Spanien gehört zu den begehrtesten Ländern für den Kauf von Immobilien. Das angenehme Klima, die reiche Kultur und die exquisite Küche sind nur einige der Gründe, die ausländische Investoren dazu veranlassen, in spanische Grundstücke und Häuser zu investieren. Aber wie bei jedem Rechtsgebiet gibt es im spanischen Immobilienrecht einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich auf den Immobilienkauf einlassen. In diesem umfangreichen Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien in Spanien erörtern. Wir werden auch praktische Informationen zur Verfügung stellen, um Ihnen den gesamten Prozess zu erleichtern.

Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Die Rechtsgrundlage für den Erwerb von Immobilien in Spanien ist das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil) sowie verschiedene regionale Gesetze. Es ist wichtig, die grundlegenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf in Spanien zu kennen, um mögliche Probleme oder rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Im folgenden Teil werden wir die wichtigsten Aspekte des spanischen Immobilienrechts erläutern.

  • Einheitliches Spanisches Kataster (Catastro): In Spanien gibt es ein zentrales Immobilienregister, das für die Erfassung der Grundbesitzdaten zuständig ist. Es handelt sich dabei um das sogenannte Catastro. Durch dieses Überwachungssystem ist es leichter, Grundeigentum und Rechte daran nachzuverfolgen sowie die Eintragung der Immobilien und ihrer Eigenschaften zu überprüfen.
  • Land Registry (Registro de la Propiedad): Es existiert auch ein zweiter Mechanismus für den Nachweis von Eigentumsrechten, das Land Registry (oder Registro de la Propiedad). Dieses Register verfolgt die Eigentumsübertragungen von Grundstücken und Immobilien, um einen klaren Hinweis auf den rechtmäßigen Eigentümer der Immobilie zu geben. Die Eintragung im Land Registry bietet einen starken Schutz der Eigentumsrechte der Investoren.
  • NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero): Jeder ausländische Investor, der eine Immobilie in Spanien kaufen möchte, benötigt eine NIE-Nummer. Diese Identifikationsnummer ist unerlässlich, um Steuern und andere rechtliche Verpflichtungen in Spanien zu erfüllen.

Der Immobilienkauf in Spanien ist ein mehrstufiger Prozess, der aus einer Reihe von Schritten besteht. Im Folgenden werden wir jeden dieser Schritte detailliert beschreiben, um Ihnen ein klares Verständnis der Anforderungen und Vorgehensweisen zu geben.

Schritte beim Immobilienkauf in Spanien

  1. Wahl des Maklers und Rechtsanwalts: Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg zum Kauf einer Immobilie in Spanien. Ein versierter Immobilienmakler kann Ihnen bei der Suche nach der idealen Immobilie helfen, während ein Rechtsanwalt, der sich mit spanischem Immobilienrecht auskennt, Sie durch den komplexen rechtlichen Prozess führt.
  2. Immobilienbesichtigung und -auswahl: Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie ausreichend Zeit einplanen, um verschiedene Optionen zu besichtigen und zu vergleichen. So können Sie die richtige Entscheidung für Ihren Anspruch und Ihr Budget treffen.
  3. Vorvertragliches Abkommen (Contrato de Arras): Sobald Sie die gewünschte Immobilie gefunden haben, ist der nächste Schritt die Unterzeichnung des sogenannten Vorvertraglichen Abkommens (Contrato de Arras). Dabei handelt es sich um einen Vorvertrag, der die wesentlichen Vertragsbedingungen wie den Kaufpreis, mögliche Reparaturen und den Zeitpunkt der Eigentumsübergabe festlegt. Die Anzahlung liegt in der Regel bei 10% des Kaufpreises.
  4. Due Diligence: Vor der endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrages ist es wichtig, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine verborgenen Mängel, unbezahlten Steuern, Hypotheken oder andere rechtliche Probleme mit der Immobilie verbunden sind.
  5. Kaufvertrag (Escritura de Compraventa): Nach Abschluss der Due Diligence und Erfüllung aller vereinbarten Bedingungen ist der letzte Schritt die Unterzeichnung des Kaufvertrages (Escritura de Compraventa) vor einem Notar. Der Vertrag wird anschließend ins Land Registry eingetragen, um die Eigentumsübertragung offiziell zu machen.

Besteuerung beim Immobilienkauf in Spanien

Der Kauf einer Immobilie in Spanien geht mit einer Reihe von Steuern einher, die sowohl Käufer als auch Verkäufer zu tragen haben. Diese Steuern variieren je nach Art der Immobilie, ihrer Lage und dem Wert der Transaktion. Zu den wichtigsten Steuern gehören:

  • ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) – Grunderwerbsteuer: Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie muss der Käufer eine Grunderwerbsteuer (ITP) entrichten, deren Höhe zwischen 4% und 10% des Kaufpreises liegt, je nachdem, in welcher autonomen Gemeinschaft die Immobilie liegt.
  • MwSt. (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido): Beim Kauf von Neubauten ist die Mehrwertsteuer (IVA) statt der ITP fällig. Der aktuelle Mehrwertsteuersatz für Wohnimmobilien beträgt 10%, für gewerbliche Immobilien 21%.
  • AJDE (Actos Jurídicos Documentados) – Stempelsteuer: Beim Kauf von Neubauten fällt zusätzlich zur MwSt. auch die Stempelsteuer AJD an, die je nach Region zwischen 0,5% und 1,5% des Kaufpreises liegt.
  • Plusvalía Municipal – Wertzuwachssteuer: Diese Steuer ist vom Verkäufer zu entrichten und berechnet sich auf Grundlage des Wertzuwachses des Grundstücks seit dem letzten Eigentümerwechsel.

Aktuelle Gerichtsurteile im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf in Spanien

Es gibt einige jüngere Gerichtsurteile, die für ausländische Investoren, die eine Immobilie in Spanien kaufen möchten, von Bedeutung sein können:

  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2014 (C-127/12): Dieses Urteil stellte fest, dass die unterschiedliche Behandlung von ansässigen und nicht ansässigen Erben bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gegen das EU-Recht verstößt. Infolgedessen wurden die relevanten spanischen Steuergesetze geändert, und ausländische Erben können nun eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern beantragen.
  • Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 23. Dezember 2015: Dieses Urteil entschied, dass Banken in bestimmten Fällen für die Rückzahlung von Anzahlungen, die Investoren für den Kauf von Neubauimmobilien geleistet haben, verantwortlich sind, wenn die Bauträger nicht in der Lage sind, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016 (C-524/15): In diesem Fall wurde klargestellt, dass Klauseln in spanischen Hypothekenverträgen, die ein Mindestzinsniveau (sog. „Bodenklauseln“) vorsehen, als missbräuchlich angesehen werden können. Betroffene Kreditnehmer können nun eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge verlangen.

Häufig gestellte Fragen zum Immobilienkauf in Spanien

Kann ich als Nicht-EU-Bürger eine Immobilie in Spanien kaufen?

Ja, es gibt keine rechtlichen Beschränkungen für den Kauf von Immobilien in Spanien durch Nicht-EU-Bürger. Sie müssen lediglich eine NIE-Nummer beantragen und die üblichen rechtlichen Schritte einhalten.

Kann ich eine Hypothek von einer spanischen Bank für den Kauf einer Immobilie erhalten?

Ausländische Käufer können grundsätzlich Hypotheken von spanischen Banken erhalten, sofern sie die notwendigen Finanzunterlagen vorlegen und die Kreditwürdigkeitsprüfung bestehen. Die Konditionen und Zinssätze variieren jedoch von Bank zu Bank und können für ausländische Investoren weniger vorteilhaft sein als für inländische Käufer.

Muss ich in Spanien steuerlich ansässig sein, wenn ich dort eine Immobilie besitze?

Nein, der Besitz einer Immobilie in Spanien hat keine direkten Auswirkungen auf Ihren steuerlichen Wohnsitz. Sie müssen jedoch die anfallenden Steuern in Spanien in Bezug auf Ihre Immobilie (z.B. Grundsteuer, Vermögensteuer) zahlen, unabhängig von Ihrem steuerlichen Wohnsitz. Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, können Sie als steuerlich ansässig angesehen werden und müssen möglicherweise Ihre weltweiten Einkünfte in Spanien versteuern.

Was passiert, wenn ich meine Immobilie in Spanien verkaufe?

Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie den Verkaufserlös und eventuelle Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Darüber hinaus müssen Sie die Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal) entrichten. Es kann auch eine Rückbehaltungssteuer auf den Verkaufserlös erhoben werden, um sicherzustellen, dass alle fälligen Steuern gezahlt werden.

Bin ich verpflichtet, in Spanien ein Konto in einer spanischen Bank zu haben, um eine Immobilie zu kaufen?

Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ein spanisches Bankkonto zu haben, um eine Immobilie in Spanien zu kaufen, aber es ist äußerst empfehlenswert, eines zu eröffnen. Ein spanisches Bankkonto erleichtert die Zahlung von Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und hilft Ihnen auch, Geld in die Landeswährung (Euro) umzutauschen, um den Kaufpreis zu bezahlen.

Fazit

Der Kauf einer Immobilie in Spanien kann eine lukrative Investition und ein erfüllendes persönliches Erlebnis sein. Um jedoch erfolgreich zu sein und rechtliche Fallstricke zu vermeiden, ist es wichtig, sich eingehend mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verfahren vertraut zu machen. Durch sorgfältige Planung, gründliche Due Diligence und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten kann der Immobilienkauf in Spanien zu einem lohnenden Unterfangen werden.

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