Vor einer Hochzeit haben Sie genug mit Planung zu tun, weshalb der Ausweis schnell vergessen wird. Deshalb befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Frage, ob man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten kann. Ziel ist es, eine vollständige und praxisnahe Antwort auf diese Frage zu geben und etwaige Unsicherheiten auszuräumen.

Inhalt

Relevante gesetzliche Bestimmungen

Bevor wir uns der eigentlichen Frage zuwenden, ist es wichtig, die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, die bei einer Heirat in Bezug auf den Ausweis gelten. Diese sind insbesondere im Personenstandsgesetz (PStG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Personenstandsgesetz (PStG)

  • § 11 PStG – Verfahren bei der Anmeldung der Eheschließung und des Lebenspartnerschaft
  • § 12 PStG – Ermittlung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsfähigkeit durch das Standesamt

Entscheidend für die Frage, ob man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten kann, sind insbesondere die Regelungen in § 11 und § 12 PStG. Diese enthalten Vorschriften zur Anmeldung und Ermittlung der Ehefähigkeit durch das Standesamt. Neben der Überprüfung der Ehefähigkeit (z.B. hinsichtlich Volljährigkeit und Geschlecht) hat das Standesamt auch die Identität der Heiratswilligen festzustellen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

  • § 1310 BGB – Eheschließung
  • § 1309 BGB – Einwilligung zur Eheschließung Minderjähriger
  • § 3 EGBGB – Rechtsstellung des Standesbeamten und Form der Eheschließung

Im BGB finden sich ebenfalls Bestimmungen, die sich auf die Eheschließung und die Vorlage eines Ausweises beziehen können. In § 1310 BGB ist die grundsätzliche Form der Eheschließung festgelegt. Das EGBGB normiert in § 3 die Rechtsstellung des Standesbeamten und die Form der Eheschließung.

Wichtig ist hierbei, dass sowohl das Personenstandsgesetz als auch das Bürgerliche Gesetzbuch bzw. das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche keine ausdrückliche Bestimmung enthalten, die die Vorlage eines gültigen Ausweises bei der Eheschließung vorschreibt. Dennoch ist die Identität der Heiratswilligen von entscheidender Bedeutung.

Sanktionen und mögliche Folgen

Sollte man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten, stellt sich auch die Frage, welche Sanktionen oder mögliche Folgen daraus erwachsen können. Grundsätzlich gibt es mehrere Aspekte zu bedenken:

  • Mögliche Bußgeldforderungen
  • Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit der Eheschließung
  • Wirkungen auf den Ehegattenunterhalt bzw. das eheliche Güterrecht

Mögliche Bußgeldforderungen

Ein abgelaufener Ausweis stellt eventuell einen Verstoß gegen das Personalausweisgesetz (PAuswG) dar. Gemäß § 32 PAuswG kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn der Betroffene einer Pflicht aus § 1 Abs. 1 oder § 27 Abs. 1 PAuswG vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Das bedeutet, dass man als Inhaber eines abgelaufenen Ausweises mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn man sich nicht rechtzeitig um einen neuen Ausweis gekümmert hat.

Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit der Eheschließung

Die Ungültigkeit der Eheschließung oder die Anfechtung der Ehe sind weitere mögliche Folgen einer Heirat mit einem abgelaufenen Ausweis. Die Eheschließung könnte als unwirksam oder anfechtbar betrachtet werden, wenn die Identität der Ehegatten nicht eindeutig geklärt ist oder der Verdacht besteht, dass die Eheschließung zum Schein erfolgt ist. Gemäß § 1314 BGB kann eine Ehe angefochten werden, wenn die Ehe durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist.

Wirkungen auf den Ehegattenunterhalt bzw. das eheliche Güterrecht

Die Frage nach der Wirkung einer Heirat mit abgelaufenem Ausweis auf das eheliche Güterrecht und den Unterhaltsanspruch der Ehegatten ist ebenfalls von Bedeutung. Sollte die Eheschließung angefochten oder für ungültig erklärt werden, würden sich daraus entsprechende Folgen für die betroffenen Unterhalts- und Güterrechtsansprüche ergeben.

Alternative Lösungen bei abgelaufenem Ausweis

Sollte das Standesamt die Heirat mit einem abgelaufenen Ausweis nicht akzeptieren, gibt es ein paar Möglichkeiten, um dennoch heiraten zu können:

Neuer Ausweis: Eine Möglichkeit besteht darin, einen neuen, gültigen Ausweis zu beantragen. Zwar dauert das einige Zeit, jedoch könnte eine sogenannte Expressbestellung in Betracht gezogen werden. Bei dieser Option wird der Ausweis schneller ausgestellt und versendet, allerdings sind damit meist höhere Kosten verbunden.

Vorläufiger Ausweis: Wenn die Eheschließung dringend ist und ein neuer Ausweis nicht rechtzeitig beantragt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist zwar nur für einen begrenzten Zeitraum gültig, stellt aber einen offiziellen Identitätsnachweis dar und wird vom Standesamt akzeptiert.

Reisepass: In einigen Fällen kann auch ein gültiger Reisepass als Alternative zu einem abgelaufenen Personalausweis dienen. Wenn der Reisepass aktuell und gültig ist, könnte er für die Identifikation bei der Eheschließung ausreichend sein.

Eidesstattliche Versicherung: In Ausnahmesituationen könnte das Standesamt eventuell auch eine eidesstattliche Versicherung in Bezug auf die Identität der Ehegatten oder der Ehefähigkeit akzeptieren. Bei dieser Option leistet der Betroffene einen Eid darauf, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Eine eidesstattliche Versicherung sollte jedoch nur in Rücksprache mit dem Standesamt und nach juristischer Beratung in Betracht gezogen werden, da eine Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Im nachfolgenden Abschnitt haben wir häufige Fragen für Sie beantwortet.

Ist es möglich, mit einem abgelaufenen Ausweis zu heiraten?

Ob man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten kann, hängt von der Entscheidung des zuständigen Standesamtes ab. Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die die Vorlage eines gültigen Ausweises bei einer Eheschließung vorschreibt, jedoch muss das Standesamt die Identität der Ehegatten und deren Ehefähigkeit feststellen können.

Was passiert, wenn man mit einem abgelaufenen Ausweis heiratet?

Wenn man mit einem abgelaufenen Ausweis heiratet, kann dies zu Bußgeldforderungen, Ungültigkeit oder Anfechtbarkeit der Eheschließung und Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt oder das eheliche Güterrecht führen. Viel hängt davon ab, ob das Standesamt die Identifikation und Ehefähigkeit der Ehegatten eindeutig feststellen kann.

Kann das Standesamt eine Heirat mit abgelaufenem Ausweis verweigern?

Das Standesamt ist berechtigt, die Vorlage eines gültigen Ausweises oder alternativer Identitätsnachweise zu verlangen, um die Identität der Heiratswilligen festzustellen. Daher kann es eine Heirat mit abgelaufenem Ausweis verweigern, wenn es die Identität der Betroffenen nicht eindeutig klären kann oder Zweifel an der Ehefähigkeit bestehen.

Gibt es Alternativen, wenn das Standesamt die Heirat mit abgelaufenem Ausweis ablehnt?

Ja, es gibt verschiedene Alternativen: die Beantragung eines neuen oder vorläufigen Ausweises, die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder in Ausnahmefällen möglicherweise die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, um die Identität und Ehefähigkeit zu bestätigen.

Wie sollte man vorgehen, wenn man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten möchte?

Es ist ratsam, frühzeitig bei dem zuständigen Standesamt anzufragen, welche Voraussetzungen für die Identifikation bei der Eheschließung erforderlich sind und ob ein abgelaufener Ausweis akzeptiert wird. Bei Unsicherheiten kann auch eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hilfreich sein.

Heiraten mit abgelaufenen Ausweis: Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, ob man mit einem abgelaufenen Ausweis heiraten kann, im Einzelfall von der Entscheidung des zuständigen Standesamtes abhängt. Da keine ausdrückliche gesetzliche Regelung die Vorlage eines gültigen Ausweises bei einer Eheschließung vorschreibt, ist die Entscheidung der Standesbeamten entscheidend.

Um etwaige Folgen oder Sanktionen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Standesamt anzufragen, welche Voraussetzungen für die Identifizierung bei der Eheschließung erforderlich sind. Sollte das Standesamt einen abgelaufenen Ausweis nicht akzeptieren, stehen verschiedene alternative Lösungen zur Verfügung, wie die Beantragung eines neuen oder vorläufigen Ausweises, die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder in Ausnahmefällen unter Umständen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

Angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten und möglichen rechtlichen Folgen ist es ratsam, sich gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin einzuholen, um bestmöglich auf die Situation vorbereitet zu sein und eine reibungslose Eheschließung zu gewährleisten.

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