Insichgeschäft: Ein Geschäft, an der ein Unternehmen oder eine Person beteiligt ist, die eine bestimmte Verantwortung innerhalb des Unternehmens innehat und die sich entweder direkt oder indirekt auf die Interessen des Unternehmens auswirkt, wird als Insichgeschäft bezeichnet.

Da die am Geschäft beteiligte Person oder Firma sowohl ihre eigenen Interessen als auch die Interessen des Unternehmens oder der anderen Aktionäre vertreten sollte, handelt es sich um eine Art Interessenkonflikt.

Wenn ein Vorstandsmitglied einer Gesellschaft eine Immobilie erwirbt, die zuvor von dem Unternehmen zum Verkauf angeboten wurde, ohne die anderen Vorstandsmitglieder oder Aktionäre darüber zu informieren, wäre dies ein Beispiel für ein Insichgeschäft.

Insichgeschäfte werden häufig als unmoralisch und in bestimmten Fällen als illegal angesehen, da er den Ruf eines Unternehmens und das Glück seiner Aktionäre gefährden kann. In mehreren Ländern sind Insichgeschäfte durch Gesetze und Vorschriften eingeschränkt oder gänzlich untersagt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich über die Gesetze und Vorschriften zu Eigengeschäften informieren, die in dem Land gelten, in dem Sie geschäftlich tätig sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Insichgeschäft nach Paragraph 181 BGB?
  2. Ist ein Insichgeschäft rechtsmäßig?
  3. In welchem Zusammenhang stehen ein Insichgeschäft und eine Generalvollmacht?
  4. Welches Prüfungsschema gibt es bei einem Insichgeschäft?
  5. Welche Ausnahmen gibt es beim Insichgeschäft?
  6. Wie kann eine GmbH ein Insichgeschäft eingehen?
  7. Insichgeschäft zwischen Eltern und Kinder
  8. Welche Strafen drohen bei einem Insichgeschäft?

Was ist ein Insichgeschäft nach Paragraph 181 BGB?

Ein Vertrag, bei dem eine Vertragspartei ein Recht an einem Vermögenswert auf sich selbst überträgt, wird als Insidergeschäft gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet. Weder Privatpersonen noch Unternehmen dürfen sich auf ein Insidergeschäft einlassen.

Typischerweise zwingt der Gläubiger bei dieser Art von Darlehen den Schuldner dazu, ihm das Recht an einem Vermögenswert zu überlassen. Die Bereitstellung von Sicherheiten erfolgt im Gegenzug für eine Zahlung an den Gläubiger.

So könnte beispielsweise ein Darlehen, bei dem das Unternehmen sich selbst als Sicherheit einsetzt, als Insidergeschäft betrachtet werden.

Ist ein Insichgeschäft rechtsmäßig?

Je nach den Besonderheiten der Transaktion und den einschlägigen deutschen Gesetzen und Vorschriften kann eine Insidertransaktion legal oder unrechtmäßig sein. Das Handelsgesetzbuch und das Aktiengesetz regeln den Insiderhandel in Deutschland.

Wenn ein Insidergeschäft zu ehrlichen und angemessenen Bedingungen abgeschlossen wurde, ohne einer Partei einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, kann es legal sein.

Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass das Geschäft nicht gegen geltende Vorschriften oder Regelungen verstößt oder die Interessen des Unternehmens oder der anderen Aktionäre beeinträchtigt.

Es ist wichtig, daran zu denken, dass Insider-Transaktionen in Deutschland nicht immer moralisch und rechtlich akzeptabel sind und immer von den zuständigen Behörden und anderen Aktionären geprüft werden müssen. Vor der Durchführung einer solchen Transaktion sollte ein Fachmann oder Rechtsanwalt konsultiert werden.

In welchem Zusammenhang stehen ein Insichgeschäft und eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist ein Rechtsdokument, das dem Vertreter des Vollmachtgebers die Befugnis erteilt, im Namen des Vollmachtgebers Verträge auszuhandeln und zu unterzeichnen. Eine Generalvollmacht ermöglicht es dem Auftraggeber, eine andere Person (den Bevollmächtigten) zu wählen, die ihn in allen von der Vollmacht erfassten Situationen vertritt.

Ein Insichgeschäft kann in einer Gesellschaft stattfinden, wenn ein Bevollmächtigter mit einer Generalvollmacht unabhängig handelt und Entscheidungen trifft, die allein in seinem Interesse und nicht in dem der Gesellschaft oder der anderen Aktionäre liegen.

So könnte sich ein Unternehmensvertreter beispielsweise auf ein Geschäft einlassen, von dem er persönlich finanziell profitiert, ohne die anderen Eigentümer zu informieren. Unternehmen und Einzelpersonen, die Generalvollmachten erteilen, müssen darauf achten, dass die Bevollmächtigten ihre Befugnisse nicht missbrauchen oder die Interessen des Unternehmens oder anderer Aktionäre gefährden.

Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, die Vollmacht eindeutig festzulegen und die Leistung der Bevollmächtigten regelmäßig zu aktualisieren und zu überwachen.

Welches Prüfungsschema gibt es bei einem Insichgeschäft?

Da sich die Kriterien und Vorschriften von einer Rechtsordnung zur anderen unterscheiden können, gibt es kein allgemeingültiges Prüfungsschema, das auf alle Insidergeschäfte angewendet werden kann.

In der Regel werden jedoch bestimmte Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass ein Insidergeschäft moralisch und rechtlich korrekt ist. Bei der Prüfung eines Insidergeschäfts können die folgenden Maßnahmen berücksichtigt werden:

Prüfung der Rechtslage: Um sicherzustellen, dass das Insidergeschäft nicht gegen geltende Gesetze verstößt, ist es wichtig, die Gesetze des Landes zu prüfen, in dem das Geschäft getätigt wird.

Es sollte eine Analyse potenzieller Interessenkonflikte durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Insidertransaktion zu Interessenkonflikten führt und ob die Interessen des Unternehmens oder anderer Aktionäre beeinträchtigt werden.

Offenlegung: Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über das Insidergeschäft informiert sind, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Einholung der Genehmigung: Bevor ein Insidergeschäft getätigt wird, sollte die Genehmigung der zuständigen Behörden oder der anderen Aktionäre eingeholt werden.

Es sollte sichergestellt werden, dass Insider-Geschäfte routinemäßig auf ihre moralische und rechtliche Korrektheit überprüft werden.

Es ist zu beachten, dass die Bedingungen und Verfahren, die bei der Prüfung eines Insider-Geschäfts zu berücksichtigen sind, von Land zu Land unterschiedlich sein können, weshalb es von entscheidender Bedeutung ist, die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Landes zu kennen, in dem man Geschäfte tätigt.

Welche Ausnahmen gibt es beim Insichgeschäft?

Es gibt einige Ausnahmen, die für Insidergeschäfte in Deutschland gelten. In Deutschland gibt es zum Beispiel einige mögliche Ausnahmen vom Verbot des Insiderhandels:

  1. Geringfügige Angelegenheiten: Die Richtlinien gelten nicht für geringfügige Angelegenheiten, die weder die Interessen des Unternehmens noch die der anderen Aktionäre berühren.
  2. Zustimmung der Aktionäre: Insichgeschäfte, die die Zustimmung der anderen Aktionäre erhalten haben, sind von den Vorschriften ausgenommen.
  3. Insidergeschäfte, die unter klaren und angemessenen Bedingungen und Umständen getätigt werden und keiner Partei einen unlauteren Vorteil verschaffen, sind von den Vorschriften ausgenommen.
  4. Offenlegungspflicht: Insider-Transaktionen müssen dem Unternehmen und den beteiligten Parteien gemeldet werden, bevor sie abgeschlossen werden.

Es ist von entscheidender Bedeutung, daran zu denken, dass diese Ausnahmen nicht absolut sind und dass die anderen Aktionäre und die zuständigen Behörden die Insidertransaktion ständig prüfen müssen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Gesetz und den ethischen Grundsätzen übereinstimmt.

Vor dem Abschluss eines solchen Geschäfts ist es empfehlenswert, sich von einem Experten oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, da Insidergeschäfte in Deutschland auch dem Aktien- und Handelsrecht unterliegen.

Wie kann eine GmbH ein Insichgeschäft eingehen?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann zur Verwaltung ihres Vermögens ein „Insichgeschäft“ durchführen. Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an sich selbst liefert, wird diese Transaktion in der Geschäftswelt als „Insichgeschäft“ bezeichnet.

Ein solches Geschäft muss vom GmbH-Geschäftsführer begründet werden, und die GmbH-Gesellschafter müssen es durch Beschluss genehmigen. Das Geschäft muss dann in der GmbH-Bilanz dokumentiert werden, um den geltenden Gesetzen zu entsprechen.

Insichgeschäft zwischen Eltern und ihren Kindern

Für Insider-Transaktionen zwischen Eltern und Kindern gibt es in Deutschland keine ausdrücklichen Gesetze. Diese Art von Geschäften unterliegt jedoch ebenfalls den üblichen Regeln und Beschränkungen, die für Insidergeschäfte gelten.

Wenn beispielsweise ein Elternteil ein Unternehmen besitzt und ein Kind dort eine Schlüsselposition einnimmt, kann es sich um ein Insidergeschäft zwischen Eltern und Kindern handeln. Wenn ein Kind Entscheidungen trifft, die sich sowohl auf seine eigenen Interessen als auch auf die Interessen des Unternehmens auswirken, kann es zu Interessenkonflikten kommen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Eltern und Kinder unter diesen Umständen ehrlich über ihre Präferenzen sprechen und dass Entscheidungen zum Wohle der gesamten Familie und des Unternehmens getroffen werden.

Die Einrichtung unabhängiger Aufsichtsausschüsse oder die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren, die das Verhalten der Kinder innerhalb des Unternehmens kontrollieren, sind zwei Möglichkeiten, dies zu erreichen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sowohl die Eltern als auch die Kinder über die geltenden Gesetze und Regeln in Bezug auf Eigengeschäfte informiert sind und diese einhalten.

Welche Strafen drohen bei einem unrechtmäßigen Insichgeschäft?

Insichgeschäfte, auch als „Selbstkauf“ oder „Eigengeschäfte“ bezeichnet, beziehen sich auf Geschäfte, die von einem Unternehmen oder einer Person innerhalb des Unternehmens getätigt werden, ohne dass die andere Partei darüber informiert wird.

Es handelt sich hierbei um eine Form der Untreue, die sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Strafrechtlich kann es zu einer Verurteilung wegen Betrug oder Untreue kommen. Zivilrechtlich kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Es kann auch zu berufsrechtlichen Konsequenzen kommen, wie zum Beispiel einer Aberkennung der Zulassung als Unternehmensberater oder einer Suspendierung als Vorstandsmitglied.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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