Haus sackt ab – Welche Rechte habe ich? Wenn sich der Boden unter einem Haus bewegt und das Gebäude an Stabilität verliert, spricht man davon, dass ein „Haus sackt ab“. Dies kann zu ernsthaften strukturellen Schäden, Gefährdung der Bewohner und finanziellen Verlusten führen. Im Folgenden werden die rechtlichen Aspekte dieses Themas umfassend erläutert, um Ihnen einen Überblick über das komplexe Feld des Baurechts und der damit verbundenen Rechte im Falle eines absackenden Hauses zu geben.

Inhaltsverzeichnis:

  • Haus sackt ab: Ursachen und Anzeichen
  • Rechtliche Grundlagen und Gewährleistungsansprüche beim Hausbau
  • Mängel am Bauwerk: Rechte und Ansprüche des Bauherrn
  • Wer haftet für den Schaden am Haus?
  • Die Rolle des Baukredits und der Baufinanzierung im Konfliktfall
  • Fallstudie: Haus sackte ab – Lösungsansätze und erfolgreiche Klärung
  • Der Weg zur rechtlichen Klärung: Der Anwalt für Baurecht
  • FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Haus sackt ab
  • Checkliste: Was ist zu tun, wenn das Haus absackt

Haus sackt ab: Ursachen und Anzeichen

Ein absackendes Haus kann aufgrund unterschiedlicher Ursachen entstehen. Hierzu zählen unter anderem Setzungen im Boden, unsachgemäße Bauplanung, mangelhafter Untergrund, natürliche Erosion oder Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe. Anzeichen für ein absackendes Haus können Risse in Wänden oder Böden, klemmende Türen und Fenster oder schiefe Decken und Böden sein. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Unbewohnbarkeit des Hauses führen. Um dem entgegenzuwirken, ist eine frühzeitige Erkennung der Symptome und eine rechtliche Klärung der Situation essenziell.

Rechtliche Grundlagen und Gewährleistungsansprüche beim Hausbau

Die rechtliche Grundlage für das Bauwesen und damit auch für ein absackendes Haus ist das Bauvertragsrecht. Die Vorschriften legen die Spielregeln für den Abschluss von Bauverträgen fest und enthalten auch Bestimmungen für Mängelansprüche, Gewährleistungsansprüche und Haftungsausschlüsse. Beim Abschluss eines Bauvertrags sollte der Bauherr stets darauf achten, dass die vertraglichen Vereinbarungen klar formuliert sind und alle möglichen Szenarien, wie auch das Absacken eines Hauses, abgedeckt sind.

Gewährleistungsansprüche ergeben sich, wenn das Bauwerk objektiv mangelhaft ist, d.h. wenn es von dem vertraglich vereinbarten Zustand abweicht. Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Innerhalb dieser Frist kann der Bauherr bei Entdeckung eines Mangels, wie etwa einem absackenden Haus, seine Ansprüche geltend machen. Dies kann beispielsweise die Beseitigung des Mangels, eine Minderung des vereinbarten Werklohns oder Schadensersatzforderungen sein.

Mängel am Bauwerk: Rechte und Ansprüche des Bauherrn

Ein absackendes Haus stellt zumeist einen Baumangel dar, der Anspruch auf rechtliche Rechte des Bauherrn bietet. Diese Rechte können jedoch nur geltend gemacht werden, wenn die Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist entdeckt und dem Auftragnehmer rechtzeitig angezeigt werden.

Zu den wichtigsten Rechten bei Mängeln am Bauwerk zählen:

  • Nacherfüllung: Der Bauherr kann vom Auftragnehmer verlangen, das absackende Haus entweder durch Nachbesserung oder Neubau zu beseitigen (§ 635 BGB).
  • Minderung: Ist eine Nacherfüllung nicht möglich oder unverhältnismäßig, kann der Bauherr den vereinbarten Werklohn im angemessenen Verhältnis mindern (§ 638 BGB).
  • Rücktritt vom Vertrag: Scheitert die Nacherfüllung oder ist der Bauherr aufgrund der reduzierten Nutzbarkeit der Immobilie an einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr interessiert, kann er gemäß § 636 BGB und § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz: Unter bestimmten Voraussetzungen steht dem Bauherrn zudem ein Schadensersatzanspruch zu. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Auftragnehmer den Mangel zu vertreten hat, etwa durch schuldhafte Pflichtverletzungen bei der Bauausführung (§ 280 BGB, § 635 BGB).

Wer haftet für den Schaden am Haus?

Die Frage der Haftung beim Absacken eines Hauses hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Als Grundsatz gilt, dass derjenige haftet, der den Schaden verursacht hat. Dies kann beispielsweise der Bauunternehmer, der Architekt oder ein Fachplaner sein. In manchen Fällen kann auch der Bauherr selbst zur Verantwortung gezogen werden, etwa wenn er auf eine gewissenhafte Untersuchung des Baugrunds verzichtet oder den Bauboden nicht ausreichend vorbereitet hat.

Um die Haftung in solchen Situationen zu klären, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines im Baurecht versierten Anwalts, der die Sachlage einordnen und gegebenenfalls für eine gerechte Lösung sorgen kann.

Die Rolle des Baukredits und der Baufinanzierung im Konfliktfall

Ist ein Haus von Mängeln betroffen wie dem Absacken, können beträchtliche Kosten für deren Behebung entstehen. Daher muss die Frage der Finanzierung geklärt werden. In vielen Fällen ist die Finanzierung eines Hausbaus durch einen Baukredit gedeckt. Hierbei gilt, dass der Kreditgeber grundsätzlich an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden ist und somit auch Mängelbeseitigungen mitfinanzieren muss, sofern es sich um eine notwendige Maßnahme handelt.

Vorab sollte der Bauherr jedoch prüfen, inwiefern Versicherungen oder eventuell vorhandene Bürgschaften für die Schäden aufkommen. Die Zusammenarbeit mit einem im Baurecht erfahrenen Anwalt kann hierbei eine große Hilfe sein.

Fallstudie: Haus sackte ab – Lösungsansätze und erfolgreiche Klärung

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Rechtslage im Falle eines absackenden Hauses. Ein Bauherr hatte ein Einfamilienhaus auf einem ihm gehörenden Grundstück errichten lassen. Etwa ein Jahr nach der Fertigstellung bemerkte der Bauherr Risse in der Fassade und im Inneren des Hauses. Eine Untersuchung der Ursachen ergab, dass das Gebäude aufgrund eines unzureichenden Untergrunds absackte.

Der Bauherr forderte nun von seinem Bauunternehmer, einem Architekten und einem Bodengutachter Schadensersatz und Mängelbeseitigung. Die Beteiligten wiesen jedoch jegliche Verantwortung von sich und verwiesen darauf, dass der Bauherr selbst für die Auswahl des Baugrunds zuständig gewesen sei.

Mit Hilfe eines im Baurecht spezialisierten Anwalts konnte der Bauherr schließlich vor Gericht einen Vergleich erzielen, der ihm einen Teil der entstandenen Kosten erstattete und eine Mängelbeseitigung sicherstellte. Dazu wurde der Untergrund saniert und die betroffenen Teile des Hauses instand gesetzt.

Der Weg zur rechtlichen Klärung: Der Anwalt für Baurecht

Wenn Sie selbst von einem absackenden Haus betroffen sind, ist es wichtig, frühzeitig die Unterstützung eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, Ihre Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen und gegebenenfalls auch eine gerichtliche Auseinandersetzung erfolgreich zu bewältigen.

Von Beginn an sollte der Anwalt in die Kommunikation mit den beteiligten Parteien eingebunden werden, um einer möglichen Verschlechterung der Situation vorzubeugen und die erfolgreiche Klärung des Konflikts zu unterstützen. Zudem kann der Anwalt die Interaktion mit Versicherungen, Banken oder anderen Institutionen unterstützen, um finanzielle Fragen zu klären und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Haus sackt ab

Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

  • Wie kann ich feststellen, ob mein Haus absackt?
    Anzeichen für ein absackendes Haus können Risse in Wänden oder Böden, klemmende Türen und Fenster oder schiefe Decken und Böden sein. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
  • Wann kann ich Ansprüche wegen eines absackenden Hauses geltend machen?
    Im Bauwesen besteht für Mängel eine Gewährleistungsfrist von in der Regel fünf Jahren ab Abnahme des Werks. Innerhalb dieser Frist können Sie bei Entdeckung eines Mangels Ansprüche geltend machen.
  • An wen kann ich mich wenden, wenn mein Haus absackt?
    Wenden Sie sich im Falle eines absackenden Hauses an einen im Baurecht versierten Anwalt, der Ihnen bei der rechtlichen Klärung der Situation helfen kann.
  • Wer kommt für die Kosten auf, wenn mein Haus absackt?
    Grundsätzlich haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat. Dies kann der Bauunternehmer, der Architekt oder ein Fachplaner sein. In manchen Fällen kann auch der Bauherr selbst zur Verantwortung gezogen werden.

Checkliste: Was ist zu tun, wenn das Haus absackt

Wenn Sie bei Ihrem Haus Anzeichen für ein Absacken entdecken, sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um das Problem effektiv angehen zu können:

  • Dokumentation: Dokumentieren Sie die erkennbaren Schäden, um einen konkreten Nachweis gegenüber den Verantwortlichen oder auch für ein Gerichtsverfahren zu haben.
  • Fachgerechte Begutachtung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung der Schäden, um die genauen Ursachen herauszufinden und entsprechende Empfehlungen zur Mängelbeseitigung zu erhalten.
  • Anwaltliche Beratung: Suchen Sie einen im Baurecht versierten Anwalt auf, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und ggf. Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen.
  • Kommunikation mit den Beteiligten: Klären Sie die Situation mit den beteiligten Parteien – Architekten, Bauunternehmer, Gutachter oder Versicherungen – und lassen Sie sich dabei von Ihrem Rechtsanwalt unterstützen.
  • Finanzielle Fragen: Prüfen Sie mögliche Finanzierungslösungen, etwa über Ihr Baufinanzierungskredit, die Inanspruchnahme von Versicherungen oder Schadensersatzansprüchen gegenüber den Verantwortlichen.

Fazit: Handlungssicherheit im Falle eines absackenden Hauses

Abschließend lässt sich festhalten, dass ein absackendes Haus eine ernste Problematik darstellt, welche sowohl finanzielle als auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln und das Problem umfassend anzugehen.

Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten als Bauherr, der Umgang mit Gewährleistungsansprüchen und der Haftungsfrage sind essenzielle Aspekte, um erfolgreich auf ein absackendes Haus zu reagieren. Die Unterstützung eines im Baurecht erfahrenen Anwalts ist in diesen Fällen unerlässlich, um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu erreichen und sicherzustellen, dass die entstandenen Schäden schnellstmöglich behoben werden.

Befolgen Sie die aufgeführten Ratschläge und nutzen Sie die angebotene Checkliste, um im Ernstfall richtig zu handeln und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Schützen Sie frühzeitig Ihr Eigentum und sorgen Sie dafür, dass mögliche Gefährdungen und langfristige finanzielle Schäden vermieden werden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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