Handwerkerrechnung nicht bezahlt – Wenn Auftraggeber einer handwerklichen Dienstleistung die fällige Rechnung für die erbrachten Leistungen nicht begleichen, sind Handwerker oft in einer schwierigen Situation. Dieser Blog-Beitrag wird aufzeigen, wie Handwerker in solchen Fällen vorgehen können, um zu ihrem ihnen zustehenden Geld zu kommen. Dabei werden rechtliche Grundlagen, erfolgversprechende Strategien und konkrete Schritte dargestellt, die dabei helfen, das eigene Recht durchzusetzen und zu verhindern, dass man auf den Kosten sitzen bleibt.

Das Inhaltsverzeichnis für diesen Beitrag sieht wie folgt aus:

  • Rechtliche Grundlagen: Vertragsrecht und Leistungszahlungen
  • Beweispflicht: Die Rolle von Dokumentation und Zeugen
  • Mahnverfahren und gerichtliches Mahnverfahren
  • Vollstreckungsmaßnahmen: Die Rolle des Gerichtsvollziehers
  • Insolvenz des Schuldners: Auswirkungen auf die Forderungsberechtigung
  • Psychologische Aspekte: Wie man Kunden zum Zahlen bewegt
  • Prävention: So sichern Sie sich als Handwerker ab
  • FAQs: Ihre Fragen zum Thema Handwerkerrechnung nicht bezahlt

Rechtliche Grundlagen: Vertragsrecht und Leistungszahlungen

Aufgrund des Vertragsrechts, speziell des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), haben Handwerker einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag handelt. Sobald die Leistung erbracht oder der vereinbarte Erfolg eingetreten ist, entsteht der Zahlungsanspruch des Handwerkers gegenüber dem Auftraggeber. Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 BGB ein, wenn der Schuldner nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer angemessenen Fristsetzung nicht gezahlt hat. Ab diesem Zeitpunkt hat der Gläubiger, also der Handwerker, das Recht, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.

Beweispflicht: Die Rolle von Dokumentation und Zeugen

Um den Zahlungsanspruch rechtlich durchsetzen zu können, muss der Handwerker beweisen, dass er die vereinbarte Leistung erbracht hat und diese ordnungsgemäß abgenommen wurde. Hierfür ist es wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und Fotos, aufzubewahren. Des Weiteren können Zeugenaussagen eine wichtige Rolle spielen, um den Sachverhalt nachvollziehbar zu machen. Ehemalige Mitarbeiter oder Kunden können hierbei als Zeugen dienen. Auch das sogenannte Selbstleseverfahren, bei dem der Richter schriftliche Unterlagen wie E-Mails und WhatsApp-Nachrichten zwischen den Parteien prüft, kann zur Aufklärung des Falls beitragen.

Mahnverfahren und gerichtliches Mahnverfahren

Wenn ein Zahlungsverzug vorliegt, kann der Handwerker zunächst ein außergerichtliches Mahnschreiben an den Schuldner senden. Dieses sollte eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und auf die Folgen einer Nichtzahlung (gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen) hinweisen. Erfolgt trotz des Mahnschreibens keine Zahlung, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) einleiten. Dieses beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht. Ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es keine mündliche Verhandlung und keine Beweisaufnahme gibt. Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid und die Forderung kann zwangsweise durchgesetzt werden.

Vollstreckungsmaßnahmen: Die Rolle des Gerichtsvollziehers

Nach Erhalt eines Vollstreckungsbescheids kann der Handwerker einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Forderung beauftragen. Hierfür müssen der Vollstreckungsbescheid und ein Auftrag zur Zwangsvollstreckung sowie eine Ausfertigung des gerichtlichen Schuldtitels (z.B. Vollstreckungsbescheid) beim Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, Zwangsmittel wie beispielsweise Pfändung von Vermögenswerten oder Gehältern anzuwenden, um die Forderung für den Handwerker zu realisieren.

Insolvenz des Schuldners: Auswirkungen auf die Forderungsberechtigung

Sollte der Schuldner insolvent sein und ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist Vorsicht geboten. Als Gläubiger sollte man seine Forderung unbedingt im Insolvenztabelle anmelden, um an der Verteilung der Insolvenzmasse teilnehmen zu können. Andernfalls besteht das Risiko, dass man mit der Forderung ganz ausfällt.

Es ist zu beachten, dass während des Insolvenzverfahrens sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen unzulässig sind (§ 89 Insolvenzordnung). Insbesondere darf der Gerichtsvollzieher in dieser Zeit keine weiteren Schritte unternehmen.

Psychologische Aspekte: Wie man Kunden zum Zahlen bewegt

Die Psychologie und Kommunikation spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Kunden dazu zu bewegen, eine offene Handwerkerrechnung zu begleichen. Ein sachliches und lösungsorientiertes Vorgehen kann oft mehr erreichen als eine aggressive Forderung oder der schnelle Gang zum Anwalt. Hier einige Ansätze, um die Psychologie zu Ihren Gunsten einzusetzen:

Emotionale Intelligenz nutzen

Zeigen Sie Verständnis für die Lage des Kunden und versuchen Sie, empathisch auf seine Situation einzugehen. Eventuell gibt es objektive Gründe für die ausstehende Zahlung, wie zum Beispiel finanzielle Schwierigkeiten oder Missverständnisse in der Kommunikation. Durch einen empathischen Umgang mit dem Kunden können Sie besser herausfinden, welche Gründe hinter dem Zahlungsausfall stecken und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Kommunikation auf Augenhöhe

Suchen Sie das persönliche Gespräch und führen Sie eine offene und ehrliche Kommunikation. Fragen Sie den Kunden direkt nach den Gründen für die ausstehende Zahlung und bieten Sie an, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die für beide Parteien akzeptabel ist. Geben Sie dem Kunden das Gefühl, dass Sie auch weiterhin gerne mit ihm zusammenarbeiten möchten und an einer gütlichen Regelung interessiert sind.

Erinnern statt mahnen

Statt direkt mit einer Mahnung zu beginnen, kann es effektiver sein, zunächst eine freundliche Erinnerung zu schicken. Dies signalisiert, dass Sie Verständnis für mögliche Gründe der Verspätung haben und dem Kunden eine Chance geben möchten, die Rechnung ohne Druck zu begleichen. Sofern die Rechnung weiterhin aussteht, können Sie selbstverständlich härtere Maßnahmen ergreifen und mit schlechterem Ton darauf hinweisen.

Den „Foot-in-the-door“-Effekt nutzen

Der „Foot-in-the-door“-Effekt besagt, dass Personen, die einer kleinen Bitte nachgekommen sind, eher dazu bereit sind, einer größeren Bitte zu folgen. Bitten Sie den Kunden daher zunächst um eine kleine Geste, wie zum Beispiel eine Bestätigung des Rechnungseingangs. Dadurch wird das Gefühl der Verpflichtung und der persönliche Kontakt gestärkt, sodass die Wahrscheinlichkeit einer späteren Zahlung erhöht wird.

Anreize schaffen

Um Kunden zu einer schnelleren Zahlung zu bewegen, können Sie Anreize wie Skonti (Rabatte bei fristgerechter Zahlung) oder eine vereinfachte Zahlungsabwicklung (z.B. durch PayPal oder direkte Online-Überweisung) anbieten. Damit signalisieren Sie, dass eine termingerechte Zahlung auch für den Kunden von Vorteil ist.

Konsequenzen verdeutlichen

Klären Sie den Kunden über die möglichen Konsequenzen einer Nichtzahlung auf, wie etwa die Einleitung eines Mahnverfahrens und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten. Hierbei ist es wichtig, sachlich zu bleiben und keine Drohungen auszusprechen, sondern lediglich auf gesetzliche Regelungen und die übliche Vorgehensweise hinzuweisen.

Indem Sie diese und weitere psychologische Ansätze gekonnt einsetzen, erhöhen Sie Ihre Chancen, offene Forderungen von Kunden erfolgreich einzutreiben, ohne dabei rechtliche Schritte einleiten zu müssen oder die Geschäftsbeziehungen zu beschädigen.

Prävention: So sichern Sie sich als Handwerker ab

Um nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben, können Handwerker verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich abzusichern:

  • Klare Vertragsregelungen: Sorgen Sie für schriftliche Verträge, welche sämtliche Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten detailliert festhalten. Dadurch werden Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten im Vorfeld vermieden.
  • Zahlungsplan: Vereinbaren Sie bei größeren Aufträgen bereits im Vorfeld Teilzahlungen nach Abschluss bestimmter Arbeitsabschnitte. Dies sichert die Liquidität während des gesamten Auftrags und reduziert das Risiko eines Zahlungsausfalls.
  • Bonitätsprüfung: Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bonität potenzieller Kunden. Dies kann beispielsweise durch den Abruf einer SCHUFA-Auskunft oder die Einsicht in öffentliche Schuldnerverzeichnisse erfolgen.
  • Abschlagszahlungen: Bei Bauvorhaben gemäß VOB/B besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen im Vertrag festzulegen. Die Abschlagszahlung dient als eine Art Sicherheit im Falle eines gegebenenfalls insolventen Auftraggebers.

FAQs: Ihre Fragen zum Thema Handwerkerrechnung nicht bezahlt

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

Wie lange habe ich als Handwerker Zeit, meine Forderung einzutreiben?

Gemäß § 195 BGB verjähren Forderungen innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Sollte die Verjährung eintreten, können Sie die Forderung nicht mehr erfolgreich eintreiben.

Kann ich auf eine Anzahlung vor Arbeitsbeginn bestehen?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Anzahlung frei zu vereinbaren. Diese sollte jedoch angemessen sein und sollte in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den erbrachten Leistungen oder den anfallenden Materialkosten stehen.

Was tun, wenn der Kunde die Abnahme verweigert?

Verweigert der Kunde unberechtigterweise die Abnahme der Leistung, sollten Sie ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme setzen und ihn darauf hinweisen, dass Sie die Leistung als abgenommen ansehen, wenn er innerhalb dieser Frist keine berechtigten Mängel reklamiert. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sollten Sie die Mängelbeseitigung vornehmen und erneut zur Abnahme auffordern.

Welche Rolle spielt der Verwendungszweck einer Zahlung?

Bei Zahlungen, die auf offene Forderungen beglichen werden, sollte in der Regel der Verwendungszweck auf die betreffende Rechnungsnummer oder den konkreten Auftrag verweisen. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung ermöglicht und spätere Missverständnisse vermieden.

Was passiert, wenn der Schuldner trotz Vollstreckungsbescheid nicht zahlt?

Bei erfolgloser Zwangsvollstreckung besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Beantragung der eidesstattlichen Versicherung (§§ 899 ff. ZPO) oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, zu ergreifen. Dabei sollte jedoch stets abgewogen werden, ob der finanzielle und zeitliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Forderungsrealisierung steht.

Fazit: Handwerkerrechnung nicht bezahlt – So holen Sie sich Ihr Ihnen zustehendes Geld

Wenn eine Handwerkerrechnung nicht bezahlt wird, sollten Handwerker ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durchsetzen. Dazu gehört zunächst die sachliche Kommunikation mit dem Schuldner, die Dokumentation aller relevanten Unterlagen und gegebenenfalls die Einleitung von gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Um in Zukunft Zahlungsausfälle zu vermeiden, sollten Handwerker entsprechende Präventionsmaßnahmen ergreifen, wie beispielsweise klare Vertragsregelungen, die Vereinbarung von Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen und die Bonitätsprüfung potenzieller Kunden. So können Handwerker ihre finanzielle Sicherheit gewährleisten und auf ihre rechtmäßige Vergütung pochen.

Durch den Einsatz von psychologischen Strategien und die Einbindung eines kompetenten Rechtsanwalts erhöhen sich zudem die Chancen, offene Forderungen erfolgreich einzutreiben und weiterhin erfolgreiche Geschäftsbeziehungen zu pflegen.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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