Die Verwaltung von Immobilien ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die zahlreiche Aspekte umfasst, von der Instandhaltung über Mietmanagement bis hin zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Eine zentrale Frage für Eigentümer ist jedoch oft: Welche Hausverwaltungsgebühren sind zulässig? Diese Frage ist nicht nur wichtig für die eigene Budgetplanung, sondern auch relevant für die rechtliche Absicherung.

Hausverwaltungsgebühren können in einer Vielzahl von Formen und Formen anfallen. Im Folgenden werden wir detailliert auf die verschiedenen Arten von Gebühren eingehen, die berechnet werden dürfen, sowie auf die gesetzlichen Grundlagen und häufig auftretende Probleme in der Praxis.

Was sind Hausverwaltungsgebühren?

Hausverwaltungsgebühren sind die Entgelte, die eine Hausverwaltungsfirma für die Verwaltung einer Immobilie erhebt. Diese Gebühren decken diverse Dienstleistungen ab, die im Rahmen der Verwaltung einer Immobilie anfallen. Dabei kann es sich um allgemeine Verwaltungsaufgaben wie die Mieterbetreuung, die Buchführung oder das Facility-Management handeln.

Arten von Hausverwaltungsgebühren

Im Rahmen der Immobilienverwaltung können verschiedene Arten von Gebühren anfallen. Diese lassen sich grob in fixe und variable Gebühren unterteilen.

Fixe Gebühren

Fixe Gebühren sind pauschale Beträge, die in regelmäßigen Abständen anfallen, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand der Verwaltung. Diese Gebühren bieten sowohl für die Hausverwaltung als auch für den Eigentümer eine gewisse Planungssicherheit.

Zu den fixen Gebühren zählen unter anderem:

  • Grundhonorar: Ein festgelegter Betrag, der meist monatlich oder jährlich gezahlt wird.
  • Objektgebundenes Verwaltungshonorar: Ein Betrag, der für jede zu verwaltende Immobilie separat berechnet wird.

Variable Gebühren

Variable Gebühren hängen vom tatsächlichen Aufwand und den durchgeführten Tätigkeiten ab. Diese können stark variieren und sind oft schwerer zu kalkulieren.

Typische variable Gebühren umfassen:

  • Gebühren für Sonderleistungen: z.B. bei Mieterwechsel, Durchführung von Baumaßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten.
  • Erfolgshonorare: Zahlungen, die an die erfolgreiche Durchführung bestimmter Aufgaben gebunden sind, wie z.B. die Vermietung einer Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Was sagt das Gesetz?

Verwalterhonorare und die damit verbundenen Gebühren unterliegen verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Dabei spielen insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen (WoFlV) eine zentrale Rolle. Diese Gesetze und Verordnungen setzen Rahmenbedingungen und Grenzen für die Zulässigkeit der erhobenen Gebühren.

Wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • § 535 BGB (Mietvertrag und Pflichten des Vermieters): Diese Vorschrift regelt die Rechte und Pflichten des Vermieters und hat indirekte Auswirkungen auf die Verwaltungstätigkeiten und deren Kostenerhebung.
  • WoFlV: Hier werden grundlegende Berechnungen und Kostenstrukturen im Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung und den Verwaltungskosten erläutert.

Mietrechtliche Bestimmungen

Gemäß § 556 BGB dürfen nur solche Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, die im Mietvertrag vertraglich festgelegt sind. Dies betrifft auch die Verwaltungskosten, die explizit im Mietvertrag erwähnt werden müssen, damit sie umlagefähig sind.

Eigentumsrechtliche Bestimmungen

Im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) finden sich ebenfalls Regelungen zur Hausverwaltung. Nach § 27 WEG hat der Verwalter bestimmte Aufgaben, die eine ordnungsgemäße Verwaltung gewährleisten sollen. Die Höhe der dafür zulässigen Gebühren muss im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen werden und den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Typische Fragestellungen und Probleme

Im Alltag der Immobilienverwaltung treten zahlreiche Fragestellungen auf, zu denen Eigentümer und Mieter klare Antworten erwarten.

Welche Verwaltungskosten können auf den Mieter umgelegt werden?

Grundsätzlich sind nicht alle Verwaltungskosten umlagefähig. Umlagefähig sind nur die Kosten, die als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Hausreinigung, Gartenpflege oder die Wartung von Gemeinschaftseinrichtungen.

Dürfen Sonderhonorare erhoben werden?

Ja, Sonderhonorare können berechnet werden, müssen jedoch im Verwaltervertrag eindeutig definiert und vereinbart werden. Diese Honorare dürfen jedoch nicht willkürlich erhoben werden und sollten im angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

Was tun bei Unstimmigkeiten über die Gebührenhöhe?

Bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Verwaltungskosten oder bei Verdacht auf überhöhte Gebühren sollten Eigentümer einen Blick in den Verwaltervertrag werfen und die dortigen Regelungen prüfen. Gegebenenfalls kann auch juristische Beratung in Anspruch genommen werden, um die Berechtigung der Forderungen zu klären.

Praxisbeispiele aus der Hausverwaltung

Zur Veranschaulichung der theoretischen Grundlagen möchten wir an dieser Stelle einige Praxisbeispiele vorstellen.

Beispiel 1: Verwaltung einer Wohnanlage

Eine Hausverwaltung wurde mit der Verwaltung einer großen Wohnanlage beauftragt. Die Aufgaben umfassen:

  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen zur Überprüfung des Objektzustands
  • Organisation und Überwachung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
  • Buchführung und Erstellung jährlicher Abrechnungen
  • Mieterbetreuung und -korrespondenz

Die hierfür vereinbarten Verwaltungskosten setzen sich aus einem Grundhonorar und zusätzlichen, nach Aufwand berechneten Gebühren für Sonderleistungen zusammen.

Beispiel 2: Verwaltung eines Mehrfamilienhauses

In einem Mehrfamilienhaus übernimmt die Hausverwaltung folgende Tätigkeiten:

  • Regelmäßige Ablesung der Heizkostenverteiler
  • Durchführung von Mietinkasso
  • Verhandlungen mit Handwerkern und Dienstleistern
  • Pflege der Außenanlagen

Die Gebühren sind hier ebenfalls zweigeteilt in fixe monatliche Zahlungen und variable Kosten für spezielle Dienstleistungen wie die Abwicklung eines Mieterauszugs.

Fallstudie: Streit um Verwaltungskosten

Ein Wohnungseigentümer bemängelte die Höhe der Verwaltungskosten, die ihm von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt wurden. Die Prüfung durch den Anwalt ergab:

  • Der Verwaltervertrag enthielt keine exakten Regelungen über die Höhe der variablen Gebühren
  • Nachweisliche Abweichungen zwischen den vereinbarten und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen

Über eine außergerichtliche Einigung konnte eine Reduzierung der jährlichen Verwaltungskosten erzielt werden und gleichzeitig wurde der Verwaltervertrag präzisiert.

Checkliste: Rechtssicheres Vorgehen bei Hausverwaltungsgebühren

Bei der Festlegung und Überprüfung von Hausverwaltungsgebühren ist es wichtig, sorgfältig vorzugehen. Unsere Checkliste hilft Ihnen, mögliche Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Gebühren rechtlich korrekt und transparent sind.

Was Eigentümer beachten sollten:

  • Den Verwaltervertrag sorgfältig prüfen und alle Leistungen sowie deren Vergütung klar festhalten
  • Nur solche Verwaltungskosten auf Mieter umlegen, die vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig sind
  • Regelmäßige Überprüfung der erbrachten Leistungen und Vergleich mit den in Rechnung gestellten Gebühren
  • Transparente Abrechnung und nachvollziehbare Darstellung der Kosten und Leistungen

Was Mieter beachten sollten:

  • Überprüfung des Mietvertrags auf Vereinbarungen zu den umlagefähigen Betriebskosten
  • Regelmäßige Überprüfung der Betriebskostenabrechnung und Einsichtnahme in die Belege
  • Bei Unstimmigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung suchen
  • Ggf. rechtlichen Rat einholen, um die Zulässigkeit bestimmter Kosten zu klären

Zusammenfassung und Fazit

Die Verwaltung einer Immobilie ist komplex und mit zahlreichen Aufgaben verbunden, die wiederum zu verschiedenen Gebühren führen können. Eine klare vertragliche Grundlage und Transparenz sind unerlässlich, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Zulässigkeit der Hausverwaltungsgebühren sicherzustellen.

Eigentümer sollten bei der Auswahl ihrer Hausverwaltung auf detaillierte und faire Vertragsregelungen achten und regelmäßig überprüfen, welche Leistungen tatsächlich erbracht werden. Mieter hingegen sollten wissen, welche Kosten auf sie umgelegt werden dürfen und ihre Betriebskostenabrechnungen regelmäßig kontrollieren.

Rechtssicherheit und klare Absprachen gewährleisten eine harmonische Zusammenarbeit und sorgen dafür, dass alle Beteiligten mit der Verwaltung der Immobilie zufrieden sind.

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