Der Heilpraktikerberuf ist ein traditionsreicher und bedeutender Teil des deutschen Gesundheitswesens und der Alternativmedizin. Im Zuge der steigenden Anzahl von Menschen, die sich für die Heilpraktikerausbildung interessieren, ist es umso wichtiger, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen in diesem Bereich zu informieren. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag möchten wir Ihnen die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Gerichtsurteile sowie häufig gestellte Fragen zum Heilpraktikergesetz aufzeigen und näher erläutern.
Gesetzliche Grundlagen und zuständige Behörden zum Heilpraktikergesetz
Der Heilpraktikerberuf ist in Deutschland gesetzlich geregelt und wird durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) sowie die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO-HeilprG) rechtlich bzw. administrativ begleitet. Die zuständige Behörde für die berufsrechtliche Regelung sowie die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sind die örtlichen Gesundheitsämter, welche auch für die Abnahme der Heilpraktikerprüfung verantwortlich sind.
Heilpraktikererlaubnis und Anforderungen
Die Berufsausübung als Heilpraktiker ist in Deutschland nur mit einer staatlichen Erlaubnis möglich. Die Heilpraktikererlaubnis wird von der zuständigen Behörde auf Antrag und nach erfolgreicher Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung erteilt. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Anforderungen, um eine Heilpraktikererlaubnis zu erhalten:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Mitgliedschaft in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat
- Abgeschlossene Schulausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand
- Keine Vorstrafen oder sonstige Tatsachen, die Bedenken gegen die charakterliche Eignung aufkommen lassen
- Nachweis einer erfolgreich abgelegten Heilpraktikerprüfung
Heilpraktikerprüfung und amtsärztliche Überprüfung
Die Heilpraktikerprüfung besteht aus zwei Teilen, einer schriftlichen und einer mündlichen bzw. praktischen Prüfung, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde durchgeführt werden. Dabei wird die nachstehend aufgeführte Prüfungsinhalte abgedeckt:
- Anamnese, Befunderhebung und Diagnostikverfahren
- Therapie- und Behandlungsmethoden
- Rechtliche Grundlagen der Heilpraktikerausübung
- Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen
- Kenntnisse in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen
Die Überprüfung der amtsärztlichen Eignung erfolgt während der mündlichen bzw. praktischen Prüfung, bei der die Kenntnisse in Diagnostik und Therapie anhand von Patientenfällen und Krankheitsbildern abgefragt und bewertet werden.
Fortbildungspflichten und Berufsordnung
Die berufliche Fortbildung als Heilpraktiker ist gesetzlich nicht verpflichtend, jedoch aufgrund der ständig wachsenden medizinischen und rechtlichen Anforderungen äußerst empfehlenswert.
Viele Heilpraktikerverbände haben eigene Berufsordnungen und Fortbildungskonzepte entwickelt, um einheitliche Qualitätsstandards und eine stetige Verbesserung der heilpraktischen Leistungen zu gewährleisten.
Haftungsfragen und Versicherungsschutz
Als Heilpraktiker trägt man eine hohe Verantwortung und kann bei Fehlern in der Berufsausübung oder bei Behandlungen, die zu Gesundheitsschäden führen, haftbar gemacht werden. Diese Haftung umfasst nicht nur die zivilrechtliche Haftung gegenüber den Patienten, sondern auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
Um die finanziellen Risiken zu minimieren, ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Diese sollte neben Sach- und Personenschäden auch Vermögensschäden und Ansprüche aus dem Patientenrechtegesetz abdecken.
Aktuelle Gerichtsurteile zum Heilpraktikergesetz
Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile vorgestellt, die für Heilpraktiker von Interesse sind:
Bundesverwaltungsgericht: Anerkennung der RCT-Methode (20.03.2019, 3 C 25.17)
Das Bundesverwaltungsgericht hat der sog. „Regulations-Therapie nach Croon/Tenelsen (RCT-Methode)“ als „eigenständige, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methode“ den rechtlichen Status einer besonderen Therapierichtung zuerkannt und die Rechtswidrigkeit einer Untersagungsverfügung festgestellt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Verbot der Oxyvenierungstherapie (09.04.2019, 13 A 2605/14)
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Einsatz der Oxyvenierungstherapie (Sauerstoffinfusionen) durch Heilpraktiker unzulässig ist, da diese Behandlungsmethode nicht im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis erlaubt sei.
Bundessozialgericht: Kostenerstattung bei heilpraktischen Leistungen (06.06.2019, B 3 KR 16/18 R)
Das Bundessozialgericht hat die Kostenerstattung für heilpraktische Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen weiter eingeschränkt, indem es entschieden hat, dass erstattungsfähig nur „evidenzbasierte“ und „wissenschaftlich anerkannte“ Therapiemaßnahmen seien.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Heilpraktikergesetz
Wie aufwendig ist die Heilpraktikerausbildung und wie lange dauert sie?
Die Heilpraktikerausbildung ist in der Regel sehr umfangreich und zeitaufwendig und erstreckt sich über eine Dauer von mindestens zwei bis vier Jahren, je nach Voll- oder Teilzeitausbildung.
Gibt es eine gesetzliche Regelung für den Heilpraktiker ohne bestimmten Fachbereich, z.B. Psychotherapie oder Physiotherapie?
Das Heilpraktikergesetz betrifft grundsätzlich alle Heilpraktiker, unabhängig von ihrem Fachbereich. Spezifische Fachbereiche wie Psychotherapie oder Physiotherapie unterliegen jedoch zusätzlichen rechtlichen Regelungen und Fachgesetzgebungen.
Darf ein Heilpraktiker verschreibungspflichtige Medikamente verordnen?
Heilpraktiker dürfen grundsätzlich keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, es sei denn, es handelt sich um apothekenpflichtige Arzneimittel, die im Rahmen einer besonderen Sachkunde erworben wurden oder für deren Anwendung eine gesonderte Genehmigung erteilt wurde.
Unterliegt die Praxisöffnung eines Heilpraktikers bestimmten Voraussetzungen?
Die Praxisöffnung eines Heilpraktikers unterliegt in der Regel keiner speziellen gesetzlichen Regelung. Es gelten jedoch die allgemeinen Vorschriften für die Betriebsöffnung von Gewerbebetrieben, beispielsweise aus dem Gewerberecht, dem Baurecht oder dem Brandschutzrecht.
Welche Werbung ist für Heilpraktiker erlaubt oder verboten?
Heilpraktiker dürfen grundsätzlich werben, jedoch müssen sie dabei bestimmte gesetzliche Vorschriften und berufsrechtliche Regeln beachten, insbesondere das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Demnach sind irreführende, vergleichende oder anpreisende Werbung sowie Heilversprechen oder Wirkungsaussagen ohne hinreichende wissenschaftliche Nachweise unzulässig.
Dürfen Heilpraktiker online behandeln oder telemedizinische Leistungen anbieten?
Telemedizinische Leistungen oder Online-Behandlungen durch Heilpraktiker sind grundsätzlich zulässig, solange sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Telekommunikationsrecht und Berufsordnungen der Heilpraktikerverbände.
Fazit und Ausblick zum Heilpraktikergesetz
Der Heilpraktikerberuf ist in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen gut reglementiert, ermöglicht jedoch auch berufliche Freiheit und Eigenverantwortung. Dieser Blog-Beitrag hat Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Anforderungen für die Erlangung der Heilpraktikererlaubnis, die Haftungsrisiken sowie aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen gegeben. Es ist wichtig, sich als (angehender) Heilpraktiker stets auf dem Laufenden zu halten und sich fortzubilden, um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden, die von Patienten, Kollegen und Gesundheitsbehörden erwartet werden.
Bei individuellen berufsrechtlichen Fragen und Problemen sowie im Falle von Haftungsfragen und Rechtsstreitigkeiten empfehlen wir Ihnen, sich von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei beraten und vertreten zu lassen, die über einschlägige Kenntnisse und Erfahrung im Heilpraktikerrecht verfügt.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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