In diesem umfassenden und gut recherchierten Blog-Beitrag werden wir das wichtige Thema der Innenumsätze in Unternehmen unter verschiedenen Gesichtspunkten erörtern und dabei auf deren Bedeutung, gesetzliche Grundlagen, Behandlung in der Rechnungslegung und im Steuerrecht, aktuelle Gerichtsurteile sowie häufig gestellte Fragen eingehen. Dieser Beitrag richtet sich sowohl an Geschäftsführer als auch an Rechtsanwälte, Steuerberater und alle, die an den rechtlichen Aspekten dieses Themas interessiert sind.

Bedeutung und Definition von Innenumsätzen

  • Innenumsätze sind Geschäfte oder Transaktionen, die innerhalb einer juristischen Person oder einer Unternehmensgruppe durchgeführt werden.
  • Beispiele dafür sind die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen verschiedenen Abteilungen oder Tochtergesellschaften eines Unternehmens.
  • Innenumsätze sind im Gegensatz zu Außenumsätzen zu verstehen, bei denen Geschäfte oder Transaktionen mit externen Kunden oder Lieferanten getätigt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie zum Beispiel im Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Das HGB regelt die kaufmännische Buchführung und die Erstellung von Jahresabschlüssen.
  • In § 238 Abs. 1 HGB ist vorgeschrieben, dass jeder Kaufmann seinen Geschäftsbetrieb in geordneter Weise buchführungspflichtig ist.
  • Gemäß § 266 HGB ist bei der Erstellung eines Jahresabschlusses der Umsatz in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auszuweisen.
  • Es gibt jedoch keine spezifischen Regelungen im HGB, die sich ausdrücklich auf die Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen beziehen. Daher müssen allgemeine buchhalterische Grundsätze und das Prinzip der Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit beachtet werden (vgl. §§ 242, 246 HGB).

Abgabenordnung (AO)

  • Die AO enthält die allgemeinen Vorschriften für das deutsche Steuerrecht, einschließlich der Aufzeichnungspflichten, die auch die Erfassung von Innenumsätzen betreffen.
  • § 141 AO enthält eine Buchführungspflicht, die analog zu § 238 HGB anwendbar ist.
  • §§ 146, 147 AO regeln die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, die auch Innenumsätze betreffen können.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das UStG enthält die Regelungen zur Umsatzsteuer, die auf Innenumsätze Anwendung finden können.

  • Grundsätzlich unterliegen alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Innerbetriebliche Leistungen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerlich als nicht steuerbar oder steuerfrei behandelt werden, beispielsweise im Falle der sogenannten Innenumsätze bei Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (s. dazu Abschnitt 4.2).

Behandlung in der Rechnungslegung und im Steuerrecht

Rechnungslegung

  • In der Rechnungslegung werden Innenumsätze zwischen Abteilungen oder Kostenstellen normalerweise durch interne Verrechnungspreise erfasst.
  • Die Verrechnungspreise sollten marktgerecht sein und der Fremdvergleichsgrundsatz beachtet werden, um Transferpreisrisiken zu vermeiden.
  • Vor allem bei internationalen Konzernen spielt die Verrechnungspreisgestaltung eine wichtige Rolle, um die Besteuerung der jeweiligen Länder gerecht zu verteilen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Innenumsätze zwischen verschiedenen Abteilungen sollten in der Buchführung klar von Außenumsätzen abgegrenzt werden, um eine möglichst genaue Aufzeichnung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
  • In der Konzernrechnungslegung sind nach § 304 HGB bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses die Umsatzerlöse der einzelnen Konzernunternehmen miteinander zu konsolidieren. Dabei sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen zu eliminieren, um ein korrektes Bild der gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Konzerns zu vermitteln.

Steuerrecht

  • Im Steuerrecht werden Innenumsätze zunächst wie Außenumsätze behandelt und unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Innerbetriebliche Leistungen können aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit oder als nicht steuerbar behandelt werden, wie z.B. im Fall der Innenumsätze bei Organschaft (s. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG).
  • Für die Erhebung der Umsatzsteuer bei Innenumsätzen und die Anrechenbarkeit der Vorsteuer ist eine korrekte Rechnungserstellung gemäß § 14 UStG erforderlich.
  • Da Innenumsätze und die damit verbundenen Verrechnungspreise auch das Einkommen der beteiligten Unternehmen beeinflussen, sind sie auch für die Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern relevant, wie z.B. Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.
  • Auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer können Innenumsätze und Verrechnungspreise eine Rolle spielen, da sie den Wert der beteiligten Unternehmen beeinflussen können.

Aktuelle Gerichtsurteile

In diesem Abschnitt präsentieren wir einige aktuelle Gerichtsurteile, die sich auf unterschiedliche Aspekte von Innenumsätzen beziehen und wichtige Klarstellungen und Orientierungshilfen für die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhalte bieten.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11.07.2018, Az. XI R 6/15

In diesem Urteil beschäftigte sich der BFH mit der Frage, ob bei der Ermittlung des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG unternehmensinterne Umsätze zu berücksichtigen sind, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaft anfallen. Der BFH entschied, dass solche Innenumsätze – wie auch alle anderen Innenumsätze – grundsätzlich zur Berechnung des Vorsteuerabzugs heranzuziehen sind, es sei denn, sie sind von der Umsatzsteuer befreit oder als nicht steuerbar zu behandeln.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 10.12.2019, Az. XI R 25/18

In diesem Fall ging es um die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vorlagen und inwiefern Innenumsätze zwischen dem Organträger und seinen Organgesellschaften steuerlich zu behandeln sind. Der BFH entschied, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Leistungen, die ein Organträger gegenüber seinem Organ steuerlich ausführt, nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Organgesellschaft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.

FAQs

Was unterscheidet Innenumsätze von Außenumsätzen?

Innenumsätze sind Geschäfte oder Transaktionen, die innerhalb einer juristischen Person oder einer Unternehmensgruppe durchgeführt werden, z.B. zwischen verschiedenen Abteilungen oder Tochtergesellschaften eines Unternehmens. Außenumsätze hingegen beziehen sich auf Geschäfte oder Transaktionen mit externen Kunden oder Lieferanten.

Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Innenumsätze relevant?

Die rechtlichen Grundlagen für die Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie zum Beispiel im Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

Wie werden Innenumsätze in der Rechnungslegung erfasst und behandelt?

In der Rechnungslegung werden Innenumsätze zwischen Abteilungen oder Kostenstellen normalerweise durch interne Verrechnungspreise erfasst. Diese sollten marktgerecht sein und der Fremdvergleichsgrundsatz beachtet werden, um Transferpreisrisiken zu vermeiden.

Sind Innenumsätze umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich unterliegen Innenumsätze der Umsatzsteuer, wie auch Außenumsätze. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen innerbetriebliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder als nicht steuerbar behandelt werden können, beispielsweise im Falle der Innenumsätze bei Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.

Wie können Verrechnungspreise bei Innenumsätzen steuerliche Probleme vermeiden?

Um steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Innenumsätzen und Verrechnungspreisen zu vermeiden, sollten diese marktgerecht sein und dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Dies gewährleistet eine gerechte Verteilung der Besteuerung zwischen den beteiligten Unternehmen und Ländern und reduziert das Risiko von Doppelbesteuerung und steuerlichen Anpassungen.

Welche Rolle spielen Innenumsätze bei der Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern?

Innenumsätze und die damit verbundenen Verrechnungspreise beeinflussen das Einkommen der beteiligten Unternehmen und sind daher auch für die Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern relevant, wie z.B. Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer.

Was sagt die Rechtsprechung zu Innenumsätzen?

Die Rechtsprechung, insbesondere Urteile des Bundesfinanzhofs, hat in verschiedenen Fällen Klarstellungen und Orientierungshilfen zur rechtlichen Beurteilung von Innenumsätzen gegeben. Beispielsweise werden Innenumsätze grundsätzlich bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs berücksichtigt (BFH, Urteil vom 11.07.2018, Az. XI R 6/15) und Innenumsätze bei Organschaft sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen der Organschaft vorliegen (BFH, Urteil vom 10.12.2019, Az. XI R 25/18).

Fazit

Die rechtlichen Aspekte von Innenumsätzen in Unternehmen können bei der Rechnungslegung, der Steuererklärung und der Ermittlung der steuerlichen Belastung eine wichtige Rolle spielen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Eine korrekte Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen ist entscheidend für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sowie für die Vermeidung steuerlicher Risiken.

Innenumsätze werden normalerweise auf Basis von marktgerechten Verrechnungspreisen erfasst, und die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist besonders wichtig, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Auch die Rechtsprechung hat wichtige Orientierungshilfen für die Erfassung und Behandlung von Innenumsätzen geliefert.

Geschäftsführer, Rechtsanwälte und Steuerberater sollten sich eingehend mit dem Thema Innenumsätze beschäftigen, um die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen, angemessene Verrechnungspreise festzulegen und die steuerliche Situation sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens korrekt darzustellen.

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