IT-Recht Kanzlei – Rechtsanwälte beraten

IT-Recht Kanzlei – Rechtsanwälte beraten

IT Recht Kanzlei Herfurtner in Hamburg – München – Frankfurt. IT Recht ist die Abkürzung für „Informationstechnologierecht“.

Beim IT Recht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das viele Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten aufweist. So ergeben sich beispielsweise Berührungspunkte zum Markenrecht, zum Wettbewerbsrecht oder zum Urheberrecht. Aber auch der Datenschutz, das Vertragsrecht oder das Softwarerecht gehören zum IT Recht.

Auch die Themen Internetrecht, Datenschutz (DSGVO) und Betrugs-Straftaten, die mit dem Tatwerkzeug Internet oder Computertechnologie und Schadsoftware begangen werden, spielen in Verbindung mit dem IT-Recht eine Rolle.

Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist das IT-Recht ein noch relativ neuer aber sehr vielfältiger Bereich, der sich stetig weiterentwickelt. Als Beispiel seien hier die Blockchain Technologie, Kryptowährungen und Smart Contracts genannt.

Inhaltsverzeichnis

  1. IT-Recht Anwalt – für Unternehmen und Privatpersonen
  2. Internetrecht oder Online-Recht? Was ist der Unterschied?
  3. Rechtssicherer Online-Shop
  4. eCommerce-Recht
  5. IT-Verträge gestalten
  6. Medienrecht
  7. Softwarerecht / Softwarepatent
  8. Open Source Software
  9. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  10. Business-to-Business
  11. Abmahnungen – Definition
  12. Disclaimer – was ist das?
  13. Social Media: Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, Google+
  14. E-Mail Pflichtangaben
  15. Filesharing – Erklärung
  16. Lizenzvereinbarung
  17. Domainrecht
  18. Affiliate-Marketing
  19. SEO – Suchmaschinenoptimierung
  20. Gebrauchtsoftware
  21. Blockchain & Smart Contracts
  22. Internetkriminalität, Cybercrime, Internetbetrug

IT Recht Anwalt – für Unternehmen und Privatpersonen

Das IT Recht umfasst viele Disziplinen und gibt den rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen Privatpersonen und Unternehmen sich bewegen, wenn sie Software, Hardware oder das Internet nutzen. Insbesondere das Internet und die Verfügbarkeit großer Mengen an Daten führen dazu, dass dem IT Recht eine immer wichtigere Bedeutung zukommt.

Denn die technologischen Entwicklungen und Weiterentwicklungen sind dynamisch und werfen aus rechtlicher Sicht viele neuen Fragen auf. Umso wichtiger ist es, in puncto IT Recht News immer auf dem Laufenden zu sein.

Unsere Rechtsanwälte bieten im IT-Recht Unternehmen, Gründern, Betreibern von Onlineshops, SEO-Agenturen, Influencern und Privatpersonen in im ganzen deutschsprachigen Raum die rechtliche Begleitung und Beratung bei ihren IT-Projekten und Vorhaben in den Bereichen Internetrecht und Datenschutz.

Als IT Recht Kanzlei beraten die Rechtsanwälte um Wolfgang Herfurtner ihre Mandanten in allen Bereichen des Internetrechts. Ob Sie einen IT Recht Ansprechpartner in München oder eine IT Recht Rechtsberatung in Hamburg suchen – wir sind deutschlandweit Ihr Ansprechpartner.

Zu uns kommen Unternehmen genauso wie Privatpersonen, um sich über verschiedene Sachfragen des IT-Rechts zu informieren. Der Gründer und Namensgeber der Kanzlei Herfurtner war lange Zeit auch Vorsitzender des Vorstandes eines IT- und Softwareunternehmens.

Er kennt daher die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen im IT-Recht aus der Praxis. Unter anderem in den folgenden Bereichen erhalten Sie bei uns Rechtsberatung.

Für die Vereinbarung eines unverbindlichen Gesprächstermins für IT Recht gelangen Sie hier direkt zum Kontaktformular.

Internetrecht ist ein Thema, mit dem sich vor allem die Betreiber von Online-Shops, aber auch Website-Betreiber und Anbieter von Internet-Dienstleistungen im Allgemeinen auseinandersetzen sollten. Dies dient in erster Linie dem Selbstschutz, denn wenn ein Internetauftritt nicht rechtssicher umgesetzt wird, droht eine Abmahnung.

Für Betreiber von Websites und Online-Shops lohnt es sich, sich mit dem Internetrecht, den Informationspflichten im Internet und auch mit den Haftungsfragen auszukennen. Für Fragen und eine Beratung zu diesen Themen stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner gerne zur Verfügung. Hier gelangen Sie in unseren Kontaktbereich.

Internetrecht oder Online-Recht? Was ist der Unterschied?

Ein selbstständiges Internetrecht gibt es nicht, es handelt sich dabei vielmehr um eine Sammlung verschiedener Gesetze. Entsprechend gibt es auch kein eigenständiges „Online-Recht“; der Begriff wird lediglich hier und dort synonym für Internetrecht verwendet.

Gerade im Bereich des Online-Handels kommt es immer wieder zu Abmahnungen von Verbraucherverbänden oder auch vom Wettbewerbern.

Das Online-Recht oder Internetrecht tangiert viele Rechtsgebiete. Dazu gehören das Wettbewerbsrecht für Marketing- und Werbemaßnahmen. Außerdem sind das Immaterialgüterrecht und das Domainrecht relevant. Darüber hinaus spielen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das E-Commerce-Recht eine wesentliche Rolle.

Gesetze, AGBs, Europäische Richtlinien

Neben den verschiedenen Gesetzen, die im Internet zur Anwendung kommen, gelten auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen großer Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram oder YouTube sowie die Registrierungsstellen von Internet-Domains wie die DENIC eG, die deutsche Domains (.de) verwaltet.

Da die gesetzlichen Regelungen häufig nicht ausreichen, um Einzelfälle zu regeln, sind Gerichtsentscheidungen bei konkreten Konflikten und Anliegen von großer Bedeutung.

Das gilt für das Internetrecht mehr als für andere Rechtsgebiete, weil sich die Gerichte aufgrund des rasanten technischen Fortschritts in vielen Fällen zuerst mit neuen Fragestellungen befassen müssen.

In Deutschland treffen die Oberlandesgerichte (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftige Urteile, in der Europäischen Union gelten die europäischen Richtlinien und Entscheidungen des EuGH. Zudem finden viele internetbezogene Gesetze ihren Ursprung in europäischen Richtlinien.

Allgemein lässt sich sagen, dass man alle Regeln und Gesetze, die das korrekte Verhalten im Internet regeln, in ihrer Gesamtheit als Internetrecht bezeichnet.

Internetrecht: Gesetzliche Regelungen im Internet

Im Internet kommen situativ verschiedene gesetzliche Regelungen zur Anwendung, die verschiedene Rechtsgebiete tangieren und gemeinsam das Internetrecht bilden:

E-Commerce

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) enthalten Vorschriften über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen im Online-Handel sowie über die Informationspflicht.

Haftung

Im Internet bezieht sich die Haftung in erster Linie auf den Inhalt einer Website. Wesentlich ist hier die Störerhaftung für Rechtsverletzungen, u. a. durch fremde Inhalte. Beispiele für fremde Inhalte sind Kommentare und Postings in Foren, verlinkte Inhalte fremder Websites und eingebettete Videos.

Domainnamen

Websites benötigen eigenständige Adressen. Allerdings wird es aufgrund der Vielzahl von Domains immer schwieriger, eine eigene Domain zu finden, die noch nicht von anderen registriert worden ist. Insbesondere muss hierbei auch auf bestehende Marken– oder Namensrechte geachtet werden.

TOM (Sicherheit)

Sowohl die DSGVO (Art. 32 DSGVO) als auch das TMG (§ 13 Abs. 7 TMG) verpflichten die Betreiber von Webseiten dazu, dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen („TOM“) zu ergreifen. Das soll unberechtigte Zugriffe auf technische Einrichtungen und Daten sowie allgemein Störungen verhindern.

Werbung/Marketing

Kommerzielle Online-Präsenzen dienen Marketingzwecken, wobei neben dem UWG auch spezifische Gesetze eine Rolle spielen (z. B. das Jugendschutzgesetz). Beispiele für Online-Marketing sind „Google Ads“ oder „Keyword-Advertising“ oder auch „Influencer-Marketing“. Insbesondere beim Bieten auf Keywords vom Wettbewerb sind Markenrechte zu beachten.

Website-Content

Beim Content von Websites, also den gesamten Inhalten einer Website, sind die urheberrechtlichen Belange und die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten.

Internetrecht – Datenschutz

Betreiber von Websites und Online-Shops müssen sich beim Datenschutz an die Regelungen der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) halten. Allerdings gibt es bezüglich der parallelen Gültigkeit des Telemediengesetzes (§§ 11 – 15a TMG) unterschiedliche Auffassungen.

Jedoch lässt sich bei der Auslegung der Datenschutz Grundverordnung auf den Inhalt der Vorschriften des Telemediengesetzes zurückgreifen. Über die Anforderungen des § 13 TMG hinaus bestimmen jedoch die zusätzlichen Anforderungen an die Informationspflichten (Art. 13, Art. 14 DSGVO) den Inhalt einer Datenschutzerklärung.

Pflichtinformationen

Jede kommerzielle Website sowie alle anderen (auch nicht-kommerziellen) geschäftlichen Online-Präsenzen müssen ein Impressum enthalten.

Wesentliche Informationspflichten im Internet

Im Internet gibt es eine ganze Reihe von Informationspflichten für Online-Shops und Anbieter von Internet-Dienstleistungen:

  • Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens,
  • gesetzliche Haftung bei Mängeln,
  • Angebot mindestens einer Zahlungsart, die unentgeltlich ist,
  • E-Mail-Adresse,
  • Identität des Inhabers bzw. Betreibers einer Website,
  • Widerrufsrecht,
  • Garantien und Kundendienstleistungen,
  • Auskunft zu Lieferbeschränkungen,
  • Informationen über wesentliche Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen,
  • Auskunft zu Zahlungsmitteln und Aufschlägen bei Zahlungen,
  • Angaben zu Liefer- und Zahlungsterminen,
  • Bedingungen bei Zahlungen, Lieferungen und Leistungen,
  • Art der Preisberechnung bzw. Gesamtpreis,
  • Versand- und Lieferkosten.

Diese Informationspflichten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen:

Das Impressum – worauf kommt es an bei Websites und Social Media?

Wer eine geschäftliche Website betreibt, muss sich laut Internetrecht an die Impressumspflicht halten und bestimmte Informationen leicht zugänglich machen.

Unternehmen mit einer Facebook-Präsenz, aber auch solche mit einer Präsenz auf anderen Social-Networking-Plattformen wie Xing, LinkedIn, Twitter und anderen, können abgemahnt werden und sollten die Erreichbarkeit ihres Impressums überprüfen.

Internetrecht: Pflichtenkatalog für Fernabsatz

Um sein Geschäft nicht zu gefährden, sollte jeder Unternehmer, der Verträge mit Kunden außerhalb von Ladengeschäften abschließt, den Pflichtenkatalog für den Fernabsatz kennen. Eine der Pflichten besteht darin, den Kunden vor Vertragsabschluss über seine Möglichkeit zum Widerruf zu belehren. Macht der Unternehmer hier einen Fehler, kann es für ihn teuer werden.

Wenn ein Kunde etwa eine Bestellung per Mail aufgibt, hat er dasselbe 14-tägige Widerrufsrecht wie bei einer Bestellung in einem Webshop. Informiert der Unternehmer den Kunden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht korrekt über das Widerrufsrecht, hat der Kunde das Recht, das Geschäft nach 12 Monaten und 14 Tagen zu widerrufen und eine Rückerstattung zu erhalten.

Der Gewerbetreibende bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen.

Nur wer den Kunden in seiner E-Mail vor dem tatsächlichen Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht informiert, z. B. bei einer Bestellung per Mail unter Verwendung des entsprechenden amtlichen Musterformulars, kann die verlängerte Widerrufsfrist vermeiden und die 14-Tage-Frist wahren.

Internetrecht: Wer haftet im Internet?

Das Telemediengesetz (TMG) regelt, wer verantwortlich ist, wenn im Internet veröffentlichte Informationen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen. Jeder, der sich online bewegt, sollte die Regeln zur Haftung im Netz kennen und befolgen. Dabei gelten die Regelungen sowohl für die eigene Website als auch für z. B. Blogeinträge.

Umstritten war für lange Zeit die Haftung von WLAN-Anbietern, die aber mit der Novellierung des TMG im Oktober 2017 de facto aufgehoben wurde. Das bedeutet, dass der Betreiber eines WLAN-Hotspots nicht mehr verantwortlich ist, wenn ein Dritter zum Beispiel über den Router rechtswidriges Filesharing vornimmt.

Der Wi-Fi-Anbieter ist im Falle einer Rechtsverletzung durch Dritte nicht für Schadenersatz, Unterlassungsansprüche oder die Beseitigung verantwortlich.

Infolgedessen besteht keine Verpflichtung mehr, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie z. B. die Einrichtung eines Identitäts- und Passwortschutzes. Unter Umständen ist der Anbieter des Wi-Fi-Hotspots dennoch verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen bis hin zu einem Nutzungsverbot zu ergreifen, um wiederholte Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Viele Websites enthalten einen sogenannten „Disclaimer“ (Haftungsausschluss) im Impressum. Da die Haftung nicht per se ausgeschlossen werden kann, ist der Sinn eines solchen Disclaimers fraglich. Am ehesten ist der Disclaimer geeignet, wenn man Links zu fremden Seiten anbietet oder fremde Informationen in der eigenen Website einbindet.

Streitbeteiligung und Verbraucherschlichtung

Verbraucher sollten über die Möglichkeiten der Online-Streitbeilegung informiert werden. Ein Shopbetreiber muss auf seiner Website einen Link zu einem Online-Streitbeilegungsverfahren angeben. Der Link muss anklickbar und leicht zugänglich sein.

Die Verordnung macht keine Angaben dazu, wo er platziert werden soll. Das Impressum ist eine Möglichkeit.

Beschäftigt ein Shopbetreiber mehr als zehn Angestellte, muss er den Kunden zusätzlich mitteilen, ob er bereit ist, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Sind Onlinehändler nicht bereit, sich generell an einem Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen, müssen sie die Kunden darauf hinweisen.

Feedback im Internet – Kundenbewertungen

Eine erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung (SEO) und eine ansprechende Online-Präsenz sind wichtige Voraussetzungen für den Erfolg eines Online-Unternehmens. Auch Kundenrezensionen gehören für viele potenzielle Kunden zu den wichtigen Informations-Quellen des Internets, die im Vorfeld einer Bestellung konsultiert werden.

Positives Feedback erhöht die Chance auf Besucher der Website und weitere Bestellungen. Die Bewertungen können auf der Website des Unternehmens oder auf Bewertungsportalen Dritter zu finden sein. Schlechte Bewertungen können sich auf den Umsatz auswirken und einen negativen Einfluss auf den Ruf oder das Image eines Unternehmens haben.

Vorsicht ist geboten, wenn man Verbraucher per Mail um Bewertungen bittet, da dies nicht immer zulässig ist.

Werbung per E-Mail – was ist laut Internetrecht erlaubt?

Bei der Werbung per E-Mail, aber auch per Telefon, SMS und Brief muss man bestimmte Vorschriften beachten. Ob und wann Werbung als rechtswidrig und störend einzustufen ist, regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 UWG). E-Mail-Werbung darf zum Beispiel nur verschickt werden, wenn der Empfänger sein Einverständnis gegeben hat.

Verträge per Mail kündigen – das sagt das Internetrecht

Verbraucherverträge können seit dem 1. Oktober 2016 per SMS, E-Mail oder eingescannter PDF-Datei gekündigt werden. Denn es ist nicht mehr notwendig, ein Dokument mit handschriftlicher Unterschrift zu versenden.

Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens eine schriftliche Kündigung verlangen, muss dieser Passus geändert werden.

Urheberrecht und Copyright – wann Abmahnungen drohen

Unternehmen sind häufig mit dem Urheberrecht konfrontiert. Streaming, Herunterladen, das Teilen und die Verlinkung von Content in Wort und Bildern auf einer Website sind gängige Beispiele. Dabei besteht die Gefahr einer Abmahnung, wenn gegen die Regeln des Urheberrechts verstoßen wird.

Was tun bei der Verletzung von Fotorechten?

Der Urheberrechtsschutz gilt für alle Bilder, Fotos und Videos, aber auch für Texte, Kunstwerke und Software. Eine Verletzung des Urheberrechts liegt vor, wenn Werke anderer Personen, wie z. B. Fotos, ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers veröffentlicht werden.

So ist es verboten, ein geschütztes Werk ohne die entsprechende Erlaubnis zu kopieren oder zu verbreiten (z. B. ein Foto oder einen Zeitungsartikel per E-Mail an einen Verteiler zu schicken). Nur der Urheber oder der Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte hat das Recht, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Abgemahnte sollten immer überprüfen, ob die Abmahnenden überhaupt dazu berechtigt sind, eine Abmahnung auszusprechen.

Abmahnung: Wer ist berechtigt eine auszusprechen?

Handelt es sich bei dem Abmahnenden offensichtlich nicht um den Urheber selbst und gibt er keine weitere Erklärung zu seiner Berechtigung ab, sollten Beweise gefordert werden. Zum Beispiel, wenn es sich bei dem Abmahner um eine GmbH handelt, die das „Urheberrecht“ (und nicht nur ein Verwertungsrecht) an dem Bild beansprucht.

Der Grund dafür ist, dass nach deutschem Recht nur eine natürliche Person, nicht aber eine juristische Person wie eine GmbH, Urheber sein kann. Wurde das betreffende Bild nicht vom Abmahner erstellt, muss er darlegen und beweisen, dass er der rechtmäßige Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist.

Urheberrechtsverletzungen sind insbesondere im Internet durch jede Art der Veröffentlichung auf der eigenen Website denkbar, nicht nur durch das illegale direkte Hochladen auf die eigene Website.

Auch bei der Verwendung von „Frames“ oder „Deep-Links“ zur Einbettung von Inhalten ist eine Erlaubnis erforderlich. Außerdem kann die Verlinkung auf ein urheberrechtlich geschütztes Objekt für Website- und Shopbetreiber schwierig sein.

Kleinunternehmer & Umsatzsteuer – worauf man achten sollte

Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler im Jahr der Gründung einen Jahresumsatz von weniger als 17.500 € (einschließlich Umsatzsteuer) hat, gilt als Kleinunternehmer. Wenn der Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 € erreichen wird, fällt keine Umsatzsteuer an.

Kleinunternehmer und Umsatzsteuerpflicht

Erfüllt ein Kleinunternehmer diese Kriterien, kann er sich für die Erhebung der Umsatzsteuer entscheiden. Entsprechend gilt, dass ein Kleinunternehmer, der diese Option nicht wählt, keine Vorsteuer geltend machen und keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen kann.

Unabhängig davon, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird oder nicht, muss eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.

Internetrecht – Preisangabenverordnung

Die Kleinunternehmerregelung und Preisangabenverordnung (PAngV) schreiben vor, dass die Preise für Produkte oder Dienstleistungen die Mehrwertsteuer und andere Preisbestandteile enthalten müssen, wenn sie über das Internet verkauft werden. Nach § 1 Abs. 1 PAngV müssen die Preise gegenüber dem Kunden als Endpreis einschließlich der Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kunden Nettopreise sehen und den wahren Endpreis nicht auf einen Blick erkennen können. Allerdings ist die Gesetzgebung für kleine Unternehmen schwierig umzusetzen, da sie nicht angeben können, dass die Mehrwertsteuer in einem Preis enthalten ist. Denn eine Preisangabe „inkl. Mwst.“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Az.: 6 O 219/07.

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung sollten Kleinunternehmer den angegebenen Preis als Endpreis deklarieren und darauf hinweisen, dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden kann. Mit diesem Hinweis kommt der Kleinunternehmer seiner Verantwortung nach der Preisangabenverordnung nach und vermeidet gleichzeitig eine Täuschung des Kunden.

IT Recht – Online Shop rechtssicher machen

Für viele Onlineshop-Betreiber sind Rechtsfragen und IT Recht ein rotes Tuch. Denn ihr Fokus liegt auf der technischen Infrastruktur, auf Fragen des Versands, auf den Produkten oder auf der Vermarktung.

Allerdings spielen Gesetze und Vorschriften eine wichtige Rolle, denn beim Internet-Handel gelten andere Regeln als beim stationären Verkauf. So gibt es diverse Pflichtbestandteile eines Online-Shops, die schon vor der Eröffnung erarbeitet und bereitgestellt werden müssen.

Das IT Recht besagt: Ein rechtsverbindliches Impressum gehört ebenso dazu wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine gültige Widerrufsbelehrung oder die Umsetzung der sogenannten „Buttonlösung“. Insbesondere wenn sich der Shop an Privatpersonen richtet, sollte man sich mit der Thematik intensiv auseinandersetzen, da private Konsumenten weitreichenden Schutz genießen.

So finden die speziellen Regelungen zu Fernabsatzgeschäften nach dem BGB Anwendung, wenn ein Unternehmen mit einem Verbraucher einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließt und hierfür ausschließlich „Fernkommunikationsmittel“ wie beispielsweise Website oder E-Mail genutzt werden (Fernabsatzvertrag).

Betreiber sollten ihren Online Shop auf Rechtssicherheit prüfen lassen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Von einem Datenschutz Generator oder auch einem AGB Generator ist abzuraten, da die Ergebnisse selten die individuellen Gegebenheiten und Feinheiten bis ins Detail berücksichtigen. Es lohnt sich langfristig, gründlich durchdachte AGB erstellen zu lassen, auf die man sich im Ernstfall verlassen kann.

Unsere Anwälte kennen als Mitarbeiter einer IT Recht Kanzlei Shopify und viele andere Softwarelösungen für Online-Shops und können Auskunft geben.

E-Commerce IT Recht

Wird das Internet genutzt, um Waren zu kaufen oder zu verkaufen, spricht man von E-Commerce bzw. Onlinehandel oder Internethandel. Der Onlinehandel spielt mittlerweile aus wirtschaftlicher Sicht eine bedeutende Rolle und ist, mal mehr, mal weniger, von einem starken Wettbewerb konkurrierender Anbieter geprägt.

Aufgrund der Vielzahl der Marktteilnehmer und der geschäftlichen Beziehungen, die Unternehmen untereinander (B2B) oder mit Privatpersonen (B2C) eingehen, finden im Rahmen von IT Recht viele Gesetze und Vorschriften Anwendung, die unter dem Oberbegriff E-Commerce Recht subsumiert werden.

Neben den Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr sind dies beispielsweise das Widerrufsrecht für Verbraucher, die Preisangabenverordnung, das Urheberrecht, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Wettbewerbsrecht) oder das Telemediengesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Bei Verstößen gegen das IT Recht drohen Shopbetreibern Sanktionen von der Abmahnung bis zur Geldstrafe. Eine e Commerce Rechtsberatung ist angeraten, um Stolperfallen zu meiden und das eigene Unternehmen nachhaltig zu schützen.

Das e Commerce Recht in Deutschland kann sich vom e Commerce Recht Österreich unterscheiden. Ein Rechtsanwalt für e Commerce entwickelt die passende Strategie für Online-Händler und empfiehlt adäquate vorbeugende Maßnahmen.

Ebenso berücksichtigen wir u.a. in rechtlichen Fragen zum Thema E-Commerce die aktuelle Rechtslage im Handelsrecht und Kaufrecht beziehungsweise UN-Kaufrecht.

IT-Verträge gestalten

Im Bereich der Informationstechnologie gibt es verschiedene Felder, von der Beratung über die Entwicklung und Anwendung von Software bis zur technologischen Infrastruktur. Anbieter und Nutzer von Produkten und Dienstleistungen schließen einen Softwarevertrag, welcher die Zusammenarbeit regeln. Auch das gehört zum IT Recht.

Ein sorgfältig formulierter Vertrag hilft dabei, die Erwartungshaltung beider Vertragsparteien verbindlich festzuhalten.

Hierfür gibt es grundsätzlich, je nach Anwendungsfall, verschiedene Vertragstypen wie Kaufvertrag, Leasingvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag.

IT-Verträge kommen dann zum Einsatz, wenn Software individuell programmiert wird, wenn Soft- und Hardware zur Nutzung überlassen werden oder um Consulting-und Wartungs-Dienstleistungen zu regeln.

Ein im IT Recht versierter Rechtsanwalt hilft bei der Gestaltung individueller Verträge oder prüft Vertragsvorlagen im Auftrag seiner Mandantschaft. Anwendung finden IT-Verträge in der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbrauchen und zwischen Unternehmen (B2B).

Unternehmen, Vorhaben und Projekte im Bereich IT-Recht München beraten und begleiten wir bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen, wie:

IT Recht und Medienrecht

Das Medienrecht fasst verschiedene Rechtsgebiete zusammen. Hierzu gehören etwa das Urheberrecht, das Presserecht, das Rundfunkrecht oder das Telekommunikationsrecht.

Das Medienrecht wird häufig im Zusammenhang mit IT Recht zitiert. Es verfolgt mehrere Ziele, zum Beispiel:

  • den Schutz geistigen Eigentums
  • die Gewährleistung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsstruktur
  • die Sicherung der Meinungsvielfalt oder
  • den Jugend- und Datenschutz sowie
  • den Schutz der Mediennutzer.

Wo immer Informationen publiziert, also veröffentlicht werden, findet das Medienrecht Anwendung. Das gilt auch und insbesondere für moderne Medien wie das Internet. Vor allem das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht am persönlichen Bild, der Schutz der eigenen Daten oder das Urheberrecht haben hierbei Gewicht.

Im Rahmen des Medienrechts gibt es eine Reihe von Straftatbeständen. Wird gegen das Medienrecht verstoßen, sind häufig Schadenersatzansprüche oder die Aufforderung zur Unterlassung die Folge. Betroffene können mit Abmahnung reagieren, auch die einstweilige Verfügung spielt eine Rolle.

Ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt wird beispielsweise tätig, wenn der Ruf seines Mandanten durch die Berichterstattung in der Presse gefährdet ist.

Auch wenn das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde oder wenn online – beispielsweise in Bewertungsportalen, Blogs oder Foren – geschäftsschädigende Äußerungen getätigt werden, kann ein Anwalt für IT Recht konsultiert werden.

Softwarerecht – Softwarepatent

IT Recht und Digitalisierung spielen insbesondere im Bereich der Software eine wesentliche Rolle. Das Softwarerecht ist ein Teilgebiet des IT Rechts, bei dem es vornehmlich darum geht, die Erstellung, Nutzung und Lizenzierung von Software zu regeln.

Auch das Urheberrecht wird bei der Erstellung von Software tangiert, denn Computerprogramme einschließlich ihrer Entwürfe sind schutzfähige Werkarten. Um Software zu schützen, sieht das IT Recht die Möglichkeit vor, ein Softwarepatent zu beantragen.

In Abgrenzung zu traditionellen Patenten, die sich auf technische Erfindungen beziehen, geht es bei einem Softwarepatent um den Schutz einer Idee oder eines Konzeptes.

Insbesondere bei großen Projekten ist es wichtig, im Vorfeld in Form eines Vertrags eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zu treffen, die für beide Vertragsparteien zufriedenstellend ist.

Gerade bei komplexen Softwarelösungen ist in der Planungsphase häufig nicht abzusehen, welcher Aufwand für die Umsetzung tatsächlich erforderlich ist. Hier gilt es, den wirtschaftlichen Rahmen so abzustecken, dass Auftraggebern die Entwicklung gemäß den Anforderungen ermöglicht wird und Auftraggeber mit verbindlichen Budgets planen können.

Ein Rechtsanwalt sollte für eine fundierte Beratung über technisches Verständnis verfügen und zudem im IT Recht und Softwarerecht bewandert sein. Er ist Ansprechpartner sowohl für Softwareentwickler als auch für Unternehmen, die die Entwicklung einer maßgeschneiderten Software beauftragen wollen.

IT Recht & Open Source Software

Unter Open Source („offene Quelle“) Software versteht man im Kontext von IT Recht solche Software, deren Quellcode öffentlich zugängig ist und die Dritte einsehen, ändern und nutzen können.

Die Nutzung der Software ist für den Anwender meistens kostenlos; die Motive der Entwickler reichen von Altruismus bis Markterschließung.

In der Praxis werden Begriffe wie „Freeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ häufig synonym verwendet, bezüglich der Rechtssituation gibt es jedoch Unterschiede, die beachtet werden müssen.

Denn anders als bei Open Source Software ist hier der Source Code nicht öffentlich und die Software darf auch nicht verändert beziehungsweise erweitert werden. Im IT Recht regeln sogenannte „OSS-Lizenzen“ die Nutzung von Open Source Software. Die am meisten verbreitete Lizenz ist die GNU General Public License (GNU GPL).

Sie verpflichtet den Lizenznehmer unter anderem dazu, die ursprüngliche oder veränderte Software bei der Weiterverbreitung ebenfalls unter die Bedingungen der GPL zu stellen („Copyleft-Effekt“).

Falls der Lizenznehmer gegen diese Bestimmungen verstößt, verliert er automatisch die Nutzungsrechte für die ursprüngliche und für die modifizierte Software. Auch das durch die Veränderung der Software erworbene Urheberrecht erlischt in diesem Fall.

Wird gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen, so hat der Urheber die Möglichkeit, seine dadurch resultierenden Ansprüche geltend zu machen. Hierzu können Schadenersatz, Unterlassung oder die Beseitigung des Verletzungsgegenstands gehören. Beratung erhält man beim Anwalt für IT Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB, sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen beim Abschluss eines Vertrages stellt. Die Anwendung dieser Regelungen findet häufig statt, wenn Unternehmen einen Vertrag mit einem Verbraucher abschließen. Demnach thematisiert man AGB auch im IT Recht.

Zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört es, allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen bzw. sie auf Wirksamkeit oder Unwirksamkeit zu überprüfen.

Häufig liegt die Tücke im Detail, weshalb es nicht ratsam ist auf Allgemeine Geschäftsbedingungen Muster zurückzugreifen, die im Internet kursieren.

Gerade für Online-Shops oder für Aktivitäten auf Online-Plattformen wie eBay oder anderen Marktplätzen ist es wichtig, das IT Recht zu kennen. Es gilt, individuelle Formulierungen zu finden, die dem Unternehmen die risikofreie Teilnahme am Handel ermöglichen.

Für die Erstellung individueller AGB stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.

IT Recht Business-to-Business

Die Bezeichnung Business-to-Business (oder auch B2B) beschreibt den Umstand, dass ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingeht. Steht ein Unternehmen hingegen mit einem Verbraucher in Kontakt, spricht man von Business-to-Consumer (B2C). In beiden Situationen findet das IT Recht Anwendung.

Die Begrifflichkeit verwendet man vorwiegend im Marketing-Kontext, allerdings ergibt sich aus einer Geschäftsbeziehung zwischen zwei Unternehmen auch immer die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage.

Im Rahmen des IT Rechts treten häufig Fragestellungen auf, die sich nur dann eindeutig beantworten lassen, wenn geklärt ist, ob es sich um eine reine B2B-Beziehung handelt oder nicht. Wendet sich beispielsweise ein Onlineshop ausschließlich an Unternehmen, muss er deutlich weniger Aufwand betreiben als wenn er auch Privatpersonen den Einkauf ermöglicht.

Vorteile gibt es zum Beispiel hinsichtlich der Verbraucherinformationspflichten, die wegfallen, einen Verzicht auf das Widerrufsrecht oder die Möglichkeit, Preise ohne Mehrwertsteuer angeben zu können.

Abmahnungen – Definition

Unter einer Abmahnung versteht man die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Abmahnungen findet man vor allem im gewerblichen Rechtsschutz. Sie sind demnach auch zu besprechen, wenn es um IT Recht geht.

Eine Abmahnung ist – auch im IT Recht – der Versuch, Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu klären.

Wer einen Unterlassungsanspruch hat, soll den Schuldner – laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – abmahnen und ihm ermöglichen, den Konflikt durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beizulegen.

Vor allem Unternehmen, die im Internet tätig sind und Betreiber von Onlineshops sehen sich sehr häufig mit Abmahnungen konfrontiert. Ein Rechtsanwalt für IT Recht hilft Mandanten dabei, die Risiken einer Abmahnung zu beurteilen und angemessen darauf zu reagieren.

Gegenstand der anwaltlichen Beratung sind beispielsweise die juristische Prüfung der Abmahnung, die Abwägung der Risiken, gegebenenfalls die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder auch eine negative Feststellungsklage oder eine Gegenabmahnung.

Abmahnungen im IT-Recht

Online-Auftritt absichern und sich gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wehren. Bei Abmahnungen im Bereich des IT-Rechts geht es vor allem um wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und markenrechtliche Schutzrechte. Seit Dezember 2020 gelten neue Gesetze. Die Regelung zum Verbot von Abmahnungen hat nicht, wie von vielen erhofft, dazu geführt, dass Abmahnungen vom Markt verschwunden sind.

Das Jahr 2021 war das erste Jahr, in dem nach den neuen Bestimmungen des Anti-Abmahngesetzes Abmahnungen verschickt wurden. Dennoch gibt es immer noch eine große Anzahl von Briefen, die von denselben Wettbewerbsverbänden verschickt werden und in denen Unternehmen darauf hingewiesen werden, dass sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Neues Gesetz zeigt wenig Wirkung

Folgende Aspekte sprechen dafür, dass das Gesetz wenig bewirkt:

  • Die Wettbewerbszentralen können auch bei geringfügigen Verstößen, wie z.B. der Verletzung von Informationspflichten, Abmahnungen aussprechen. Diese können zu Bußgeldern und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung führen.
  • Zwar sind Abmahnungen wegen Verletzung von Informationspflichten mittlerweile unattraktiver und haben damit an Bedeutung verloren. Dies hat jedoch zur Folge, dass sich Abmahnungen nicht mehr auf eine Pflichtverletzung stützen, sondern auf das Argument der Irreführung. Dies fällt jedoch nicht unter die gesetzlichen Vorschriften, die den Missbrauch von Abmahnungen verhindern sollen.

Es fehlt die OS-Plattform

Abmahnungen im IT-Recht werden zum Beispiel ausgesprochen, wenn die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ab dem 09.01.2016 von Online-Händlern nicht verlinkt ist. Deshalb achten Sie darauf, dass die EU-Kommissionsseite zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr genau unter den Impressumsangaben steht.

Nach dem allgemeinen Recht muss ein Hyperlink in einer Information enthalten sein, die als https://www.ec.europa.eu/consumers/odr bezeichnet wird. Bedenken Sie, dass die Angabe der URL der ODR-Plattform nicht ausreicht, um die Informationspflicht zu erfüllen!

Disclaimer – was ist das?

Unter dem Begriff Disclaimer bezeichnet man im IT Recht einen Haftungsausschluss. Disclaimer werden überwiegend auf Websites und in E-Mail-Signaturen eingesetzt. Bei E-Mails geht es häufig darum, den Leser aufzufordern, die erhaltene Nachricht zu löschen, sollte er versehentlich nicht der beabsichtigte Empfänger sein.

Auf Websites kann man einen Disclaimer beispielsweise einsetzen, um den User darüber in Kenntnis zu setzen, dass der Betreiber der Website keine Haftung für Links übernimmt, die auf andere Websites verweisen.

Außerdem finden sich häufig Hinweise, dass die Nutzung der Website auf eigene Gefahr erfolge und für die Aktualität und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen keine Übernahme der Gewähr erfolge. Ein Anwalt für IT Recht klärt darüber auf, inwieweit Disclaimer rechtlich bindend sind und welche Nachteile entstehen könnten, wenn man sich für den Einsatz eines Disclaimers entscheidet.

Social Media

Unter Social Media fasst man Kanäle und Plattformen zusammen, die es ihren Nutzern ermöglichen zu interagieren. Zu den bekanntesten Social Media-Plattformen gehören beispielsweise Facebook, Youtube, Instagram oder WhatsApp.

Die sozialen Netzwerke sind weltweit verbreitet und mittlerweile ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Denn jedes Unternehmen, das ernsthaft Werbung betreibt, bezieht auch die diversen Plattformen in die Budgetplanung mit ein.

Teilt man Beiträge in sozialen Netzwerken, in Form von Posts oder von Anzeigen, muss sichergestellt sein, dass dies innerhalb der rechtlich zulässigen Möglichkeiten erfolgt.

Zu beachten sind hierbei vor allem das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht. Mithin sind Aktivitäten in Social Media also auch unter den Gesichtspunkten des IT Recht zu beleuchten.

Da die Anbieter lediglich die technische Plattform zur Verfügung stellen, liegt die Verantwortung für den verbreiteten Inhalt bei demjenigen, der diese Inhalte teilt. Ein Rechtsanwalt für IT Recht kann Unternehmen dabei beraten, ihr Unternehmensprofil rechtssicher zu gestalten und gegen Abmahnungen abzusichern. Privatpersonen kann geholfen werden, wenn Persönlichkeitsverletzungen vorliegen.

E-Mail-Pflichtangaben im IT Recht

Im geschäftlichen Verkehr sind E-Mails heutzutage der Standard, ergo lohnt es sich, einen Bezug zum IT Recht herzustellen. Seit Anfang 2007 sind die Vorschriften zur Impressums-Pflicht bei Geschäftsbriefen (zu der auch E-Mails zählen) neu gefasst.

Eine E-Mail ist dann geschäftsmäßig, wenn sie eine nach außen gerichtete geschäftsmäßige Mitteilung ist und einen auf das Geschäft bezogenen Inhalt aufweist. In diesen Fällen – das besagt das IT Recht – ist eine E-Mail-Signatur obligatorisch, wenn das versendende Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Gewerbetreibenden, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, raten die IHK dazu, den Nachnamen und mindestens einen Vornamen sowie die Geschäftsadresse anzugeben.

Die Pflichtangaben, die in der Signatur einer E-Mail zu machen sind, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Unterlässt man es, in geschäftlichen E-Mails die erforderlichen Angaben zu machen, können Bußgelder vom Registergericht oder Abmahnungen von Wettbewerbern drohen.

Filesharing – Erklärung

Als Filesharing wird der Vorgang bezeichnet, Dateien zwischen Benutzern im Internet auszutauschen, häufig unter Verwendung einer Filesharing-Plattform. Die Dateien befinden sich dabei in der Regel auf dem Computer eines Users oder auf Servern, von wo aus sie an andere Nutzer verteilt werden.

Auch Filme, Musik, Software oder Literatur gehören zu den geteilten Dateien, weshalb hier regelmäßig Verstöße gegen das Urheberrecht zu vermerken sind.

Den Unternehmen, die als Rechteinhaber fungieren, entsteht durch die kostenlose Nutzung der Angebote großer Schaden. Rechtsanwälte für IT Recht werden von Rechteinhabern damit beauftragt, gegen die unrechtmäßige Nutzung von geschützten Werken vorzugehen.

Auch Privatpersonen können die Dienste einer Rechtsanwaltskanzlei für IT Recht in Anspruch nehmen, wenn sie wegen illegaler Downloads abgemahnt werden.

Lizenzvereinbarung Nutzungsrechte

Eine Lizenzvereinbarung fällt in die Kategorie IT Recht. Man schließt sie, um Dritten ein Nutzungsrecht an einem Schutzrecht wie Patenten, Urheberrechten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern oder Marken einzuräumen.

In ihr werden die Rechte und die Pflichten zusammengefasst, welche die Vertragspartner haben. Üblicherweise beinhaltet ein Lizenzvertrag Angaben zum Gegenstand, zur Vertragslaufzeit, zum Entgelt und auch zu Vertragsstrafen.

Rechtsanwälte für IT Recht können damit beauftragt werden, Lizenzverträge individuell auszuarbeiten und umzusetzen. Außerdem besteht ihre Aufgabe darin, Verletzungen gewerblicher Schutzrechte sowie Verletzungen des Urheberrechts abzuwehren.

IT Recht und Domainrecht

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die es für die Vergabe von Internetdomänen gibt, werden unter dem Begriff Domainrecht zusammengefasst. Im Rahmen vom IT Recht basiert es, mangels eines expliziten Gesetzes, auf der Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsbereichen. Das Domainrecht tangiert Rechtsbereiche wie das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht.

Insbesondere Markeninhaber haben ein großes wirtschaftliches Interesse daran, sich ihre Marke auch als Domain zu sichern. Zum einen ist dies durch die leichte Wiedererkennung durch den User begründet, zum anderen will man vermeiden, dass sich der Wettbewerb einen Vorteil verschafft.

Sollte die begehrte Domain schon anderweitig vergeben sein oder sieht man sich als Unternehmen in seinen Rechten verletzt, kann man sich von einem Rechtsanwalt für IT Recht beraten lassen. Dieser prüft, ob Umstände vorliegen, die einen Herausgabeanspruch des Domaininhabers begründen.

Affiliate-Marketing

Das Affiliate-Marketing ist eine Unterdisziplin des Online-Marketings und dient werbetreibenden Unternehmen dazu, neue Kunden und Interessenten zu gewinnen. Die handelnden Akteure beim Affiliate-Marketing sind auf der einen Seite die Betreiber eines Affiliate-Marketing-Programms (Merchants).

Weiterhin gibt es die Partner der Werbetreibenden, die die Werbung veröffentlichen (Affiliates) und die Betreiber von Programmplattformen als Schnittstelle zwischen Merchant und Affiliate (Netzwerke). Die Beziehung dieser Parteien auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen, ist eine Teilaufgabe im IT Recht.

Das Prinzip des Affiliate-Marketings ist schnell erklärt: Der Merchant stellt ein Set an Werbemitteln und Links zur Verfügung, welche die Affiliates in ihre Medien (Websites, Shops, Blogs, Newsletter etc.) einbauen.

Klickt ein User auf den Link eines Affiliates, wird er zur Website des Merchants weitergeleitet. Tätigt er dort eine Bestellung oder führt einen Download aus, erhält der Affiliate vom Merchant für seine Weiterleitung eine Provision.

Als Erfinder des Affiliate-Marketings wird Amazon angesehen, die anderen Website-Betreibern als erste anboten, Links zu Büchern auf ihren Seiten zu platzieren. Heute lebt eine ganze Industrie von dieser Form der Partnerschaftswerbung, mit jährlichen Umsätzen in Milliardenhöhe.

Anwälte für IT Recht können Programmbetreiber, Affiliates und auch Netzwerke bei der Ausgestaltung von Verträgen beraten und sie dauerhaft rechtlich begleiten.

SEO – Suchmaschinenoptimierung

SEO ist die Abkürzung für Suchmaschinenoptimierung und zusammen mit SEA (Suchmaschinenwerbung) eine Teildisziplin des Suchmaschinenmarketings (SEM).

Bei SEO-Maßnahmen unterscheidet man zwischen Onpage- und Offpage-Maßnahmen. Während Onpage-Optimierung darauf abzielt, die eigene Website aus der Sicht von Suchmaschinen zu optimieren, geht es bei der Offpage-Optimierung darum, externe Maßnahmen wie Linkbuilding zu ergreifen.

Gemeinsames Ziel ist es, die eigene Website auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen optimal, also an möglichst vorderer Stelle, zu platzieren. In Bezug auf IT Recht können sich beispielsweise SEO-Agenturen beraten lassen.

IT Recht Gebrauchtsoftware

Als Gebraucht-Software wird Software bezeichnet, die schon einmal verwendet oder deren Lizenz schon ausgeübt wurde. Die Rechtsprechung im IT Recht unterscheidet beim Begriff „Software“ zwischen Computerprogrammen und Datendateien wie Musik, Fotos, Filme oder auch E-Books.

Unter Umständen können Besitzer von Software daran interessiert sein, diese weiter zu veräußern, beispielsweise im Fall von Insolvenzen oder internen Systemumstellungen. Ob ein Weiterverkauf oder die damit zusammenhängende Übertragung des Nutzungsrechts erlaubt ist, ist strittig.

Bezogen auf das IT Recht besagt ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2000, dass ein Weiterverkauf von datenträgerbasierter Software nicht grundsätzlich vom Hersteller über dessen Lizenzauflagen beschränkt werden kann.

Es ist jedoch anzuraten, eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, um sich nicht unnötig der Gefahr einer Rechtsverletzung auszusetzen. Ein Anwalt für IT Recht kann im Zuge der Entscheidungsfindung beraten und eventuell vorhandene Stolpersteine aufzeigen.

Blockchain Technologie, Kryptowährungen, Bitcoin & Smart Contract

Der Handel mit Kryptogeldern boomt. Ebenso der Kryptobetrug. Beinahe täglich sprießen unseriöse oder gefälschte Online Handelsplattformen für digitale Gelder aus dem Boden.

So viele neuartige Chancen die Blockchain Technologie bietet, so viele Möglichkeiten des Betrugs bietet sie auch.

IT-Recht München: Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner beraten Mandanten – Privatpersonen und Geschäftsleute – zu allen Themen rund um Blockchain.

  1. Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Cardano usw.)
  2. Crypto Trading, Kryptobetrug und Bitcoin Betrug
  3. Token (Security Token, NFT – Non-Fungible Token)
  4. Decentralized Finance
  5. Smart Contracts (Intelligente Verträge)

Internetkriminalität, Cybercrime, Internetbetrug

Scamming, Hackerangriffe, Phishing – dies sind nur drei gängige Betrugsmethoden im Bereich Internet. Die Betrüger entwickeln immer kreativere Betrugsmaschen und die Betrugsfälle häufen sich.

Dies bestätigt nicht nur die steigende Zahl unserer Mandate, sondern auch die jährlich publizierte polizeiliche Kriminalstatistik des BKA.

IT-Recht München: Wir betreuen Mandanten, die sich über die Möglichkeiten sich und ihr Unternehmen vor Cyberattacken zu schützen informieren möchten.

Ebenso vertreten wir Mandanten, die einem Internetbetrug zum Opfer gefallen sind. Außerdem unterstützen wir Sie beim Vorgang, Anzeige wegen Betrug zu erstatten.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie rechtliche Fragen haben oder eine Rechtsberatung zu folgenden Themen wünschen:

„Unsere Kanzlei setzt auf Künstliche Intelligenz, um Ihnen hochwertige Rechtsberatung zu deutlich reduzierten Kosten anzubieten.

Mandanten profitieren in Einzelfällen von Kosteneinsparungen bis zu 90% – ohne Abstriche bei Qualität und individueller Betreuung.

Vertrauen Sie auf eine zukunftsweisende Kombination aus Innovation und juristischer Exzellenz.“

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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