwerter Vorteil) gehören auch (…) Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich erhält, die nicht in einem ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden und die nicht nach § 3 Nr. 32 bis 63 ausdrücklich steuerfrei sind.“

Steuerpflicht Rahmenwerk und Bewertung von geldwerten Vorteilen

Grundsätzlich sind alle geldwerten Vorteile im Rahmen des Arbeitsverhältnisses steuerpflichtig – als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich steuerfrei gemäß § 3 EStG.

Die Bewertung des geldwerten Vorteils ergibt sich in der Regel aus zwei Faktoren:

  • Der Wert des Vorteils entspricht in der Regel dem Betrag, den der Grund für den Vorteil, also beispielsweise das eingesparte Geld für die Miete einer Wohnung oder der Wert der Firmenaktien, auf dem Markt erzielen würde.
  • Der Werbungskostenabzug ist grundsätzlich in voller Höhe möglich, d.h., die Kosten, die durch die Nutzung des geldwerten Vorteils entstehen, können vom steuerlichen Vorteil abgezogen werden.

Die Methoden zur Bewertung und Bemessung von geldwerten Vorteilen können je nach Art des Vorteils variieren. Im Folgenden werden einige Beispiele erörtert:

  • Firmenwagen zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
    • Ein-Prozent-Regelung: Ein Prozent des Bruttolistenpreises wird pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert
    • Fahrtenbuchmethode: Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden anhand eines Fahrtenbuchs erfasst und entsprechend versteuert
  • Wohnung vom Arbeitgeber:
    • Es liegt ein geldwerter Vorteil vor, wenn der Mietspiegelwert der Wohnung den Betrag übersteigt, den der Arbeitnehmer an Miete aufwendet.
  • Dienstleistungen oder Waren, die unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden:
    • Der geldwerte Vorteil kann nach § 8 Abs. 3 EStG mit dem gemeinen Wert (i.d.R. Marktpreis) angesetzt werden, abzüglich des Betrags, den der Arbeitnehmer entrichtet hat.

Aktuelle Gerichtsurteile zur Besteuerung von geldwerten Vorteilen

In den letzten Jahren hat die Besteuerung von geldwerten Vorteilen zunehmend an Bedeutung gewonnen, wie auch zahlreiche Urteile deutscher Gerichte belegen. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller Gerichtsurteile, die sich mit der Besteuerung von geldwerten Vorteilen befassen:

  • Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 07.11.2018, VI R 24/16:
    • Ein geldwerter Vorteil liegt auch vor, wenn Arbeitnehmer verbilligte Waren oder Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen erhalten.
  • BFH, Urteil vom 21.11.2018, X R 44/17:
    • Die Teilnahme an einem Fitness-Programm des Arbeitgebers kann einen geldwerten Vorteil darstellen, wenn das Programm hauptsächlich einem privaten Interesse des Arbeitnehmers dient und keine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
  • BFH, Urteil vom 04.12.2018, X R 2/17:
    • Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem geldwerten Vorteil, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Wagen tatsächlich nutzt oder abstellt.
  • BFH, Urteil vom 10.05.2018, VI R 6/17:
    • Gutscheine für Tankfüllungen können zu einem geldwerten Vorteil führen, wenn sie nicht im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.
  • BFH, Urteil vom 10.10.2018, VI R 43/15:
    • Die Vermietung einer Wohnung an den Arbeitgeber, der sie wiederum einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, führt nur dann zu einem geldwerten Vorteil, wenn der Arbeitnehmer die Wohnung unter Marktpreis mietet.

FAQ zum geldwerten Vorteil und seiner steuerlichen Behandlung

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Mandanten zum Thema geldwerter Vorteil und dessen steuerliche Behandlung:

  1. Welche geldwerten Vorteile sind steuerfrei?Es gibt mehrere geldwerte Vorteile, die gemäß § 3 EStG steuerfrei sind. Hierzu zählen die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Unterstützungen in besonderen Lebenslagen (z. B. Beihilfen bei Krankheit oder Unfall) oder die Teilnahme an betrieblichen Veranstaltungen.
  2. Müssen alle geldwerten Vorteile versteuert werden?Grundsätzlich sind alle geldwerten Vorteile steuerpflichtig, es sei denn, sie sind ausdrücklich steuerfrei gemäß § 3 EStG. Sogenannte Bagatellgrenzen können allerdings gewisse geldwerte Vorteile von der Besteuerung befreien. Die Mindestgrenze für die Steuerfreiheit liegt bei 44 Euro pro Monat.
  3. Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor?Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Sach- oder Dienstleistungen vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält, die aufgrund ihres realen Gegenwerts in Geld oder Geldeswert anzusehen sind und die nicht im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, es sei denn, sie sind ausdrücklich steuerfrei gemäß § 3 EStG.
  4. Wie wird ein geldwerter Vorteil bewertet und besteuert?Die Bewertung eines geldwerten Vorteils erfolgt in der Regel auf Basis des Marktwerts der Leistung, abzüglich des Betrags, den der Arbeitnehmer dafür entrichtet hat. Die Besteuerung erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei der Arbeitgeber den Betrag im Rahmen der Lohnsteuer einbehalten und abführen muss.
  5. Wie können geldwerte Vorteile den Werbungskostenabzug beeinflussen?Die Kosten, die durch die Nutzung des geldwerten Vorteils entstehen, können als Werbungskosten abgezogen werden. Dies reduziert den steuerlichen Vorteil entsprechend und mindert somit die Steuerbelastung des Arbeitnehmers.

Kurz zusammengefasst

Geldwerte Vorteile spielen eine bedeutende Rolle im deutschen Steuerrecht bei der Besteuerung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Die vorliegende Analyse zeigt, dass es zahlreiche Aspekte, Bewertungsansätze und Urteile zu beachten gilt und dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von geldwerten Vorteilen und ihrer Auswirkung auf die eigene Steuererklärung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate zu ziehen.

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