In diesem ausführlichen Artikel betrachten wir das Haushaltsscheckverfahren. Der Text behandelt die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung des Verfahrens und richtet sich an private Haushalte sowie an Haushaltshilfen. Wir erläutern die relevanten Gesetze, gehen auf aktuelle Gerichtsurteile ein und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema. Darüber hinaus zeigen wir Beispiele auf und werfen einen Blick auf mögliche Alternativen zum Haushaltsscheckverfahren.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist das Haushaltsscheckverfahren?
  • Gesetzliche Grundlagen des Haushaltsscheckverfahrens
  • Abgrenzung: Schwarzarbeit und haushaltsnahe Beschäftigungen
  • Prozessschritte: Anmeldung und Abrechnung
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Haushaltsscheckverfahren
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Alternativen zum Haushaltsscheckverfahren
  • Zusammenfassung und Fazit

Was ist das Haushaltsscheckverfahren?

Das Haushaltsscheckverfahren ist in Deutschland eine staatliche Unterstützung für private Haushalte, die eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe einstellen. Mit dem Verfahren hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes, unbürokratisches Instrument geschaffen, mit dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die anfallenden Beiträge und Steuern auf leichtem Wege abführen und Haushaltshilfen korrekt angemeldet sind.

Einige Vorteile des Haushaltsscheckverfahrens sind:

  • Abwicklung vereinfacht durch die Deutsche Rentenversicherung
  • Steuerliche Erleichterungen (u. a. Arbeitnehmerfreibetrag) für den Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsschutz für die Haushaltshilfe
  • Minimierung des Risikos von Schwarzarbeit

Gesetzliche Grundlagen des Haushaltsscheckverfahrens

Das Haushaltsscheckverfahren ist im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) verankert, insbesondere in § 28a Abs. 21-24 SGB IV und der Minijobzentrale (§ 28a Abs. 25 SGB IV). Neben den Regelungen im SGB IV sind auch das Sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) sowie das Einkommensteuergesetz (EStG), vor allem § 35a, relevant.

Es gelten folgende Gesetze und Regelungen:

  • § 28a SGB IV: Beitragsarchivierung, Haushaltsscheckverfahren, Minijob-Zentrale
  • § 8a SGB IV: Geringfügig beschäftigte Personen
  • § 2 SGB VI: Versicherungsfreiheit
  • § 35a EStG: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Abgrenzung: Schwarzarbeit und haushaltsnahe Beschäftigungen

Ein wichtiger Aspekt in Zusammenhang mit dem Haushaltsscheckverfahren ist die Abgrenzung von Schwarzarbeit und haushaltsnahen Beschäftigungen.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn:

  • Ein Arbeitgeber jemanden gegen Entgelt beschäftigt, ohne ihn/zur Rentenversicherung und zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anzumelden.
  • Ein Arbeitgeber in Kenntnis nicht alle Steuern und Sozialabgaben abführt.
  • Ein Arbeitnehmer auf Anweisung des Arbeitgebers oder aus eigenem Antrieb seinen Arbeitslohn nicht versteuert oder dem Finanzamt nicht mitteilt.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind solche, die in den häuslichen Bereich fallen und vollständig oder teilweise auf Minijob-Basis stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten wie:

  • Reinigung
  • Gartenarbeit
  • Kinderbetreuung
  • Pflege und Betreuung von älteren oder kranken Menschen

Prozessschritte: Anmeldung und Abrechnung

Die Anmeldung und Abrechnung im Haushaltsscheckverfahren erfolgen in mehreren Schritten und sind durch die Minijob-Zentrale vereinfacht worden.

Schritte im Haushaltsscheckverfahren:

  1. Arbeitgeber erstellt Haushaltscheck, der alle erforderlichen Informationen enthält (bspw. persönliche Daten, Arbeitsbeginn, wöchentliche/Monatsarbeitszeit, Lohnhöhe).
  2. Arbeitgeber schickt Haushaltscheck an die Minijob-Zentrale.
  3. Minijob-Zentrale prüft den Haushaltscheck und nimmt die Anmeldung vor.
  4. Arbeitnehmer erhält Versicherungsnachweis und Sozialversicherungsnummer.
  5. Minijob-Zentrale berechnet Sozialabgaben und Umlagen (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) und schickt dem Arbeitgeber eine Abrechnung.
  6. Arbeitgeber überweist den fälligen Betrag an die Minijob-Zentrale.
  7. Arbeitnehmer kauft Haushaltscheckmarken und klebt sie auf den Haushaltscheck zur späteren Vorlage beim Finanzamt zwecks Steuerermäßigung.
  8. Ende des Jahres: Arbeitnehmer reicht Haushaltscheck beim Finanzamt ein und erhält ggf. eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Haushaltsscheckverfahren

Einige aktuelle Gerichtsurteile beleuchten das Haushaltsscheckverfahren und können Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang besser zu verstehen.

  • Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 12.4.2016 – B 12 KR 13/14 R: Eine Haushaltshilfe kann sich nicht auf eine (an sich rechtswidrige) Weisung des Arbeitgebers zur Nichtanmeldung berufen, um ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Krankheit zu sichern. Sie ist vielmehr verpflichtet, die (rechtswidrig unterbliebene) Anmeldung bei der Minijob-Zentrale selbst zu veranlassen.
  • Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 27.9.2017 – 3 K 2547/15: Die Kosten für eine sog. „24-Stunden-Pflege“ in einem Privathaushalt können steuersparend als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, sofern die Pflegekraft im Rahmen eines sog. „Dienstvertragsverhältnisses“ für die zu pflegende Person tätig ist.
  • FG Düsseldorf, Urteil vom 20.6.2018 – 10 K 4123/16 E: Bei einer auf Freistellung von der Arbeitsleistung angelegten Regelung kann trotz geleisteter Tätigkeiten während dieser Freistellungsphase, keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 35a EStG geltend gemacht werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Kann ich das Haushaltsscheckverfahren für mehrere Haushaltshilfen nutzen?

Ja, für jeden minijobben Haushaltsmitarbeiter können Sie das Haushaltsscheckverfahren nutzen.

Gibt es eine Verdienstgrenze für das Haushaltsscheckverfahren?

Ja, die Verdienstgrenze liegt bei 450 Euro monatlich bzw. 5.400 Euro im Jahr.

Kann ich auch eine Haushaltshilfe anstellen, die nicht in Deutschland wohnt?

Grundsätzlich können Sie auch Haushaltshilfen aus dem EU-Ausland und aus der Schweiz anstellen. Beachten Sie jedoch, dass zusätzliche Regelungen und Meldeverpflichtungen gelten können. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Minijob-Zentrale oder einer Fachberatungsstelle.

Muss ich eine Minijobberin, die schwanger ist, weiterhin beschäftigen?

Während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) darf die werdende Mutter nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie widerspricht ausdrücklich dem Beschäftigungsverbot. In der Elternzeit lässt sich das Arbeitsverhältnis bis zu drei Jahre ruhen.

Alternativen zum Haushaltsscheckverfahren

Manchmal ist das Haushaltsscheckverfahren nicht die passende Lösung für die Anstellung einer Haushaltshilfe. In solchen Fällen gibt es einige Alternativen:

  • Regelmäßige Beschäftigung auf Teilzeitbasis und direkte Anmeldung bei der Sozialversicherung
  • Anstellung über eine haushaltsnahe Dienstleistungsagentur oder einen haushaltsnahen Pflegedienst
  • Anstellung über kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse (max. 70 Arbeitstage im Jahr oder drei Monate)
  • Beauftragung von selbstständig Tätigen im Haushalt

Zusammenfassung und Fazit

Das Haushaltsscheckverfahren bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen vereinfachten und unbürokratischen Weg, um haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse auf geringfügiger Basis korrekt abzuwickeln. Die gesetzlichen Grundlagen sind in SGB IV, SGB VI und EStG verankert und ermöglichen Steuerermäßigungen sowie Sozialversicherungsschutz für Haushaltshilfen. Durch das Haushaltsscheckverfahren werden Schwarzarbeit vermieden und Rechtsansprüche gesichert.

In diesem umfassenden Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte des Haushaltsscheckverfahrens dargestellt, inklusive der relevanten Gesetze, aktueller Gerichtsurteile und FAQs. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, alternative Anstellungsformen zu wählen, doch das Haushaltsscheckverfahren bleibt eine wichtige und leicht zugängliche Option für viele private Haushalte und Beschäftigte.

Bedenken Sie: Es ist immer ratsam, sich im konkreten Einzelfall die entsprechenden Regelungen und Vorschriften genau anzusehen oder juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen einhalten und nicht in Haftung genommen werden können.

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