GmbH & Co. KG – was ist das? Wie kann ich eine GmbH & Co. KG gründen und was muss ich dabei beachten? Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die gängige Rechtsform. Neben einer Begriffserklärung gehen wir auch auf Themen wie:
- notwendiges Mindestkapital,
- Gründungskosten,
- Fragen zu Haftung und Verantwortlichkeiten,
- Aufgaben der Geschäftsführer und
- das Thema Steuern ein.
Sie haben rechtliche Fragen zur GmbH & Co. KG oder anderen Rechtsformen und Gesellschaftsgründungen? Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner. Wir beraten Sie im gesamten deutschsprachigen Raum.
Inhaltsverzeichnis
- GmbH & Co. KG – Bedeutung
- Zusammensetzung – beteiligte Parteien
2.1 Komplementär: Definition
2.2 Kommanditist: Definition - Mindestkapital und Gründungskosten
- GmbH & Co. KG gründen: worauf achten?
4.1 Zweck und Nutzen
4.2 Vertragsrechtliche Regelungen
4.3 Handelsregister und Gewerbeamt – doppelte Eintragung - Geschäftsführer der GmbH & Co. KG
- Interne & externe Aufgaben
- Haftung, Verantwortlichkeiten, Risikoverteilung
- GmbH & Co. KG – Besteuerung
- Vorteile, Nachteile, Namensgebung
9.1 GmbH & Co. KG – die Vorteile
9.2 Nachteile dieser Rechtsform
9.3 GmbH & Co. KG: Für wen eignet sie sich?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG – Bedeutung
GmbH & Co. KG ist eine Abkürzung und steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsunternehmen, ähnlich wie bei der Kommanditgesellschaft (KG).
Der Hauptunterschied besteht darin, dass in diesem Fall der Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und keine natürliche Person ist. Dagegen ist die natürliche Person, die das Kapital der Gesellschaft einbringt, der Kommanditist (Teilgesellschafter).
Dadurch sind die Komplementäre, also die Personen hinter der GmbH, einem geringeren Haftungsrisiko ausgesetzt. Wer eine solche Gesellschaftsform gründet, kann somit die Vorteile der Kapitalaufbringung einer KG nutzen und gleichzeitig die für eine GmbH & Co.KG charakteristische Haftungsbeschränkung erreichen.
Infolgedessen müssen zwei Unternehmen gegründet werden: eine GmbH und eine GmbH & Co. KG, die beide als Handelsgesellschaften eingetragen werden müssen, um rechtlich tätig werden zu können. Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer UG & Co. KG, bei der eine Unternehmergesellschaft als Komplementärin fungiert.
Zusammensetzung – beteiligte Parteien
Die Begriffe „Komplementär“ und „Kommanditist“, die die verschiedenen Arten von Gesellschaftern bezeichnen, sind im Zusammenhang mit der Rechtsform von Bedeutung.
Komplementär: Definition
Ein Komplementär ist eine Art von Investor.
Er ist der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Eine Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung dient als Komplementär einer GmbH & Co. KG. Dies hat den Vorteil, dass im Gegensatz zur OHG bei einer juristischen Gesellschaft wie der GmbH keine natürliche Person direkt für die Schulden haftet.
Für die Schulden haftet das gesamte Betriebsvermögen der GmbH.
Kommanditist: Definition
Ähnlich wie der Komplementär, ist auch der Kommanditist eine Art von Investor.
Als Anteilseigner einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet ein Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Haftung im Handelsregister.
Mindestkapital und Gründungskosten
Da der Komplementär eine GmbH ist, ist für die Gründung einer GmbH & Co. KG eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro erforderlich. Alternativ kann eine UG die Rolle des Komplementärs in einer UG & Co. KG übernehmen, indem sie mindestens einen Euro an Kapital einbringt.
Sowohl der Kommanditist als auch die Komplementär-GmbH vereinbaren die Höhe der Einlagen im Gesellschaftsvertrag, bevor sie diesen abschließen. Insbesondere ist es wichtig zu wissen, in welcher Höhe das Eigenkapital der Kommanditgesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird.
Beratungskosten bei einem Rechtsanwalt oder Steuerexperten werden hier fällig, wenn die Gesellschaftsverträge auf die Komplementär-GmbH und die GmbH & Co. zugeschnitten werden sollen. Es müssen auch Registrierungs- und Handelsregistereintragskosten gezahlt werden.
Gründung einer GmbH & Co. KG: Das müssen Sie beachten
Jede Gesellschaft muss neben den übrigen Gesellschaftern einen persönlich haftenden Gesellschafter haben.
Der erste Schritt ist die Gründung einer GmbH durch die Gesellschafter.
Die GmbH & Co. KG kann gegründet werden, wenn diese im Handelsregister eingetragen ist.
In der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag werden die Grundzüge der Firma festgelegt. Die Haftung der Kommanditisten entfällt vollständig, wenn diese ebenfalls in das Handelsregister eingetragen wird.
Bereits vor der Eintragung in ein Handelsregister ist die Personengesellschaft geschäftsfähig, aber die Kommanditisten haften bis zu diesem Zeitpunkt auch mit ihrem Privatvermögen.
Der Mindestbetrag liegt – wie bereits erwähnt – bei 25.000 €. Auch die Einbringung von Sachwerten ist möglich.
Zweck und Nutzen der Rechtsform
Eine GmbH & Co. KG kann zwei Zwecke haben:
- entweder ein Unternehmen zu betreiben oder
- ihr eigenes Vermögen zu verwalten.
Vertragsrechtliche Regelungen
Die Gesellschafter legen in ihrem Gesellschaftsvertrag fest, auf welcher Rechtsgrundlage die GmbH & Co. KG beruht. Auch die Vorgaben des Handelsgesetzbuches, wie z.B. Abstimmungsprozesse unter den Gesellschaftern oder die Gewinnverteilung, können hier geändert werden.
Handelsregister und Gewerbeamt – doppelte Eintragung erforderlich
Die Komplementär-GmbH muss wie gesagt gegründet werden, bevor die GmbH & Co. KG gegründet werden kann. Sie muss alle GmbH-Gründungsvoraussetzungen einschließlich des erforderlichen Stammkapitals erfüllen, auch wenn sie nur als Komplementär fungiert.
Ein Gesellschaftsvertrag gilt sowohl für die GmbH als auch für die GmbH & Co. KG. Außerdem muss ein Notar beide Unternehmen in das Handelsregister eintragen, die GmbH in Abteilung B und die GmbH & Co.KG in Abteilung A.
Um in Deutschland rechtlich anerkannt zu werden, müssen beide Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt gemeldet sein – in der gewählten Rechtsform, die nur für Kaufleute vorgesehen ist: GmbH & Co. KG.
In der Regel melden die Gewerbeämter die Änderungen dem Finanzamt und der IHK oder Handwerkskammer (HWK). Diese nehmen dann selbstständig Kontakt mit den potenziellen Mitgliedern auf, um einen Mitgliedsvertrag abzuschließen.
Der Gesellschaftsvertrag sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder Notars erstellt werden. Ein Steuerexperte sollte zu den finanziellen Auswirkungen der abgeschlossenen Verträge hinzugezogen werden.
Geschäftsführer der GmbH & Co. KG
Die Verwaltung einer solchen Gesellschaftsform steht unter der Kontrolle der GmbH. Wohingegen die GmbH keine natürliche Person ist und daher nicht als Geschäftsführer der Gesellschaft fungieren kann.
Folglich ist der Geschäftsführer der GmbH auch der Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Es ist jedoch zu beachten, dass die Geschäftsführung der GmbH nicht zwangsläufig von einem ihrer Eigentümer besetzt werden muss, sondern auch von einem Außenstehenden übernommen werden kann.
Die GmbH & Co. KG im Innenverhältnis und in der Vertretung nach außen
Die GmbH und ihre Kommanditisten haben – wie in der KG – unterschiedliche Aufgaben. Durch ihren Geschäftsführer vertritt und verwaltet die Komplementär-GmbH die KG nach außen. Bei der Komplementär-GmbH kann der Geschäftsführer von außerhalb der Gesellschaft gewählt werden.
Es ist aber auch möglich, dass ein oder mehrere Kommanditisten die Komplementär-GmbH als Ganzes als Geschäftsführer leiten.
Es ist unzulässig, dass Kommanditisten, die nicht Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, die GmbH & Co. leiten oder vertreten. Der Kommanditist hat aber in jedem Fall ein Kontrollrecht. Zum Beispiel muss ihm der Jahresabschluss vorgelegt werden. Außerdem hat der Kommanditist das Recht, umfangreichen oder riskanten Geschäften zu widersprechen.
Wenn nur ein Komplementär die Gesellschaft leitet, sollte im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, dass der Komplementär von den Geschäftsführungsbeschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Diese Gesetze regeln die Praxis der Insidergeschäfte, die eine Form des Selbstkontrahierens sind (d.h. Geschäfte, die man mit sich selbst abschließt).
Schließt der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einen Mietvertrag mit dieser GmbH oder mit der GmbH & Co. KG ab, ist das ein Beispiel für ein Selbstkontrahieren.
Geschäftsführer einer solchen Rechtsform müssen über Kenntnisse im kaufmännischen Rechnungswesen verfügen. Als Handelsgesellschaften müssen sowohl die Komplementär-GmbH als auch die GmbH & Co. KG Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen in Form der doppelten Buchführung erstellen.
Hinzu kommt die Notwendigkeit von Betriebsprüfungen und Publizität. So ist sie verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse jährlich von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und die Ergebnisse im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Geteilte und beschränkte Haftung: klare Risikoverteilung zwischen Gesellschaftern
Da eine GmbH als Gesellschaft mit beschränkter Haftung fungieren kann, ist die Begrenzung der Verantwortung des Komplementärs ein Vorteil dieser Struktur. Die Gesellschafter der GmbH sind in diesem Fall nicht persönlich verantwortlich.
Dies ist der Hauptunterschied zwischen einer LP und einer KG, in denen der Komplementär persönlich für alle Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft und seiner Person haftet.
Es gibt keine wesentlichen Unterschiede zwischen der KG und anderen Vertragstypen. Das bedeutet, dass die Komplementär-GmbH im Falle eines Scheiterns nur bis zur Höhe ihrer Einlage haftet, während die Kommanditisten ausschließlich mit ihren Anteilen an der GmbH & Co. haften.
Für die Höhe der Kommanditeinlage gibt es einen Pflichteintrag im Handelsregister.
Die Komplementär-GmbH beschränkt die Haftung ihres Geschäftsführers, aber bestimmte Kreditgeber und Lieferanten erkennen diese Beschränkung nicht an und verlangen, dass der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich, wenn er es versäumt, zwischen Geschäfts- und Privatvermögen zu unterscheiden.
Steuern: KG und Gesellschafter teilen sich Kosten
Zu beachten ist, dass sowohl die Komplementär-GmbH als auch die GmbH & Co KG eigenständige juristische Personen mit separaten Steuerpflichten sind.
Die GmbH & Co. KG ist wie jede andere KG umsatzsteuerpflichtig für die von ihr bezogenen Waren und Dienstleistungen.
Diese beträgt je nach Art der Lieferung oder Leistung 19 % bzw. 7 % des Gesamtbetrages. Da die GmbH & Co. KG nur von Gewerbetreibenden gegründet werden kann, wird auch Gewerbesteuer fällig.
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber abgeführt, wenn er Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Komplementär-GmbH gelten die gleichen Regeln wie für die Komplementäre.
Jeder Gesellschafter ist für die Zahlung seines eigenen Anteils an den Steuern auf seinen separaten Gewinnanteil verantwortlich. Als juristische Person ist die Komplementär-GmbH körperschaftsteuerpflichtig.
GmbH & Co. KG Besteuerung
- Bei Arbeitnehmern: Lohnsteuer
- Gewerbesteuer
- Steuer auf Schenkungen und Nachlässe (Erbschaftssteuer)
- Kommanditist: Einkommenssteuer
- Komplementär/GmbH: Steuer auf Unternehmensgewinne (Körperschaftssteuer)
- U.U. der Kommanditist in seiner Funktion als Geschäftsführer: Umsatzsteuer
- Wenn ein Grundstück für eine OHG oder KG erworben wird, mit Einschränkungen: Grunderwerbsteuer; Wenn es für eine besondere Sparte erworben wird: Sonderbilanz Kommanditist
Vorteile, Nachteile und Namensgebung
Neben der Eintragung in das Handelsregister tritt die GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr als Kapitalgesellschaft auf. In die Zusammensetzung des Namens können Personennamen, der Unternehmensgegenstand oder auch ein Phantasiename einfließen. Zusätzlich haben Gründer die Möglichkeit, eine Mischung aus diesen Bestandteilen zu verwenden.
Eine weitere Regel ist, dass der Name Ihrer Organisation klar und präzise sein sollte.
Außerdem können die Firmennamen der Komplementär-GmbH und der GmbH & Co. KG unterschiedliche Firmennamen haben. Ein größeres Problem ist es, wenn sie alle gleich lauten. In diesem Fall sollten Gründer von zwei Unternehmen mit identischen Namen unterschiedliche Zusätze verwenden.
Beispiele sind die Hans Schmidt Betriebs-GmbH und die Hans Schmidt GmbH & Co. KG, die die Komplementär-GmbHs sind (Firmenname der GmbH & Co. KG).
Vorteile der GmbH & Co. KG
Ein Vorteil ist unter anderem die Tatsache, dass die GmbH als Komplementär der KG fungiert. Wie bereits erwähnt, haftet die GmbH mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, aber nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das liegt daran, dass die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist. Dadurch werden die Haftungsbedenken für die Geschäftspartner deutlich verringert.
Klare Risikoverteilung und geringere persönliche Verantwortung sind Vorteile der GmbH & Co. KG.
Da die Widerspruchsrechte der Kapitalgeber zum Teil eingeschränkt sind, haben die Komplementäre der GmbH & Co. KG den Vorteil, dass sie das Unternehmen in ihrem eigenen Interesse führen können, obwohl sie von den Kommanditisten Geld erhalten.
Weil es sich bei dem Komplementär um eine GmbH und nicht wie bei der KG um eine natürliche Person handelt, ist die Haftung des Komplementärs auf das GmbH-Vermögen beschränkt. Damit haften die Gesellschafter der Komplementär-GmbH nicht einzeln, sondern die Gesellschaft als Ganzes.
Ohne ein über die Höhe ihrer Einlage hinausgehendes Risiko zu tragen oder sich aktiv an der Unternehmenstätigkeit zu beteiligen, können Kommanditisten die GmbH&Co.KG wie in der Rechtsform der KG mit Kapital halten.
GmbH & Co. KG: die Nachteile
Hohe Gründungs- und Buchführungskosten sind Nachteile der GmbH & Co. KG. In jedem Fall ist die Gründung und Führung einer GmbH & Co. KG ist in jedem Fall schwieriger als bei der herkömmlichen GmbH oder KG. Dadurch verdoppeln sich der Aufwand und die Kosten, die mit der Gründung zweier Unternehmen verbunden sind.
Da für beide Unternehmen Unterlagen geführt werden müssen, erhöht sich der Verwaltungsaufwand erheblich. Die Verbindung einer GmbH oder KG mit dem anderen Unternehmen ist für Außenstehende transparenter.
Für wen ist die Rechtsform GmbH & Co. KG besonders geeignet?
KG und GmbH & Co. KG eignen sich für Einzelgesellschafter, die lediglich Geld in ein Wirtschaftsunternehmen investieren, sich aber nicht aktiv an der Gesellschaft beteiligen wollen.
Durch den Umweg über die Komplementär-GmbH ermöglicht die GmbH & Co. KG den Komplementären die Möglichkeit, ihr Risiko zu begrenzen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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