Hauskauf Unverheiratete – In zunehmendem Maße entscheiden sich Paare dafür, gemeinsam ein Haus zu erwerben, ohne verheiratet zu sein. Dieser Schritt kann weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben. In diesem Blog-Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie beim Hauskauf als unverheiratetes Paar beachten sollten und zeigen Ihnen, wie Sie möglichen Streit vermeiden können.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Bedeutung eines Partnerschaftsvertrags
- Die Finanzierung des Hauskaufs: Wer zahlt was?
- Grundbuch und Grunderwerbsteuer
- Besondere Regelungen für Lebenspartner
- Veränderungen in der Beziehung: Was tun, wenn die gemeinsame Lebensplanung nicht mehr funktioniert?
- FAQ zum Hauskauf bei Unverheirateten
- Checkliste: Vorbereitung auf den Hauskauf als unverheiratetes Paar
Die Bedeutung eines Partnerschaftsvertrags
Beim Hauskauf spielt ein Partnerschaftsvertrag eine wichtige Rolle. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Partner während der gemeinsamen Lebensphase und schafft so Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. In einem Partnerschaftsvertrag können unter anderem folgende Punkte geregelt werden:
- Das gemeinsame Vermögen und dessen Verwaltung
- Die Aufteilung der laufenden Kosten des Hauses (z.B. Kreditraten, Versicherungen, Nebenkosten)
- Die Verwertung des gemeinsamen Vermögens im Fall einer Trennung
- Die Nutzung der Immobilie nach einer Trennung
- Die Absicherung des überlebenden Partners im Falle des Todes des anderen
Ein solcher Vertrag bietet dem unverheirateten Paar Rechtssicherheit und kann dabei helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Die Finanzierung des Hauskaufs: Wer zahlt was?
Einer der Knackpunkte beim gemeinsamen Hauskauf ist die Finanzierung. In der Regel werden die Kosten für das Haus über einen Kredit von einer Bank finanziert. Die Aufteilung der Kreditraten und der sonstigen laufenden Kosten sollte klar geregelt und im Partnerschaftsvertrag festgehalten werden.
Um Streitigkeiten zukünftig zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass beide Partner über einen Rückzahlungsplan verfügen, der die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit des Kredits angibt. Zudem sollten sich unverheiratete Paare darüber im Klaren sein, dass sie bei dem Abschluss eines gemeinsamen Darlehensvertrags auch gemeinsam haften. Sollte einer der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, haftet der andere Partner für die gesamte Darlehenssumme.
Grundbuch und Grunderwerbsteuer
Beim Hauskauf ist es wichtig, sich auch über die Eintragung im Grundbuch Gedanken zu machen. In Deutschland wird das Eigentum an Immobilien durch das Grundbuch nachgewiesen, und die Eigentumsverhältnisse müssen entsprechend eingetragen werden.
- Geteiltes Eigentum (Miteigentum oder Bruchteilsgemeinschaft): Wenn beide Partner als gleichberechtigte Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden wollen, empfiehlt sich das Modell des geteilten Eigentums. Hierbei werden beide Eigentümer mit jeweils 50 Prozent Anteil ins Grundbuch eingetragen.
- Alleineigentum: Wenn einer der Partner das alleinige Eigentum am Haus erwirbt, sollte dies im Grundbuch vermerkt werden. In diesem Fall ist es jedoch besonders wichtig, die Rechte des anderen Partners im Partnerschaftsvertrag festzuhalten.
Bei der Grunderwerbsteuer ist es wichtig zu wissen, dass sie beim gemeinsamen Kauf einer Immobilie normalerweise von beiden Partnern zu gleichen Teilen entrichtet wird. Lediglich wenn im Grundbuch ein anderes Eigentumsverhältnis eingetragen wird, kann die Grunderwerbsteuer anteilig aufgeteilt werden.
Besondere Regelungen für Lebenspartner
Sind die Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, so gelten für sie in vielen Punkten ähnliche Regelungen wie für verheiratete Paare. Dies betrifft zum Beispiel die Grundbucheintragung und die Grunderwerbsteuer. Eine besondere Regelung gibt es jedoch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer: Hier gelten Lebenspartner und Ehegatten nicht als gleichgestellt. Für Lebenspartner können deshalb höhere Steuersätze gelten, die sich nachteilig auf den späteren Erwerb von Immobilien auswirken können.
Veränderungen in der Beziehung: Was tun, wenn die gemeinsame Lebensplanung nicht mehr funktioniert?
Trotz bester Planungen können sich Lebensumstände und Beziehungen ändern. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, klare Regelungen für den Fall einer Trennung oder eines Todes im Partnerschaftsvertrag festgehalten zu haben. Dazu zählen zum Beispiel:
- Die Aufteilung des Vermögens: Wie soll das gemeinsame Haus im Fall einer Trennung aufgeteilt werden? Soll einer der Partner das Haus übernehmen oder soll es verkauft werden? Wie wird der Erlös aufgeteilt?
- Die Nutzung der Immobilie: Wenn einer der Partner aus dem gemeinsamen Haus auszieht, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation des anderen. Eine klare Regelung, wer im Fall einer Trennung in dem Haus verbleibt, kann bei der Bewältigung solcher Probleme helfen.
- Die Absicherung des überlebenden Partners: Bei einem unverheirateten Paar ist die gesetzliche Erbfolge deutlich eingeschränkt. Der überlebende Partner hat, sofern keine Kinder vorhanden sind, im Falle des Todes des anderen Partners keinen gesetzlichen Erbanspruch. Daher sollten unverheiratete Paare eine Regelung bezüglich der Erbfolge im Partnerschaftsvertrag oder einem Testament treffen. Wichtig dabei ist, dass die Regelungen zur Erbfolge im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
FAQ zum Hauskauf bei Unverheirateten
Hier sind die gängigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
- Wie sollten unverheiratete Paare Finanzangelegenheiten beim Hauskauf regeln? Die Aufteilung der Finanzierung und der laufenden Kosten sollte im Partnerschaftsvertrag klar festgehalten werden. Empfehlenswert ist es auch über einen Rückzahlungsplan zu verfügen, der die Höhe der monatlichen Raten und die Laufzeit des Kredits angibt.
- Wer haftet bei gemeinsamem Kredit? Bei einem gemeinsamen Darlehensvertrag haften beide Partner gemeinsam. Sollte einer der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, haftet der andere Partner für die gesamte Darlehenssumme.
- Was ist bei der Eintragung im Grundbuch beim Hauskauf zu beachten? Je nachdem, ob sich das Paar für geteiltes Eigentum oder Alleineigentum entscheidet, müssen die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch vorgenommen werden. Der Partnerschaftsvertrag kann hierbei zusätzliche Regelungen zur Nutzung der Immobilie und zur Vermögensaufteilung enthalten.
Checkliste: Vorbereitung auf den Hauskauf als unverheiratetes Paar
- Ausarbeitung eines Partnerschaftsvertrags, der die wesentlichen Regelungen für den gemeinsamen Hauskauf enthält
- Klärung der Finanzierung und Aufteilung der laufenden Kosten
- Beachtung der Grundbucheintragung und der Grunderwerbsteuer
- Regelungen für besondere Situationen, wie Trennung oder Tod, im Partnerschaftsvertrag festhalten
- Abwägung der möglichen steuerlichen Folgen, besonders für eingetragene Lebenspartner, im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Erstellung einer rechtlichen und finanziellen Absicherung für beide Partner, auch im Fall einer Trennung oder eines Todes
Fazit: Sorgfältige Planung für eine erfolgreiche gemeinsame Hauskauf-Erfahrung
Zum Abschluss lässt sich festhalten, dass der gemeinsame Hauskauf für unverheiratete Paare durchaus realisierbar ist, solange man sich der rechtlichen und finanziellen Besonderheiten bewusst ist und sich gut darauf vorbereitet. Eine umfassende und sorgfältige Planung, angefangen beim Partnerschaftsvertrag bis hin zu steuerlichen Aspekten und dem Umgang mit möglichen zukünftigen Veränderungen in der Beziehung, ist entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden und beiden Partnern Sicherheit in der gemeinsamen Lebensplanung zu bieten.
Die Ratschläge und Empfehlungen in diesem Blog-Beitrag sollen Ihnen eine erste Orientierung im Prozess des gemeinsamen Hauskaufs bieten. Dennoch ist es ratsam, sich bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen und Verträgen sowie bei der Klärung steuerlicher Fragen von einem erfahrenen Rechtsanwalt und/oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese Experten können Ihnen helfen, individuelle Lösungen für Ihre spezielle Situation zu finden und Ihnen dabei helfen, Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen und ein harmonisches Zusammenleben im gemeinsamen Eigenheim zu genießen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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