Genie Exchange – Der Anbieter https://zhuekhl.site/ bewarb sich als Trading-Plattform. Die Internetseite ist im Augenblick nicht mehr online. Hier seien kluge Anlagen möglich gewesen.
Wenn Sie bei Genie Exchange investiert haben und es Probleme bei der Auszahlung gibt, stehen Ihnen die Juristen der Anwaltskanzlei Herfurtner mit Rat und Tat zur Seite.
Genie Exchange – kundenorientierter Online Broker?
Derzeit existiert eine enorm hohe Zahl an Investment-Dienstleistern wie u.a. Genie Exchange. Damit war es noch nie so leicht aber auch riskant wie heute, in den volatilen Finanzmärkten zu investieren.
Vor allem weil es zahlreiche Optionen gibt, kann die Auswahl eines Finanzdienstleisters zeitraubend und einschüchternd sein. Insbesondere dann, falls diese Ihren jeweiligen Investitionsbedürfnissen genügen soll.
Sie denken darüber nach, bei Genie Exchange zu investieren? In diesem Fall sind die folgenden Aspekte für Sie als Investoren bedeutsam.
- Staatlich regulierte Online-Broker, sichere Anbieter, Gebühren und Provisionen, Produktoptionen und Kundenbewertungen sind nur einige der Gesichtspunkte, die Sie bei Ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigen sollten.
- Im Bereich Trading im World Wide Web kann man etliche Auftragsarten verwenden.
- Der Eintritt zu den internationalen Finanzmärkten wird für Geldanleger durch Online-Investitionen praktischer und vielseitiger.
Die folgenden Informationen sind allgemeine Empfehlungen für Investoren – unabhängig von der Plattform in die Sie Kapital investieren.
Genie Exchange: Wege einen Online Broker zu beurteilen
Den Anlegern steht eine mannigfaltige Spanne von Investitionschancen zur Auswahl, bei denen seriöse und fragwürdige Dienstleister um ihre Aufmerksamkeit konkurrieren.
Es gibt viele Hinweise darauf, dass eine Finanzdienstleistung oder auch ein Produkt nicht vertrauenswürdig ist, und es ist relevant, ein Auge darauf zu haben. Hier erfahren Sie, worauf Sie gucken müssen, angenommen, dass Sie Ihr hart verdientes Vermögen anlegen.
Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgesellschaften wie Genie Exchange dürfen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich mit staatlicher Autorisierung tätig werden. Die Firmen haben zwar eine Zulassung erlangt, doch das heißt nicht, dass die verkauften Dienstleistungen von ausgezeichneter Qualität sind.
Gesetzt den Fall, dass im Voraus ein von der deutschen Finanzaufsichtsbehörde gebilligter Prospekt oder ein Informationsblatt publiziert wurde, können Anteilsscheine und Anlagen genauso dem allgemeinen Publikum zugänglich gemacht werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt lediglich sicher, dass die Prospekte vollständig, plausibel und stimmig sind. Der Prospekt oder das Informationsblatt von Genie Exchange ist nicht in jedem Umstand notwendig.
Ehe Sie anlegen, empfiehlt es sich sich Überlegungen über Ihre dauerhaften Zielsetzungen machen und begutachten, ob Sie die finanziellen Mittel haben, diese zu erzielen. Übereilen Sie den Prozess nicht. Ehe Sie Ihr Vermögen in eine Geldanlage investieren, sollten Sie sich Zeit nehmen, um die Pro’s und Contra’s anzuschauen. Treffen Sie nicht auf der Stelle eine Wahl, selbst wenn Sie sich mit anderen beraten haben.
Haben Sie bei Genie Exchange ein Investment auf Probe geleistet?
Überredet Genie Exchange Sie dazu, Investments mit einem kleineren Betrag auszuprobieren? Sie können keine Daten über den Finanzdienstleister finden, weil es sich angeblich um ein neues Unternehmen mit interessanten Businessideen handelt?
Die Möglichkeit ist groß, dass der „Insider“-Ratschlag reine Abzocke ist. Nach kürzester Zeit wird Ihnen der Dienstleister erzählen, dass Ihre Kapitalanlage ein enormer Erfolg war, und Sie dazu anhalten, Ihr Investment aufzustocken.
Der Erfolg Ihrer Probeinvestition kann Sie dazu bringen, weitere Investitionen zu tätigen.
Hier sind einige Beispiele unseriöser Investment-Tipps:
- „Möchten Sie 1000 € in 250.00,00 € umwandeln?“
- „Mit der automatischen Aktiengewinn-Methode machen Sie 3500,00 EUR im Kalendermonat!“
- „Widmen Sie uns nur fünf Minuten Ihrer Zeit und werden Sie zum Selfmade-Milliardär.“
- “5-Sterne-Aktie mit einer Dividende von 47,88 Prozent“
Wer zu viel garantiert, und das auch noch unerbeten, ist in den seltensten Fällen seriös! Begutachten Sie gleichwohl auch, welche Angebote und Versprechungen Ihnen vom Broker Genie Exchange gemacht werden.
Unerlaubte Investment-Orders – schützen Sie sich
Die Vergabe von Aufträgen für Wertpapiertransaktionen ohne das Einverständnis des Kontoinhabers kann mitunter zu einem sprunghaften Anstieg des Kurses bestimmter Aktien führen.
Im Besonderen betrifft dies Open-Market-Geschäfte mit illiquiden ausländischen Wertpapieren (Freiverkehr). Bleiben Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie unter Berufung auf scheinbar lukrative Geschäfte oder Gewinnankündigungen angewiesen werden, sensible Daten über die Investition bei Genie Exchange komplett ohne Ihr Einverständnis preiszugeben.
Ihre IBAN, BIC und sonstige Bankleitzahlen sollten Sie niemals an jemanden weitergeben, den Sie nicht kennen. Genauso wenig sollten Sie Ihre Bankkonto- oder Depotnummern sowie Passwörter preisgeben.
Überlassen Sie keine Depot-Dokumente oder Wertpapierabrechnungen von Genie Exchange an jemanden, der Ihnen fremd ist. Auch Anrufer, die sich als Anlageberater, Makler oder Beschäftigter einer Finanzaufsicht darstellen, sind unberechenbar.
Anlagebetrug im Allgemeinen erkennen
Sie wollen bei Genie Exchange investieren? In diesem Fall sollten Sie alle wichtigen Infos über das Unternehmen in Erfahrung bringen.
Kapitalanlagebetrug ist eine spezielle Form des Betruges. Der Kriminelle verspricht oder täuscht gegenüber einem größeren Kreis von Menschen eine gewinnbringende Investition am Kapitalmarkt vor.
Der Kapitalanlagebetrug wird gemäß § 264a StGB mit einer Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.
Als Kapitalanlagebetrug können bisweilen die nachfolgenden Dienstleistungen und Taktiken infrage kommen:
- Unerwünschte telefonische Werbeanrufe, sog. Cold Calling
- Beteiligungen an Wertpapieren, Fonds und Zertifikaten
- Beteiligungen an Unternehmen
- Betrüger verwenden den Markennamen des Anbieters Genie Exchange und klonen das Unternehmen
Wer auf Kapitalanlagebetrüger hereingefallen ist, hat oftmals viel Kapital investiert. Was können Sie tun bei Anlagebetrug?
- Verträge widerrufen oder anfechten: Betroffene, die einen Vertrag abgeschlossen haben, können besagten bei Anlagebetrug widerrufen oder anfechten.
- Polizeibehörde und Finanzaufsicht über einen Rechtsbeistand einbeziehen: Gegen bestimmte betrügerische Firmen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Ausland polizeiliche Sammelverfahren. Die Polizei ist berechtigt, die Bankkonten der Abzocker sperren zu lassen und das Vermögen zu beschlagnahmen. Darüber hinaus wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
- Vermögen zurückholen: Sollten Zahlungen über die Kreditkarte realisiert worden sein, so kann dieses in diversen Fällen durch eine Bestellung einer Rechtsanwaltskanzlei zurückgeholt werden. Bei Überweisungen vom Girokonto aus kann dieses vielmals per Bankauftrag zurückgeholt werden.
- Schadenersatzansprüche geltend machen: Kunden, die fehlerhaft beraten wurden, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater geltend machen.
Undurchschaubare Ausstiegsmöglichkeiten
Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wann und wie viel Geld Sie ausbezahlt bekommen. Meiden Sie am besten langjährige Verträge, die nicht vorzeitig aufgehoben werden können oder bei denen Sie beträchtliche monetäre Verluste einstecken würden.
Schließen Sie langjährige Verträge ohne vorzeitige Möglichkeit der Kündigung ausschließlich mit Dienstleistern wie Genie Exchange ab, an deren Zuverlässigkeit Sie keine Zweifel haben.
Auch wenn Sie die Chance haben, jederzeit auf einen Vertrag zu verzichten oder ihn über einen speziellen Zeitraum zu kündigen, sollten Sie kritisch sein. Sogar wenn Sie diese Absicherung haben, sind Sie immer noch anfällig für monetäre Schäden. Vergewissern Sie sich, dass Sie im Detail wissen, wie viel Kapital Sie zurückerhalten, wenn die Angelegenheit schiefläuft.
Für Aktiengeschäfte zählt die folgende Regelung:
Erkundigen Sie sich vor Ende der Vertragslaufzeit, welche Möglichkeiten Sie haben, Wertpapiere abzustoßen.
Nicht selten ist es entscheidend herauszufinden, ob es für Angebote – wie von Genie Exchange angeboten – einen liquiden Markt gibt.
Es ist möglich, Anteilsscheine über einen Online Broker bzw. ein Finanzinstitut zu verkaufen. Alle drei Methoden sind für die Vergabe eines Verkaufsauftrags zugelassen. Der eigentliche Verkaufsvorgang wird anschließend über eine Wertpapierbörse (z.B. Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Tradegate oder Xetra) abgeschlossen (z.B. bei Penny Stocks).
Mit Orderzusätzen kann die Ausführung der Order von Anfang an kontrolliert werden. Der Verkauf der Anteilsscheine erfolgt zu einem von Ihnen bestimmten Termin und Ort.
Rückerstattung von Genie Exchange – Kanzlei einschalten
Um beurteilen zu können, ob Sie einen Anspruch auf eine Rückzahlung gegen den Anbieter Genie Exchange haben, bedarf es stets der Überprüfung Ihres Einzelfalles. Diese nehmen die Anwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Sie vor.
Ausgangspunkt dieser Überprüfung ist immer der von Ihnen geschilderte Sachverhalt. Darüber hinaus können häufig Gemeinsamkeiten zu vergleichbar gelagerten Fällen verzeichnet werden. Sie profitieren also von den umfangreichen Erfahrungswerten unserer Rechtsanwälte.
Nach der gesamten Prüfung aller Unterlagen und der juristischen Einordnung, richtet sich das Vorgehen zuallererst gegen den Anbieter Genie Exchange selbst, sollten bestimmte Pflichtverletzungen verifizierbar sein. Um diese Pflichtverletzungen beweisen zu können, sollten die Vertragspapiere, der E-Mail-Nachrichtenverlauf und möglicherweise auch weitere Papiere ausgewertet werden.
Des Weiteren sind lizenzierte Online-Trading-Anbieter auch in der Verpflichtung, Telefonaufzeichnungen zu den Konversationen mit den Kunden anzufertigen und zu archivieren. Die Forderung nach Herausgabe selbiger Dokumentationen und die anschließende Analyse ist ebenfalls ein sinnvoller und unerlässlicher Schritt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Anhand dieser Beweismaterialien können Anforderungen der Kunden sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zivilrechtlich durchsetzt werden.
Auch die Geldinstitute und Kryptobörsen, die auf Empfängerseite stehen, sind in diesem Zusammenhang in den Fokus zu nehmen. Aufgrund dessen, dass es sich häufig um Geldbeträge in in beachtlicher Höhe handelt, kommt wiederholt die Frage auf, ob die Unternehmen ihren Informationspflichten und den Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz nachgegangen sind. Eine pauschale Äußerung lässt sich hierfür nicht treffen, vielmehr ist der Einzelfall zu untersuchen.
Dasselbe betrifft den Begünstigten auf Empfängerseite, der oft nicht identisch mit dem Finanzdienstleister selbst ist. Unter bestimmten Bedingungen ist auch dieser in Anspruch zu nehmen, wenn Pflichtverletzungen nachweisbar sein sollten.
Nachdem alle zivilrechtlichen Möglichkeiten ausgereizt sind, verbleibt das Vorgehen auf strafrechtlicher Ebene, soweit sich der Verdacht einer illegalen Handlung erhärtet. Hierbei bedarf es der Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland und die Koordination zusätzlicher Vorkehrungen.
Viele Bundeländer haben inzwischen Sonderabteilungen für die Themengebiete Betrugsstraftaten im Zusammenhang mit Online und Krypto-Trading gegründet. Mit diesen stehen die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Herfurtner konstant in Kontakt.
Es sollte nicht vergessen werden, dass auch Web Hoster brauchbare Angaben zu den Domaininhabern bieten. Mit den, oft außerhalb der EU ansässigen Providern, Kontakt herzustellen, ist für den Laien allerdings außerordentlich schwierig.
Des Weiteren sind Finanzbehörden im In- und Ausland wertvolle Informationsquellen für geschädigte Kapitalanleger.
Außer der Beschwerde gegen den bestimmten Dienstleister, die andere eventuelle Investoren vor Geldanlagen schützen soll, können durch die Finanzbehörden als Informationsquelle möglicherweise zusätzliche Details in Erfahrung gebracht werden.
Diese Details gestatten oft eine Vernetzung von Ermittlungsarbeiten in der BRD, Österreich und der Schweiz.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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