In Deutschland zählt man über 25.777 rechtsfähige Stiftungen, die steuerbegünstigte Ziele verfolgen. Dabei führt Nordrhein-Westfalen die Liste an, mit einer Zahl von 4.992 Stiftungen. Kirchliche Stiftungen, die spezifische kirchliche Zielsetzungen verfolgen, stehen unter permanenter staatlicher Aufsicht. Sie spiegeln eine religiöse Mission wider und werden von kirchlichen Behörden in ihrer Arbeit überwacht und erforderlichenfalls genehmigt.
Am 1. Juli 2023 trat eine signifikante rechtliche Neuerung in Kraft. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts etablierte bundeseinheitliche Regelungen. Es beschränkt landesspezifische Regulierungen auf die Zuständigkeiten der Stiftungsaufsichtsbehörden.
Kirchliche Stiftungen müssen die Anforderungen des BGB und der relevanten Landesstiftungsgesetze erfüllen. § 80 Abs. 3 BGB enthält spezielle Vorschriften für kirchliche Stiftungen. Dies impliziert zusätzliche spezifische Anforderungen und Bedingungen. Zum Beispiel sind für die Anerkennung kirchlicher Stiftungen in Brandenburg spezielle Verfahren festgelegt. Diese sind im Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg) niedergeschrieben.
Wichtige Erkenntnisse
- In Deutschland gibt es über 25.777 rechtsfähige Stiftungen.
- Kirchliche Stiftungen verfolgen eine religiöse Zwecksetzung.
- Sie unterliegen der Kontrolle und ggf. Genehmigung kirchlicher Stellen.
- Das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts trat am 1. Juli 2023 in Kraft.
- Im Land Brandenburg gelten spezifische rechtliche Anerkennungsprozesse für kirchliche Stiftungen.
Grundlagen und Definition von Stiftungen
Eine Stiftung ist eine Entität mit rechtlicher Anerkennung, finanziell unterstützt durch den Ertrag ihres Stiftungsvermögens. Sie verfolgt spezifische, vom Gründer festgelegte Ziele. In Deutschland bilden private Individuen etwa zwei Drittel der Stifterbasis. Organisationen sind ebenfalls als Stifter aktiv. Die majoritäre Ausrichtung dieser Einrichtungen liegt auf dem gemeinnützigen Sektor, wie etwa Bildungsinstitutionen oder Forschungseinrichtungen für seltene Krankheitsbilder.
Was ist eine Stiftung?
Stiftungen repräsentieren eigenständige juristische Personen, die darauf ausgerichtet sind, ausgewählte Missionen permanent und nachhaltig zu unterstützen. Ihre Ziele sind vielfältig und decken oft soziale, kulturelle sowie wissenschaftliche Bereiche ab. Deutschland zählt über 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, mit tendenziell steigender Zahl. Sie ergänzen öffentliche Aufgaben und fördern initiativ gesellschaftliche Entwicklungen.
Rechtsfähige Stiftungen und deren Eigenschaften
Rechtsfähige Stiftungen sind typischerweise für die Ewigkeit konzipiert und zeichnen sich durch ihre Langlebigkeit aus. Die Gesetzgebung, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nebst dem Stiftungszivilrecht, bildet ihre rechtliche Basis. Es ist besonders hervorzuheben, dass sie meist unauflöslich sind und einer speziellen Stiftungsaufsicht unterstehen. Diese Aufsicht garantiert die Einhaltung der Stiftungssatzungen und legislativen Anforderungen.
Wichtige rechtliche Grundlagen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt die essenziellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen fest. Diese Regelungen umfassen Parameter der Gründung, Verwaltung und Überwachung durch Aufsichtsorgane. Über 90 Prozent der Stiftungen in Deutschland sind als gemeinnützig anerkannt, was die Erfüllung spezifischer rechtlicher Kriterien impiziert. Stiftungen existieren in mannigfaltigen Rechtsformen, inklusive der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftungen, Stiftungs-GmbHs, und Stiftungsvereinen.
Kirchliche Stiftungen: Ein Überblick
Kirchliche Stiftungen sind unerlässlich für die Unterstützung von Sozialprojekten in religiösen Kontexten. Sie fördern die Gemeinschaftsarbeit innerhalb der kirchlichen Institutionen.
Besonderheiten kirchlicher Stiftungen
Kirchliche Stiftungen unterscheiden sich in rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von staatlichen Stiftungen. Ihre Arbeit ist tief mit den Zielen der entsprechenden Glaubensgemeinschaft verwoben. Sie stehen oft unter der Aufsicht kirchlicher Behörden. Ende 2022 existierten zum Beispiel 81 unabhängige evangelische Stiftungen.
Diese konzentrieren sich typischerweise auf kirchliche und soziale Initiativen. Der Trend zur Gründung unselbstständiger Stiftungen ist erkennbar, mit 98 solcher Stiftungen zwischen 2000 und 2018.
Unterschiede zu anderen Stiftungsformen
Kirchliche Stiftungen haben spezielle Merkmale im Vergleich zu Bürger- oder Familienstiftungen. Sie sind stark mit kirchlichen Institutionen und deren Zielen verbunden. Oft fokussieren sie auf kirchliche Sozialprojekte, als Förder- oder operativ tätige Stiftungen. Innerhalb der letzten 15 Jahre wurden sechs Kirchenkreise unabhängige Dachstiftungen.
Diese Dachstiftungen vereinen verschiedene kirchliche Projekte unter einem Dach. Kirchliche Stiftungen genießen steuerliche Vorteile, wie Befreiungen von der Körperschafts- und Vermögenssteuer. Zudem sind Zuwendungen bis zu einer Million Euro über zehn Jahre steuerlich absetzbar, was einen finanziellen Anreiz bietet.
Rechtliche Anforderungen für die Gründung kirchlicher Stiftungen
Die Gründung kirchlicher Stiftungen setzt eine definitive Willenserklärung im Stiftungsgeschäft voraus. Der darin ausgedrückte Stifterwille benötigt eine präzise und klare Ausformulierung und sollte zudem den Stiftungszweck genau festlegen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Erstellung der Stiftungssatzung. Diese legt nicht nur den Zweck, sondern auch den Namen, das Vermögen und die Strukturen der Stiftungsorgane verbindlich fest.
Um als Stiftung anerkannt zu werden, ist eine Genehmigung des Stiftungsgeschäfts durch die zuständige Behörde notwendig. Im Falle gemeinnütziger Stiftungen prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit. Rechtsfähige kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts müssen zusätzlich die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einhalten und von der kirchlichen Stiftungsaufsicht bestätigt werden. Ein ausreichendes Stiftungskapital ist fundamentale Voraussetzung; ungefähr 200.000 Euro werden als mittelfristige Basis empfohlen.
Rechtsfähige kirchliche Stiftungen öffentlichen Rechts müssen kirchliche und öffentliche Ziele unterstützen. Sie müssen organisatorisch mit einer kirchlichen Institution des öffentlichen Rechts verbunden sein. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland macht im Kirchengesetz Unterschiede zwischen rechtsfähigen kirchlichen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts.
Die Erstellung der Stiftungssatzung benötigt detaillierte Richtlinien bezüglich des Namens, Zwecks, Vermögens, der Organe und der Aufsicht. Die Satzung sollte flexibel genug sein, um zukünftige Herausforderungen anzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stifter den rechtlichen Status der Stiftung widerrufen, falls die Grundbedingungen der Zweckbindung wegfallen.
Damit die Errichtung kirchlicher Stiftungen erleichtert wird, bietet die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland umfangreiche Richtlinien und Unterstützungen an. Diese Unterstützungen sichern, dass die Stiftungen ihren gemeinnützigen, kulturellen und religiösen Zielen dauerhaft gerecht werden können.
Verwaltung und Aufsicht kirchlicher Stiftungen
Die sorgfältige Aufsicht und Verwaltung kirchlicher Stiftungen ist essentiell. Sie verlangt die genaue Befolgung von staatlichen und kirchlichen Normen. Im Erzbistum Paderborn zählen wir etwa 65 rechtsfähige kirchliche Stiftungen, basierend auf dem bürgerlichen Recht. Sie fallen unter staatliches und kirchliches Recht, hervorgehoben durch das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stiftungsaufsicht und deren Rolle
Die Stiftungsaufsichtsbehörde gewährleistet die Einhaltung rechtlicher und stifterischer Bestimmungen bei kirchlichen Stiftungen. Momentan existieren im nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Paderborn ausschließlich rechtsfähige kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Diese stehen unter den Bestimmungen des § 12 Abs. 3 StiftG NRW, das eine Entscheidung der Stiftungsaufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten vorschreibt.
Regelungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens
Die Stiftungsverwaltung regelt die Verwendung des Kapitals in Einklang mit der Stiftungssatzung, Steuer- und Gemeinnützigkeitsregeln. Der Fokus liegt konstant auf kirchlicher Wohltätigkeit. Stiftungsorgane müssen der Stiftungsaufsichtsbehörde jährliche Abrechnungen und Zweckberichte vorlegen. Diese Prozedur garantiert die zweckmäßige Nutzung des Vermögens im Sinne des Stifters und unterstützt effektiv kirchliche Wohltätigkeitsprojekte.
Förderung und Finanzierung kirchlicher Stiftungen
Kirchliche Stiftungen unterstützen im Kern soziale und religiöse Vorhaben. Die Hauptfinanzierungsquellen umfassen kirchliche Beiträge und Zuschüsse. Für eine optimale Nutzung dieser Mittel ist die Kenntnis steuerlicher Privilegien durch die Gemeinnützigkeit unerlässlich.
Kirchliche Spenden und Zuschüsse
Essenziell für die Förderung sind kirchliche Spenden und Zuschüsse. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen erkennt über 22.000 solcher Einrichtungen in Deutschland an. Sie verfügen zusammen über ein Kapital von mehr als 68 Milliarden Euro. Vorrangig fördern diese gemeinnützigen Stiftungen unterschiedlichste Projekte, einschließlich der Restaurierung sakraler Bauten.
Kirchengemeinden profitieren von Organisationen wie der „Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland“. Die Beantragung von Fördermitteln setzt allerdings die Erfüllung gewisser Kriterien voraus. Dazu zählen ein Gemeindebezug des Projekts, dessen regelmäßige kirchliche Nutzung und bürgerschaftliches Engagement. Wichtig ist auch, lokale Projekte zu identifizieren und einschlägige Antragsverfahren zu verstehen.
Steuerliche Vorteile und Gemeinnützigkeit
Die Anerkennung als gemeinnützig eröffnet Stiftungen signifikante steuerliche Erleichterungen. Diese erleichtern das Sammeln von Spenden und steigern so das Fördervolumen. Kirchliche Stiftungen müssen dafür allerdings die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies garantiert eine transparente und ethische Mittelverwendung.
Förderstiftungen, die kirchliche Gemeinden und Einrichtungen unterstützen, unterliegen strengen Regeln. Einhalten dieser Regeln berechtigt zu steuerlichen Vorteilen. Diese ermöglichen die Verwendung von Zinserträgen für Verwaltungs- und Förderzwecke.
Kirchliche Beiträge und steuerliche Erleichterungen sind somit tragende Säulen der Kirchenförderung. Sie gewährleisten die nachhaltige Unterstützung und Entwicklung vielfältiger kirchlicher Initiativen.
Fazit
Die Bilanz kirchlicher Stiftungen in Deutschland offenbart ihre zentrale Position in der Zivilgesellschaft, insbesondere in sozialen und religiösen Feldern. Die jüngsten rechtlichen Anpassungen, die 2023 in Kraft traten, konfrontieren sie mit neuen Herausforderungen und Chancen. Es ist entscheidend, dass kirchliche Stiftungen diese neuesten Entwicklungen ergreifen, um ihre essentielle Funktion im Dienste des Gemeinwohls fortzuführen.
Kirchliche Stiftungen profitieren von wesentlichen steuerlichen Vorteilen, inklusive der Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Solche Vorteile sichern ihre Nachhaltigkeit und finanzielle Basis. Die meisten dieser Stiftungen verfügen über Vermögenswerte bis zu 300.000 EUR, was ihre Widerstandsfähigkeit unterstreicht. Außerdem ermöglichen ihnen umfangreiche Steuerbefreiungen, einen signifikanten Teil ihres Einkommens für persönliche Anliegen oder zur Unterstützung der Stifterfamilie einzusetzen.
Kirchliche Stiftungsgründungen benötigen nicht zwingend hohe finanzielle Mittel. Ein Kapital im fünfstelligen Bereich reicht oft, um eine Stiftung zu initiieren. Personen mit begrenzten Ressourcen können einen zweckorientierten gemeinnützigen Verein gründen, der später in eine Stiftung transformiert werden kann. Diese strategische Flexibilität erleichtert einen dauerhaften und wirkungsstarken Beitrag zum Gemeinwohl.
Zusammenfassend bieten kirchliche Stiftungen, trotz besonderer rechtlicher Anforderungen, bedeutende Chancen, um ihren positiven Einfluss in der Gesellschaft weitreichend zu verwirklichen. Ihre Zukunft wird entscheidend von der Fähigkeit abhängen, diese Möglichkeiten auszuschöpfen und sich den rechtlichen sowie gesellschaftlichen Herausforderungen erfolgreich zu stellen.
FAQ
Was sind kirchliche Stiftungen?
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Gründung kirchlicher Stiftungen?
Welche Rolle spielt die Stiftungsaufsicht bei kirchlichen Stiftungen?
Welche Unterschiede bestehen zwischen kirchlichen Stiftungen und anderen Stiftungsformen?
Welche finanziellen Vorteile haben kirchliche Stiftungen?
Welche gesetzliche Neuerungen gibt es im Stiftungsrecht für kirchliche Stiftungen?
Wie leisten kirchliche Stiftungen einen Beitrag zum Gemeinwohl?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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