Im Arbeitsverhältnis Führungszeugnis verlangen – Ist das erlaubt und sinnvoll? Heutzutage entscheiden Personalabteilungen und Arbeitgeber aufgrund vieler relevanter Faktoren wie Qualifikationen, Erfahrungen und den persönlichen Eindruck, den ein Bewerber oder Mitarbeiter macht. In diesem Zusammenhang fragt sich mancher Arbeitgeber, ob er auch das Recht hat, ein polizeiliches Führungszeugnis oder den Nachweis von Bildungsabschlüssen von seinen Mitarbeitern zu verlangen. In diesem Blog-Artikel gehen wir dieser Frage auf den Grund und betrachten verschiedene Aspekte, die hierbei eine Rolle spielen.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Tarifverträge und Arbeitsverträge
- Einvernehmliche Vereinbarungen im Bewerbungsgespräch
- Arbeitgeberverlangen im laufenden Arbeitsverhältnis
- Ausnahmen und Sonderfälle: Kleinbetriebe und befristete Arbeitsverhältnisse
- Aufstiegschancen, Beförderungen und interne Veränderungen
- Praktische Tipps und Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer
- Fazit: Ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten
Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Tarifverträge und Arbeitsverträge
Das deutsche Arbeitsrecht gibt klare Vorgaben darüber, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber bestimmte Informationen oder Dokumente von ihren Mitarbeitern verlangen dürfen. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Arbeitnehmer, ein polizeiliches Führungszeugnis oder Bildungsnachweise vorzulegen, es sei denn, es ergibt sich aus gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen oder aus dem Arbeitsvertrag selbst. Dies ist dann der Fall, wenn die jeweilige Tätigkeit im Betrieb besondere Anforderungen an die persönliche Integrität oder Qualifikation des Mitarbeiters stellt.
Einvernehmliche Vereinbarungen im Bewerbungsgespräch
Während des Bewerbungsverfahrens können Arbeitgeber und Bewerber jedoch individuelle Abreden treffen, die später Bestandteil des Arbeitsvertrages werden. Ein solches Abkommen kann beispielsweise die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses oder bestimmter Bildungsnachweise betreffen. Arbeitnehmer sollten sich hierbei jedoch bewusst sein, dass sie in der Regel an die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen gebunden sind und diese später nicht mehr anfechten können.
Arbeitgeberverlangen im laufenden Arbeitsverhältnis
Im laufenden Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Führungszeugnisse oder Bildungsnachweise von seinen Mitarbeitern fordern, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte für etwaige Missstände oder Pflichtverletzungen seitens des Arbeitnehmers. Hierbei muss jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, d.h. der Arbeitgeber darf seine Forderungen nur so weit durchsetzen, wie es zur Aufklärung der betreffenden Sachverhalte erforderlich ist.
Ausnahmen und Sonderfälle: Kleinbetriebe und befristete Arbeitsverhältnisse
- Kleinbetriebe: In Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht zur Anwendung kommt, sind die Spielregeln etwas anders. Arbeitnehmer, die sich hier weigern, auf Verlangen des Arbeitgebers ein polizeiliches Führungszeugnis oder Bildungsnachweise vorzulegen, könnten die Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses gefährden. In diesem Fall sollten sie abwägen, ob die Vorlage solcher Dokumente nicht eher zu ihren Gunsten ist.
- Befristete Arbeitsverhältnisse: Das Gleiche gilt für Mitarbeiter, die bereits seit mehr als sechs Monaten in einem größeren Unternehmen beschäftigt sind, jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag haben. In diesem Fall wird ebenfalls das Kündigungsschutzgesetz erst nach Ablauf dieser Frist wirksam, sodass auch hier ein gewisses Risiko besteht, das Arbeitsverhältnis zu belasten.
Aufstiegschancen, Beförderungen und interne Veränderungen
Sollten sich für Arbeitnehmer hingegen Aufstiegschancen oder Beförderungen im Unternehmen ergeben, kann es vorteilhaft sein, von sich aus ein aktuelles Führungszeugnis und entsprechende Bildungsnachweise vorzulegen. In solchen Fällen kann eine Offenlegung der persönlichen Daten dem Arbeitnehmer sogar Vorteile verschaffen und ihm bei der weiteren Karriereentwicklung behilflich sein.
Praktische Tipps und Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer
- Informiert bleiben: Kenntnis über die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen und Anforderungen hilft dabei, unnötige Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden und seine Rechte als Arbeitnehmer zu wahren.
- Abwägen: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, dem Wunsch des Arbeitgebers nachzukommen und ein polizeiliches Führungszeugnis oder Bildungsnachweise vorzulegen, um das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.
- Klare Kommunikation: Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann helfen, etwaige Missverständnisse zu klären und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung im Interesse des Arbeitsverhältnisses zu finden.
Fazit: Ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein polizeiliches Führungszeugnis oder Bildungsnachweise von ihren Mitarbeitern verlangen dürfen, es sei denn, es gibt dafür eine gesetzliche, tarifvertragliche oder vertragliche Grundlage. Jedoch gibt es auch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, solche Informationen freiwillig preiszugeben. Arbeitnehmer sollten daher stets ihre Rechte kennen und abwägen, wann es angebracht ist, den Forderungen des Arbeitgebers nachzukommen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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