In diesem Blog-Beitrag widmen wir uns ausführlich dem Konzept der Geschäfte des täglichen Lebens. Die Kenntnis der wichtigsten rechtlichen Aspekte dieser Geschäfte erleichtert den Alltag und fördert ein gesundes Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Um Ihnen ein umfassendes Verständnis zu vermitteln, werden wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und dabei einerseits die Rechtsgrundlagen beleuchten und andererseits praktische Beispiele dafür bieten, wie diese Geschäfte im täglichen Leben aussehen können. Abschließend werden wir auf einige häufig gestellte Fragen eingehen.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das als Kernstück des deutschen Zivilrechts gilt. Insbesondere in den folgenden Vorschriften findet das Konzept der Geschäfte des täglichen Lebens seine rechtliche Ausgestaltung:

Definition von Geschäften des täglichen Lebens

Geschäfte des täglichen Lebens sind rechtliche Handlungen, deren Gegenstände einem wiederkehrenden Bedarf entsprechen und daher regelmäßig vorkommen. Diese umfassen insbesondere den Abschluss von Verträgen für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die der unmittelbaren Befriedigung der täglichen Lebensbedürfnisse dienen. Sie zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie rechtlich lediglich einen rechtlichen Raum für das Eingehen von Verpflichtungen bieten, sich aber auch durch eine vergleichsweise geringe wirtschaftliche Bedeutung auszeichnen. Da sie jedoch essenziell für das alltägliche Funktionieren des Zusammenlebens sind, genießen sie in der Regel besonderen rechtlichen Schutz und unterliegen damit spezifischen Regelungen.

Die Bedeutung von Geschäften des täglichen Lebens in der juristischen Praxis

Die Geschäfte sind von großer praktischer Bedeutung für das Rechtsleben. Dies zeigt sich zum Beispiel im Bereich des Vertragsrechts, indem die Geschäfte des täglichen Lebens vorrangig zur Anwendung kommen, wenn es darum geht, das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Folgen von Verträgen zu beurteilen. Eine besondere Rolle spielt hierbei das Konzept der Geschäftsfähigkeit, d. h. der Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen:

  • Bei voller Geschäftsfähigkeit können alle Geschäfte selbstständig und wirksam abgeschlossen werden.
  • Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, z. B. bei Minderjährigen, sind einige Geschäfte möglich, ohne dass eine rechtliche Vertretung erforderlich ist.
  • Bei Geschäftsunfähigkeit, zum Beispiel aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit für wirksame Geschäfte des täglichen Lebens, es sei denn, eine Betreuungsperson hat im Rahmen ihrer Vertretungsmacht dafür Sorge getragen.

Beispiele

Sie können sowohl im alltäglichen Konsumbereich als auch in beruflichen oder geschäftlichen Kontexten vorkommen. Hier einige Beispiele:

  • Konsum: Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, Getränken, Haushaltswaren oder sonstigen Gegenständen, die der Bedürfnisbefriedigung dienen und keine langfristige Bindung wie etwa Ratenzahlungen erfordern.
  • Dienstleistungen: Inanspruchnahme von Dienstleistungen wie Friseurbesuche, Reinigungen oder Reparaturen, die einen kurzfristigen Charakter haben und regelmäßig wiederkehren.
  • Mietverhältnisse: Der Abschluss von Mietverträgen für Wohnräume oder sonstige Räume, die der Deckung des unmittelbaren Lebensbedarfs dienen, sofern keine besonderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Risiken bestehen.
  • Arbeitsverhältnisse: Die Begründung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen der regulären Erwerbstätigkeit, insbesondere durch Abschluss von Arbeitsverträgen oder sonstigen Vereinbarungen zur Tätigkeitsausübung.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Sind auch Online-Geschäfte Geschäfte des täglichen Lebens?

Online-Geschäfte können ebenfalls Geschäfte darstellen, sofern sie denselben Kriterien entsprechen, wie beispielsweise der Deckung des unmittelbaren Bedarfs und keiner langfristigen Bindung unterliegen. Bei Online-Geschäften ist es jedoch besonders wichtig, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Verbraucherrechte, zu achten.

Welche Rolle spielt das Widerrufsrecht bei Geschäften des täglichen Lebens?

Das Widerrufsrecht ist ein besonderes Verbraucherschutzrecht, das insbesondere für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge vorgesehen ist. Bei Geschäften des täglichen Lebens kann somit ein Widerrufsrecht bestehen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Frist für den Widerruf beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. Warenlieferung.

Welche Auswirkungen hat die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen auf Geschäfte des täglichen Lebens?

Minderjährige sind gemäß § 104 BGB beschränkt geschäftsfähig, was bedeutet, dass sie grundsätzlich nur solche Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen können, die einen rechtlichen Vorteil verschaffen und gleichzeitig keinen rechtlichen Nachteil erzeugen. Geschäfte des täglichen Lebens sind hierbei eine Ausnahme, da sie aufgrund des § 110 BGB („Taschengeldparagraph“) auch von Minderjährigen ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter selbstständig und wirksam abgeschlossen werden können, sofern sie lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen.

Gibt es besondere Regelungen für Geschäfte des täglichen Lebens bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit aufgrund von Betreuung oder Pflegebedürftigkeit?

Durch die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin kann eine Person, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, in Teilen geschäftsunfähig werden. Der Betreuer übernimmt dann die rechtliche Vertretung für diese Person, erfüllt deren Geschäfte des täglichen Lebens und trifft ggf. weitreichende Entscheidungen. Dabei ist der Wille, das Wohl und die Interessen der betreuten Person zu berücksichtigen.

Wie sieht es mit der Verjährung von Geschäften des täglichen Lebens aus?

Die Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Geschäften des täglichen Lebens richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre, wobei der Beginn der Verjährung von verschiedenen Faktoren abhängt, insbesondere von der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der anspruchsberechtigten Person von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners. In einigen Fällen können auch abweichende Verjährungsfristen gelten, insbesondere bei besonderen Vertragsarten wie Miet- oder Arbeitsverträgen.

Fazit

Geschäfte des täglichen Lebens sind ein zentrales Element unseres täglichen Zusammenlebens und haben eine große rechtliche Bedeutung. Die Kenntnis der maßgeblichen rechtlichen Grundlagen und praktischen Anwendungsfälle ist sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer und Berufstätige von großer Bedeutung. Die vorliegende ausführliche Betrachtung des Themas sollte Ihnen hierbei als umfassender Leitfaden dienen und Ihnen dabei helfen, ein besseres Verständnis für die praktischen und rechtlichen Aspekte von den Geschäften zu erlangen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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