Die Übernahme eines bestehenden Geschäfts kann eine aufregende Erfahrung sein, die reich an Potential und Erfolgsmöglichkeiten ist. Die Entscheidung, ein Geschäft zu übernehmen, sollte jedoch nach sorgfältiger Überlegung und gründlicher Prüfung der rechtlichen Aspekte getroffen werden. In diesem ausführlichen Artikel werden wir die rechtlichen Herausforderungen bei einer Geschäftsübernahme behandeln und Ihnen alle notwendigen Informationen, Gesetze, aktuelle Urteile und praxisnahe Tipps an die Hand geben, um Ihnen bei der erfolgreichen Übernahme eines Geschäfts zu helfen.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen der Geschäftsübernahme
- Der Kaufvertrag: Das Herzstück der Geschäftsübernahme
- Gewerberaummiete und Geschäftsübernahme
- Mitarbeiter und Geschäftsübernahme
- Haftung und Gewährleistung bei einer Geschäftsübernahme
- Kartellrecht und Konkurrenzschutz
- Steuern bei der Geschäftsübernahme
- Finanzierung einer Geschäftsübernahme
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Geschäftsübernahme
Grundlagen der Geschäftsübernahme
Es gibt zwei grundlegende Arten von Geschäftsübernahmen, die sowohl unterschiedlichen Rechtsvorschriften unterliegen als auch unterschiedliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Diese sind:
- Asset-Deal: Beim Asset-Deal erwirbt der Käufer bestimmte Vermögenswerte und übernimmt ausgewählte Verbindlichkeiten des Verkäufers. Anstatt eine gesamte Gesellschaft zu übernehmen, handelt es sich dabei um den Kauf einzelner Geschäftsbereiche, wie z. B. Maschinen, Kundenstamm oder Immobilien. Dabei ist insbesondere die genaue Auflistung und Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Kaufvertrag entscheidend.
- Share-Deal: Beim Share-Deal erwirbt der Käufer die Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG) oder die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) des Verkäufers. Der Käufer übernimmt die Gesellschaft als Ganzes mitsamt ihren Rechten und Pflichten. Entscheidend ist hier, dass neben den Vermögenswerten auch sämtliche Verbindlichkeiten übertragen werden, unabhängig davon, ob sie im Kaufvertrag explizit benannt werden oder nicht.
Die Wahl zwischen einem Asset-Deal und einem Share-Deal hängt von den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Käufers und Verkäufers ab. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, die unter anderem steuerliche, haftungsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte betreffen.
Der Kaufvertrag: Das Herzstück der Geschäftsübernahme
Der Kaufvertrag ist das zentrale Dokument bei einer Geschäftsübernahme. Er regelt die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers und sollte alle relevanten Aspekte der Transaktion detailliert und rechtssicher erfassen. Ein guter Kaufvertrag schafft Klarheit, beugt Missverständnissen und Streitigkeiten vor und sorgt für eine reibungslose Abwicklung des Geschäfts.
Ein typischer Kaufvertrag enthält unter anderem folgende Regelungen:
- Vertragsparteien: Die Parteien des Kaufvertrags müssen klar und vollständig bezeichnet sein. Je nach Art der Transaktion können dies natürliche Personen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sein.
- Geschäftsgegenstand: Bei einem Asset-Deal müssen die übertragenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten genau aufgelistet und bewertet werden. Bei einem Share-Deal sind die betroffenen Gesellschaftsanteile bzw. Mitgliedschaften sowie der Kaufpreis zu nennen.
- Übergabedatum: Der genaue Termin der Übergabe des Geschäfts an den Käufer sollte festgelegt werden. Zu beachten sind etwaige Kündigungsfristen für Mietverträge, Arbeitsverträge und weitere vertragliche Verpflichtungen des Verkäufers.
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der Kaufpreis sollte klar festgelegt und möglichst eindeutig berechnet werden. Auch die Zahlungsbedingungen, wie Anzahlungen, Ratenzahlungen oder die Fälligkeit der Gesamtsumme, sollten vertraglich geregelt werden.
- Gewährleistung und Haftung: Regelungen zur Gewährleistung und Haftung für Mängel, versteckte Fehler und andere Unregelmäßigkeiten sind ein zentraler Bestandteil des Kaufvertrags. Dabei ist zwischen gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und vertraglichen Garantien zu unterscheiden.
- Wettbewerbsverbote: Ein Wettbewerbsverbot kann den Verkäufer daran hindern, nach der Geschäftsübergabe in unmittelbarer Konkurrenz zum übernommenen Geschäft tätig zu werden. Solche Regelungen sind in engen Grenzen zulässig, müssen aber erst in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
- Nebenabreden und Schlussbestimmungen: Weitere Vereinbarungen und Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer sollten im Kaufvertrag schriftlich fixiert werden. Dazu gehören auch Regelungen zu Vertragsstrafen, Zustimmungserfordernissen oder Schiedsverfahren.
Da der Kaufvertrag im Kern der Geschäftsübernahme steht, sollte er mit großer Sorgfalt erstellt und geprüft werden. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, um Rechtsrisiken zu minimieren und die Interessen der Beteiligten bestmöglich zu wahren.
Gewerberaummiete und Geschäftsübernahme
Ein wichtiger Aspekt einer Geschäftsübernahme ist die Übertragung von Gewerberaummietverträgen. Die Übernahme von Geschäftsräumen kann maßgeblich für den Erfolg des übernommenen Betriebs sein, insbesondere wenn es sich um gut gelegene Ladenlokale, Büros oder Produktionsstätten handelt.
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Asset-Deal der Mietvertrag des Verkäufers nicht automatisch auf den Käufer übergeht. Eine Vereinbarung zwischen Käufer und Vermieter über die Übernahme des Mietvertrags ist erforderlich. In vielen Fällen wird der Vermieter ein Vorkaufsrecht oder ein Mitspracherecht bei der Übertragung des Mietvertrags ausüben.
Bei einem Share-Deal ändert sich hingegen die Person des Mieters nicht, da lediglich die Gesellschafterstruktur der Mietergesellschaft verändert wird. Der Mietvertrag bleibt unangetastet, es sei denn, der Vermieter hat ein vertragliches Kündigungsrecht bei Gesellschafterwechsel vereinbart.
Im Zusammenhang mit Gewerberaummietverträgen sind außerdem folgende Punkte zu beachten:
- Anpassungs- und Erneuerungsbedarf: Im Zuge der Geschäftsübernahme kann es erforderlich sein, die Geschäftsräume zu verändern oder zu erweitern. Hierzu bedarf es in der Regel der Zustimmung des Vermieters bzw. der Absprache über bauliche Maßnahmen und Kostenverteilung.
- Sicherheiten und Nebenkosten: Bei der Übernahme eines Mietvertrags sollten auch bestehende Sicherheiten und Nebenkosten-Abrechnungen geprüft und, falls erforderlich, angepasst werden.
- Kündigungsmöglichkeiten: Sowohl Käufer als auch Vermieter sollten die Kündigungsfristen und -gründe für den Mietvertrag prüfen und sich ggfs. auf Anpassungen einigen.
Mitarbeiter und Geschäftsübernahme
Der Umgang mit den Mitarbeitern ist ein weiterer entscheidender Faktor bei einer Geschäftsübernahme. Die Übernahme von Arbeitnehmerrechten und -pflichten hängt davon ab, ob es sich um einen Asset-Deal oder einen Share-Deal handelt.
Bei einem Asset-Deal geht die Rechtsprechung davon aus, dass § 613a BGB analog anwendbar ist. Dies bedeutet, dass bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Betriebsteils die Arbeitnehmer automatisch zu den bisherigen Bedingungen vom Käufer übernommen werden. Der Käufer tritt demnach in die bisherigen Arbeitsverträge ein und übernimmt die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten.
Bei einem Share-Deal bleibt die rechtliche Identität des Arbeitgebers erhalten, da lediglich die Gesellschaftsanteile übertragen werden. Die bestehenden Arbeitsverträge sind von der Änderung der Gesellschafterstruktur unberührt und bleiben in vollem Umfang gültig.
Arbeitsrechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsübernahme zu beachten sind, umfassen unter anderem:
- Arbeitnehmerinformation und -beteiligung: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Arbeitnehmervertretung entsprechend § 613a BGB über die bevorstehende Geschäftsübernahme zu informieren. Unter Umständen besteht die Pflicht zur Durchführung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat, etwa bei beabsichtigten Betriebsänderungen infolge der Geschäftsübernahme.
- Sozialplanausgleich: Bei Betriebsänderungen kann unter Umständen ein Sozialplanausgleich für die betroffenen Arbeitnehmer erforderlich sein. Dieser kann in Form von Entschädigungszahlungen, Umschulungen oder anderen sozialen Leistungen erfolgen.
- Kündigungsschutz: Eine Geschäftsübernahme allein ist kein Kündigungsgrund für Arbeitnehmer. Kündigungen bedürfen der Beachtung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen und Anforderungen, etwa bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialauswahl.
- Altersteilzeit und Ruhestandsregelungen: Bei der Übernahme von älteren Arbeitnehmern sind eventuell vorhandene Altersteilzeitvereinbarungen oder vom Arbeitgeber bereitgestellte Renten- und Ruhestandsleistungen zu beachten.
Haftung und Gewährleistung bei einer Geschäftsübernahme
Die Haftung und Gewährleistung bei einer Geschäftsübernahme sind entscheidende Faktoren, die sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Transaktion haben können. Grundsätzlich gilt, dass beim Asset-Deal eine Haftung des Käufers für Altlasten und Verbindlichkeiten in der Regel ausgeschlossen ist, es sei denn, sie wurden ausdrücklich im Kaufvertrag übernommen.
Bei einem Share-Deal hingegen übernimmt der Käufer automatisch auch die Vergangenheit der Gesellschaft in Form von Altlasten und Verbindlichkeiten, die durch den Kauf der Gesellschaftsanteile auf ihn übergehen.
Um die rechtlichen Risiken bei der Geschäftsübernahme zu minimieren und klare Regelungen zur Haftung und Gewährleistung zu schaffen, sollten im Kaufvertrag folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Garantien und Gewährleistungen des Verkäufers: Der Verkäufer sollte dazu verpflichtet werden, sogenannte Garantien und Gewährleistungen im Kaufvertrag abzugeben. Hierzu gehören etwa die Zusicherung, dass das übernommene Unternehmen keine verdeckten Schulden oder Haftungsrisiken hat, dass die vertragsgegenständlichen Vermögenswerte frei von Rechten Dritter sind oder dass dem Verkäufer keine gegen das Unternehmen gerichteten Rechtsstreitigkeiten bekannt sind.
- Haftungsbeschränkungen und -freistellungen: Im Kaufvertrag sollten Regelungen zur Haftungsbeschränkung und -freistellung enthalten sein. Dies kann etwa in Form einer Beschränkung der Haftungssumme oder einer zeitlichen Begrenzung der Haftung des Verkäufers erfolgen. Weiterhin sollte der Verkäufer den Käufer von etwaigen Altlasten und Verbindlichkeiten freistellen, die nicht im Kaufvertrag übernommen wurden. Der Umfang dieser Freistellung sollte genau festgelegt und im Vertrag verankert werden.
- Haftungsausschluss: Der Verkäufer kann die gesetzliche Gewährleistungshaftung zum Teil ausschließen. Ein solcher Haftungsausschluss ist jedoch nicht ohne weiteres zulässig und unterliegt strengen gesetzlichen Grenzen, insbesondere wenn einer der Vertragspartner Verbraucher ist.
Kartellrecht und Konkurrenzschutz
Bei der Geschäftsübernahme kann auch das Kartellrecht eine wichtige Rolle spielen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet Unternehmen, die Übernahme von Geschäften oder Gesellschaften beim Bundeskartellamt anzumelden, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. Eine solche Anmeldung ist zwingend erforderlich, wenn im letzten Geschäftsjahr vor der Übernahme
- der gemeinsame weltweite Umsatz beider Unternehmen mehr als 500 Mio. Euro betrug,
- ein Unternehmen in Deutschland mindestens 50 Mio. Euro Umsatz erwirtschaftete und
- ein weiteres Unternehmen mindestens 17,5 Mio. Euro Umsatz in Deutschland erzielte.
Wenn die Anmeldepflicht besteht und die Geschäftsübernahme ohne Zustimmung des Bundeskartellamts erfolgt, kann dies zu Bußgeldern und erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Außerdem können Wettbewerber und betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Unternehmen geltend machen.
Ein weiterer kartellrechtlicher Aspekt bei der Geschäftsübernahme ist der Schutz vor unlauterem Wettbewerb. Ein Wettbewerbsverbot kann im Kaufvertrag vereinbart werden, um den Verkäufer daran zu hindern, nach der Geschäftsübernahme in unmittelbarer Konkurrenz zum übernommenen Geschäft tätig zu werden. Solche Regelungen müssen jedoch angemessen befristet und räumlich sowie sachlich begrenzt sein, um wirksam und rechtlich zulässig zu sein.
Steuern bei der Geschäftsübernahme
Bei einer Geschäftsübernahme müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zahlreiche steuerliche Aspekte beachten. Die steuerlichen Auswirkungen einer Geschäftsübernahme hängen von der Art der Transaktion (Asset-Deal oder Share-Deal) und den beteiligten Rechtssubjekten (natürliche Personen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften) ab.
Einige der wichtigsten steuerlichen Aspekte bei einer Geschäftsübernahme sind:
- Grunderwerbsteuer: Bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen eines Asset-Deals fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Bei einem Share-Deal kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, solange nicht mehr als 95 % der Gesellschaftsanteile von einer natürlichen oder juristischen Person erworben werden.
- Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: Der Verkauf von Vermögensgegenständen oder Gesellschaftsanteilen im Rahmen einer Geschäftsübernahme kann zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Die Höhe der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer hängt von der jeweiligen Besteuerungsgrundlage und dem anzuwendenden Steuersatz ab. Auch eine mögliche Verlustverrechnung ist bei der Ermittlung der Steuerlast zu berücksichtigen.
- Gewerbesteuer: Der Gewerbeertrag aus der Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen ist prinzipiell gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer bemisst sich auf Basis des Gewerbeertrags und des jeweils geltenden Gewerbesteuerhebesatzes der Gemeinde.
- Umsatzsteuer: Im Rahmen eines Asset-Deals kann die Umsatzsteuerpflicht für bestimmte Vermögensgegenstände anfallen. Allerdings kann der Käufer die gezahlte Umsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen, sodass es insgesamt zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Bei einem Share-Deal ist die Umsatzsteuer hingegen nicht relevant, da es sich um einen nicht steuerbaren Geschäftsvorgang handelt.
Da die steuerlichen Aspekte dem Beratungsprivileg des Rechtsanwalts entzogen sind, sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer frühzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Steuerberaters einholen, um optimale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und die korrekte Abwicklung der Geschäftsübernahme sicherzustellen.
Finanzierung einer Geschäftsübernahme
Die Finanzierung einer Geschäftsübernahme stellt oftmals eine bedeutende Herausforderung dar und erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten. Hierzu zählen unter anderem:
- Bankkredite: Kredite und Darlehen von Banken und anderen Finanzinstituten stellen eine der häufigsten Formen der Finanzierung von Geschäftsübernahmen dar. Es ist wichtig, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen und die passendste Lösung hinsichtlich Kreditlaufzeit, Zinssatz und Tilgungsmodalitäten zu finden.
- Öffentliche Fördermittel: In vielen Fällen können Fördermittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Geschäftsübernahmen genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Förderprogramme der KfW-Bank oder der jeweiligen Bundesländer. Die Beantragung öffentlicher Fördermittel erfordert eine rechtzeitige Planung und die Einhaltung der jeweiligen Förderrichtlinien und Zuschussbedingungen.
- Eigenkapital: Der Einsatz von Eigenkapital zur Finanzierung einer Geschäftsübernahme ist oftmals unverzichtbar und stärkt die Bonität des Käufers gegenüber Kreditgebern. Hierbei kann das Eigenkapital in Form von Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Vermögenswerten eingesetzt werden.
- Verkäuferfinanzierung: In einigen Fällen kann eine Verkäuferfinanzierung als Ergänzung oder Alternative zu Bankkrediten und öffentlichen Fördermitteln dienen. Hierbei gewährt der Verkäufer dem Käufer einen Kredit zur Finanzierung der Geschäftsübernahme, der in der Regel in Raten zurückgezahlt wird. Eine Verkäuferfinanzierung bedarf klarer vertraglicher Regelungen zur Kredithöhe, Laufzeit und Sicherstellung.
Die optimale Finanzierungsstruktur einer Geschäftsübernahme hängt von den individuellen Gegebenheiten und Präferenzen der beteiligten Parteien ab. Eine frühzeitige Planung und Beratung durch Experten ist entscheidend für den Erfolg der Finanzierung und die erfolgreiche Durchführung der Geschäftsübernahme.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Geschäftsübernahme
Welche Vorteile hat die Übernahme eines bestehenden Geschäfts im Vergleich zur Neugründung?
Die Übernahme eines bestehenden Geschäfts bietet im Vergleich zur Neugründung einige Vorteile, wieetwa einen vorhandenen Kundenstamm, eingespielte Geschäftsabläufe, vorhandene Mitarbeiter und etablierte Geschäftsbeziehungen. Zudem sind die Existenzgründungsrisiken bei der Übernahme eines etablierten Geschäfts in der Regel geringer als bei einer Neugründung.
Welche Due-Diligence-Prüfungen sind bei einer Geschäftsübernahme erforderlich?
Die Due-Diligence-Prüfung bei einer Geschäftsübernahme umfasst eine umfassende Untersuchung des Unternehmens-Gegenstands und der rechtlichen und finanziellen Verhältnisse. Dazu gehört unter anderem die Prüfung von Jahresabschlüssen, betrieblichen Abläufen, Mitarbeiterverträgen, Miet- und Leasingverträgen, gewerblichen Schutzrechten, Unternehmensstruktur und Organisationsform sowie Haftungsrisiken und Altlasten.
Kann ich als Käufer bei einer Geschäftsübernahme die Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens kündigen?
Bei einer Geschäftsübernahme ist die Kündigung von Arbeitnehmern grundsätzlich nur aus betriebsbedingten Gründen möglich und unterliegt den gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften. Die Geschäftsübernahme allein ist kein Kündigungsgrund. Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert das Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse und die Durchführung einer Sozialauswahl.
Wann haftet der Käufer bei einer Geschäftsübernahme für die Schulden des Verkäufers?
Bei einem Asset-Deal haftet der Käufer grundsätzlich nicht für die Schulden des Verkäufers, es sei denn, er übernimmt sie ausdrücklich im Kaufvertrag. Bei einem Share-Deal hingegen haftet der Käufer automatisch für die bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft, da er die Gesellschaft mitsamt allen Rechten und Pflichten übernimmt.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei einer Geschäftsübernahme zu beachten?
Bei einer Geschäftsübernahme sind unterschiedliche steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Je nach Art der Transaktion (Asset-Deal oder Share-Deal) und den beteiligten Rechtssubjekten (natürliche Personen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften) können die steuerlichen Auswirkungen variieren. Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist unerlässlich, um die optimale steuerliche Gestaltung und rechtskonforme Abwicklung der Transaktion sicherzustellen.
Brauche ich bei einer Geschäftsübernahme einen Kaufvertrag?
Ja, bei einer Geschäftsübernahme ist ein Kaufvertrag unerlässlich. Der Kaufvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sollte alle relevanten Aspekte der Transaktion, wie Geschäftsgegenstand, Übergabedatum, Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten sowie Haftungs- und Gewährleistungsregelungen enthalten.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht
Wann muss ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?
Erfahren Sie, wann die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie Rechtssicherheit gewährleisten.
Nachgründung: Rechtliche Anforderungen und Folgen einer nachträglichen Gründung
Entdecken Sie die rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen einer Nachgründung für Ihr Unternehmen in Deutschland. Präzise Beratung hier.
Firmenübertragung: Rechtliche Anforderungen bei der Übertragung von Unternehmen
Erfahren Sie alles über die rechtlichen Anforderungen bei einer Firmenübertragung in Deutschland und sichern Sie Ihre Unternehmenszukunft.
Besonderer Vertreter: Rechte und Aufgaben im Unternehmensrecht
Erfahren Sie alles über die Rolle und Verantwortung eines Besonderen Vertreters im Unternehmensrecht sowie die Bedeutung für die Rechtsvertretung.
Was muss bei einer Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform beachtet werden?
Erfahren Sie, welche Schritte für eine erfolgreiche Gesellschaftsumwandlung und Rechtsformwechsel unerlässlich sind, um rechtliche Fallstricke zu meiden.