Gesellschaftsvertrag Notarpflicht

Warum können manche Gesellschaften ohne notarielle Intervention entstehen, andere jedoch nicht? Dies hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Gesellschaftsform ab.

Die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung variiert signifikant zwischen verschiedenen Unternehmensarten. Kapitalgesellschaften, einschließlich GmbH, GmbH & Co. KG, AG und UG (haftungsbeschränkt), erfordern zwingend eine solche Beurkundung. Im Gegensatz dazu steht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), für deren Gründung keine notarielle Beglaubigung notwendig ist.

Entdecken Sie die Gründe für die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags. Verstehen Sie, wie diese Anforderung Ihre geschäftlichen Vorhaben beeinflussen könnte.

Gesellschaftsformen ohne Notarpflicht

Die Auswahl bei der Gründung einer Gesellschaft umfasst Varianten, die keinen Notar erfordern. Dies eröffnet vor allem für kleinere Unternehmungen und Gesellschaftsformen eine flexible, kostengünstige Option, ihre geschäftlichen Vorgänge zu organisieren.

Gründung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) repräsentiert eine der simpelsten Methoden zur Unternehmensgründung. Ein Vertragsabschluss erfordert keine notarielle Beglaubigung. Zur Initiierung einer GbR genügt bereits ein mündlicher oder schriftlicher Konsens unter den Beteiligten. Solch ein Vorgehen verleiht der GbR im Rahmen des Gesellschaftsrechts Attraktivität für kleine, finanzschwächere Vorhaben.

Gesellschaftsvertrag bei der KG und OHG

Kommanditgesellschaften (KG) und Offene Handelsgesellschaften (OHG) lassen sich ebenfalls ohne notarielle Beglaubigung ins Leben rufen. Ein formloser Vertragsabschluss ist ausreichend, sofern er nicht Immobiliendeals einschließt. Dies simplifiziert den Gründungsakt und fördert einen raschen Geschäftsbeginn.

Ausnahmen bei Immobilienerwerb

Es existiert allerdings eine Ausnahme: Bei Geschäftszwecken, die den Erwerb oder Verkauf von Immobilien beinhalten, wird laut § 311b BGB ein notariell beurkundeter Vertrag zur Pflicht. Dies garantiert die angemessene Dokumentation und Absicherung aller juristischen Einzelheiten. So werden potentielle Schwierigkeiten vermieden. Diese Regelung betrifft alle Gesellschaftsformen und bildet einen grundlegenden Aspekt im Gesellschaftsrecht.

Notarpflichtige Gesellschaftsformen

Bestimmte Gesellschaftsformen benötigen notarielle Beurkundungen zur Legitimierung und Registrierung im Handelsregister. Diese Verfahren garantieren die Einhaltung von Rechtsvorschriften, fördern Transparenz im Geschäftsleben und schützen Beteiligten.

Notarielle Beglaubigung

Gründung einer GmbH

Die GmbH ist in Deutschland eine beliebte Unternehmensform. Ihre Gründung setzt eine notarielle Beglaubigung zwingend voraus. Im Gesellschaftsvertrag werden essentielle Bedingungen festgelegt. Die Notarkosten variieren, abhängig von der Satzungs- und Vertragskomplexität. Ein Notar ist jedoch essenziell um Fehler zu vermeiden und die Handelsregistereintragung fachgerecht zu vollziehen.

Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die UG, oft Mini-GmbH genannt, ist für Gründer besonders ansprechend. Auch bei ihr ist eine notarielle Beglaubigung des Gründungsvertrags zwingend. Diese Beglaubigung sichert Rechtsgültigkeit und hilft, finanzielle Obliegenheiten präzise zu definieren. Für eine Umwandlung in eine GmbH ist eine Kapitalaufstockung auf mindestens 25.000 EUR nötig, die ebenso notariell zu bestätigen ist.

GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften (AG)

Bei GmbH & Co. KGs sowie AGs sind notarielle Beurkundungen grundlegende Anforderungen. Besonders bei AGs ist die Rolle des Notars bei Vertragsfertigung und Beurkundung der Gründung zentral. Die Notarkosten sind aufgrund der Komplexität höher. Der Notar berät zudem, um die Beachtung aller relevanten Gesetze zu gewährleisten.

Gesellschaftsvertrag Notarpflicht

Ein Notarvertrag und die damit verbundene Notariatspflicht sind essenziell für bestimmte Gesellschaftsformen und Vertragsabschlüsse. In diesem Abschnitt werden wir die Anforderungen und die Bedeutung dieser Notariatsprozesse genauer beleuchten.

Wann ist die Beurkundung erforderlich?

Für Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt), ist eine Mehrheit von 75 % der Stimmen für Änderungen des Gesellschaftsvertrags nötig (§ 53 Abs. 2 GmbHG). Bei AGs erfordert eine Satzungsänderung eine Dreiviertelmehrheit des vertretenen Grundkapitals gemäß § 179 AktG. Für eine GmbH & Co. KG ist keine zwingende Form für Änderungen vorgeschrieben, doch in der Praxis ist Einstimmigkeit üblich.

Rechtssicherheit und Vertragsklarheit

Ein Notarvertrag garantiert ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Klarheit. Notarielle Beurkundungen und formalisierte Verfahren stellen sicher, dass alle Parteien die Vertragsbedingungen verstehen und akzeptieren. Ein qualifizierter Notar hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Dies ist besonders bei Immobilienkäufen durch Gesellschaften und bei qualifizierten Beteiligungsverträgen essentiell, wo spezielle rechtliche Rahmenbedingungen gelten.

Rolle der Notare bei Vertragsanpassungen

Notare sind unverzichtbar für die Anpassung und Aktualisierung von Gesellschaftsverträgen. Ihre Expertise gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Verträge bleiben immer auf dem neuesten Stand.

Die Anpassung von Notarverträgen kann oft innerhalb von 7 bis 9 Tagen erfolgen. Bei dringendem Bedarf ist sogar eine Anpassung innerhalb von 2 bis 3 Tagen möglich.

Die Notariatsgebühren variieren je nach Gesellschaftsform und Vertragsumfang. Diese Gebühren müssen bar oder per Post beglichen werden. Solche Gebühren tragen dazu bei, dass die Verträge rechtskräftig und bindend sind. Dies bildet eine solide Grundlage für alle geschäftlichen Aktivitäten.

Prozess der Notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung spielt eine entscheidende Rolle bei der Etablierung vieler Unternehmensformen in Deutschland. Sie beginnt mit einer tiefgreifenden Beratung durch den Notar. Dieser klärt über essentielle Aspekte und die relevanten juristischen Rahmenbedingungen auf. Nach dieser Beratung findet die Beurkundung statt, die jetzt auch über Video möglich ist. Danach wird die Registrierung der Firma im Handelsregister vorgenommen. Dieser Vorgang ist für die rechtliche Anerkennung des Unternehmens unentbehrlich.

Erstberatung und Beurkundung

Während der Erstberatung informiert der Notar die Gründer umfassend. Er begleitet sie durch den gesamten Prozess der notariellen Beurkundung. Dabei werden sowohl gesetzliche Anforderungen, als auch individuelle Vertragsabkommen behandelt. Für die Gründung einer GmbH ist es gemäß § 128 BGB erforderlich, dass die Gründungsbeteiligten persönlich anwesend sind. So kann die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 GmbHG wirksam durchgeführt werden.

Notarielle Beurkundung

Nachdem die Beurkundung vollzogen ist, stellt der Notar alle nötigen Dokumente zusammen. Er leitet damit einen entscheidenden Schritt ein: die Registrierung im Handelsregister.

Handelsregistereintragung

Die Eintragung in das Handelsregister markiert einen Schlüsselmoment. Sie legitimiert die Firma offiziell. Diese Registrierung schützt den Unternehmensnamen und stellt eine signifikante Referenz für Kunden und Geschäftspartner dar. Während sie für Kapitalgesellschaften verbindlich ist, ist sie für andere Unternehmenstypen wie Einzelunternehmer oder GbRs nicht zwingend. Die Anmeldung erfolgt öffentlich beglaubigt nach § 12 Abs. 1 HGB. Dabei ist der Nachweis der Firmenexistenz und ihrer Vertretungsbefugnis zu erbringen. Dies gilt vor allem bei Unternehmensgründungen aus dem Ausland.

Kosten der notariellen Beurkundung

Die Notarkosten weisen je nach Gesellschaftsform und den speziellen Anforderungen Variabilitäten auf. Ein fundiertes Verständnis der Gesellschaftsvertrag Notar Kosten ist zentral, um unerwartete Ausgaben zu verhindern.

Gebührenstruktur bei verschiedenen Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsvertrag Notar Kosten bestehen aus einer Vielzahl an Gebührenpunkten. Diese variieren abhängig von der Gesellschaftsform und spezifischen Vereinbarungen.

  • Bei der Firmengründung einer GmbH belaufen sich die durchschnittlichen Notarkosten für eine Ein-Personen-GmbH auf etwa 815,75 € netto. Für eine Mehr-Personen-GmbH sind es ca. 826,46 € netto. Die Komplettkosten klettern auf ungefähr 1.050,75 € bzw. 1.061,46 €.
  • Für Gründerunternehmen, die das Modellprotokoll anwenden, liegen die Notarkosten bei ca. 352,84 € netto für eine Ein-Personen-GmbH. Für eine Mehr-Personen-GmbH bei rund 489,69 € netto, mit Gesamtkosten von zirka 587,84 € bzw. 724,69 €.
  • Zu den Kosten für notarielle Beurkundungen zählen auch Aufwendungen für Vertragsentwürfe und bei einem Wechsel von Gesellschaftern oder Geschäftsführern. Zum Beispiel, die Notargebühren für einen Gesellschafterwechsel liegen bei 432,50 € netto. Für einen Geschäftsführerwechsel sind es 370,00 € netto.
  • Für spezielle Dienstleistungen wie Geschäftsführerverträge oder Anpassungen am Gesellschaftsvertrag fallen zusätzliche Gebühren an. Beispielsweise betragen die Kosten für die Beurkundung einer Grundschuld 327,00 €. Für die Beurkundung eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung sind es zusätzlich 762,00 €.
  • Die Gebühren für das Verfassen und die notarielle Beurkundung eines Testaments liegen bei 165,00 € für ein einfaches Testament. Für ein gemeinsames Testament oder einen Erbvertrag sind es 492,00 €.

Zusätzlich können variable Kosten für die Erstellung von Gesellschafterlisten anfallen. Auch die Beurkundung der Geschäftsführerbestellung ist ein Kostenpunkt. Eine exakte Bestimmung der Gesellschaftsvertrag Notar Kosten erfordert daher die Konsultation eines Notars. Nur so lässt sich eine genaue Kostenermittlung garantieren.

Bedeutung der notariellen Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist in der deutschen Rechtsordnung essenziell und garantiert Rechtssicherheit. Besonders nötig ist sie bei komplexen rechtlichen Transaktionen. Diese können signifikante persönliche oder wirtschaftliche Auswirkungen für alle Beteiligten nach sich ziehen.

Schutz vor Rechtsunsicherheiten

Der Schutz vor Rechtsunsicherheiten ist ein Hauptvorteil der notariellen Beurkundung. Ein Notar gewährleistet, dass die Interessen aller beteiligten Parteien Beachtung finden. Er zeichnet die Erklärungen der Beteiligten auf und berät rechtlich, bevor Dokumente notariell besiegelt werden.

Verbindlichkeit des Gesellschaftsvertrags

Bei Unternehmensgründungen, wie beispielsweise einer GmbH, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags obligatorisch. Sie sorgt für dessen Verbindlichkeit und beugt Streitigkeiten vor. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern dient auch als vollstreckbarer Titel, was die Durchsetzung von Ansprüchen vereinfacht.

Notarielle Beurkundungen haben weitreichende rechtliche Effekte, die über die bloße Bestätigung der Identität hinausgehen. Sie informieren die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen. Dies hat grundlegende Bedeutung bei Transaktionen wie Grundstücksverkäufen, Ehe- und Erbverträgen.

Alternativen zur notariellen Beurkundung

Einige Unternehmensformen erfordern keine notarielle Beurkundung für ihre Gründung. Im Gegensatz dazu benötigen Kapitalgesellschaften oft einen komplexeren Prozess. Eine bahnbrechende Änderung trat am 1. August 2022 in Kraft. Seitdem ist die Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) möglich.

Dieser Fortschritt vereinfacht den Gründungsprozess beachtlich. Allerdings gilt diese Option nur für Bargründungen. Die digitale Beurkundung ist eine innovative Lösung, insbesondere wenn die Gründer geografisch verstreut sind. Ein Notar leitet dabei die Gründung über eine Videokonferenz.

Zur Durchführung sind eine stabile Internetverbindung sowie ein Standard-Computer mit Kamera und Mikrofon erforderlich. Trotz der Vorteile digitaler Verfahren, sind persönliche Termine beim Notar für gewisse Aktionen, wie Änderungen der Satzung, weiterhin unerlässlich. Für andere Unternehmensformen außer Kapitalgesellschaften existiert momentan keine Möglichkeit zur Online-Gründung.

Sie können jedoch für bestimmte Prozesse, wie die Eintragung ins Handelsregister, digitale Services nutzen. Eine erste professionelle Beratung durch einen Rechtsexperten kann entscheidende Einblicke geben. Sie hilft, den optimalen Pfad für den Abschluss des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln.

FAQ

Wann muss ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden?

Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG oder UG (haftungsbeschränkt), erfordern eine notarielle Beurkundung. Dies gilt auch, wenn durch die Gesellschaft Immobiliengeschäfte getätigt werden.

Welche Gesellschaftsformen benötigen keine Notariatsbeurkundung?

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), und Offene Handelsgesellschaft (OHG) können ohne notarielle Beurkundung gegründet werden. Dies trifft zu, solange keine Immobiliengeschäfte beteiligt sind.

Welche Ausnahmen gelten bei Immobilienerwerb?

Bei der Gründung einer Gesellschaft, die Immobilienerwerb oder -veräußerung einschließt, ist eine notarielle Beurkundung zwingend. Dies regelt § 311b BGB.

Warum benötigen GmbH und UG die notarielle Beurkundung?

Die notarielle Beurkundung von GmbH und UG ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gewährleistet Rechtssicherheit, fördert die Einhaltung der Vorschriften, und ist für die Handelsregistereintragung essenziell.

Was sind die Aufgaben des Notars bei der Gründung einer Gesellschaft?

Der Notar bietet eine neutrale Beratung hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen. Er passt Verträge an, Überwacht den Gründungsprozess und führt die Beurkundung durch.

Welche Schritte umfasst die notarielle Beurkundung?

Zunächst erhält man eine Erstberatung vom Notar. Nach der Beurkundung erfolgt die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Diese Schritte sind für ihre rechtliche Anerkennung unerlässlich.

Wie variieren die Kosten der notariellen Beurkundung?

Die Kosten hängen von der Form der Gesellschaft, dem Kapital und zusätzlichen Vereinbarungen ab. Eine vorherige Konsultation mit dem Notar zur Kostenermittlung ist ratsam.

Wie gewährleistet die notarielle Beurkundung Rechtssicherheit?

Sie sichert gegen Rechtsunsicherheiten und garantiert, dass der Vertrag eindeutige, verbindliche Bestimmungen enthält.

Gibt es Alternativen zur notariellen Beurkundung?

Für Kapitalgesellschaften und spezielle Vertragsarten gibt es selten Alternativen. Eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar kann jedoch mögliche Alternativwege aufzeigen.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Arthur WilmsRechtsanwalt | Associate

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht