Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Gesellschaftsrechts möchte ich Ihnen in diesem Blog-Beitrag einen umfassenden Überblick über die beiden wichtigsten Formen gewerblicher Kapitalgesellschaften in Deutschland – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) – geben. Dabei werde ich die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser beiden Gesellschaftsformen hinsichtlich Gründung, Haftung, Geschäftsführung, Steuern, aktueller Gerichtsurteile und häufig gestellter Fragen erläutern.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition: GmbH und AG
  • Gründung einer GmbH und einer AG
  • Haftung bei GmbH und AG
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Steuerliche Aspekte bei GmbH und AG
  • Aktuelle Gerichtsurteile
  • FAQs: Häufig gestellte Fragen
  • Fazit: GmbH oder AG – welche Gesellschaftsform ist die richtige für Sie?

Definition: GmbH und AG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform in Deutschland. Sie ist eine juristische Person und kann als solche Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die GmbH eignet sich sowohl für kleinere als auch für größere Unternehmen und ist insbesondere bei mittelständischen Betrieben sehr beliebt.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie ist ebenfalls eine juristische Person und kann Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Die Haftung der Aktionäre ist auf das gezeichnete Grundkapital der Gesellschaft beschränkt. Die AG eignet sich insbesondere für große Unternehmen, die an der Börse notiert sind oder dies anstreben.

Gründung einer GmbH und einer AG

Die Gründung einer GmbH und einer AG unterscheidet sich in einigen Aspekten voneinander. Im Folgenden sind die wichtigsten Unterschiede aufgeführt:

  • Gründungskosten: Die Gründung einer GmbH ist in der Regel kostengünstiger als die einer AG. Für die Gründung einer GmbH fallen Notarkosten und Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister an. Bei einer AG sind die Gründungskosten aufgrund des höheren Kapitalbedarfs und der aufwändigeren Struktur in der Regel höher.
  • Minimalstammkapital: Bei der GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, bei der AG mindestens 50.000 Euro. Dieses Kapital muss bei Gründung der Gesellschaft zur Verfügung stehen.
  • Gründungsformalitäten: Bei der Gründung einer GmbH ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich, während bei der AG die Satzung notariell beurkundet werden muss. Zudem müssen bei der AG mindestens zwei Gründer beteiligt sein, bei der GmbH genügt ein Gründer.
  • Eintragung ins Handelsregister: Sowohl die GmbH als auch die AG müssen in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht.

Haftung bei GmbH und AG

Die Haftung bei der GmbH und der AG ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dennoch gibt es einige Unterschiede, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • GmbH: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Soweit die Gesellschaft über kein Vermögen verfügt oder dieses nicht ausreicht, um Forderungen zu befriedigen, haften die Gesellschafter nicht persönlich. Ausnahmen bilden jedoch Fälle der sogenannten Durchgriffshaftung, beispielsweise bei Verletzung von Sorgfaltspflichten durch die Geschäftsführung oder bei Verstößen gegen das Kapitalerhaltungsgebot.
  • AG: Die Haftung der Aktionäre ist auf das gezeichnete Grundkapital beschränkt. Sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ausnahmen können jedoch bestehen, beispielsweise bei der sogenannten qualifizierten Gründung, bei der die Gründer in bestimmten Fällen persönlich haften können, oder bei der Durchgriffshaftung, wenn der Aktionär zugleich Organmitglied ist und beispielsweise gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstößt.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH und der AG erfolgen durch unterschiedliche Organe, die im Folgenden vorgestellt werden:

  • GmbH: Die Geschäftsführung der GmbH obliegt den Geschäftsführern, die von den Gesellschaftern bestellt werden. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Beschlussorgan der GmbH und trifft insbesondere Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung.
  • AG: Die Geschäftsführung der AG obliegt dem Vorstand, der von dem Aufsichtsrat bestellt wird. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Hauptversammlung der Aktionäre ist das oberste Beschlussorgan der AG und entscheidet unter anderem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung. Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert den Vorstand und hat insbesondere das Recht, bestimmte Geschäfte zu genehmigen oder abzulehnen.

Steuerliche Aspekte bei GmbH und AG

Die Besteuerung von GmbH und AG unterscheidet sich in einigen Punkten voneinander. Im Folgenden sind die wichtigsten steuerlichen Aspekte dargestellt:

  • Körperschaftsteuer: Sowohl die GmbH als auch die AG unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 %.
  • Gewerbesteuer: Die GmbH und die AG unterliegen der Gewerbesteuer, sofern sie einen inländischen Betrieb führen. Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Gemeinde.
  • Dividendenbesteuerung: Bei der Besteuerung von Dividenden gibt es Unterschiede zwischen GmbH und AG. Bei der GmbH unterliegen die an die Gesellschafter ausgeschütteten Gewinne der Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei der AG unterliegen die Dividenden ebenfalls der Kapitalertragsteuer, jedoch kann bei inländischen Aktionären ein Teil der Dividende steuerfrei bleiben (Teilfreistellung).
  • Verlustvortrag: Sowohl bei der GmbH als auch bei der AG können Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen aus späteren Jahren verrechnet werden (Verlustvortrag). Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regelungen für die beiden Gesellschaftsformen.

Aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die für GmbH und AG von Bedeutung sind:

  • Bundesgerichtshof (BGH): In einem Urteil vom 24. Juni 2021 (Az. IX ZR 58/20) hat der BGH entschieden, dass die Haftung von Geschäftsführern für Insolvenzverschleppung nicht durch eine vorinsolvenzliche Eigenverwaltung ausgeschlossen wird. Damit haften Geschäftsführer von GmbHs weiterhin für Schäden, die durch eine verspätete Insolvenzantragstellung entstehen.
  • Bundesfinanzhof (BFH): In einem Urteil vom 13. Mai 2021 (Az. III R 49/18) hat der BFH entschieden, dass die Zusammenlegung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Anteilstauschs grundsätzlich steuerneutral möglich ist, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt: In einem Urteil vom 21. Januar 2021 (Az. 23 U 152/19) hat das OLG Frankfurt entschieden, dass die Squeeze-Out-Entschädigung für Minderheitsaktionäre einer AG unter bestimmten Voraussetzungen an den Börsenkurs der Aktie angepasst werden kann.

FAQs: Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu GmbH und AG:

  • Wie lange dauert die Gründung einer GmbH oder AG? Die Gründung einer GmbH kann je nach Umfang und Komplexität des Gesellschaftsvertrags sowie der Verfügbarkeit der Gründer und des Notars innerhalb von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen erfolgen. Die Gründung einer AG dauert in der Regel länger, da die Formalitäten aufwändiger sind und die Vorbereitung der Satzung mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
  • Können auch ausländische Staatsangehörige eine GmbH oder AG in Deutschland gründen? Ja, grundsätzlich können auch ausländische Staatsangehörige eine GmbH oder AG in Deutschland gründen. Es gelten jedoch besondere Regelungen, beispielsweise hinsichtlich der Eröffnung eines Bankkontos und der Anmeldung bei der zuständigen Behörde. In einigen Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
  • Welche Gesellschaftsform ist für Start-ups geeignet? Für Start-ups kann sowohl die GmbH als auch die AG eine geeignete Gesellschaftsform sein. Die GmbH bietet sich insbesondere für kleinere Start-ups an, die eine überschaubare Anzahl von Gesellschaftern haben und eine einfache Struktur bevorzugen. Die AG kann für Start-ups interessant sein, die eine breitere Streuung der Anteile anstreben oder eine Börsennotierung anvisieren.
  • Wie hoch sind die laufenden Kosten für eine GmbH oder AG? Die laufenden Kosten für eine GmbH oder AG hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Struktur der Gesellschaft, dem Umfang der Geschäftstätigkeit und den Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss. In der Regel sind die laufenden Kosten für eine AG aufgrund der aufwändigeren Struktur und der höheren Anforderungen an die Rechnungslegung höher als bei einer GmbH.
  • Kann ich meine Einzelunternehmung in eine GmbH oder AG umwandeln? Ja, eine Umwandlung einer Einzelunternehmung in eine GmbH oder AG ist grundsätzlich möglich. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Umwandlung durch Verschmelzung, bei der das Vermögen des Einzelunternehmens auf die neu gegründete GmbH oder AG übergeht. Die Umwandlung ist jedoch mit verschiedenen Formalitäten verbunden und sollte in jedem Fall in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater erfolgen.

GmbH oder AG – welche Gesellschaftsform ist die richtige für Sie?

Die Wahl der passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Struktur, dem Umfang der Geschäftstätigkeit, den gewünschten Haftungsbeschränkungen und den steuerlichen Aspekten. Die GmbH ist insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen geeignet, die eine überschaubare Anzahl von Gesellschaftern haben und eine einfache Struktur bevorzugen. Die AG eignet sich für größere Unternehmen, die eine breitere Streuung der Anteile anstreben oder eine Börsennotierung anvisieren.

Die Entscheidung für die passende Gesellschaftsform sollte in jedem Fall gut überlegt und idealerweise in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater getroffen werden. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass die gewählte Gesellschaftsform den Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht wird und Sie die rechtlichen und steuerlichen Vorteile optimal nutzen können.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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