Wir untersuchen in diesem ausführlichen Beitrag die Beziehung und rechtlichen Aspekte zwischen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ), die seit 2013 als Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio firmiert, und der Schufa Holding AG. Dabei erfahren Sie alles Wesentliche zu den beteiligten Parteien, deren Verhältnis zueinander, der rechtlichen Basis, den möglichen Auswirkungen auf Betroffene und die Relevanz für Ihre GEZ-Abgaben.
Inhalt:
- Der Beitragsservice: GEZ und Schufa – wer sind sie?
- Die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa: Eine Übersicht
- Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa
- Auswirkungen der Zusammenarbeit auf betroffene Bürger
- Grundlegende Urteile zum Thema GEZ und Schufa
- Häufig gestellte Fragen (FAQ): GEZ und Schufa
Der Beitragsservice: GEZ und Schufa – wer sind sie?
Bevor wir in die eigentliche Beziehung und Zusammenarbeit von GEZ und Schufa eintauchen, ist es wichtig, die grundlegenden Funktionen und Zuständigkeiten beider Institutionen zu verstehen.
Die GEZ: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Seit 1973 zuständig für den Einzug der Rundfunkgebühren
- Trägt offiziell den Namen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“
- Ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft
- Aufgabe: Beitragsfestsetzung und -erhebung der Rundfunkbeiträge
Die Schufa: Schufa Holding AG
- Deutschlands führende Auskunftei
- Sammelt und speichert Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen
- Erteilt auf Anfrage Auskunft über die Bonität (Zahlungsfähigkeit) ihrer gespeicherten Personen und Firmen
- Wichtige Funktion für Wirtschaft und Privatpersonen bei der Beurteilung von Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft
Die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa: Eine Übersicht
Seit Ende 2010 arbeiten die GEZ und die Schufa offiziell zusammen, um Bürgerinnen und Bürgern, die notwendige Ersatzadressen für die Rundfunkbeiträge angeben, auf die Schliche zu kommen. Die GEZ erhofft sich dadurch, Beitragsschuldner leichter aufspüren und schneller zur Zahlung der ausstehenden Gebühren veranlassen zu können.
Die Zusammenarbeit sieht folgendermaßen aus:
- Anfrage der GEZ bei der Schufa nach gültiger Adresse
- Schufa liefert GEZ die aktuelle Adresse des betreffenden Bürgers
- GEZ kann daraufhin Beitragsbescheide versenden
Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa
Die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa ist aufgrund folgender rechtlicher Grundlage zulässig:
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §29 Abs. 2 – die Datenübermittlung ist demnach zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
- ARD-ZDF-Staatsvertrag bestätigt dieses berechtigte Interesse
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §10 Abs. 6 – enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Abfrage von Auskunfteien durch den Beitragsservice
Begründung für das berechtigte Interesse an der Schufa-Anfrage
Die GEZ hat von Seiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen rechtlichen Auftrag, die Beiträge einzuziehen und hat entsprechend ein berechtigtes Interesse daran, Schuldner ausfindig machen zu können. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen, sodass es im öffentlichen Interesse liegt, sie dazu anhalten zu können.
Das berechtigte Interesse zur Anfrage bei der Schufa ergibt sich also aus:
- Der gesetzlichen Aufgabe der GEZ
- Der öffentlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten
- Dem Interesse an einer gerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Auswirkungen der Zusammenarbeit auf betroffene Bürger
Die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa bedeutet für Privatpersonen hauptsächlich, dass es deutlich schwerer ist, sich vor Zahlung des Rundfunkbeitrags zu drücken. Wenn die GEZ merkt, dass die angegebene Adresse offensichtlich nicht korrekt ist, kann sie eine Anfrage bei der Schufa stellen und so die tatsächliche Wohnadresse herausfinden. Für Personen, die nicht gezahlt und/oder falsche Angaben gemacht haben, kann dies folgende Auswirkungen haben:
- Nachzahlung der ausstehenden Beiträge
- Mahnungen und Mahngebühren
- Schufa-Eintrag bei Nichtbegleichung, wenn vollstreckbarer Titel vorliegt
Wann erfolgt ein Schufa-Eintrag?
Ein Schufa-Eintrag aufgrund nicht gezahlter Rundfunkbeiträge erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Es liegt ein vollstreckbarer Titel gegen die betroffene Person vor
- Die Person wurde schriftlich zur Zahlung aufgefordert und über die Schufa-Eintragung informiert (Hinweis gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG)
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die GEZ den Schuldner an die Schufa melden und somit negative Auswirkungen auf dessen Kreditwürdigkeit hervorrufen.
Grundlegende Urteile zum Thema GEZ und Schufa
Einige Gerichtsurteile haben die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa als rechtmäßig beziehungsweise die Vorgehensweise bestätigt. Eine Auswahl relevanter Urteile findet sich im Folgenden:
Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz
- Aktenzeichen: 1 K 1238/16
- Datum: 06.06.2018
- Entscheidung: Die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa ist rechtmäßig.
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
- Aktenzeichen: 27 K 34.15
- Datum: 23.03.2016
- Entscheidung: Die GEZ darf bei begründetem Verdacht Schufa-Anfragen stellen.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
- Aktenzeichen: 19 A 2018/11
- Datum: 21.08.2012
- Entscheidung: Die GEZ darf Schufa-Auskünfte einholen, um Beitragsschuldnern auf die Spur zu kommen.
Diese und weitere Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit von GEZ und Schufa sowie die berechtigten Gründe für die darin liegende Datenerhebung und -austausch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ): GEZ und Schufa
Zum Abschluss des Beitrags finden Sie hier noch einmal eine Auflistung von häufig gestellten Fragen zum Thema. Sie zeigen, welche Aspekte für Privatpersonen besonders interessant sind und bieten Aufklärung zu wichtigen Punkten.
Kann die GEZ einfach so meine Daten bei der Schufa abfragen?
Die GEZ kann bei der Schufa nur dann eine Anfrage stellen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (siehe § 29 BDSG). In der Regel geschieht dies, wenn die GEZ den Verdacht hat, dass eine Person falsche Angaben zur Adresse gemacht hat und somit nicht ordnungsgemäß ihren Rundfunkbeitrag entrichtet.
Bin ich automatisch bei der Schufa negativ vermerkt, wenn ich meinen Rundfunkbeitrag nicht zahle?
Nein, ein Schufa-Eintrag erfolgt nicht automatisch, nur weil Sie Ihre GEZ-Abgaben nicht beglichen haben. Erst wenn ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt und Sie schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurden (inklusive Information über den Schufa-Eintrag), kann die GEZ Sie an die Schufa melden.
Kann ich einen Schufa-Eintrag wegen GEZ-Gebühren verhindern?
Ja, wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag ordnungsgemäß begleichen, besteht keine Gefahr eines Schufa-Eintrags. Sollten Sie bereits einen vollstreckbaren Titel gegen sich haben, können Sie versuchen, mit der GEZ eine Einigung zu erzielen, um eine Meldung an die Schufa abzuwenden.
Ist der Schufa-Eintrag sofort wieder gelöscht, wenn ich meine GEZ-Schulden bezahle?
Nein, ein Schufa-Eintrag wird erst nach drei Jahren automatisch gelöscht. Allerdings wird im Schufa-Datenbestand vermerkt, dass die betreffende Forderung beglichen wurde. Dies kann bei zukünftigen Kreditanfragen durchaus positiv bewertet werden.
Haben Gerichte die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa als rechtmäßig beurteilt?
Ja, mehrere Gerichte – etwa das Verwaltungsgericht Koblenz, das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Münster – haben die Zusammenarbeit von GEZ und Schufa sowie die Möglichkeit von Anfragen zur Ermittlung von Wohnadressen als rechtmäßig bewertet.
Zusammenfassung und Schlusswort
In diesem Blog-Beitrag haben wir die Zusammenarbeit aus rechtlicher Sicht untersucht und aufgezeigt, welche Auswirkungen sie auf Privatpersonen haben kann. Im Zentrum steht die Möglichkeit der GEZ, Adressanfragen bei der Schufa zu stellen, um Beitragsschuldner zu ermitteln und zur Zahlung der ausstehenden Gebühren zu bewegen. Diese Zusammenarbeit ist aufgrund der gesetzlichen Aufgabe der GEZ sowie des allgemeinen öffentlichen Interesses an einer gerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtlich zulässig.
Die Auswirkungen auf die Bürger bestehen in erster Linie darin, dass es schwerer ist, sich vor der Zahlung des Rundfunkbeitrags zu drücken. In Einzelfällen kann dies zu Schufa-Einträgen und damit zu negativen Folgen für die individuelle Kreditwürdigkeit führen. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist es ratsam, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu entrichten oder sich bei Schwierigkeiten rechtzeitig mit der GEZ in Verbindung zu setzen und eine Lösung herbeizuführen.
Zuletzt haben wir noch einige wichtige Gerichtsurteile zum Thema sowie häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um den Sachverhalt so umfassend wie möglich abzudecken. Wir hoffen, Ihnen damit eine gute Grundlage für ein vertieftes Verständnis der Thematik geschaffen zu haben und stehen gerne zur Verfügung, wenn Sie weiterführende Fragen oder juristischen Beistand benötigen.
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