Gesellschaftsrecht Haftung – Unternehmerische Entscheidungen bieten große Chancen, bergen aber auch Risiken. Besonders die Haftungsfrage ist für Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Welche Gesellschaftsformen gibt es und wie unterscheiden sich die Haftungsregeln? In diesem Artikel bieten wir Ihnen fundierte rechtliche Einblicke und praxisnahe Beispiele, damit Sie möglichen Fallstricken optimal begegnen können.

Grundlagen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander und gegenüber Dritten. Es umfasst die Gründung, Organisation, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften. Im Zentrum stehen dabei die verschiedenen Gesellschaftsformen, die unterschiedliche Haftungsregelungen mit sich bringen. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH und die Aktiengesellschaft (AG).

Gesellschaftsformen und Haftung

Die Wahl der Gesellschaftsform ist entscheidend für die Haftungsfrage. Folgend werden die wichtigsten Gesellschaftsformen und ihre spezifischen Haftungsregeln vorgestellt.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine einfache und flexible Gesellschaftsform, die häufig für kleinere Unternehmen oder Projekte gewählt wird. Die Gesellschafter haften hierbei persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Diese Haftung umfasst sowohl die Einlage in das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen der Gesellschafter. Ein Beispiel:

Herr Müller und Frau Schmidt gründen eine GbR zur Durchführung eines gemeinsamen Projekts. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kann die GbR ihre Schulden nicht begleichen. Die Gläubiger können nun sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das Privatvermögen von Herrn Müller und Frau Schmidt zugreifen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Handelsgesellschaft und unterliegt daher den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Auch hier haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Ein Beispiel:

Herr Meyer und Frau Fischer gründen eine OHG und betreiben einen Handel mit Elektronikartikeln. Aufgrund einer unerwartet hohen Lieferantenrechnung kann die OHG ihre Schulden nicht begleichen. Der Gläubiger kann nicht nur das Gesellschaftsvermögen, sondern auch das gesamte Privatvermögen von Herrn Meyer und Frau Fischer in Anspruch nehmen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten). Während der Komplementär persönlich und unbeschränkt haftet, haftet der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage. Ein Beispiel:

Herr Bauer und Frau Keller gründen eine KG. Herr Bauer ist Komplementär und Frau Keller Kommanditistin. Zukünftig können Gläubiger nicht nur das gesamte Vermögen der KG und das Privatvermögen von Herrn Bauer einfordern, sondern auch die Einlage von Frau Keller, allerdings nicht deren Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland ist die GmbH. Ihr Hauptvorteil liegt in der beschränkten Haftung der Gesellschafter. Diese haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage in das Stammkapital der GmbH, welches mindestens 25.000 Euro betragen muss (§ 5 GmbHG). Ein Beispiel:

Herr Weber und Frau Schulz gründen eine GmbH und bringen je 12.500 Euro in das Stammkapital ein. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kann die GmbH ihre Schulden nicht begleichen. Die Gläubiger können nun nur auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH zugreifen, nicht aber auf das Privatvermögen von Herrn Weber und Frau Schulz.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital durch Aktien aufgeteilt ist. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf ihren Anteil am gezeichneten Kapital. Ein Beispiel:

Frau Meier und Herr König gründen eine AG mit einem Grundkapital von 50.000 Euro, aufgeteilt in 500 Aktien à 100 Euro. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kann die AG ihre Schulden nicht begleichen. Die Gläubiger können nur auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, nicht jedoch auf das Privatvermögen von Frau Meier und Herrn König.

Haftung bei Pflichtverletzungen

Neben der allgemeinen Haftung gibt es spezielle Haftungsregelungen bei Pflichtverletzungen der Gesellschafter oder Geschäftsführer. Diese betreffen insbesondere die sogenannte Innen- und Außenhaftung.

Innenhaftung

Bei der Innenhaftung haften die Gesellschafter oder Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung entstehen. Beispiele für Pflichtverletzungen können sein:

  • Verletzung der Treuepflicht
  • Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen
  • Fehlentscheidungen bei der Unternehmensführung

Ein Fallbeispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH trifft eine unternehmerische Entscheidung, die gegen die Interessen der Gesellschaft verstößt und einen finanziellen Schaden verursacht. In diesem Fall kann die Gesellschaft den Geschäftsführer auf Schadenersatz verklagen.

Außenhaftung

Die Außenhaftung betrifft die Haftung gegenüber Dritten, beispielsweise Gläubigern oder Vertragspartnern. Diese Haftung tritt dann ein, wenn die Gesellschafter oder Geschäftsführer gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Verpflichtungen verstoßen. Beispiele:

  • Verstöße gegen das Steuerrecht
  • Verstöße gegen das Arbeitsrecht
  • Verstöße gegen Umweltauflagen

Ein Fallbeispiel: Ein Geschäftsführer einer OHG verbirgt bewusst wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens und geht weiterhin Verträge ein, obwohl er weiß, dass die Firma zahlungsunfähig ist. Gläubiger können nun den Geschäftsführer persönlich haftbar machen.

Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung und -vermeidung

Gesellschafter und Geschäftsführer können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um ihre Haftung zu begrenzen oder zu vermeiden. Hier einige bewährte Praktiken:

Risikomanagement

Ein effektives Risikomanagement hilft dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung finanzieller Lage, die Einschätzung marktrelevanter Risiken und die Entwicklung von Notfallplänen.

D&O-Versicherung

Die Directors and Officers (D&O) Versicherung bietet Schutz für Geschäftsführer und leitende Angestellte gegen Schadensersatzansprüche, die durch Fehlentscheidungen oder andere Pflichtverletzungen entstehen. Sie deckt in der Regel sowohl die Innenhaftung als auch die Außenhaftung ab.

Professionelle Beratung

Eine kontinuierliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ist essentiell, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Sie bieten wertvolle Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der strategischen Unternehmensführung.

Anwendung in der Praxis

Frau Schneider gründet eine GmbH und möchte ihre Privatvermögen schützen. Sie entscheidet sich für den Abschluss einer D&O-Versicherung und engagiert regelmäßig einen Steuerberater, der sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt sowie Rechtsanwälte, die bei der Vertragsgestaltung helfen. Durch diese Maßnahmen kann Frau Schneider ihre Haftungsrisiken deutlich reduzieren.

FAQ zur Haftung von Gesellschaftern

Jetzt lesen:

Welche Risiken birgt die persönliche Haftung?

Die persönliche Haftung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, da Gläubiger sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das Privatvermögen zugreifen können. Es besteht das Risiko der Privatinsolvenz und des Verlusts des gesamten Vermögens.

Wie kann ich meine Haftung als Geschäftsführer minimieren?

Eine sorgfältige Unternehmensführung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und eine offene Kommunikation mit Gesellschaftern und Gläubigern sind essenziell. Der Abschluss einer D&O-Versicherung und die Einholung professioneller Beratung tragen ebenfalls zur Haftungsminimierung bei.

Wann haften Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen?

Gesellschafter haften in bestimmten Gesellschaftsformen (z.B. GbR, OHG) grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen. In Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) erfolgt eine private Haftung meist nur bei Pflichtverletzungen oder Gesetzesverstößen.

Fazit: Gesellschaftsrecht Haftung

Die rechtlichen Grundlagen und praktischen Einblicke in die Haftung von Gesellschaftern verdeutlichen die Vielfalt der Gesellschaftsformen und die damit verbundenen Risiken. Eine fundierte Kenntnis der Haftungsregeln ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtliche Sicherheit zu schaffen. Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei Herfurtner gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder individuelle Beratung.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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