Kommanditgesellschaft auf Aktien - Besonderheiten und rechtliche Vorgaben

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft. Die KGaA unterscheidet sich von der Aktiengesellschaft (AG) wesentlich dadurch, dass sie einen persönlich haftenden Gesellschafter hat. Die KGaA ist eine besondere Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft.

Für die Gründung einer KGaA ist ein Mindestkapital von 50.000 € erforderlich. Die Gesellschaftsform KGaA hat sowohl Vor- als auch Nachteile, wie Sie in den folgenden Abschnitten lesen werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kommanditgesellschaft auf Aktien Definition
  2. Vorteile und Nachteile einer KGaA
  3. Gründung einer KGaA
  4. Kommanditgesellschaft auf Aktien auflösen
  5. Zusammensetzung einer KGaA
  6. Haftung in der KGaA 
  7. Steuerpflichten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
  8. Kapitalerhöhung & Umwandlung von Anteilen und Aktien
  9. Besonderheiten der GmbH & Co. KGaA
  10. KGaA: Für wen eignet sich die Rechtsform?

Kommanditgesellschaft auf Aktien – Definition

Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien muss es mindestens einen Gesellschafter geben, der den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Die anderen Gesellschafter sind am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt, das in Aktien aufgeteilt ist, aber sie haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft als „Kommanditaktionäre“.

Im Gegensatz zu einer reinen Aktiengesellschaft gibt es bei einer Personengesellschaft einen Gesellschafter, der persönlich für alle Schulden des Unternehmens haftet. Eine oder mehrere Personen können eine Kommanditgesellschaft auf Aktien gründen.

Auch eine Gesellschaft kann persönlich haftbar gemacht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil von 1997 festgestellt hat. Damit ist die KGaA heute breiter verfügbar als früher. Aufgrund ihrer Rechtsform (§ 278 Abs. 3 i.V.m. 3 AktG) wird die KGaA als Handelsgesellschaft eingestuft.

Für Unternehmen ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder die Aktiengesellschaft (AG) eine Rechtsform, die die Aktiengesellschaft (AG) mit der Kommanditgesellschaft (LP) (KG) verbindet. Nur wenige deutsche Unternehmen nutzen die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien.

So wird eine GmbH & Co. KGaA wird häufig von Familienunternehmen genutzt. Die KGaA ist eine Gesellschaft, auch wenn sie wie eine Personengesellschaft strukturiert ist.

Vorteile & Nachteile einer KGaA

Die Vorteile einer großen finanziellen Basis einer Aktiengesellschaft und das persönliche Engagement der Gesellschafter einer KG werden in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien kombiniert. Daher eignet sich die KGaA gut für Unternehmen, die auf Fremdkapital angewiesen sind, aber die Kontrolle über die Geschäftsführung und die Entscheidungsfindung nicht aufgeben wollen.

Sie ist eine Mischform zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft, die das Beste aus beiden vereint.

Einige Einschätzungen führen die Unterrepräsentation dieser Rechtsform darauf zurück, dass sie so schwierig zu handhaben ist.

Für die Beziehungen zwischen persönlich haftenden Gesellschaftern und den gesamten Kommanditaktionären sowie Dritten gelten jedoch die Vorschriften des HGB über die Kommanditgesellschaft (§ 278 Abs. 2 AktG), für alle anderen Bereiche, insbesondere die der Kommanditaktionäre oder der KGaA selbst, gelten die Vorschriften des Aktienrechts.

Nachteile im Überblick

Dies sind die Nachteile einer Kommanditgesellschaft auf Aktien:

  1. Die Gründung einer KGaA erfordert ein hohes Maß an Eigenkapital.
  2. Es ist möglich, dass die KGaA eine von außen schwer zu kontrollierende Unternehmensstruktur aufbaut, insbesondere wenn sie als Komplementärin einer juristischen Person auftritt.
  3. Bei Personalentscheidungen oder der Geschäftsführung haben die Kommanditisten wenig Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten.
  4. Wird die KGaA gegründet, haftet der Komplementär persönlich für die Schulden der Gesellschaft und muss unter Umständen eine erhebliche finanzielle Beteiligung leisten. Als Komplementär kann eine GmbH oder AG diesen Nachteil abmildern.

Die Vorteile einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Selbstverständlich hat die KGaA aber auch Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen:

  1. Der Vorstand der KGaA ist mächtiger als bei der AG. KGaAs ermöglichen es den Familienmitgliedern, die Kontrolle über ein Unternehmen zu behalten, auch wenn große Teile des Eigenkapitals verkauft worden sind.
  2. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien gilt als besonders unempfindlich gegenüber Fusionen und Übernahmen.
  3. Trotz enormer finanzieller Beiträge bleibt die persönliche Beziehung zwischen dem Unternehmer und seinen Partnern erhalten.
  4. Die Geldbeschaffung ist bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien einfacher als bei einer normalen KG.

Gründung einer KGaA – alle Informationen

Bei der KGaA gibt es z.B. Komplementäre und Kommanditisten, die beide für alle Verluste der Gesellschaft haften, allerdings nur in Höhe ihrer jeweiligen Einlagen. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien hingegen werden diese Personen als Kommanditaktionäre bezeichnet und haften ausschließlich mit ihrem individuellen Anteil an der Gesellschaft.

Wie die AG hat auch die KGaA ein Mindeststammkapital von 50.000 €. Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, muss es mindestens einen Aktionär geben, der als persönlich haftender Gesellschafter verantwortlich ist.

Die Kommanditaktionäre werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags der KGaA, der unter anderem die Zuteilung der Aktien und deren Verteilung unter den Gesellschaftern regelt, macht die Gründung der KGaA rechtsverbindlich.

Darüber hinaus muss eine KGaA bei der Gemeindeverwaltung eingetragen werden. Für jede KGaA muss der Zusatz KGaA in den Firmennamen aufgenommen werden.

Zusätzliche Vorgaben bei der Gründung einer KGaA

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht die Gesellschaft, an der sich alle persönlich haftenden Gesellschafter sowie diejenigen, die Anteile gegen Einlagen übernehmen, beteiligen müssen. Die Gründer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind diejenigen, die den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben.

Der erste Vorstand der Gesellschaft wird von den Gründern ernannt. Außerdem ist ein förmlicher Bericht der Gesellschaftsgründer erforderlich (Gründungsbericht). Der Inhalt des Gründungsberichts und des Jahresberichts der Aktiengesellschaft sind nahezu identisch.

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft obliegt es den persönlich haftenden Gesellschaftern, eine so genannte „Gründungsprüfung“ durchzuführen. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss zusätzlich eine Person oder Organisation mit geeigneter buchhalterischer Ausbildung und Sachkenntnis eine externe Gründungsprüfung durchführen.

Die Gründungsprüfer sind für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich, ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft.

Alle Firmengründer und Mitglieder des Aufsichtsrats müssen die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Dem Antrag auf Eintragung einer neuen Gesellschaft sind die Satzung und eine Erklärung der Aktionäre beizufügen, dass sie diese anerkennen, sowie alle anderen Dokumente, die nach dem Gesetz beizufügen sind.

Solange sie nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien keine juristische Person.

Jeder Anteil, der in bar bezahlt werden muss, muss im Handelsregister eingetragen werden, bevor die Komplementäre ihn übernehmen können. Es muss mindestens ein Viertel des so genannten geringsten Ausgabebetrags eingefordert werden, der bei Nennwertaktien dem Nennwert oder bei Stimmrechtsaktien dem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die von einer einzelnen Person gegründet wird, muss der Gründer für den Teil der Geldeinlage, der über den eingeforderten Betrag hinausgeht, Sicherheit leisten.

Kommanditgesellschaft auf Aktien auflösen

Die Auflösung der Gesellschaft wird ausgelöst, wenn bestimmte Umstände eintreten, die in der Satzung der Gesellschaft als Auflösungsgründe genannt sind. Ursprünglich gelten hierfür § 161 Abs. 2 in Verbindung mit § 131 HGB und die besonderen Auflösungsgründe des § 289 Abs. 2 AktG.

Durch:

Sollen diese Auflösungsgründe nicht gelten, muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Beispiele für besondere aktienrechtliche Auflösungsgründe sind die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens, die rechtskräftige gerichtliche Feststellung eines Mangels nach § 144a FGG oder die Löschung der Gesellschaft mangels Masse.

Das Gesetz sieht diese als besondere aktienrechtliche Auflösungsgründe vor.

Auflösung einer KGaA – Ablauf

Die Auflösung muss gemäß § 289 Abs. 6 AktG in das Handelsregister eingetragen werden. Zuständig für die Anmeldung sind die persönlich haftenden Gesellschafter. Nach § 290 Abs. 1 AktG ist die Liquidation der Gesellschaft durch alle persönlich haftenden Gesellschafter und einen oder mehrere von der Hauptversammlung bestellte Liquidatoren durchzuführen.

Die Liquidatoren werden die Firma schließen, die Forderungen einziehen, das verbleibende Vermögen in Bargeld umwandeln und die Gläubiger auszahlen. Alle Gläubiger der Gesellschaft werden von den Liquidatoren über die Liquidation der Gesellschaft informiert.

Die persönlich haftenden Gesellschafter und die Kommanditaktionäre teilen das verbleibende Vermögen bzw. den Liquidationsüberschuss gemäß den Vorschriften für Kommanditgesellschaften auf. Es ist daher erforderlich, den Liquidationsüberschuss unter den Gesellschaftern entsprechend ihren in der Schlussbilanz ausgewiesenen Kapitalanteilen aufzuteilen.

Zur Klarstellung wird eine Satzungsklausel vorgeschlagen, die besagt, dass sich die Verteilung nach dem Anteil des Stammkapitals und des Komplementärkapitals am Gesamtkapital richtet. Die Verteilung unter den Komplementären richtet sich nach dem Personengesellschaftsrecht, während die Verteilung unter den Kommanditaktionären dem Aktienrecht unterliegt.

Der Liquidationsüberschuss ist also an das Stammkapital zu zahlen, es sei denn, es bestehen Anteile mit unterschiedlichen Rechten bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens.

Die Liquidatoren müssen zunächst die Gläubiger der Firma auffordern, ihre Forderungen anzumelden, bevor die Aktionäre ihren Anteil am Gesellschaftsvermögen erhalten können. Die Firma wird diese Aufforderung dreimal veröffentlichen. Das Vermögen darf erst dann an die Gesellschafter ausgezahlt werden, wenn ein Jahr nach dieser Aufforderung verstrichen ist.

Nach Abschluss der Liquidation und Vorlage der Schlussrechnung müssen die Liquidatoren die Schlussrechnung ins Handelsregister eintragen lassen. Damit ist das Unternehmen aufgelöst. Nach deutschem Recht müssen die Bücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt werden.

Zusammensetzung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

In einer KGaA gibt es, ähnlich wie in einer Aktiengesellschaft, mehrere Organe.

Der Vorstand der KGaA setzt sich aus den persönlich haftenden Gesellschaftern der Gesellschaft zusammen. Er leitet das Unternehmen und vertritt die Gesellschaft nach außen.

Mindestens drei Mitglieder sind erforderlich, um den Aufsichtsrat zu bilden. Er vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern und wird folglich auch von diesen gewählt. –

Ordentliche Hauptversammlung: Die Kommanditaktionäre sind in der Hauptversammlung organisiert. Ein Mitbestimmungsrecht der Komplementäre besteht nicht, auch wenn sie einen Teil des Aktienkapitals der Gesellschaft kontrollieren.

Geschäftsleitung der KGaA

Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind wie bei der AG Teil der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Vorstand einer Gesellschaft besteht aus den persönlich haftenden Gesellschaftern, die auch für die Geschäftsführung verantwortlich sind und deren Aufgaben in der Satzung der KGaA festgelegt sind.

Die Hauptversammlung der Kommanditaktionäre hat relativ wenig Einfluss auf die Geschäftsführung.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien hat eine ähnliche Struktur wie der Vorstand der AG. Er hat in erster Linie die Aufgabe, die Interessen der Kommanditaktionäre gegenüber den Komplementären zu vertreten, und muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.

Wer haftet in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien?

Bei der KGaA gibt es zwei Arten von Geschäftspartnern:

  1. Bei der persönlichen Haftung haften die Komplementäre persönlich mit ihren Einlagen und ihrem sonstigen Vermögen.
  2. Die Haftung der Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt, ähnlich wie bei den Kommanditisten einer KG.

Der Komplementär kann auch durch eine GmbH ersetzt werden.

Besondere Richtlinien bei der Besteuerung

Da die KGaA sowohl eine Personengesellschaft als auch eine Kapitalgesellschaft ist, werden die Anteile der Komplementäre und Kommanditisten bei der Einkommens- und Substanzsteuer unterschiedlich behandelt.

Steuerliche Anforderungen auf Ebene des Gesellschafters

Die Gewinnanteile und Erfolgsvergütungen des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA sind beim persönlich haftenden Gesellschafter der KGaA folglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 I Nr.3 EStG).

Die Kommanditaktionäre der KGaA werden jedoch den Aktionären einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt, so dass sie nur den ausgeschütteten Gewinn (Dividendeneinkünfte, bei Beteiligungen im Privatvermögen i.d.R. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 I Nr.1 EStG) zu versteuern haben und die zwischen ihnen und der KGaA abgeschlossenen Verträge (z.B. Arbeitsverträge) steuerlich anerkannt werden.

Steuerliche Zuständigkeiten auf Unternehmensebene

Bei der Einkommensteuer in Deutschland werden Einkünfte aus Personengesellschaften individuell besteuert (Mitunternehmerprinzip), Gewinne aus Kapitalgesellschaften werden dagegen nur einmal besteuert.

Um dem System gerecht zu werden, müsste der Anteil der Komplementäre am Gewinn der Personengesellschaft individuell besteuert werden, aber dieser Teil des Gewinns der Personengesellschaft würde nach den Regeln der Körperschaftsteuer besteuert werden.

Dies ist in der Tat der Fall: Die KGaA ist zwar formal als Körperschaft insgesamt körperschaftsteuerpflichtig, die Gewinnanteile und Geschäftsführungsgebühren der Komplementäre sind jedoch bei der Ermittlung des Einkommens der KGaA abzuziehen und stattdessen von den Komplementären individuell zu versteuern (§ 9 Nr. 2 KStG), so dass nur der Anteil der Kommanditaktionäre der Körperschaftsteuer unterliegt.

Kommanditanteile in Komplementäreinlagen umwandeln

Anteile an einer Kommanditgesellschaft können in Einlagen der Komplementäre umgewandelt werden. Die Einziehung von Anteilen und die Wiederanlage des Einziehungsgewinns als Komplementäreinlage führt zu einer Herabsetzung des Stammkapitals der KGaA, die vor der Umwandlung vorgenommen werden muss.

Damit diese Umwandlung möglich ist, ist eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 237 Abs. 3 AktG) erforderlich. Für die vereinfachte Kapitalherabsetzung müssen die Aktien zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen eingezogen werden.

Zum anderen muss eine Kapitalherabsetzung so abgewickelt werden, dass alle Eigentümer gleichermaßen profitieren. Soll eine Ungleichbehandlung vorgenommen werden, so muss sie von allen betroffenen Aktionären gebilligt oder durch einen anderen objektiven Maßstab gerechtfertigt werden.

Kapitaleinlagen in Aktien umwandeln

Sie können Ihre durch Vermögenseinlagen erbrachten Kapitalanteile in Aktien umwandeln, wenn die Satzung Ihrer Gesellschaft dies zulässt. Dieses Privileg erleichtert den persönlich haftenden Gesellschaftern den Verkauf ihrer Anteile an der Gesellschaft.

Verlieren die persönlich haftenden Gesellschafter bei der Gründung oder einer Kapitalerhöhung, an der sie nicht beteiligt waren, ihre Mehrheit in der Gesellschafterversammlung, kann ein Umwandlungsrecht den persönlich haftenden Gesellschaftern ermöglichen, ihre Mehrheit in der Gesellschafterversammlung zurückzugewinnen.

Eine Erhöhung des Grundkapitals wird durch den Umtausch eines Kapitalanteils in Aktien erreicht, ohne dass die Bezugsrechte der übrigen Kommanditaktionäre der Gesellschaft berührt werden, wobei auch eine Herabsetzung oder Auflösung des ursprünglichen Kapitalanteils erreicht wird.

Das Kapitalkonto und/oder das Rücklagenkonto sind die vorgesehenen Empfänger der Sacheinlage. Komplementäre, denen der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft ein Umwandlungsrecht einräumt, können die Gesellschafter verklagen, um sie zur Zahlung der daraus resultierenden Sachkapitalerhöhung zu zwingen.

Der Gesellschaftsvertrag kann darüber hinaus Konsequenzen für den Fall vorsehen, dass die Kommanditaktionäre der Aufforderung des Komplementärs, das Kapital zu erhöhen, um das Umwandlungsrecht zu erfüllen, nicht nachkommen. So kann beispielsweise ein Abfindungsanspruch vorgesehen werden.

Kapitalerhöhung bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Soweit eine Kommanditgesellschaft auf Aktien bei ihren Kommanditaktionären zusätzliche Mittel aufnimmt, gelten die üblichen Regeln des Aktienrechts. Für die Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Gesamtkapitals erforderlich. Dies ist ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft.

Bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien müssen gemäß § 285 Abs. 2 Satz 1 AktG auch die persönlich haftenden Gesellschafter diesem Kapitalerhöhungsbeschluss in der Hauptversammlung zustimmen. Die §§ 192 bis 201 AktG lassen auch eine bedingte Kapitalerhöhung zu.

Zum Verständnis des Zwecks einer bedingten Kapitalerhöhung ist auf die Erläuterungen der Aktiengesellschaft zu verweisen. Schließlich kann eine Kapitalerhöhung auch durch Barmittel der Gesellschaft unterstützt werden. Hier gelten die gleichen Ausführungen wie für eine Aktiengesellschaft.

Besonderheiten der GmbH & Co. KGaA

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien war aufgrund der persönlichen Haftung der Komplementäre eine seltene Rechtsform. Dies ist seit 1997 möglich, als die KGaA erstmals für eine Erweiterung geöffnet wurde.

Mit der Möglichkeit, GmbHs als persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien zu benennen, wurde die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA entwickelt worden.

Als juristische Person kann die GmbH nur für die von ihr eingebrachten Gelder haftbar gemacht werden.

Firmennamen mit der Endung GmbH und Co. KGaA müssen eine GmbH als Komplementärin haben. Die AG & Co. KGaA ist eine andere Art von Kommanditgesellschaft mit einer juristischen Person als Komplementärin.

Ist die KGaA die richtige Rechtsform für Sie?

Eine besonders gute Möglichkeit für kleine Familienunternehmen ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Der Eigentümer muss nicht auf die Kontrolle verzichten, um die Finanzierungsbasis des Unternehmens zu verbreitern.

Kommanditaktionäre sind Familienmitglieder, die sich nicht in den Betrieb des Unternehmens einmischen wollen. Gibt es etwas, das Sie über die KGaA Kommanditgesellschaft wissen möchten? Die KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien ist ein Thema, zu dem wir Sie gerne kompetent beraten.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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