Wenn Sie sich auf eine Geschäftsbeteiligung einlassen oder eine solche planen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Die Partnerschaft kann verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Deutschland. In diesem umfassenden Blog-Post werde ich Ihnen einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Aspekte geben, die Sie bei einer Geschäftsbeteiligung berücksichtigen sollten. Hierzu zähle ich Gesetze, aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen. Als erfahrener Rechtsanwalt werde ich mein Bestes tun, um Ihre rechtlichen Bedenken und Interessen zu klären und meine Expertise und Recherche zu präsentieren.

  • Verschiedene Arten von Geschäftsbeteiligungen
  • Voraussetzungen für eine Geschäftsbeteiligung
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Haftung der Gesellschafter
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Vertragliche Regelungen und Vollmachten
  • Steuerliche Aspekte der Geschäftsbeteiligung
  • Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
  • Aktuelle Gerichtsurteile und deren Folgen für Ihre Beteiligung
  • FAQs zur Geschäftsbeteiligung

Verschiedene Arten von Geschäftsbeteiligungen

Im deutschen Rechtssystem existieren verschiedene Arten von Geschäftsbeteiligungen, die je nach Branche und Größe unterschiedliche Bedeutungen haben. Die häufigsten Partnerschaftsformen sind:

Die Entscheidung, welche Form Sie für Ihr Unternehmen wählen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei spielen unter anderem Haftungsrisiken, steuerliche Aspekte sowie die Zusammenarbeit und die Entscheidungsfindung der Gesellschafter eine Rolle.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Gesellschaft, bei der sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um unter gemeinschaftlicher Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch gegenüber den Gläubigern der OHG. Da die OHG im Handelsregister eingetragen ist, ergeben sich aus diesem Umstand einige Publizitätspflichten und Vollmachtsregelungen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG unterscheidet sich von der OHG vor allem hinsichtlich der Haftung. Während mindestens ein Gesellschafter, der sogenannte Komplementär, unbeschränkt haftet, sind die anderen Gesellschafter (Kommanditisten) nur mit ihrer jeweiligen Einlage haftbar. Die KG bietet somit die Möglichkeit, stille Kapitalgeber zu beteiligen, die nicht aktiv in die Geschäftsführung eingreifen möchten oder sollen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks, der nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Die GbR unterscheidet sich unter anderem von der OHG durch den Charakter ihres Geschäftszwecks und die fehlende Eintragung ins Handelsregister. Die Haftung der GbR-Gesellschafter ist ähnlich wie bei der OHG geregelt.

Voraussetzungen für eine Geschäftsbeteiligung

Es gibt mehrere grundlegende Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Geschäftsbeteiligung gründen zu können. Hierzu zählen:

Vor der Gründung einer Geschäftsbeteiligung sollte ein Gesellschaftsvertrag schriftlich aufgesetzt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Darin sollten wichtige Regelungen festgelegt werden, die für das Zusammenwirken der Gesellschafter und die Geschäftsführung von Bedeutung sind. Zudem ist je nach Rechtsform die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sind abhängig von der jeweiligen Rechtsform der Geschäftsbeteiligung. Allerdings gibt es auch einige Grundprinzipien, die in der Regel für alle Formen von Partnerschaften gelten, wie zum Beispiel:

  • Informationsrecht
  • Recht auf gemeinsame Geschäftsführung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Förderung des gemeinsamen Zwecks
  • Rücksichtnahme und Treuepflicht

Die spezifischen Rechte und Pflichten im Einzelnen können je nach Gesellschaftsform und Vertragsgestaltung variieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die Unterschiede und die individuellen Regelungen informieren und Ihren Gesellschaftsvertrag entsprechend gestalten.

Haftung der Gesellschafter

Ein entscheidender Aspekt bei Geschäftsbeteiligungen ist die Haftung der beteiligten Gesellschafter. Diese variiert je nach gewählter Rechtsform und der individuellen Vertragsgestaltung. Zum besseren Verständnis betrachten wir die Haftung bei den verschiedenen Geschäftsbeteiligungen:

Haftung bei der OHG

Bei der OHG haften die beteiligten Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass ihre persönlichen sowie ihre betrieblichen Vermögenswerte zur Begleichung der Schulden herangezogen werden können und jeder Gesellschafter für alle Schulden der Gesellschaft haftet. Dies kann unter Umständen ein großes Haftungsrisiko bedeuten, daher sollte die Entscheidung für diese Rechtsform sorgfältig getroffen werden.

Haftung bei der KG

Die Haftung in der KG ist im Gegensatz zur OHG differenziert geregelt. Die Komplementäre haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, genau wie in der OHG. Die Kommanditisten hingegen haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Das bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Kommanditisten weitestgehend geschützt ist. Diese Regelung kann gerade für passive Kapitalgeber eine attraktive Möglichkeit darstellen, sich an einer Geschäftsbeteiligung zu beteiligen.

Haftung bei der GbR

Die Haftung bei der GbR funktioniert wiederum ähnlich wie bei der OHG. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis sollte daher auch hierbei auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung geachtet werden, um die Haftung klar und transparent zu regeln.

Gewinn- und Verlustverteilung

Die Gewinn- und Verlustverteilung ist ein zentrales Element jeder Geschäftsbeteiligung. Grundsätzlich ist die Verteilung von Gewinn und Verlust im deutschen Recht gesetzlich geregelt. Je nach Rechtsform bestehen unterschiedliche Regelungen:

  • OHG: Gewinn und Verlust werden je zur Hälfte auf alle Gesellschafter verteilt. Abweichende Regelungen sind jedoch im Gesellschaftsvertrag möglich.
  • KG: Der Gewinn und Verlust werden in der Regel zunächst den Kommanditisten bis zur Höhe ihrer Einlage zugeteilt. Der verbleibende Gewinn oder Verlust wird dann nach den gleichen Grundsätzen wie bei der OHG verteilt.
  • GbR: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, dass eine Gewinn- und Verlustverteilung nach Köpfen erfolgt, wenn kein anderslautender Gesellschaftsvertrag existiert.

Es ist empfehlenswert, im Gesellschaftsvertrag individuelle Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung festzulegen, die den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen der Gesellschafter entsprechen.

Vertragliche Regelungen und Vollmachten

Ein wichtiger Aspekt jeder Geschäftsbeteiligung ist die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und die Regelung der generellen Geschäftsführung. Im Gesellschaftsvertrag sollten unter anderem folgende Punkte geregelt werden:

  • Gegenstand und Zweck der Gesellschaft
  • Einlagen und Kapital der Gesellschafter
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Entscheidungsfindung und Abstimmungsregelungen
  • Vertretung der Gesellschaft bzw. Vollmachten
  • Beendigung der Gesellschaft oder Ausscheiden von Gesellschaftern
  • Wettbewerbsverbote

Die Vollmachten der Gesellschafter hängen ebenfalls von der gewählten Rechtsform ab. In der OHG haben grundsätzlich alle Gesellschafter eine vertretungsberechtigte Geschäftsführungsbefugnis. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte „Einzelgeschäftsführung“ vereinbart werden. Bei der KG haben nur die Komplementäre eine vertretungsberechtigte Geschäftsführungsbefugnis, während die Kommanditisten grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. In der GbR ist die Regelung ähnlich wie bei der OHG – grundsätzlich haben alle Gesellschafter Geschäftsführungsbefugnisse, diese können jedoch durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt oder erweitert werden.

Steuerliche Aspekte der Geschäftsbeteiligung

Steuerliche Aspekte und die Besteuerung von Unternehmen sind ein komplexes Thema, das stets mit einer rechtlichen und finanziellen Beratung einhergehen sollte. Im Folgenden erläutere ich kurz die grundlegenden steuerlichen Aspekte bei verschiedenen Geschäftsbeteiligungen:

  • OHG, KG und GbR unterliegen der sogenannten Einkommensteuer-Transparenz. Dies bedeutet, dass nicht die Gesellschaft selbst als Steuersubjekt betrachtet wird, sondern die Gewinne auf die einzelnen Gesellschafter verteilt und von diesen versteuert werden.
  • Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag der Gesellschaft und wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Die Berechnung und der Gewerbesteuersatz variieren je nach Ort und Branche. In manchen Fällen (z.B. freiberufliche Tätigkeiten) kann sogar eine Gewerbesteuerbefreiung gelten.
  • Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist auf den Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen anfallende Steuer. Unternehmen sind verpflichtet, diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
  • Je nach Branche und Umsatz kann es weitere branchenspezifische Steuern geben, die je nach gültiger Rechtsprechung und Praxis variieren können.

Es ist empfehlenswert, bei der Wahl einer Geschäftsbeteiligung die steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen sowie steuerlichen Rat einzuholen.

Auflösung und Liquidation der Gesellschaft

Die Beendigung einer Geschäftsbeteiligung kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel das Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Liquidation des Unternehmens. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei der Liquidation einer Personenhandelsgesellschaft sind je nach Rechtslage und individueller Vertragsgestaltung geregelt. Üblicherweise sind die Gesellschafter, die bisherige Geschäftsführung oder ein Liquidator für die Durchführung der Liquidation verantwortlich.

Dabei sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel die Anmeldung beim Handelsregister oder die Erstellung eines Liquidationsplans. Auch hinsichtlich der Verteilung des verbleibenden Vermögens und der Haftung der Gesellschafter während der Liquidation ist eine sorgfältige Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen erforderlich.

Aktuelle Gerichtsurteile und deren Folgen für Ihre Beteiligung

Die Rechtsprechung bezüglich Geschäftsbeteiligungen unterliegt ständigen Veränderungen und Anpassungen, sodass es wichtig ist, sich über aktuelle Gerichtsurteile zu informieren. Diese können entscheidende Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeteiligung haben. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele dafür, wie Entscheidungen und Urteile einen direkten Einfluss auf Ihre Geschäftsbeteiligung haben können:

  • Urteile zur Haftung der Gesellschafter bei der unterbliebenen Ausführung von Steuervorschriften oder -zahlungen
  • Entscheidungen zur Aufteilung von Verantwortlichkeiten und zur Zuständigkeit bei innergesellschaftlichen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten
  • Urteile zur Wirksamkeit von vertraglichen Regelungen, wie zum Beispiel nachträglich vereinbarte Wettbewerbsverbote oder Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnisse
  • Entscheidungen zur Frage, ob eine Geschäftsidee einem Geschäftsgeheimnis unterliegt und welche Folgen dies für die Beteiligten hat

Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt in Kontakt zu treten und sich über die aktuellen Entwicklungen und Gerichtsurteile zu informieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen für Ihre Geschäftsbeteiligung zu vermeiden.

FAQs zur Geschäftsbeteiligung

Abschließend gehe ich auf einige häufig gestellte Fragen zur Geschäftsbeteiligung ein, um Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema zu bieten.

Wie kann ich mich vor finanziellen Risiken bei einer Geschäftsbeteiligung schützen?

Die beste Möglichkeit, sich vor finanziellen Risiken bei einer Geschäftsbeteiligung zu schützen, sind eine sorgfältige Prüfung des Gesellschaftsvertrags, die Auswahl der passenden Rechtsform (z.B. mit beschränkter Haftung) und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt beim Vertragsabschluss sowie der laufenden Betreuung Ihrer Geschäftsbeteiligung.

Wie finde ich den richtigen Partner für meine Geschäftsbeteiligung?

Bei der Auswahl eines Geschäftspartners sollten Sie auf gemeinsame Ziele, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine effektive Kommunikation achten. Die Suche kann sowohl über persönliche Netzwerke als auch über Plattformen oder Veranstaltungen erfolgen. Wichtig ist, neben den fachlichen Kompetenzen auch persönliche Kriterien zu berücksichtigen.

Kann ich als ausländische Person eine Geschäftsbeteiligung in Deutschland gründen?

Ja, ausländische Personen können in Deutschland Geschäftsbeteiligungen gründen. Hierbei sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten, wie beispielsweise eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und die Eintragung ins Handelsregister. Bei Unklarheiten oder Fragen sollte der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden.

Wie kann ich meine Geschäftsbeteiligung verkaufen oder übertragen?

Der Verkauf oder die Übertragung einer Geschäftsbeteiligung kann über eine Abtretung der Gesellschaftsanteile erfolgen. Hierfür ist in der Regel die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich und es sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Juristische Unterstützung ist dabei empfehlenswert, um mögliche Fallstricke zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Abschließend möchte ich betonen, dass die hier dargestellten Informationen lediglich einen allgemeinen Überblick geben und nicht den individuellen Rat eines Rechtsanwalts ersetzen können. Daher empfehle ich Ihnen, sich im Zweifelsfall immer an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre persönlichen Interessen und Bedenken bestmöglich zu klären.

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