Stand: 19.11.2025 (Europe/Hamburg)
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher suchen angesichts höherer Zinsen nach attraktiven Festgeld- und Tagesgeldangeboten – häufig über Vergleichsportale oder vermeintlich spezialisierte Vermittler. Unter dem Namen International Investment tritt ein Anbieter auf, der über die Domain i-investment.eu sichere und renditestarke Geldanlagen verspricht. Nach derzeit öffentlich einsehbaren Informationen liegen jedoch gewichtige Hinweise vor, dass die Plattform ohne erforderliche Erlaubnis auftritt und sich dabei einer fremden BaFin-ID bedient. Anleger sollten deshalb genau hinsehen, bevor sie Gelder überweisen – und wissen, wie sie reagieren können, wenn Auszahlungen ausbleiben.
Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen zum Zeitpunkt des oben genannten Stands. Es handelt sich nicht um eine abschließende Bewertung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bedeuten keine Feststellung eines straf- oder zivilrechtlich gesicherten Sachverhalts.
Steckbrief: International Investment / i-investment.eu
Nach bisherigen Recherchen und den Veröffentlichungen der BaFin sowie mehrerer Anwaltskanzleien ergibt sich folgendes – nicht abschließendes – Bild: (BaFin)
- Anbieterbezeichnung (Eigenangabe): International Investment
- Website / Domain: i-investment.eu
- Beworbene Leistungen:
- Festgeldanlagen („bis zu 6 % p. a.“)
- Tagesgeld („bis zu 4,16 % p. a.“)
- Vermögensverwaltung (Zielrendite angeblich „bis zu 12 % p. a.“ in globalen Aktienportfolios)
- Selbstdarstellung:
- „Sichere und renditestarke Anlagelösungen“
- „Mit der richtigen Geldanlage bleiben Sie entspannt“
- Hinweis auf „starke Partnerschaften mit führenden Banken weltweit“
- Zusicherung „keine Gebühren oder versteckte Kosten“ bei Festgeld und Tagesgeld
- Angegebener Sitz / Kontakt (laut Kontaktseite):
- Behrenstraße 31, 10117 Berlin, Deutschland
- Telefon: +49 (0) 32212236417
- E-Mail: info@i-investment.eu
- Hinweis „Standort der Hauptniederlassung“
- Zielgruppe laut Darstellung:
- Privatpersonen und Unternehmen, die Festgeld, Tagesgeld und Vermögensverwaltung suchen
- Rechtsform / Registerangaben:
- Im Impressum finden sich nach bisherigen Berichten Hinweise auf eine BaFin-ID und BAKNR, die tatsächlich zu einem anderen, regulierten Institut gehören (International Investment Platform, o.c.p., a.s., Bratislava). Die BaFin stellt klar, dass diese Angaben missbräuchlich verwendet werden. (BaFin)
- Ein eigenständiger, belastbarer Handelsregistereintrag der „International Investment“ in Deutschland ist öffentlich nicht ersichtlich.
- Produktversprechen (Auszug):
- Festgeld: Zinsen „bis zu 6 % jährlich“ und angebliche Einlagensicherung „gemäß EU-Richtlinien bis 100.000 EUR pro Kunde“
- Tagesgeld: Zinsen „bis zu 4,16 % p. a.“, „gebührenfrei, keine versteckten Kosten oder Strafzinsen“ (International Investment)
Diese Angaben stammen im Wesentlichen aus der Website selbst und den Auswertungen verschiedener Fachbeiträge. Sie sind mit Vorsicht zu interpretieren, da zentrale Punkte – insbesondere der aufsichtsrechtliche Status – durch die BaFin ausdrücklich in Frage gestellt werden.
Mögliche Treffer & Abgrenzung
Der Name „International Investment“ ist nicht eindeutig und kann mit anderen Unternehmen verwechselt werden. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur International Investment Platform, o.c.p., a.s. (Bratislava), deren Daten nach BaFin-Angaben im Impressum von i-investment.eu missbräuchlich verwendet werden. (BaFin)
| Bezeichnung | Art | Kurzbeschreibung | Bezug zu diesem Beitrag |
|---|---|---|---|
| International Investment / i-investment.eu | Online-Plattform für Festgeld, Tagesgeld, Vermögensverwaltung | Tritt mit Sitzangabe Berlin und hohen Zinsversprechen (bis 6 % p. a. Festgeld, bis 4,16 % Tagesgeld, Zielrenditen bis 12 % p. a. für Aktienportfolios) auf. Nach BaFin-Erkenntnissen bietet die Plattform ohne erforderliche Erlaubnis Fest- und Tagesgeldanlagen an und nutzt missbräuchlich BaFin-ID und BAKNR eines fremden Instituts. | Gegenstand dieses Beitrags |
| International Investment Platform, o.c.p., a.s. | Wertpapierfirma / Broker mit Sitz Bratislava (Slowakei) | Reguliertes Institut mit Eintrag im slowakischen Handelsregister, eigener Website und Lizenz als Wertpapierfirma. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Unternehmen nichts mit i-investment.eu zu tun hat und seine Daten im Impressum missbraucht werden. (finstat.sk) | Nur zur Abgrenzung erwähnt |
| Diverse generische „International Investment“-Begriffe | Allgemeine Bezeichnung für internationale Geldanlagen | Wird in vielen Zusammenhängen genutzt und ist kein geschützter Firmenname. | Nicht Gegenstand dieses Beitrags |
Für den Anleger ist wichtig: Die BaFin-Warnung richtet sich konkret gegen die Angebote der „International Investment“ auf der Website i-investment.eu, nicht gegen die regulierte International Investment Platform, o.c.p., a.s.
Geschäftsmodell und Versprechen von International Investment
Fokus auf Festgeld und Tagesgeld mit „Top-Zinsen“
International Investment stellt sich als Vermittler beziehungsweise Anbieter von „sicheren, renditestarken Anlagelösungen“ dar. Schwerpunkte sind:
- Festgeld:
- Zinsversprechen „bis zu 6 % p. a.“
- angebliche Zusammenarbeit mit „renommierten und lizenzierten Banken weltweit“
- Hinweis auf gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 EUR gemäß EU-Richtlinien (International Investment)
- Tagesgeld:
- Zinssätze „bis zu 4,16 % p. a.“
- voller Flexibilität und jederzeitige Verfügbarkeit
- angeblich keine Gebühren, keine Mindestlaufzeiten, keine Strafzinsen (International Investment)
- Vermögensverwaltung / globale Aktienportfolios:
- Zielrendite „bis zu 12 % p. a.“ bei Investitionen in über 6.000 Aktien
- individuelle, maßgeschneiderte Strategien, professionelles Management (International Investment)
Damit adressiert der Anbieter zielgerichtet Sparer, die
- klassische Bankprodukte wie Festgeld/Tagesgeld kennen,
- in der Niedrigzinsphase lange auf attraktive Zinsen gewartet haben,
- nun von gestiegenen Marktzinsen profitieren wollen – und bereit sind, für 1–2 Prozentpunkte Mehrzins den Anbieter zu wechseln.
Marketing-Sprache: „Sicher“, „transparent“, „keine Gebühren“
Die Website arbeitet mit Begriffen, die typischerweise Vertrauen schaffen sollen:
- „vollkommen transparent“,
- „keine versteckten Kosten“,
- „gesetzliche Einlagensicherung“,
- „Partnerschaften mit führenden Banken“. (International Investment)
Gleichzeitig werden die Zinsangebote betont als:
- „deutlich über dem Marktdurchschnitt“ (Festgeld)
- „überdurchschnittliche Konditionen“ dank Bankpartnerschaften (Tagesgeld) (International Investment)
Achtung:
Die Verbraucherzentralen warnen allgemein davor, dass betrügerische Festgeldvermittler mit sehr guten – aber gerade noch nicht völlig unrealistischen – Zinssätzen werben, um seriöse Angebote nur leicht zu überbieten und so glaubwürdig zu erscheinen. (Verbraucherzentrale.de)
Vermittlungsmodell und Zahlungswege
Nach Schilderungen verschiedener Anwaltskanzleien läuft die Anbahnung typischerweise wie folgt ab: (Anwalt)
- Anleger stoßen über Vergleichsportale, E-Mail-Werbung oder vermeintlich neutrale Vermittler auf vermeintlich besonders attraktive Festgeldangebote.
- Die Kommunikation erfolgt dann primär mit einem „Berater“ oder „Vermittler“, der im Namen von International Investment auftritt.
- Gelder werden auf Konten namhafter europäischer Banken überwiesen (oft auf Sammelkonten), so dass Anleger davon ausgehen, es werde tatsächlich bei der genannten Bank ein Festgeldkonto eröffnet.
- In einigen Berichten wird geschildert, dass nach Einzahlung
- Zinsbestätigungen,
- scheinbar professionelle Vertragsunterlagen und
- „Kontoauszüge“ übersandt werden – die tatsächliche rechtliche Grundlage bleibt jedoch unklar.
Ob in Einzelfällen auch Kreditkarten oder andere Zahlungsinstrumente zum Einsatz kamen, ist aus den bislang veröffentlichten Fällen nur begrenzt ersichtlich; viele Betroffene berichten primär von SEPA-Überweisungen.
Typische Warnsignale (Red Flags) im Zusammenhang mit i-investment.eu
Auf Basis der BaFin-Mitteilung, der Website-Inhalte und der geschilderten Fälle ergeben sich – ohne Vorverurteilung – eine Reihe kritischer Anhaltspunkte:
1. BaFin-Warnung wegen unerlaubter Geschäfte
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass International Investment über i-investment.eu ohne erforderliche Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen anbietet (§ 32 KWG). (BaFin)
Für Verbraucher bedeutet das:
- Es handelt sich nach Einschätzung der Aufsicht nicht um ein zugelassenes Kreditinstitut oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
- Es besteht kein aufsichtsrechtlicher Rahmen, wie er für regulierte Banken im Euro-Raum gilt.
2. Missbrauch einer fremden BaFin-ID und Banknummer
Besonders schwer wiegt der von der BaFin beschriebene Identitätsmissbrauch: (BaFin)
- Im Impressum werden BaFin-ID und Banknummer (BAKNR) der International Investment Platform, o.c.p., a.s. (Bratislava) verwendet.
- Diese Gesellschaft ist tatsächlich reguliert, hat nach Angaben der Aufsicht aber keinen Zusammenhang mit i-investment.eu.
- Durch die Nutzung der Kennnummern soll offenbar der Eindruck erweckt werden, International Investment arbeite unter deutscher BaFin-Aufsicht.
Achtung:
Die BaFin stellt klar, dass es sich hierbei um unerlaubte Finanzdienstleistungen und einen Täuschungstatbestand handelt. Für Anleger ist dies ein sehr starkes Warnsignal.
3. Widerspruch zwischen Marketing und aufsichtsrechtlicher Realität
Während die Website betont, dass Einlagen „gemäß EU-Richtlinien bis 100.000 EUR gesetzlich abgesichert“ seien, liegt nach BaFin-Erkenntnissen keine Lizenz vor. (International Investment)
- Die gesetzliche Einlagensicherung greift jedoch nur, wenn Gelder bei tatsächlich einlagensicherungspflichtigen Kreditinstituten liegen.
- Ob und wie die eingezahlten Gelder tatsächlich bei einer solchen Bank landen, ist für Anleger mangels Transparenz kaum überprüfbar.
4. Auszahlungsprobleme und intransparente Kommunikation
Mehrere Anwaltskanzleien berichten von Betroffenen, die bei International Investment investiert haben und folgende Muster schildern: (Anwalt)
- versprochene Zinsen werden nicht ausgezahlt,
- Rücküberweisungen werden verzögert oder verweigert,
- Ansprechpartner wechseln oder sind plötzlich nicht mehr erreichbar,
- Angaben im Impressum und in Unterlagen erweisen sich als falsch oder nicht verifizierbar.
Einige Kanzleien sprechen offen von „Festgeld-Betrug“, „Betrugsverdacht“ oder einem „unseriösen Festgeldanbieter“. Diese Wertungen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Autoren; dieser Beitrag gibt sie lediglich als Fremdbewertungen wieder.
5. Automatisierte Bewertungsportale können in die Irre führen
Bemerkenswert ist, dass ein automatisiertes Bewertungsportal (Scamadviser) i-investment.eu zeitweise einen sehr hohen „Trustscore“ ausstellt und die Seite technisch als „sicher zu nutzen“ einstuft – obwohl die BaFin parallel ausdrücklich warnt. (ScamAdviser)
Praxis-Tipp:
Automatisierte Sicherheitsbewertungen prüfen meist nur technische Kriterien (SSL-Zertifikat, Malware, Phishing-Listen) und nicht den aufsichtsrechtlichen Status oder BaFin-Warnungen. Sie ersetzen keine eigene rechtliche Prüfung.
Regulierung und Lizenzlage
BaFin
Die BaFin-Mitteilung vom 10.11.2025 ist eindeutig:
- International Investment bietet über i-investment.eu ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
- Die Betreiber missbrauchen im Impressum BaFin-ID und BAKNR der International Investment Platform, o.c.p., a.s.
- Die Warnung stützt sich auf § 37 Abs. 4 KWG (unerlaubte Geschäfte). (BaFin)
Andere europäische Aufsichtsbehörden
Nach den in Fachartikeln referierten Recherchen ist International Investment / i-investment.eu:
- nicht in den Registern der wichtigsten europäischen Aufsichtsbehörden (FCA, FINMA, FMA, CySEC) verzeichnet,
- insbesondere nicht als zugelassener Broker oder als EU-passportiertes Institut registriert. (Betrug Bericht)
Eine eigenständige Überprüfung der Online-Register bestätigt, dass weder „International Investment“ noch die Domain i-investment.eu als zugelassener Anbieter dort auftauchen (Stand: 19.11.2025).
Damit gilt aus vorsichtiger Sicht:
Es ist keine aufsichtsrechtliche Zulassung in der EU oder einem relevanten Drittland erkennbar.
Behördliche Warnungen im Überblick
| Behörde / Stelle | Datum | Inhalt (verkürzt) |
|---|---|---|
| BaFin (Deutschland) | 10.11.2025 | Warnt vor Angeboten der International Investment auf i-investment.eu. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten; missbräuchliche Verwendung von BaFin-ID und BAKNR der International Investment Platform, o.c.p., a.s. |
| Verbraucherschutzforum / Fachportale | ab 10.11.2025 | Berichten über die BaFin-Warnung und sprechen von „betrügerischer Plattform“, unerlaubten Angeboten und falscher BaFin-ID. |
Weitere nationale Aufsichtsbehörden sind nach aktuellem Kenntnisstand (noch) nicht mit eigenen Warnmeldungen hervorgetreten; das kann sich ändern, wenn sich Fälle in anderen Ländern mehren.
Erfahrungsberichte und Nutzerfeedback
Kanzlei- und Portalsicht
Mehrere auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzleien und Informationsportale berichten übereinstimmend über Beschwerden von Anlegern zu International Investment: (Anwalt)
Wiederkehrende Muster sind:
- Ausbleibende Auszahlungen:
- Rücküberweisungen der Anlagebeträge oder Zinsen werden verzögert, immer wieder auf „interne Prozesse“ verwiesen oder schlicht verweigert.
- Irreführende Dokumente:
- Anleger erhalten Unterlagen, die wie offizielle Bankdokumente aussehen, deren Echtheit aber zweifelhaft ist (Logo, Briefkopf, aber keine verifizierbare Kontoverbindung / Registernummer).
- Fehlende Transparenz:
- Unklare Vertragsparteien, wechselnde Ansprechpartner, keine klare Zuordnung, bei welcher Bank tatsächlich ein Konto geführt wird.
- Druck in der Kommunikation:
- Drängen auf zügige Einzahlung, Verweis auf angeblich „limitierte Angebote“, teilweise psychologischer Druck („Sie verpassen sonst einmalige Konditionen“).
Einige Anwaltsbeiträge berichten zudem von erfolgreichen Rückholungen einzelner Beträge über Banken oder im Rahmen von Überweisungsrückrufen, was zeigt, dass schnelles Handeln die Chancen deutlich verbessern kann. (Anwalt)
Rechtliche Optionen für betroffene Anleger
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn bereits Geld an International Investment geflossen ist und die Auszahlung stockt?
1. Ansprüche gegenüber den Plattformbetreibern
- In Betracht kommen zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz wegen Täuschung, Rückabwicklung etc.) sowie ein strafrechtlich relevanter Betrugsverdacht (§ 263 StGB).
- Die BaFin-Warnung wegen unerlaubter Geschäfte und Identitätsmissbrauchs ist ein gewichtiges Indiz, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung des Einzelfalls. (BaFin)
- Das größte praktische Problem ist häufig die Identifizierung der Hintermänner und deren tatsächlicher Sitz.
2. PSD2 und Chargeback bei Kartenzahlungen
Sofern Anleger per Kredit- oder Debitkarte gezahlt haben, greifen die Schutzmechanismen der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2):
- Nicht autorisierte Zahlungen sind grundsätzlich vom Zahlungsdienstleister zu erstatten; die Haftung des Kunden ist stark begrenzt.
- Selbst bei autorisierten Zahlungen kann in bestimmten Konstellationen ein Chargeback (Rückbelastung) möglich sein, etwa wegen nicht erhaltener Ware/Dienstleistung oder offensichtlicher Täuschung. Die internen Reason Codes von Visa/Mastercard sind hier maßgeblich.
Praxis-Tipp:
Wer Zahlungen an International Investment per Karte geleistet hat, sollte zeitnah seine Bank kontaktieren, den Sachverhalt sachlich schildern und explizit nach einem Chargeback fragen. Fristen von meist 60–120 Tagen sollten eingehalten werden.
3. SEPA-Überweisungen und Lastschriften
In vielen Festgeldfällen wurden Gelder per SEPA-Überweisung auf Konten überwiesen, die von den vermeintlichen Vermittlern benannt wurden. (Anwalt)
- SEPA-Überweisungen lassen sich nur sehr kurzfristig zurückholen; je früher die Bank informiert wird, desto größer die Chance, dass die Zahlung noch beim Empfängerinstitut „festhängt“.
- Bei SEPA-Lastschriften (weniger typisch in diesem Kontext) bestehen deutlich längere Rückgabefristen: 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften, bis zu 13 Monate bei unautorisierten.
4. Krypto-Transfers
Im Mittelpunkt von International Investment stehen nach bisherigen Erkenntnissen klassische Bankprodukte, nicht vorrangig Kryptowährungen. Sollte dennoch in Einzelfällen die Zahlung in Krypto erfolgt sein:
- On-Chain-Transaktionen sind technisch irreversibel.
- Es bleibt aber die Möglichkeit einer Blockchain-Analyse (Tracing) und anschließender Freeze-Requests an regulierte Börsen, falls die Gelder dort landen.
5. Mögliche Haftung von Zahlungsdienstleistern
In manchen Konstellationen kann geprüft werden, ob Zahlungsdienstleister oder Banken, die über längere Zeit auffällige Transaktionen akzeptiert haben, haftbar gemacht werden können (z. B. wegen Verletzung von Geldwäschepflichten). Das ist rechtlich komplex und bedarf einer detaillierten Einzelfallanalyse.
Sofort-Checkliste bei Verdacht auf Probleme mit International Investment
Wer bereits mit International Investment / i-investment.eu in Kontakt steht oder Geld überwiesen hat, kann folgende Schritte prüfen:
- Weitere Zahlungen sofort stoppen
- Keine zusätzlichen Einzahlungen, keine „Gebühren“ oder „Steuern“ vor Auszahlung leisten.
- Kontaktwege sichern, aber nicht eskalieren lassen
- E-Mails, Chatverläufe und Telefonnotizen archivieren.
- Bank / Kartenanbieter informieren
- Alle Zahlungsvorgänge melden, Rückruf- oder Chargeback-Möglichkeiten prüfen lassen.
- Passwörter ändern
- E-Mail, Online-Banking, gegebenenfalls Portale, über die Dokumente ausgetauscht wurden.
- Keine Fernwartung zulassen
- Falls der Anbieter oder ein „Berater“ Fernzugriff (AnyDesk, TeamViewer) fordert: strikt verweigern, ggf. bereits installierte Software entfernen.
- Strafanzeige erwägen
- Besonders bei höheren Summen und klaren Täuschungsindizien kann eine Strafanzeige sinnvoll sein, um Ermittlungen anzustoßen.
- Rechtliche Beratung einholen
- Frühzeitig mit einer spezialisierten Kanzlei die Beweislage und Handlungsoptionen besprechen.
Beweissicherung: Diese Unterlagen sollten Anleger sammeln
Je besser dokumentiert der Sachverhalt, desto größer sind die Chancen, Ansprüche zu begründen und Zahlungsströme nachzuverfolgen.
Empfehlenswert sind insbesondere:
- Kommunikation mit International Investment / Vermittlern
- E-Mails, Chatprotokolle (WhatsApp, Telegram, Signal etc.), SMS
- Gesprächsnotizen (Datum, Uhrzeit, Inhalt, beteiligte Personen)
- Vertragsunterlagen und Produktinformationen
- Angebotsunterlagen zu Festgeld/Tagesgeld, AGB, Informationsblätter
- Screenshots oder PDFs der Website (insbesondere Zinsversprechen, Hinweise zur „Einlagensicherung“, Impressum)
- Zahlungsnachweise
- Kontoauszüge und Zahlungsbestätigungen (SEPA-Überweisungen, Kartenzahlungen)
- ggf. Blockchain-Transaktions-IDs bei Krypto-Zahlungen
- Werbung und Vergleichsangebote
- Screenshots von Vergleichsportalen, Bannern oder E-Mails, über die man auf International Investment aufmerksam wurde
- Eigene Notizen zum Ablauf
- Chronologie: erster Kontakt, Beratungsgespräche, Einzahlungsdaten, zugesagte Zins- und Auszahlungszeitpunkte, bisherige Reaktionen auf Reklamationen.
Praxis-Tipp:
Speichern Sie Kopien aller Unterlagen zusätzlich auf einem externen Datenträger oder in einem sicheren Cloud-Speicher. So sind Sie nicht von einem einzelnen Gerät abhängig.
FAQ – Häufige Fragen zu International Investment und Festgeldfallen
1. Ist International Investment (i-investment.eu) ein regulierter Anbieter?
Nach derzeitigen Informationen nein:
Die BaFin warnt ausdrücklich vor den Angeboten von International Investment auf i-investment.eu und stellt fest, dass dort ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten werden. Zudem werden im Impressum missbräuchlich BaFin-ID und BAKNR eines anderen, regulierten Instituts verwendet. (BaFin)
2. Was bedeutet die BaFin-Warnung konkret für mich als Anleger?
- Es besteht der Verdacht unerlaubter Bank- bzw. Finanzdienstleistungen.
- Gelder sind nicht im üblichen Rahmen eines beaufsichtigten Kreditinstituts abgesichert.
- Die Warnung ist ein deutliches Signal, keine neuen Gelder zu investieren und bestehende Zahlungen umgehend zu überprüfen.
3. Sind meine Einlagen bei International Investment durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt?
Die Website behauptet zwar, Einlagen seien „gemäß EU-Richtlinien bis 100.000 EUR“ abgesichert. Ob dies tatsächlich gilt, setzt aber voraus, dass die Gelder bei einer tatsächlich einlagensicherungspflichtigen Bank liegen. Angesichts der BaFin-Warnung und der unklaren Struktur ist dies zumindest zweifelhaft und sollte kritisch hinterfragt werden. (International Investment)
4. Was kann ich tun, wenn meine Festgeldanlage bei International Investment nicht ausgezahlt wird?
- Schriftlich und nachweisbar (E-Mail, Einschreiben) eine Auszahlung verlangen.
- Parallel die eigenen Zahlungswege prüfen und Rückruf- bzw. Chargeback-Möglichkeiten mit der Bank klären.
- Alle Beweise sichern und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
- Gegebenenfalls Strafanzeige erstatten.
5. Woran erkenne ich unseriöse Festgeldangebote generell?
Typische Anzeichen:
- Zinsen etwas über dem seriösen Marktniveau, aber nicht völlig utopisch.
- Anbieter ist keine bekannte Bank, sondern nur ein Vermittler mit Sitz an Büro- oder Briefkastenadressen.
- Fehlende oder zweifelhafte Angaben zu Lizenz, Aufsicht und Einlagensicherung.
- Kommunikation läuft ausschließlich über Vermittler, nie direkt mit der angeblichen Bank.
- Auszahlungen werden verzögert oder von zusätzlichen Zahlungen (Gebühren, Steuern, „Freischaltungskosten“) abhängig gemacht. (Verbraucherzentrale.de)
6. Kann ich Festgeld-Zahlungen an International Investment rückgängig machen?
- Bei SEPA-Überweisungen ist ein Rückruf nur kurzfristig möglich; schnelles Handeln ist entscheidend.
- Bei Karten-Zahlungen können Chargeback-Verfahren helfen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine pauschale Aussage ist nicht möglich – hier ist eine individuelle Prüfung durch Bank und ggf. Rechtsanwalt notwendig.
7. Sollte ich trotz BaFin-Warnung noch mit International Investment verhandeln?
Eine sachliche schriftliche Kommunikation kann sinnvoll sein, um Beweise zu sichern. Weitere Zahlungen – insbesondere „Freischaltungsgebühren“, „Steuern“ oder ähnliches – sollten nach derzeitiger Einschätzung jedoch nicht geleistet werden. Stattdessen empfiehlt sich die Fokussierung auf Beweissicherung, Bankgespräche und rechtliche Schritte.
Fazit: Nicht von „Top-Zinsen“ blenden lassen – International Investment kritisch prüfen
International Investment tritt über i-investment.eu mit dem Versprechen auf, sichere und renditestarke Festgeld-, Tagesgeld- und Vermögensverwaltungslösungen zu bieten. Zinsen von bis zu 6 % p. a. (Festgeld) und Zielrenditen von bis zu 12 % p. a. in der Vermögensverwaltung sind auf den ersten Blick attraktiv.
Nach derzeitigem Stand sprechen jedoch gleich mehrere gewichtige Punkte für ein erhebliches Risiko:
- Die BaFin stuft die Angebote als unerlaubte Finanzdienstleistungen ein und warnt ausdrücklich vor der Plattform.
- Im Impressum werden nach Aufsichtsangaben BaFin-ID und BAKNR eines völlig anderen, regulierten Instituts missbräuchlich verwendet – ein gravierendes Warnsignal.
- Kanzleien und Anlegerschutzportale berichten von ausbleibenden Auszahlungen, irreführenden Unterlagen und intransparenten Strukturen. (BaFin)
Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht eines vorsichtigen Anlegers ratsam,
- keine neuen Gelder über i-investment.eu anzulegen,
- bestehende Zahlungen zu überprüfen und
- bei Problemen frühzeitig anwaltliche Hilfe und Unterstützung der eigenen Bank in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Herfurtner steht betroffenen Anlegern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für Anfragen zur Verfügung. In einer individuellen Beratung können wir prüfen,
- welche Zahlungswege genutzt wurden,
- welche Beweismittel vorliegen oder noch gesichert werden sollten und
- welche konkreten rechtlichen Schritte – etwa gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern oder mutmaßlichen Hintermännern – in Ihrem Fall sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.
Frühzeitiges, strukturiertes Handeln erhöht regelmäßig die Chancen, Schäden zu begrenzen und bestehende Rückforderungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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