Die gewerbliche Hundezucht ist ein lukrativer und passionierter Zweig des Geschäfts. Viele Menschen träumen davon, ihre Zuneigung und Liebe zu Hunden zu einer profitablen Unternehmung zu machen. Allerdings ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die gewerbliche Hundezucht nicht nur der Erfüllung eines Traums dient, sondern auch ein Geschäft mit klaren rechtlichen Anforderungen und Regelungen ist.

In diesem umfassenden Leitfaden werden wir die rechtlichen Aspekte und Anforderungen der gewerblichen Hundezucht betrachten und bestehende sowie angehende Hundezüchter über ihre Rechte und Pflichten aufklären. Dabei liegt der Fokus auf den deutschen Gesetzen und Verordnungen, die für die Hundezucht von Bedeutung sind.

Gewerbliche Hundezucht: Gewerbeanmeldung und Genehmigungen

Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Hundezucht ist eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Folgende Aspekte sind bei der Gewerbeanmeldung zu beachten:

  • Eine neutrale Bezeichnung der Hundezucht als Gewerbe (z. B. „Tierzucht“).
  • Angabe des Standorts, an dem die Hundezucht betrieben wird.

Nach der Gewerbeanmeldung kann das Veterinäramt informiert werden, dieses prüft dann, ob alle Voraussetzungen gemäß §11 des Tierschutzgesetzes erfüllt sind und eine Genehmigung erteilt werden kann. Die zuständigen Behörden können je nach Bundesland variieren.

Tierschutzgesetz und Tierzuchtverordnung

Die gewerbliche Hundezucht ist von besonderer Relevanz hinsichtlich des Tierschutzes. Der Gesetzgeber hat bestimmte Anforderungen an die Art und Weise, wie Hunde gezüchtet werden dürfen, festgelegt, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten.

Tierschutzgesetz

Das deutsche Tierschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz der Tiere und umfasst auch Regelungen zur Hundezucht. Im §11 des Tierschutzgesetzes werden die Anforderungen an Personen, die gewerbsmäßig Hunde züchten oder halten, festgelegt. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Gewerbeanmeldung und Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt.
  • Die Vorlage eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung und Hundezucht.
  • Die Erfüllung der Anforderungen an die Haltung und Unterbringung der Hunde, insbesondere hinsichtlich Raumverhältnissen, Licht, Temperatur, Lüftung und Sauberkeit.
  • Die Sicherstellung einer angemessenen Fütterung, Pflege und medizinischen Versorgung der Hunde.
  • Die Beachtung der Vorschriften zum Tiertransport.

Tierzuchtverordnung

Für die gewerbliche Hundezucht gelten neben dem Tierschutzgesetz ebenso Regelungen aus dem Bundes-Tierzuchtgesetz und der Tierzuchtverordnung. Züchter müssen diese Vorgaben beachten und insbesondere sicherstellen, dass sie keine verbotenen Zuchtmethoden (z. B. Qualzucht) anwenden, bestimmte Zuchteinschränkungen einhalten (z. B. Mindestalter der Zuchthündin, maximale Wurfanzahl pro Jahr) und ihre Zucht durch eine anerkannte Zuchtorganisation (beispielsweise für reinrassige Hunde der VDH; Verband für das deutsche Hundewesen) überwachen lassen.

Steuerliche Aspekte

Die gewerbliche Hundezucht ist eine steuerpflichtige Tätigkeit. Dabei ist die Einkommensteuer in vollem Umfang zu erklären und die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt abzuführen. Folgende steuerliche Aspekte sind zu beachten:

  • Die Einnahmen aus der Hundezucht sind der Einkommensteuererklärung hinzuzufügen und entsprechend der Steuerklasse des Inhabers zu versteuern.
  • Die Umsatzsteuer ist für die Umsätze aus dem Verkauf der Welpen abzuführen, sofern der Umsatz die Kleinunternehmergrenze von derzeit 22.000 Euro übersteigt.
  • Betriebsausgaben können geltend gemacht und von der Einkommen- und Umsatzsteuer abgezogen werden.
  • Die Hundezucht ist nicht von der Gewerbesteuer befreit, jedoch kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

Gewerbliche Hundezucht: Haftung

Die gewerbliche Hundezucht bringt auch eine besondere Haftung des Züchters mit sich. Sowohl aus Vertrags- als auch aus Deliktsrecht können Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Hunde fehlerhaft gezüchtet oder verkauft werden. Folgende Haftungsfälle sind typisch:

  • Verkauf von kranken oder mangelhaften Welpen (z. B. genetische Erkrankungen, Verhaltensstörungen).
  • Falsche Beratung bei der Anschaffung eines Hundes (z. B. Rassen- oder Größenwahl).
  • Nichteinhaltung von vertraglich zugesicherten Eigenschaften (z. B. Reinrassigkeit, Zuchttauglichkeit).
  • Unzureichende Aufklärung über mögliche Risiken oder Kosten im Zusammenhang mit der Haltung des Hundes.
  • Schäden, die durch den Hund an dritten Personen oder deren Eigentum entstehen (z. B. Bissverletzungen, Sachbeschädigung).

Um die Haftung zu minimieren, sollten Hundezüchter entsprechende Vorkehrungen treffen, wie eine sorgfältige züchterische Arbeit, klare Vertragsbedingungen, definierten Gewährleistungsrechten und eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

Die Rolle von Zuchtverbänden

Zuchtverbände spielen eine wichtige Rolle in der gewerblichen Hundezucht, indem sie Qualitätsstandards setzen, Züchter und Interessenten beraten und die Zusammenarbeit zwischen Züchtern fördern. In Deutschland gibt es zahlreiche Zuchtverbände, die auf unterschiedliche Rassen oder Zuchtziele spezialisiert sind. Der größte und bekannteste Zuchtverband für reinrassige Hunde ist der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH).

Die Mitgliedschaft in einem Zuchtverband ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch bringt sie viele Vorteile für gewerbliche Hundezüchter:

  • Reputation und Vertrauen bei Käufern und anderen Züchtern durch die Einhaltung von Zuchtstandards und -richtlinien.
  • Fachliche Unterstützung und Weiterbildung in Zuchtfragen, Tierschutz und Marketing.
  • Zugang zu einem Netzwerk von anderen Züchtern und eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit.
  • Teilnahme an Zuchtschauen und Veranstaltungen zur Präsentation und Bewertung der eigenen Hunde.
  • Verbesserte Marktchancen und höhere Verkaufspreise für Welpen durch das Renommee des Verbands und die Einhaltung von Zuchtstandards.

Gewerbliche Hundezucht: Wichtige Rechtsfragen

In diesem Abschnitt wollen wir einige der am häufigsten gestellten rechtlichen Fragen für gewerbliche Hundezüchter beantworten und unsere Expertise in diesem Bereich teilen.

Wie viele Hunde darf ich ohne Genehmigung halten?

Die Anzahl der Hunde, die privat ohne Genehmigung gehalten werden dürfen, variiert je nach Bundesland und den örtlichen Bestimmungen. Unabhängig von der Anzahl sollten Hundehalter jedoch darauf achten, dass die Hunde artgerecht und ohne Beeinträchtigung von nachbarschaftlichen Belangen gehalten werden. Im Zweifel sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Veterinäramt informieren, ob eine bestimmte Anzahl von Hunden als gewerbliche Hundezucht oder -haltung eingestuft wird und welche Anforderungen dabei gelten.

Was gilt als gewerbliche Hundezucht?

Als gewerbliche Hundezucht gilt gemäß §11 Tierschutzgesetz jede Züchtung oder Vermittlung von Hunden, „die auf Dauer und in nennenswertem Umfang darauf gerichtet ist, wirtschaftliche Vorteile zu erzielen“. Dies bedeutet, dass die regelmäßige Zucht von Hunden zur Erzielung von Einkünften als gewerblich anzusehen ist, auch wenn sie in kleinerem Maßstab erfolgt. Eine einmalige oder gelegentliche Hundezucht, z. B. im Rahmen der Hobbyzucht, kann als nichtgewerblich betrachtet werden, wenn sie nicht auf Dauer und in nennenswertem Umfang angelegt ist und keine wirtschaftlichen Vorteile im Vordergrund stehen.

Welche Versicherungen benötige ich als gewerblicher Hundezüchter?

Als gewerblicher Hundezüchter sollten Sie mehrere Versicherungen abschließen, um sich und Ihr Geschäft abzusichern:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Personen oder Sachen ab, die durch Ihre Hundezucht verursacht werden.
  • Hundehalterhaftpflichtversicherung: Schützt Sie vor Schäden, die durch Ihre Hunde verursacht werden, z. B. wenn ein Hund einen Menschen beißt oder Sachschäden verursacht.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Versichert Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit, sodass Sie weiterhin Einkünfte erhalten.
  • Gebäude- und Inventarversicherung: Schützt Ihre Betriebsräume und Einrichtungen vor Schäden durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl.

Was ist eine Qualzucht? Was sind die rechtlichen Folgen?

Qualzucht ist eine Zuchtpraxis, bei der aufgrund von äußerlichen Merkmalen oder genetischen Besonderheiten der Nachwuchs mit einem erhöhten Leidensdruck oder Beeinträchtigungen geboren wird. Gemäß §11b Tierschutzgesetz ist die Qualzucht von Tieren verboten. Beispiele für Qualzucht bei Hunden können extreme Rassemerkmale wie extreme Kurzköpfigkeit, übertriebene Hautfalten oder extreme Größenunterschiede sein, die gesundheitliche Probleme verursachen.

Rechtliche Folgen einer Qualzucht können sein:

  • Strafrechtliche Sanktionen wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren (§17 Tierschutzgesetz).
  • Entzug der Erlaubnis zur Zucht als gewerblicher Züchter.
  • Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche seitens der Käufer von betroffenen Welpen.
  • Reputationsverlust und möglicher Ausschluss aus Zuchtverbänden.

Was sind die Pflichten eines gewerblichen Hundezüchters gegenüber dem Käufer?

Gewerbliche Hundezüchter haben eine Reihe von Pflichten gegenüber den Käufern der Welpen. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufklärung über die Rasse, deren Eigenschaften, Haltung und Pflegebedürfnisse.
  • Überlassung eines gesunden, geimpften, entwurmten und gegebenenfalls gechipten Welpen.
  • Anfertigung und Übergabe eines Kaufvertrages mit eindeutigen Regelungen zu Gewährleistung, Haftung, Rücktritt, etc.
  • Unterstützung bei der Erstversorgung des Welpen und ggf. Vermittlung von Tierärzten, Hundeschulen oder anderen Dienstleistern.
  • Erreichbarkeit und Beratung bei späteren Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Hund.

Gewerbliche Hundezucht: Ein Fazit

Die gewerbliche Hundezucht ist ein spannendes und erfüllendes Geschäftsfeld, das jedoch auch eine Vielzahl an rechtlichen Aspekten und Anforderungen mit sich bringt. Um erfolgreich und verantwortungsbewusst in diesem Geschäft tätig zu sein, ist es unerlässlich, sich mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vertraut zu machen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die gewerbliche Hundezucht ordnungsgemäß zu führen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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