In diesem ausführlichen Blog-Beitrag werden wir – im Schreibstil eines erfahrenen Rechtsanwalts – das Thema Gerichtsbarkeit in Deutschland erläutern. Unsere Untersuchung umfasst eine detaillierte Betrachtung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, ihr Zusammenspiel, Zuständigkeiten und Vorgehensweisen. Wir werden ebenso relevante Gesetze, Beispiele, aktuelle Gerichtsurteile und FAQ’s aufzeigen, damit Sie der Fragestellung „wer entscheidet über Ihren Fall?“ nachgehen können.
Die Gerichtsbarkeiten
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt es fünf verschiedene Gerichtszweige, die als „Gerichtsbarkeiten“ bezeichnet werden:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Arbeitsgerichtsbarkeit
- Sozialgerichtsbarkeit
- Finanzgerichtsbarkeit
Im Folgenden werden wir detailliert auf die einzelnen Gerichtsbarkeiten eingehen und erläutern, für welche Fälle sie zuständig sind.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, die nicht ausdrücklich anderen Gerichtsbarkeiten zugeordnet sind. Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Bundesgerichtshof
Wir stellen hier einige Beispiele für Rechtsgebiete und Fälle zusammen, für welche die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist, um ein Verständnis für die Bandbreite der Zuständigkeiten zu vermitteln:
- Zivilrecht (z.B. Kaufverträge, Mietverhältnisse, BGB)
- Familienrecht (z.B. Ehescheidungen, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht)
- Erbrecht (Testamente, Pflichtteile, Nachlassverteilungen)
- Strafrecht (Verfolgung von Straftaten, Untersuchungshaft, Strafbefehle)
- Zwangsvollstreckungen (Titulierung von Forderungen, Pfändungen)
Ordentliche Gerichtsbarkeit – Instanzenzug
Der Instanzenzug in der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht aus mehreren Ebenen. Im Allgemeinen gibt es drei Instanzen:
- Erstinstanzen: Amtsgerichte und Landgerichte (in bestimmten Fällen)
- Berufungsinstanzen: Landgerichte und Oberlandesgerichte
- Revisionsinstanz: Bundesgerichtshof
Je nach Fallart und Streitwert beginnt ein Verfahren vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht als 1. Instanz. Gegen Urteile dieser Gerichte können Rechtsmittel in Form von Berufung oder Revision eingelegt werden. Diese werden von den entsprechenden Berufungs- und Revisionsinstanzen überprüft.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bund, Länder, Kommunen). Die Instanzen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit setzen sich wie folgt zusammen:
- Verwaltungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe
- Bundesverwaltungsgericht
Rechtsgebiete, die von der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgedeckt werden, sind beispielsweise:
- Bau- und Planungsrecht (z.B. Genehmigungen, Bebauungspläne)
- Polizei- und Ordnungsrecht (z.B. Platzverweise, Versammlungsrecht)
- Umweltrecht (z.B. Immissionsschutz, Naturschutz, Abfallrecht)
- Schul- und Hochschulrecht (z.B. Zulassung zum Studium, Prüfungsrecht)
Verwaltungsgerichtsbarkeit – Instanzenzug
Der Instanzenzug in der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht grundsätzlich aus drei Ebenen:
- Erstinstanz: Verwaltungsgerichte
- Berufungsinstanz: Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe
- Revisionsinstanz: Bundesverwaltungsgericht
In einigen Bundesländern gibt es jedoch auch die Möglichkeit einer „Sprungrevision“ vom Verwaltungsgericht direkt zum Bundesverwaltungsgericht. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl der Kläger als auch der Beklagte zustimmen und das Verwaltungsgericht die Revision zulässt.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit befasst sich mit allen Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und tariflichen Regelungen. Die Instanzen in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind:
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgerichte
- Bundesarbeitsgericht
Einige Beispiele für Rechtsgebiete, die von der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt werden, sind:
- Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen
- Vergütung, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Mobbing, Diskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
Arbeitsgerichtsbarkeit – Instanzenzug
Der Instanzenzug in der Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Ebenen:
- Erstinstanz: Arbeitsgerichte
- Berufungsinstanz: Landesarbeitsgerichte
- Revisionsinstanz: Bundesarbeitsgericht
Ein Verfahren beginnt in der Regel vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Bei Unstimmigkeiten über das erstinstanzliche Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. In letzter Instanz kann das Bundesarbeitsgericht angerufen werden, um eine abschließende Entscheidung zu treffen.
Die Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung, des Sozialhilferechts und verwandter Rechtsgebiete. Die Instanzen in der Sozialgerichtsbarkeit sind:
- Sozialgerichte
- Landessozialgerichte
- Bundessozialgericht
Rechtsgebiete, die von der Sozialgerichtsbarkeit abgedeckt werden, sind beispielsweise:
- Renten- und Unfallversicherung (z.B. Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrente)
- Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. Beitragshöhe, Leistungsansprüche)
- Arbeitsförderung (z.B. Arbeitslosengeld, Hartz IV, Grundsicherung)
- Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz
- Behindertenrecht (z.B. Schwerbehindertenrecht, Anerkennung von Behinderungen)
Sozialgerichtsbarkeit – Instanzenzug
Der Instanzenzug in der Sozialgerichtsbarkeit besteht aus drei Ebenen:
- Erstinstanz: Sozialgerichte
- Berufungsinstanz: Landessozialgerichte
- Revisionsinstanz: Bundessozialgericht
Ein Verfahren beginnt in der Regel vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht. Bei Unstimmigkeiten über das erstinstanzliche Urteil kann Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. Revisionsentscheidungen werden vom Bundessozialgericht getroffen.
Die Finanzgerichtsbarkeit
Die Finanzgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten im Bereich des Steuer- und Zollrechts. Die Instanzen in der Finanzgerichtsbarkeit sind:
- Finanzgerichte
- Bundesfinanzhof
Rechtsgebiete, die von der Finanzgerichtsbarkeit abgedeckt werden, sind beispielsweise:
- Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer
- Abgabenordnung (z.B. Festsetzungsfristen, Steuerhinterziehung)
Finanzgerichtsbarkeit – Instanzenzug
Der Instanzenzug in der Finanzgerichtsbarkeit besteht aus zwei Ebenen:
- Erstinstanz: Finanzgerichte
- Revisionsinstanz: Bundesfinanzhof
Ein Verfahren beginnt vor dem zuständigen Finanzgericht. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen kann Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt werden. Eine Berufungsinstanz existiert in der Finanzgerichtsbarkeit nicht.
Freiwillige Gerichtsbarkeit: Ihre Rechte bei Verfahren außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Die „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ mag auf den ersten Blick wie ein Widerspruch in sich selbst anmuten. Handelt es sich dabei doch um Gerichtsverfahren, die man aus freien Stücken durchlaufen kann, anstatt dazu gezwungen zu sein. Wir müssen jedoch betonen, dass diese Verfahren trotz des Namens keineswegs weniger strengen Regeln oder Gesetzen folgen – sie sind ebenso bedeutsam und folgenreich wie andere Gerichtsverfahren, obwohl sie in einigen Belangen einen einzigartigen Charakter aufweisen.
Wofür steht die „Freiwillige Gerichtsbarkeit“?
Um die Rolle und den Wert der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu verstehen, ist es wichtig, sie im Kontext des gesamten deutschen Gerichtssystems zu sehen. Generell besteht das Gerichtssystem aus drei Ebenen: der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der besonderen Gerichtsbarkeit – zu denen beispielsweise die Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit zählen – und eben der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für alle Rechtsstreitigkeiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen sind. Sie umfasst Straf- und Zivilgerichte.
- Die besonderen Gerichtsbarkeiten sind spezialisierte Gerichte für bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten (z. B. Arbeits- und Verwaltungsgerichte).
- Die freiwillige Gerichtsbarkeit regelt den letzten Teil des Gerichtswesens. Im Gegensatz zur streitigen Gerichtsbarkeit geht es hier nicht um die Entscheidung über strittige Sachverhalte oder die Klärung von Streitigkeiten. Vielmehr handelt es sich um Verfahren, die in erster Linie der Vorsorge dienen, der Regelung des Rechtsverkehrs und insbesondere der Sicherheit und Klarheit des Rechtsverkehrs.
Die spezielle Bedeutung der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die Aufgabe der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist vielfältig. Sie dient der Gewährleistung rechtsverbindlicher Entscheidungen in bestimmten Rechtsbereichen, insbesondere wenn Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gefordert sind, aber kein kontradiktorisches Verfahren notwendig oder angemessen ist. Ihre Verfahren reichen von der Beurkundung von Testamenten über die Betreuung von Minderjährigen bis hin zur Registrierung von Immobiliengeschäften.
Grundprozesse der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die Verfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit folgen eigenen Regeln und Strukturen. Sie sind weniger konfrontativ als die Prozesse der streitigen Gerichtsbarkeit, legen aber einen hohen Wert auf Transparenz und Dokumentation. Schauen wir uns einige der grundlegenden Prozesse an, um das klarer zu machen:
- Antragsverfahren: Anders als in streitigen Prozessen, bei denen eine Partei Klage erhebt und die andere Seite sich verteidigen muss, geht es in den meisten freiwilligen Gerichtsbarkeitsverfahren um Anträge. Jemand wendet sich an das Gericht mit dem Wunsch, dass es eine bestimmte Amtshandlung vornimmt oder eine bestimmte rechtliche Wirkung bestätigt.
- Beteiligtenverfahren: In manchen Fällen sind mehrere Parteien an einem freiwilligen Gerichtsbarkeitsverfahren beteiligt. Hier regelt das Gesetz genau, wer als Beteiligter gilt und welche Rechte und Pflichten diese haben.
- Offenlegungsprinzip: Dieses Prinzip besagt, dass das Gericht alle Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen hat, die ihm bekannt sind oder die es sich in Erfüllung seiner Amtsermittlungspflichten beschaffen kann. Anders als in der streitigen Gerichtsbarkeit, bei der in erster Linie die Parteien die Fakten vorlegen und das Gericht diese dann bewertet, hat das Gericht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine aktive Rolle bei der Ermittlung der Sach- und Rechtslage.
Beispiele für freiwillige Gerichtsbarkeit
Um die oben genannten Betrachtungen zu konkretisieren und zu veranschaulichen, wollen wir einige Beispiele für die Anwendung der freiwilligen Gerichtsbarkeit geben. Wir hoffen, dass diese Beispiele Ihnen helfen, das Konzept besser zu verstehen und die Bedeutung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in unserem rechtlichen System zu erkennen.
Beispiel 1: Der Notar
Ein klassisches Beispiel für ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beurkundung durch einen Notar. Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, ein Testament aufsetzen oder eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen – diese und viele andere Rechtsgeschäfte erfordern die Mitwirkung eines Notars. Der Notar sorgt dabei für die „öffentliche“ Beurkundung, d. h. er bestätigt nicht nur die Echtheit der Unterschriften, sondern auch, dass die Beteiligten die Tragweite ihres Handelns verstanden haben und frei von Zwang handeln.
Beispiel 2: Das Vormundschaftsgericht
Ein weiteres Beispiel für die freiwillige Gerichtsbarkeit ist das Vormundschaftsgericht, das nunmehr als Familiengericht firmiert. Dieses ist unter anderem zuständig für die Bestellung von Vormündern und Betreuern für Kinder und andere schutzbedürftige Personen. Hier geht es nicht um die Klärung von Streitigkeiten, sondern um die Gewährleistung des Kindeswohls.
Die Vorteile der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die Frage, die sich jetzt vielleicht für Sie stellt, ist: Warum dieser besondere Strang im deutschen Gerichtssystem? Was sind die Vorteile, die die „freiwillige Gerichtsbarkeit“ gegenüber anderen Arten von Verfahren bieten kann? Hier sind einige Antworten:
- Einfachheit und Transparenz: Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind in der Regel einfacher und weniger formalistisch als streitige Verfahren. Dies hilft, die Zugänglichkeit zum Rechtsschutz zu verbessern, insbesondere für Personen, die sich sonst nicht trauen würden, vor Gericht zu gehen.
- Effizienz: Da die freiwillige Gerichtsbarkeit normalerweise nicht auf streitigen Auseinandersetzungen basiert, kann sie sehr effizient sein. Es gibt also weniger Möglichkeiten für Verzögerungen und unvorhersehbare Komplikationen, was in vielen Fällen dazu beiträgt, die Gesamtkosten zu senken.
- Sicherheit und Verlässlichkeit: Die freiwillige Gerichtsbarkeit bietet nicht nur eine greifbare Methode zur Konfliktlösung, sie ist auch unerlässlich für Rechtssicherheit und -klarheit. Indem sie offizielle Register führt und Beurkundungsaufgaben wahrnimmt, trägt sie zur Verlässlichkeit des Gesamtsystems bei.
Was Sie bedenken sollten
Obwohl die freiwillige Gerichtsbarkeit viele Vorteile bietet, gibt es dennoch einige Punkte, die Sie als Beteiligter beachten sollten:
- Die Rolle des Gerichts: Im Gegensatz zu streitigen Verfahren hat das Gericht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine aktive Rolle. Nämlich die der Sachverhalts- und Rechtsfindung. Also sollten Sie immer darauf vorbereitet sein, dass das Gericht Fragen stellt, Beweise anfordert und aktiv in das Verfahren eingreift.
- Recht auf Anhörung: Auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt das rechtliche Gehör. Neben Ihrem Recht, gehört zu werden, haben Sie auch ein Recht auf Information und Akteneinsicht.
- Anwaltliche Beratung: Obwohl formelle Vertretung oft nicht erforderlich ist, können Sie bei komplexen Verfahren oder wenn Sie sich unsicher fühlen, jederzeit einen Anwalt hinzuziehen. Jemand, der mit den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vertraut ist, kann Ihnen helfen, die richtigen Schritte zu unternehmen und eventuelle Risiken zu minimieren.
Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung
Um das Verständnis der Gerichtsbarkeit in Deutschland weiter zu vertiefen, werden im Folgenden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt und ihre Bedeutung erläutert. Die ausgewählten Urteile berücksichtigen unterschiedliche Gerichtsbarkeiten, um ein breiteres Spektrum abzudecken.
Beispiel 1: Bundesgerichtshof – Störerhaftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Jahr 2016 über die Störerhaftung von Betreibern öffentlicher WLAN-Hotspots zu entscheiden (BGH, Urteil vom 26.07.2016, Az. VI ZR 182/15). Das Urteil klärte die Frage, ob und in welchem Umfang Betreiber von WLAN-Hotspots für Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten begangen werden, haften können.
Der BGH entschied, dass der Betreiber eines öffentlichen WLANs zwar grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen haftet, jedoch nur dann, wenn er zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat, wie beispielsweise die Verschlüsselung des Netzwerks. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Sachverhalt durch das Telemediengesetz (TMG) inzwischen näher geregelt wurde. Es besteht nun eine gesetzliche Regelung zur Haftungsprivilegierung für WLAN-Betreiber (§ 8 Abs. 1 S. 2 TMG).
Dieses Urteil zeigt, wie der BGH als höchstes Zivilgericht in Deutschland dazu beitragen kann, Rechtsgrundlagen und Haftungsfragen zu klären, die für eine Vielzahl von Anwendungsfällen relevant sind.
Beispiel 2: Bundesverwaltungsgericht – Dieselfahrverbot
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2018, dass Städte, in denen Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge anordnen dürfen (BVerwG, Urteil vom 27.02.2018, Az. 7 C 26.16). Dieses Urteil hat in der Folge zu einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen auf Landes- und Kommunalebene geführt.
Es verdeutlicht, wie das Bundesverwaltungsgericht – als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit – richtungsweisende Entscheidungen trifft, welche die Umsetzung staatlicher Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit beeinflussen. Das Urteil hat eine breite öffentliche Diskussion über die Notwendigkeit von Fahrverboten und alternativen Lösungsansätzen zur Verbesserung der Luftqualität angestoßen.
Beispiel 3: Bundesarbeitsgericht – Befristete Arbeitsverträge
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2018 eine Entscheidung zur Zulässigkeit von sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen getroffen (BAG, Urteil vom 26.06.2018, Az. 7 AZR 381/17). Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob eine mehrfache sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags mit demselben Arbeitnehmer zulässig ist, wenn zwischen den Beschäftigungszeiten eine Unterbrechung von mehr als drei Jahren liegt. Das BAG hat entschieden, dass eine solche Befristung rechtmäßig ist.
Dieses Urteil zeigt, wie das Bundesarbeitsgericht als höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit grundlegende Arbeitnehmerrechte und die Gestaltung von Arbeitsverträgen beeinflusst.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.
Vor welchem Gericht wird mein Fall verhandelt?
Diese Frage hängt von der Art des Rechtsstreits und der Zuständigkeit der verschiedenen Gerichtsbarkeiten ab. Im Allgemeinen gilt:
- Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivil- und Strafsachen, Familienrecht, Erbrecht, etc.
- Verwaltungsgerichtsbarkeit: Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung (z.B. Baurecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Umweltrecht, etc.)
- Arbeitsgerichtsbarkeit: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen (z.B. Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Tarifverträge, etc.)
- Sozialgerichtsbarkeit: Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung und Sozialhilfe (z.B. Rentenansprüche, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosengeld, etc.)
- Finanzgerichtsbarkeit: Streitigkeiten im Bereich des Steuer- und Zollrechts (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, etc.)
Wer entscheidet, welches Gericht für meinen Fall zuständig ist?
Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und ihre Zuständigkeiten festlegen (z.B. Gerichtsverfassungsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, etc.). Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt helfen, das zuständige Gericht für Ihren Fall zu ermitteln.
Wie viele Instanzen gibt es in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten?
In den meisten Gerichtsbarkeiten gibt es drei Instanzen (Erstinstanz, Berufungsinstanz und Revisionsinstanz). In der Finanzgerichtsbarkeit gibt es jedoch nur zwei Instanzen (Erstinstanz und Revisionsinstanz).
Muss ich immer einen Rechtsanwalt beauftragen?
Es gibt keine allgemeine Pflicht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. In einigen Fällen besteht jedoch eine Anwaltszwang; dies ist beispielsweise bei Verfahren vor dem Landgericht im Zivilrecht der Fall. Ansonsten können Sie auch ohne einen Rechtsanwalt vor Gericht auftreten. Es kann jedoch empfehlenswert sein, sich rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen in einem Rechtsstreit besser einschätzen zu können.
Schlussfolgerung
Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist ein komplexes System aus verschiedenen Gerichtszweigen und Zuständigkeiten. Je nach Art des Rechtsstreits und den beteiligten Parteien ist ein bestimmtes Gericht zuständig. In diesem ausführlichen Beitrag haben wir die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und ihre Zuständigkeiten erläutert, um Ihnen zu helfen, ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, wer über Ihren Fall entscheidet.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt, um sicherzugehen, dass Sie Ihre Rechte und Ansprüche optimal vertreten können und die besten Chancen haben, in Ihrem Fall erfolgreich zu sein. Im rechtlichen Dschungel der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, Gesetze und Vorgehensweisen ist ein kompetenter und seriöser Rechtsbeistand unerlässlich, um Ihr Recht effektiv durchzusetzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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