Gewerbesteuer Berechnung – Die Gewerbesteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen und betrifft Gewerbebetriebe unterschiedlichster Branchen. Doch wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Welche Faktoren spielen hierbei eine Rolle und welche Schritte sind notwendig, um die genaue Steuerlast zu ermitteln? Dieser Artikel liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gewerbesteuerberechnung. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen, die Einflussfaktoren und die Anwendbarkeit in der Praxis.

Grundlagen der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von Gewerbebetrieben in Deutschland erhoben wird. Sie ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt und stellt eine bedeutende Einnahmequelle für die Kommunen dar.

Rechtliche Grundlagen

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Gewerbesteuer finden sich im Gewerbesteuergesetz (GewStG):

  • Gewerbesteuergesetz (GewStG): Regelt die Erhebung und Berechnung der Gewerbesteuer
  • Abgabenordnung (AO): Enthält allgemeine Besteuerungsvorschriften

Steuerpflichtige Unternehmen

Grundsätzlich unterliegen alle gewerblich tätigen Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht. Dazu zählen:

Beispiel: Gewerbesteuerpflicht eines Einzelunternehmens

Ein selbstständiger Handwerksmeister betreibt ein gewerbliches Einzelunternehmen und unterliegt daher der Gewerbesteuerpflicht. Um seine Steuerlast zu ermitteln, muss er die Schritte zur Berechnung der Gewerbesteuer durchlaufen.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten, die jeweils spezifische Berechnungsgrundlagen und Einflussfaktoren berücksichtigen.

Schritt 1: Ermittlung des Gewerbeertrags

Der Gewerbeertrag bildet die Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer. Er wird aus dem Gewinn des Gewerbebetriebs ermittelt.

Berechnung des Gewerbeertrags

Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der durch Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst wird:

  • Gewinn aus Gewerbebetrieb: Der Gewinn laut Steuerbilanz bildet die Ausgangsbasis.
  • Hinzurechnungen: Bestimmte Aufwendungen, z.B. 25 % der Miet- und Pachtzinsen, müssen zum Gewinn hinzugerechnet werden.
  • Kürzungen: Bestimmte Erträge, z.B. 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, werden vom Gewinn abgezogen.

Beispiel: Ermittlung des Gewerbeertrags

Ein Einzelunternehmer erzielt einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 100.000 Euro. Nach Hinzurechnungen in Höhe von 10.000 Euro und Kürzungen von 5.000 Euro beträgt der Gewerbeertrag 105.000 Euro.

Schritt 2: Anwendung des Steuermessbetrags

Auf den ermittelten Gewerbeertrag wird der Steuermessbetrag angewendet. Der Steuermessbetrag beträgt:

  • 3,5 % des Gewerbeertrags

Beispiel: Berechnung des Steuermessbetrags

Ein Einzelunternehmer hat einen Gewerbeertrag von 105.000 Euro. Der Steuermessbetrag beträgt 3,5 % von 105.000 Euro, also 3.675 Euro.

Schritt 3: Anwendung des Hebesatzes

Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Gemeinde festlegt. Der Hebesatz variiert je nach Standort der Betriebsstätte.

Beispiel: Anwendung des Hebesatzes

Ein Einzelunternehmer hat einen Steuermessbetrag von 3.675 Euro. Die Gemeinde legt einen Hebesatz von 400 % fest. Die Gewerbesteuer beträgt daher 3.675 Euro x 400 % = 14.700 Euro.

Einflussfaktoren und Besonderheiten

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer gibt es verschiedene Einflussfaktoren und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen.

Hebesatz der Gemeinde

Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Großstädte haben oft höhere Hebesätze als kleinere Gemeinden.

Freibeträge

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Dieser Freibetrag wird vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor der Steuermessbetrag berechnet wird.

Beispiel: Anwendung des Freibetrags

Eine Personengesellschaft hat einen Gewerbeertrag von 50.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro beträgt der steuerpflichtige Gewerbeertrag 25.500 Euro.

Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Die Anrechnung beträgt bis zu 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags.

Beispiel: Anrechnung auf die Einkommensteuer

Ein Einzelunternehmer hat eine Gewerbesteuer von 14.700 Euro und einen Steuermessbetrag von 3.675 Euro. Er kann 3.675 Euro x 3,8 = 13.965 Euro auf die Einkommensteuer anrechnen.

Praktische Tipps zur Gewerbesteuerberechnung

Um die Gewerbesteuer korrekt zu berechnen und mögliche Einsparungen zu erzielen, sollten einige praktische Tipps beachtet werden.

Sorgfältige Vorbereitung

Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen und Nachweise vollständig und korrekt vorliegen. Dies umfasst Steuerbilanzen, Abschlüsse und gegebenenfalls Steuerbescheide.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Eine professionelle Steuerberatung kann helfen, die komplizierten Berechnungen und rechtlichen Vorgaben korrekt durchzuführen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Beispiel: Unterstützung durch Steuerberater

Ein Gewerbebetrieb lässt die Gewerbesteuerberechnung von einem erfahrenen Steuerberater durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle steuerlichen Vorschriften eingehalten und Steuervorteile genutzt werden.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Steuerlage und passen Sie Ihre Steuererklärung entsprechend an. Änderungen im Gewerbeertrag, der Gemeinde oder den Freibeträgen können Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer haben.

Beispiel: Anpassung bei Standortwechsel

Ein Unternehmen zieht in eine andere Gemeinde mit einem niedrigeren Hebesatz um. Der Steuerberater passt die Gewerbesteuerberechnung entsprechend an, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt.

Fazit: Gewerbesteuer Berechnung

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist ein komplexer Prozess, der verschiedene rechtliche und steuerliche Faktoren berücksichtigt. Die genauen Schritte umfassen die Ermittlung des Gewerbeertrags, die Anwendung des Steuermessbetrags und den Hebesatz der Gemeinde.

Durch sorgfältige Vorbereitung, rechtliche Beratung und regelmäßige Überprüfung können Gewerbebetriebe sicherstellen, dass ihre Gewerbesteuer korrekt berechnet wird und mögliche Steuervorteile genutzt werden.

Sollten Sie Unterstützung oder Beratung bei der Berechnung der Gewerbesteuer benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Herfurtner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende und kompetente Beratung im Bereich Steuerrecht.

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