Hauptintervention – Im Zivilprozess spielt sie eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Interessen von Dritten zu wahren und die eigenen Rechte in einem bereits anhängigen Verfahren geltend zu machen. In diesem umfassenden Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Hauptintervention wissen sollten – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Beispielen und wichtigen Tipps, um bestmöglich von dieser prozessualen Möglichkeit zu profitieren.

Inhaltsverzeichnis:

  • Was ist eine Hauptintervention und welche Arten gibt es?
  • Die gesetzlichen Grundlagen der Hauptintervention
  • Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Hauptintervention
  • Der Ablauf einer Hauptintervention: Von der Antragstellung bis zur Entscheidung
  • Die Rechtsfolgen und das Verhältnis der Parteien in der Hauptintervention
  • Die strategischen Vorteile der Hauptintervention im Zivilprozess
  • Praktische Tipps und häufige Fehler bei der Hauptintervention
  • FAQs zur Hauptintervention und wertvolle Tipps aus der anwaltlichen Praxis
  • Ein Fallbeispiel: Die Hauptintervention in der anwaltlichen Praxis
  • Checkliste: So bereiten Sie erfolgreich eine Hauptintervention vor und führen sie durch

Was ist eine Hauptintervention und welche Arten gibt es?

Eine Hauptintervention liegt vor, wenn eine dritte Partei, die bisher nicht am Zivilprozess beteiligt war, von sich aus in das anhängige Verfahren eintritt, um entweder zugunsten oder gegen eine bestimmte Partei die Entscheidung zu beeinflussen. Dabei handelt es sich um eine prozessuale Gestaltungsmöglichkeit, die dazu dient, die eigenen Interessen im Rahmen eines laufenden Verfahrens zu schützen und durchzusetzen.

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten der Hauptintervention unterscheiden:

  • Streitgenössische Hauptintervention: Die dritte Partei tritt dem Verfahren bei und unterstützt eine der streitenden Parteien. Dabei wird sie selbst nicht zur Partei, sondern unterstützt lediglich die Position einer Seite im laufenden Prozess.
  • selbstständige Hauptintervention: Die eingreifende Partei tritt selbstständig in das Verfahren ein und stellt eigene Ansprüche gegenüber einer oder beiden Parteien. Im Gegensatz zur streitgenössischen Hauptintervention wird hierbei die intervenierende Partei selbst zur Partei des Rechtsstreits und hat somit auch eigene Rechte und Pflichten.

Die gesetzlichen Grundlagen der Hauptintervention

Die Hauptintervention ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Für die streitgenössische Hauptintervention sind die §§ 66–68 ZPO relevant, während die selbstständige Hauptintervention in §§ 69–77 ZPO geregelt ist.

Dabei finden sich in den einzelnen Vorschriften Regelungen zu den verschiedenen Aspekten der Intervention, wie zum Beispiel zu den Voraussetzungen, dem Antragsrecht, der Prozessführung und den Rechtsfolgen.

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Hauptintervention

Die Zulässigkeit einer Hauptintervention hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für beide Formen der Hauptintervention sind jedoch folgende Voraussetzungen entscheidend:

  • Rechtsschutzbedürfnis: Die intervenierende Partei muss ein berechtigtes Interesse daran haben, am Prozess teilzunehmen. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn die eigene Rechtsposition durch die Entscheidung in dem Verfahren direkt betroffen ist.
  • Antrag: Die Hauptintervention muss in Form eines Antrages geschehen, der beim zuständigen Gericht gestellt wird. Dabei ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig erfolgt, also nicht zu spät im Verfahren eingebracht wird.
  • Interventionsgrund: Die intervenierende Partei muss einen sachlichen Grund für ihr Eingreifen in den Rechtsstreit darlegen können. Je nach Art der Hauptintervention kann das zum Beispiel ein eigener Anspruch oder die Unterstützung einer Partei sein.

Der Ablauf einer Hauptintervention: Von der Antragstellung bis zur Entscheidung

Der Prozess einer Hauptintervention gliedert sich im Wesentlichen in vier Schritte:

  1. Antragstellung: Die intervenierende Partei stellt einen Antrag auf Hauptintervention beim zuständigen Gericht. Dieser Antrag sollte gut begründet sein und die Voraussetzungen für die Zulässigkeit erfüllen.
  2. Prüfung der Zulässigkeit: Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Hauptintervention gegeben sind. Sollte dies der Fall sein, wird die Intervention genehmigt und die Partei kann im Rahmen der Hauptintervention weiter aktiv werden.
  3. Prozessbeteiligung: Die intervenierende Partei beteiligt sich am laufenden Verfahren, indem sie Schriftsätze einreicht, Beweisangebote macht oder auf sonstige Weise ihre Interessen vertritt. Je nach Art der Hauptintervention kann dabei die Position einer Partei unterstützt oder eigene Ansprüche geltend gemacht werden.
  4. Entscheidung: Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Hauptintervention. Dabei kann die Hauptintervention sowohl zugunsten als auch zulasten der intervenierenden Partei wirken. Es ist daher wichtig, die eigene rechtliche Situation gut abzuwägen, bevor eine Hauptintervention angestrebt wird.

Die Rechtsfolgen und das Verhältnis der Parteien in der Hauptintervention

Die Hauptintervention hat für die beteiligten Parteien verschiedene Rechtsfolgen. Im Falle einer streitgenössischen Hauptintervention bleibt die unterstützte Partei mit ihrem Anspruch häufig unverändert. Die intervenierende Partei tritt jedoch als „Nebenkläger“ auf und kann somit auch ihre eigenen Ansprüche und Rechte in den Prozess einbringen. Bei einer selbstständigen Hauptintervention werden die intervenierende Partei und ihre Ansprüche direkt in das Verfahren integriert und sie wird damit zur Partei des Rechtsstreits.

Das Verhältnis zwischen den Parteien in der Hauptintervention ist von der jeweiligen Art der Intervention abhängig. Bei einer streitgenössischen Hauptintervention besteht meist ein gemeinsames Interesse zwischen der unterstützenden und der unterstützten Partei, während bei einer selbstständigen Hauptintervention zumeist ein rechtlicher Gegensatz zwischen der eingreifenden Partei und einer oder beiden anderen Parteien besteht.

Die strategischen Vorteile der Hauptintervention im Zivilprozess

Die Hauptintervention kann für die intervenierende Partei verschiedene Vorteile bringen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Effektiver Schutz der eigenen Interessen: Durch das Eingreifen in einen laufenden Rechtsstreit kann die intervenierende Partei ihre eigenen Rechte und Ansprüche aktiv verteidigen und verfolgen, anstatt auf die Entscheidung ohne eigene Beteiligung warten zu müssen.
  • Präventive Wirkung: Die Hauptintervention kann auch eine präventive Wirkung haben, indem sie andere Parteien von eigenen Ansprüchen in Kenntnis setzt und so zukünftige Konflikte verhindert oder minimiert.
  • Kostensparende Wirkung: Da die Hauptintervention in einem bereits anhängigen Rechtsstreit erfolgt, können die damit verbundenen Kosten gegenüber einem eigenständigen Verfahren reduziert werden.

Praktische Tipps und häufige Fehler bei der Hauptintervention

Um eine erfolgreiche Hauptintervention durchzuführen, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Rechtzeitige Antragstellung: Warten Sie nicht zu lange mit der Einreichung des Antrags auf Hauptintervention, da sonst die Gefahr besteht, dass die Zulässigkeit der Intervention in Frage gestellt wird.
  • Sorgfältige Begründung des Antrags: Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag auf Hauptintervention ausführlich und nachvollziehbar begründet ist und den erforderlichen Interventionsgrund darlegt.
  • Überprüfung der eigenen Rechtsposition: Bevor Sie eine Hauptintervention anstreben, sollten Sie genau abwägen, ob Ihr eigenes Interesse tatsächlich durch das laufende Verfahren berührt wird und ob die Hauptintervention in Ihrem Fall die richtige Strategie ist.
  • Abstimmung mit der unterstützten Partei: Im Falle einer streitgenössischen Hauptintervention ist es sinnvoll, sich im Vorfeld mit der zu unterstützenden Partei abzustimmen, um eine effektive Zusammenarbeit gewährleisten zu können.

FAQs zur Hauptintervention und wertvolle Tipps aus der anwaltlichen Praxis

Die gängigsten Fragen und Antworten haben wir im Folgenden für Sie aufgeführt.

Grundsätzlich ist eine Hauptintervention auch im Berufungsverfahren zulässig. Allerdings sollte in diesem Fall der Antrag auf Hauptintervention frühzeitig gestellt werden, um eine erfolgreiche Durchführung zu gewährleisten.

  • Was passiert, wenn der Antrag auf Hauptintervention abgelehnt wird?

Wird der Antrag auf Hauptintervention abgelehnt, bleibt die intervenierende Partei nicht am Rechtsstreit beteiligt und kann ihre Ansprüche auch nicht innerhalb des laufenden Verfahrens durchsetzen. Es bleibt ihr in diesem Fall nur die Möglichkeit, ein eigenständiges Verfahren einzuleiten.

  • Wie wirkt sich das Ergebnis der Hauptintervention auf anschließende Verfahren aus?

Das Ergebnis der Hauptintervention kann für spätere Verfahren einen sogenannten „Bindungseffekt“ entfalten, wenn eine bestimmte Rechtsfrage bereits im Rahmen der Hauptintervention entschieden wurde. In diesem Fall müssen spätere Verfahren unter Berücksichtigung dieser Entscheidung geführt werden.

Ein Fallbeispiel: Die Hauptintervention in der anwaltlichen Praxis

In einer unserer Mandate ging es um ein Bauprojekt, bei dem ein Nachbar auf Schadenersatz wegen baulicher Veränderungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen seines Grundstücks klagte. Unser Mandant, der ebenfalls unmittelbar an das Grundstück des Klägers angrenzte, befürchtete, dass sie ebenfalls von den baulichen Veränderungen betroffen sein könnten und somit möglicherweise auch eigene Ansprüche geltend machen müssten.

In dieser Situation entschieden wir uns gemeinsam mit unserem Mandanten für eine Hauptintervention. Durch das rechtzeitige und zielgerichtete Eingreifen in den laufenden Rechtsstreit konnten wir nicht nur frühzeitig auf mögliche Probleme hinweisen, sondern es gelang uns auch, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die im Sinne aller Beteiligten war und unser Mandant vor etwaigen Verlusten bewahren konnte.

Checkliste: So bereiten Sie erfolgreich eine Hauptintervention vor und führen sie durch

Um eine erfolgreiche Hauptintervention zu gewährleisten, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Analyse der eigenen Rechtsposition und Abwägung möglicher Risiken und Chancen
  2. Erarbeitung eines detaillierten Interventionsgrundes
  3. Abstimmung mit der zu unterstützenden Partei (bei streitgenössischer Hauptintervention)
  4. Erstellung eines begründeten Antrags auf Hauptintervention
  5. Frühzeitige Einreichung des Antrags beim zuständigen Gericht
  6. Im Falle einer erfolgreichen Intervention: aktive Beteiligung am Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, Beweisangeboten und weiteren rechtlichen Handlungen

Fazit: Die Hauptintervention als effektives Instrument im Zivilprozess

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Hauptintervention ein wirkungsvolles Mittel im Zivilprozess darstellt, um die eigenen Interessen zu schützen und sich in einem bereits laufenden Rechtsstreit einzubringen. Dabei ist es entscheidend, die verschiedenen Voraussetzungen, die Rechtsfolgen und den Ablauf der Hauptintervention genau zu kennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Mit einer gewissenhaften Vorbereitung und der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts können die Chancen einer erfolgreichen Hauptintervention erheblich gesteigert werden, so dass sie in vielen Fällen eine effektive und kostengünstige Alternative zu einem gesonderten Verfahren darstellt.

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