Geschäftsführung ohne Auftrag

Stellen Sie sich eine Situation vor, in der Sie, voller guter Absichten, für jemand anderen handeln, aber ohne dessen explizite Anweisung. Was geschieht, wenn dabei unerwartete Probleme auftreten? Die Situation, bekannt als Geschäftsführung ohne Auftrag, stellt sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen vor komplexe Herausforderungen.

Diese betreffen vor allem die rechtlichen Folgen und die Frage der Kostenübernahme. In diesem Beitrag untersuchen wir, wer letztendlich finanziell verantwortlich ist und wie man sich auf die Problembewältigung adäquat vorbereiten kann.

Wichtige Erkenntnisse

  • Was bedeutet Geschäftsführung ohne Auftrag und wann tritt sie ein?
  • Die rechtlichen Grundlagen und ihre Geschichte
  • Die Grenzen der Vertretungsmacht und ihre Risiken
  • Haftungsfragen und finanzielle Konsequenzen
  • Besondere Aspekte bei der GmbH-Geschäftsführung
  • Praktische Fallbeispiele und Lösungen

Einführung in die Geschäftsführung ohne Auftrag

Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) stellt einen bedeutenden rechtlichen Mechanismus dar, welcher in Deutschland häufig unterschätzt wird.

Diese Einleitung erläutert grundlegende Aspekte und betont die Relevanz für Unternehmen sowie Individuen. Im Rahmen einer GoA agiert jemand im Interesse einer anderen Person, ohne eine formelle Beauftragung erhalten zu haben. Derartige Vorfälle können plötzlich geschehen, was rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.

Ein typisches Beispiel ist die Durchführung notwendiger Reparaturen in Mietwohnungen durch den Mieter ohne Kenntnis des Vermieters. Das Verständnis dieser juristischen Vorschriften ist essenziell, um die Lage adäquat zu beurteilen und die Rechte und Pflichten zu kennen.

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, umgehend juristische Beratung einzuholen. Dadurch lassen sich mögliche Nachteile minimieren und eigene Ansprüche effektiv sichern. Die Wichtigkeit einer umfassenden Einführung in das Thema ist immens, um Fallstricke zu umgehen.

Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag

Die Rechtlichen Grundlagen sind essentiell für das verfeinerte Begreifen der Geschäftsführung ohne Auftrag. In dieser Sektion wird zuerst die Definition und Bedeutung dieser rechtlichen Praxis erörtert. Ziel ist es, ihre Relevanz im geschäftlichen und privaten Kontext zu unterstreichen.

Definition und Bedeutung

Die Geschäftsführung ohne Auftrag zeichnet sich durch die eigenständige Übernahme von Geschäften einer anderen Entität ohne deren explizite Einwilligung aus. Diese Definition ist das Fundament für die Bewertung dieser Praxis in jurisprudischen Systemen.

Rechtliche Anforderungen

Um rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, sind spezifische Kriterien notwendig. Es ist erforderlich, dass die Handlungen im Interesse des Geschäftseigners stehen und ihm objektiven Nutzen bringen. Die rechtlichen Grundlagen verhindern eine missbräuchliche Ausnutzung dieses Prinzips.

Historische Entwicklung

Die Rechtsprechung hat die Geschäftsführung ohne Auftrag über Zeitläufe präzise definiert und reguliert. Ihren Ursprung findet sie im Römischen Recht, von wo aus sie sich bis heute fortentwickelt hat. Dieser historische Kontext illustriert die Adaption und Modifikation der rechtlichen Grundlagen über die Jahre.

Vertretungsmacht und ihre Grenzen

Die Vertretungsmacht verkörpert ein fundamentales Prinzip des Rechts. Es befähigt sowohl Individuen als auch Unternehmen dazu, per rechtlicher Befugnisse im Auftrag anderer zu agieren. Dieser Mechanismus erlaubt es Beauftragten, bindende Verträge zu zeichnen und entscheidende Maßnahmen zu ergreifen.

Ungeachtet dieser Befugnisse existieren präzise Grenzen der Vertretung. Diese dürfen keinesfalls ignoriert werden. Bei Missachtung können sich gravierende rechtliche Folgen ergeben. Im Weiteren beleuchten wir essentielle Aspekte bezüglich der Vertretungsmacht und ihren Limitationen:

  • Berechtigung: Eine rechtliche Grundlage ist Voraussetzung für die Vertretungsmacht. Diese kann durch Vollmachten oder gesetzlich notwendige Normen etabliert sein. Wesentlich ist die akkurate Dokumentation dieser Befugnisse.
  • Begrenzung der Vertretungsmacht: Die Vertretung operiert innerhalb rechtlicher sowie vertraglicher Schranken. Dadurch wird ein Missbrauch der bevollmächtigten Handlungskompetenz verhindert.
  • Rechtliche Folgen: Die Überschreitung der Grenzen der Vertretung zieht persönliche Haftung nach sich. Zudem können dadurch vollzogene Verträge ihre Gültigkeit verlieren.

Eine profunde Kenntnis und strikte Adhärenz an die eigene Vertretungsbefugnis sowie deren Beschränkungen sind für eine effiziente rechtliche Steuerung und Risikominimierung unabdingbar.

Beschränkung der Geschäftsführung ohne Auftrag

Die Geschäftsführung ohne Auftrag unterliegt internen sowie externen Beschränkungen. Externe und interne Faktoren können deutlich die autonome Funktionsweise und die Entscheidungsbefugnisse limitieren. Eine sorgfältige Anerkennung dieser Faktoren ist für die Verantwortlichen unerlässlich.

Beschränkungen

Interne Beschränkungen

Zu den internen Richtlinien zählen sämtliche internen Vorschriften, die Einfluss auf die Geschäftsführung ohne Auftrag nehmen. Darin enthalten sind betriebliche Verhaltensregeln, die Unternehmensethik und bestimmte Anordnungen seitens der Gesellschafter oder des Vorstands. Entscheidend dabei ist, dass diese internen Vorgaben die Steuerung von Geschäftsprozessen optimieren und Risiken reduzieren. Sie bieten Orientierung in Fällen, wo offizielle Vereinbarungen fehlen. Zudem unterstützen sie die Implementierung von Firmenziele und -prinzipien.

Externe Einflussfaktoren

Als einflussreich erweisen sich auch die externen Regulierungen. Darunter fallen gesetzlich festgelegte Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen. Diese werden von staatlichen Behörden oder sonstigen Regulierungsinstanzen herausgegeben.

Externe Vorschriften definieren strikte Grenzen. Sie können zudem bei Missachtung zu Bußgeldern oder Strafen führen. Für Unternehmen ist es daher von größter Bedeutung, ihre Geschäftspraktiken konform zu den aktuellen juristischen Vorgaben zu gestalten. So lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen und finanzielle Einbußen verhindern.

Haftung bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Die Haftung in Fällen der Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein weitreichendes Feld. Es beleuchtet, wie die Verantwortlichkeit definiert wird, wenn Aktionen ohne expliziten Auftrag unternommen werden. Dies umfasst sowohl individuelle als auch finanzielle Verantwortlichkeiten.

Personelle Haftung

Im Zentrum der personellen Haftung steht die agierende Person selbst. Übernimmt jemand unautorisiert geschäftliche Aktivitäten, können schnell Haftungsprobleme auftreten. Vor allem müssen die juristischen Begrenzungen und Risiken eindeutig festgelegt werden.

Finanzielle Konsequenzen

Ausschlaggebend sind auch die finanziellen Folgen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Fehler bei der Durchführung können zu massiven finanziellen Einbußen führen. Das Verständnis und die Prävention möglicher finanzieller Gefahren sind hier kritisch.

Wie Sie Haftungsrisiken minimieren

Um Haftungsrisiken bei der Geschäftsführung ohne Auftrag zu verringern, ist Risikomanagement unerlässlich. Effektive Strategien beinhalten:

  • Sorgfältige Dokumentation aller relevanten Aktivitäten und Beschlüsse.
  • Strikte Befolgung aller gesetzlichen Regelungen.
  • Kontinuierliche Überwachung und Anpassung von Arbeitsabläufen.

Indem man diese Maßnahmen befolgt, kann die Haftungsgefahr deutlich reduziert und eine verbesserte Absicherung erreicht werden.

GmbH-Geschäftsführung: Besondere Aspekte

Die Leitung einer GmbH umfasst eine Vielzahl komplexer Aufgaben. Geschäftsführer müssen sich umfassend mit ihren Rechten und Pflichten, sowie den gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen. Nur so ist gewährleistet, dass sie die Unternehmensführung korrekt und erfolgreich gestalten.

Rechte und Pflichten

Ein GmbH-Geschäftsführer trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen. Er leitet die Buchführung und achtet auf die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin sind strategische Entscheidungen Teil seiner Verpflichtungen.

Gesetzliche Vorgaben

Das GmbH-Gesetz enthält essenzielle Regelungen für die Führung einer GmbH. Dazu zählen Bestimmungen bezüglich der Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers sowie seine Verpflichtung zu Sorgfalt und Treue. Die strikte Befolgung dieser Vorgaben schützt den Geschäftsführer vor juristischen Folgen.

Konsequenzen bei Fehlverhalten

Fehlverhalten eines Geschäftsführers kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören etwa die persönliche Haftung, finanzielle Bußen und strafrechtliche Verfolgung. Um solche Gefahren zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Geschäftsführer umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

Gesetzliche Bestimmungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag

In Deutschland definieren Gesetzliche Bestimmungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag den rechtlichen Rahmen dieser Geschäftsform. Sie legen präzise die Rechte und Pflichten aller beteiligten Akteure fest. Ziel ist es, durch diese klare Definition Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Ein fundamentalaspekt dieser Gesetzlichen Bestimmungen ist die Festlegung spezifischer Konditionen für die Zulässigkeit einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Dazu zählen unter anderem die Notwendigkeit, im Interesse eines Anderen zu handeln, und das Fehlen einer expliziten Beauftragung.

Zahlreiche Vorschriften zum Thema finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses beschreibt detailliert Bedingungen und rechtliche Folgen einer Geschäftsführung ohne Auftrag. Laut § 677 BGB muss der Geschäftsführer im Interesse des Geschäftsherrn agieren und dabei ordentliche Sorgfalt an den Tag legen.

Weiterhin besagen die Gesetzlichen Bestimmungen, dass der Geschäftsführer in bestimmten Szenarien dem Geschäftsherrn gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Dies betrifft vor allem finanzielle Angelegenheiten und die Rückführung von Vermögenswerten. Die Rechtsnormen spielen eine zentrale Rolle. Sie gewährleisten die Einhaltung dieser Bestimmungen und schützen die Rechte aller beteiligten Parteien.

Handlungsvollmacht und ihre Bedeutung

Im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag ist die Handlungsvollmacht essentiell. Sie definiert die rechtlichen Befugnisse einer bevollmächtigten Person im Firmenkontext. Verschiedene Befugnisse und Limitationen sind essentiell für eine effektive Nutzung. Diese juristischen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass die Handlungen im Unternehmensnamen juristisch korrekt sind.

Handlungsvollmacht

Befugnisse und Beschränkungen

Die Handlungsvollmacht befähigt einen Beauftragten, innerhalb definierter Grenzen zu agieren. Konkret können dazu Vertragsabschlüsse, der Erwerb von Waren oder das Treffen geschäftlicher Entscheidungen gehören. Es existieren klare Beschränkungen, um rechtliche Probleme zu verhindern. Ein Überschreiten dieser Grenzen kann negative juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtsfolgen bei Missbrauch

Missbrauch der Handlungsvollmacht zieht gravierende juristische Folgen nach sich. Dies reicht von zivilrechtlichen Forderungen bis zu strafrechtlichen Verfolgungen. Firmen müssen deshalb gewährleisten, dass ihre Bevollmächtigten die juristischen Grenzen genau kennen.

Praktische Beispiele

Zur Veranschaulichung der Handlungsvollmacht dienen praktische Beispiele. Angenommen, ein Firmenmitarbeiter erwirbt Materialien bei einem Zulieferer im Namen der Firma. Diese Transaktion ist nur in Grenzen der erteilten Vollmacht rechtsgültig. Eine Überschreitung der Vollmacht, etwa durch exzessive Käufe oder persönliche Interessen, hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Oft führt dies zu Nachteilen für die Firma.

Organhaftung: Wer haftet wann?

In unserer heutigen Geschäftswelt ist die Frage der Organhaftung essenziell. Unternehmen sind oft mit der komplexen Aufgabe konfrontiert, festzustellen, wer für Handlungen, die im Auftrag der Organisation durchgeführt wurden, verantwortlich ist. Es ist entscheidend, die Verantwortlichkeit und potenzielle rechtliche Konsequenzen klar zu definieren. Dadurch lassen sich Missverständnisse und juristische Konflikte verhindern.

Im Zentrum der Organhaftung stehen Führungskräfte wie Vorstände und Geschäftsführer. Diese Akteure tragen eine besondere rechtliche Zuständigkeit. Es liegt in ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Entscheidungen und Aktionen im gesetzlichen Rahmen bleiben. Essenziell ist, dass diese Handlungen stets den zielführenden Interessen des Unternehmens dienen.

Es sind spezifische Situationen bekannt, in denen die Organhaftung wirksam wird. Ein umfassendes Verständnis der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien ist essenziell. Dieses Wissen hilft, das Risiko persönlicher Haftung zu reduzieren. Unternehmen sind angehalten, fortlaufende Schulungen und Beratungen zu gewährleisten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle verantwortlichen Organe adäquat über ihre Aufgaben sowie die möglichen Folgen ihres Handelns aufgeklärt sind.

Der Geschäftsführervertrag und seine Bedeutung

Eine fundamentale Rolle spielt der Geschäftsführervertrag bei der Gewährleistung von Transparenz und Sicherheit in der Geschäftsführung. Er bildet das Fundament für eine solide Beziehung zwischen Geschäftsführer und Unternehmen, indem er die gegenseitigen Rechte und Pflichten präzisiert. Auf diese Weise lassen sich mögliche Konflikte und Missverständnisse minimieren.

Wichtige Vertragsbestandteile

Um die Kernaspekte der Geschäftsführung abzusichern, muss ein umfassender Geschäftsführervertrag spezifische Vertragsklauseln beinhalten:

  • Die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers
  • Vergütung inklusive etwaiger Boni
  • Details zu Kündigungsmodalitäten und -fristen
  • Klauseln bezüglich Wettbewerbsverbot und Datenschutz

Fallstricke und Risiken

Bei der Ausarbeitung eines Geschäftsführervertrages stoßen Beteiligte oftmals auf diverse Fallstricke und Risiken:

  1. Vage formulerte Vertragsklauseln, die Interpretationsspielraum lassen
  2. Das Fehlen wesentlicher Regelungen zur Haftung und Verantwortung
  3. Missachtung gesetzlicher Anforderungen und Normen

Empfehlungen zur Vertragsgestaltung

Für die Erstellung eines effektiven und rechtskonformen Geschäftsführervertrages sind bestimmte Gestaltungsempfehlungen zu beachten:

  • Gründliche Überprüfung und Ausformulierung aller Vertragsklauseln
  • Hinzuziehung juristischer Expertise zur Vermeidung rechtlicher Fallstricke
  • Kontinuierliche Anpassung des Vertrages an neue rechtliche Rahmenbedingungen

Fallbeispiele: Wenn alles schiefgeht

In diesem Abschnitt beleuchten wir reale Fallbeispiele, bei denen die Leitung ohne klar definierten Auftrag schwerwiegende Probleme verursacht hat. Durch eine präzise Analyse von Fehlern und den daraus resultierenden Lehren intendieren wir, wirkungsvolle Lösungsstrategien zu formulieren. So sollen künftige ähnliche Fehltritte vermieden werden.

Praxisnahe Beispiele

Die Exploration praxisnaher Beispiele offenbart, dass Entscheidungen ohne Mandat über diverse Branchen hinweg Konflikte auslösen können. Ein markantes Beispiel ist ein Bauvorhaben, bei dem erforderliche Genehmigungen für erbrachte Leistungen fehlten. Die Abwesenheit formeller Zustimmungen führte zu bedeutenden finanziellen Einbußen und rechtlichen Streitigkeiten.

Analyse und Schlussfolgerungen

Eine sorgfältige Analyse von Fehlern in den vorgestellten Fällen enthüllt zentrale Schwachstellen wie die vernachlässigte Kommunikation, mangelnde juristische Klärung und das Fehlen notwendiger Dokumente. Oftmals verursachte das Ausbleiben einer schriftlichen Abmachung Missverständnisse und führte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Lösungsansätze

Zur Prävention gleichartiger Vorfälle in der Zukunft schlagen wir mehrere Lösungsstrategien vor. Dazu zählen:

  • Die Pflicht, schriftliche Vereinbarungen abzuschließen, um Zuständigkeiten unmissverständlich zu regeln.
  • Die kontinuierliche Schulung der Verantwortlichen bezüglich rechtlicher Voraussetzungen bei Entscheidungen ohne Auftrag.
  • Das Einrichten eines Risikomanagement-Systems, das frühzeitig mögliche Probleme erkennt und behebt.

Fazit

Die abschließenden Gedanken dieses Artikels beleuchten die Komplexität der Geschäftsführung ohne Auftrag. Die rechtlichen Aspekte sind vielschichtig, was ein umfassendes Verständnis erforderlich macht. Ziel ist es, Haftungsrisiken zu umgehen.

Die Themenbereiche reichen von rechtlichen Bedingungen bis zu spezifischen Haftungen für GmbH-Geschäftsführer. Diese Vielfalt unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Auseinandersetzung mit der Materie.

Die Wichtigkeit einer tiefgreifenden Beschäftigung mit gesetzlichen Regelungen wird betont. Der Fokus liegt hierbei auf dem Geschäftsführervertrag und damit verbundenen potentiellen Fallstricken. Praktische Empfehlungen zielen darauf ab, Risiken zu minimieren und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Es wird hervorgehoben, wie entscheidend ein fundiertes Verständnis für die Praxis ist. Kontinuierliche Weiterbildung versetzt Geschäftsführer in die Lage, ihre Verantwortungen kompetent zu übernehmen. Um in der komplexen Geschäftswelt bestehen zu können, ist ein Bewusstsein für rechtliche Rahmenbedingungen und persönliche Haftung unverzichtbar.

FAQ

Q: Was versteht man unter Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Wenn eine Person ohne ausdrückliche Bevollmächtigung im Interesse einer anderen agiert, spricht man von Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Situation kann sowohl private als auch kommerzielle Angelegenheiten betreffen, wobei jeweils unterschiedliche rechtliche Konsequenzen zu berücksichtigen sind.

Q: Welche rechtlichen Folgen hat eine Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Die Konsequenzen der Geschäftsführung ohne Auftrag sind vielschichtig. Sie reichen von der Haftung für eventuelle Schäden bis zur Notwendigkeit, entstandene Kosten zu tragen. Um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, ist eine detaillierte Kenntnis der gesetzlichen Richtlinien essentiell.

Q: Wie wird die Vertretungsmacht und ihre Grenzen definiert?

A: Vertretungsmacht erlaubt das Agieren im Namen einer dritten Partei oder eines Unternehmens. Dieses Recht wird durch gesetzliche Vorschriften, unternehmensinterne Regelwerke und individuelle Verträge begrenzt.

Q: Welche internen und externen Beschränkungen gibt es für die Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Interne Beschränkungen beruhen auf firmeninternen Richtlinien. Externe Beschränkungen hingegen ergeben sich aus rechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Anforderungen.

Q: Was sind die haftungsrechtlichen Konsequenzen bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Im Falle einer Geschäftsführung ohne Auftrag umfassen die haftungsrechtlichen Konsequenzen persönliche Verantwortung und die Übernahme finanzieller Lasten für verursachte Schäden. Um Risiken zu reduzieren, ist das Ergreifen geeigneter Maßnahmen, wie eine klare Vertragspolitik und Kenntnis der Rechtsgrundlagen, empfehlenswert.

Q: Welche besonderen rechtlichen Aspekte gelten für die GmbH-Geschäftsführung?

A: Die Leitung einer GmbH unterliegt eigenen Rechten und Pflichten sowie spezifischen gesetzlichen Regelungen. Besonders die Haftung der Organe und die penible Beachtung gesetzlicher Anforderungen sind zu beachten, um haftungsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Q: Welche gesetzlichen Bestimmungen regeln die Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Die rechtliche Struktur der Geschäftsführung ohne Auftrag wird primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch und andere relevante Rechtsquellen in Deutschland bestimmt.

Q: Was ist eine Handlungsvollmacht und welche Bedeutung hat sie?

A: Die Handlungsvollmacht legitimiert eine Person, im Namen eines Anderen oder eines Unternehmens zu agieren. Diese Vollmacht unterliegt spezifischen rechtlichen Einschränkungen. Bei Missbrauch könnten erhebliche juristische Folgen eintreten.

Q: Wer haftet wann im Rahmen der Organhaftung?

A: Im Kontext der Organhaftung tragen Unternehmensorgane unter bestimmten Voraussetzungen Verantwortung für nicht autorisierte Handlungen. Die Kriterien für die Haftungsübernahme orientieren sich am entsprechenden rechtlichen und betriebsinternen Regelwerk.

Q: Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Geschäftsführervertrags und welche Risiken gibt es?

A: Wesentliche Elemente eines solchen Vertrags umfassen dezidierte Festlegungen zu Obligationen, Berechtigungen und Verantwortlichkeiten. Es ist von höchster Wichtigkeit, verdeckte Gefahren zu identifizieren und den Vertrag exakt auszuarbeiten, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Q: Gibt es praxisnahe Beispiele für Geschäftsführung ohne Auftrag?

A: Tatsächlich existieren zahlreiche praxisbezogene Fälle, bei denen die Geschäftsführung ohne entsprechende Beauftragung zu Komplikationen führte. Eine detaillierte Untersuchung dieser Vorfälle und die Entwicklung von zielführenden Strategien sind notwendig. Sie gewährleisten die Einhaltung des rechtlichen Rahmens.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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