Die Bestellung eines Geschäftsführers spielt eine zentrale Rolle in der Governance und dem reibungslosen Funktionieren eines Unternehmens. Der Geschäftsführer stellt das Bindeglied zwischen der Geschäftsführung und den Anteilseignern dar, und seine Bestellung kann komplexe rechtliche und organisatorische Fragen aufwerfen. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Bestellung eines Geschäftsführers, bietet praktische Einblicke und erläutert die relevanten Gesetze und Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführerbestellung
Die Bestellung eines Geschäftsführers findet ihre rechtliche Basis im GmbH-Gesetz (GmbHG). Gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nur dann handlungsfähig sein, wenn sie mindestens einen Geschäftsführer hat. Der Geschäftsführer muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit.
Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Die persönlichen Voraussetzungen eines Geschäftsführers sind in § 6 Abs. 2 GmbHG festgelegt. Demnach darf der Geschäftsführer nicht wegen Insolvenzstraftaten oder bestimmter Wirtschaftsdelikte vorbestraft sein. Ebenso darf er nicht einer Berufs- oder Gewerbeuntersagung unterliegen.
- Keine Vorstrafen wegen Insolvenzstraftaten (§ 283 ff. StGB)
- Keine Verurteilung wegen Wirtschaftsdelikten (z.B. Betrug, Veruntreuung)
- Keine Berufs- oder Gewerbeuntersagung (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
Ablauf der Bestellung eines Geschäftsführers
Die Bestellung eines Geschäftsführers erfolgt in mehreren sorgfältig abgestimmten Schritten, die sich sowohl mit rechtlichen als auch organisatorischen Aspekten auseinandersetzen. Nachfolgend wird der typische Ablauf detailliert beschrieben.
Beschluss der Gesellschafterversammlung
Die Bestellung beginnt in der Regel mit einem formellen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Hierbei wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, der die Bestellung des neuen Geschäftsführers zum Gegenstand hat. Die genauen Abläufe und Mehrheitsverhältnisse werden durch die Gesellschaftsverträge bestimmt.
Erstellung des Geschäftsführervertrags
Im Anschluss an den Beschluss der Gesellschafterversammlung wird ein Geschäftsführervertrag zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossen. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers sowie seine Vergütung und sonstigen Rahmenbedingungen festgelegt.
- Vertragliche Pflichten und Rechte
- Vergütung und Bonusregelungen
- Kündigungsfristen und -bedingungen
Eintragung ins Handelsregister
Nach dem Abschluss des Geschäftsführervertrags erfolgt die Eintragung des Geschäftsführers ins Handelsregister. Diese Eintragung ist notwendig, um die rechtliche Wirksamkeit der Bestellung zu gewährleisten. Die Anmeldung zur Eintragung muss durch einen Notar erfolgen.
Beendigung des Geschäftsführeramts
Die Bestellung eines Geschäftsführers ist nicht unbedingt dauerhaft. Es gibt verschiedene Gründe und Szenarien, die zur Beendigung des Geschäftsführeramts führen können. Hierzu zählen beispielsweise die Kündigung durch das Unternehmen, der Rücktritt des Geschäftsführers oder auch die Abberufung durch die Gesellschafterversammlung.
- Kündigung durch das Unternehmen
- Rücktritt des Geschäftsführers
- Abberufung durch die Gesellschafterversammlung
Herausforderungen und Lösungen bei der Geschäftsführerbestellung
Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers kann zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen. Diese reichen von internen Widerständen bis hin zu rechtlichen Fallstricken. Es ist daher essentiell, dass Unternehmen sich gut auf diesen Prozess vorbereiten und potenziellen Problemen proaktiv entgegenwirken.
Interne Konflikte und Machtkämpfe
Innerhalb eines Unternehmens können bei der Bestellung eines neuen Geschäftsführers interne Konflikte und Machtkämpfe entstehen. Diese resultieren oftmals aus unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen der Gesellschafter. Eine transparente Kommunikation und klare Entscheidungsprozesse sind hierbei entscheidend, um Konflikte zu minimieren.
- Transparente Kommunikation
- Klare Entscheidungsprozesse
- Einigung auf gemeinsame Ziele
Rechtliche Fallstricke
Das rechtliche Umfeld der Geschäftsführerbestellung ist komplex und birgt viele Fallstricke. Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Eintragung ins Handelsregister oder ein unvollständiger Geschäftsführervertrag. Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsanwälten kann helfen, diese Fallstricke zu vermeiden.
- Fehlerhafte Eintragung ins Handelsregister
- Unvollständiger Geschäftsführervertrag
- Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften
Beispiele aus der Praxis
Um den theoretischen Ablauf der Geschäftsführerbestellung anschaulicher zu machen, werden nachfolgend Praxisbeispiele aus anonymisierten Mandantengeschichten vorgestellt.
Fallbeispiel 1: Der außenstehende Geschäftsführer
Ein mittelständisches Unternehmen beschließt, einen externen Geschäftsführer zu bestellen, um frischen Wind in das Unternehmen zu bringen. Nach der Einholung mehrerer Angebote und intensiven Gesprächen wird ein Kandidat ausgewählt. Es folgt ein erfolgreicher Beschluss der Gesellschafterversammlung. Doch schon bei der Vertragsgestaltung treten die ersten Schwierigkeiten auf: Der neue Geschäftsführer verlangt eine wesentlich höhere Vergütung als zunächst angenommen. Nach zähen Verhandlungen einigt man sich auf einen Kompromiss.
Fallbeispiel 2: Der interne Aufstieg
In einem anderen Fall wird ein langjähriger Mitarbeiter zum Geschäftsführer befördert. Dieser Schritt verläuft zunächst reibungslos, da der Mitarbeiter die internen Strukturen und Abläufe bestens kennt. Jedoch zeigen sich schnell Probleme in der Umsetzung der neuen Verantwortlichkeiten, da der Übergang in die neue Position unzureichend vorbereitet wurde. Eine spätere gezielte Schulung des neuen Geschäftsführers im Bereich Führung und Unternehmensführung kann die anfänglichen Schwierigkeiten schließlich lösen.
Checkliste für die Bestellung eines Geschäftsführers
Um den Prozess der Bestellung eines Geschäftsführers strukturiert und rechtssicher durchzuführen, sollte folgende Checkliste beachtet werden:
- Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit des Kandidaten
- Einholung und Vergleich von Angeboten und Kandidaten
- Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung
- Erstellung und Verhandlung des Geschäftsführervertrags
- Notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister
- Einarbeitung und Übergabe der Verantwortung
FAQs zur Geschäftsführerbestellung
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bestellung eines Geschäftsführers.
Wer kann Geschäftsführer einer GmbH werden?
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann Geschäftsführer einer GmbH werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen bzgl. persönlicher Eignung und Zuverlässigkeit erfüllt (§ 6 GmbHG).
Wie erfolgt die Bestellung eines Geschäftsführers?
Die Bestellung erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss und einen anschließenden Geschäftsführervertrag. Danach muss die Bestellung zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer leitet die Geschäfte der Gesellschaft, vertritt diese nach außen und ist für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschaft verantwortlich. Dazu gehört auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschafter.
Wie wird ein Geschäftsführer abberufen?
Ein Geschäftsführer kann durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung abberufen werden. Hierfür ist in der Regel eine einfache Mehrheit ausreichend, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schreibt eine größere Mehrheit vor.
Gesetzliche Grundlagen der Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers
Die Abberufung eines Geschäftsführers ist im GmbH-Gesetz geregelt, insbesondere in § 38 GmbHG. Eine Abberufung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält. Im Rahmen der Kündigung des Geschäftsführervertrags greifen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzvorschriften.
Wichtige Aspekte der Abberufung
Folgende Aspekte sollten bei der Abberufung eines Geschäftsführers beachtet werden:
- Formelle Anforderungen und ordnungsgemäße Einberufung der Gesellschafterversammlung
- Stimmrechtsverhältnisse und notwendige Mehrheit
- Eintragung der Abberufung ins Handelsregister
Die Bestellung eines Geschäftsführers ist ein komplexer und vielschichtiger Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung erfordert. Mit der richtigen Planung und rechtlichen Beratung können Fallstricke vermieden und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden. Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Einblick in die wesentlichen Schritte und Anforderungen und unterstützt Unternehmen bei der erfolgreichen Besetzung dieser Schlüsselposition.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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