Um den finanziellen Aspekt eines Gerichtsverfahrens besser einschätzen und verstehen zu können, ist es wichtig, sich mit der Kostenquote auseinanderzusetzen. Die Kostenquote gibt an, welchen Anteil der Prozesskosten jede Partei tragen muss, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. In diesem Artikel werden wir erörtern, wie die Kostenquote berechnet wird und was sie für die Betroffenen bedeutet. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der deutschen Rechtslandschaft, und wir werden nicht nur gesetzliche Regelungen, sondern auch aktuelle Gerichtsurteile und einschlägige Rechtsprechung heranziehen.

Inhalt

  • Grundlagen der Kostenquote
  • Gerichtsurteile und Rechtsprechung zur Kostenquote
  • FAQs zur Kostenquote
  • Tipps für Parteien im Streitfall

Grundlagen der Kostenquote

Was ist die Kostenquote?

Die Kostenquote ist der prozentuale Anteil der Prozesskosten, den jede Partei eines Gerichtsverfahrens am Ende des Verfahrens tragen muss. Diese festgelegte Quote hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Streitwert des Verfahrens, dem Erfolg der Parteien im Prozess oder den anwaltlichen Gebühren. In der Regel teilen die Parteien Prozesskosten abhängig davon, wie erfolgreich sie im Verfahren waren. Sind die Parteien zu gleichen Teilen erfolgreich, beläuft sich die Kostenquote auf 50%. Wird eine Partei überwiegend obsiegen, erfolgt eine gekürzte Kostenteilung nach Rechtsschutzinteressen (Ratenkostenquote).

Gesetzliche Regelungen der Kostenquote in Deutschland

Die gesetzliche Regelung zur Kostenverteilung in Deutschland findet sich im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das GKG regelt die Gerichtskosten, während das RVG die Anwaltskosten regelt. Im GKG ist § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) von besonderer Bedeutung:

§ 91 ZPO: Erstattungsfähige Kosten. (1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, zu erstatten.

Das bedeutet, dass in der Regel die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens samt den Anwaltskosten der obsiegenden Partei zu tragen hat. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie etwa die Ratenkostenquote:

§ 92 ZPO: Gerichtliche Kosten (2) Wird eine nur teilweise erfolgshabende Klage in der Hauptsache abgewiesen, so hat der Kläger die Kosten insoweit zu tragen, als sein Begehren abgewiesen worden ist.

Demnach trägt jede Partei die Kosten in dem Umfang, in dem sie im Verfahren unterlegen ist.

Beispiel der Kostenquotenberechnung

Nehmen wir an, A verklagt B auf einen Betrag von 20.000 € und erhält im Urteil 10.000 € zugesprochen. Die Kostenquote errechnet sich daher wie folgt:

  • Der Streitwert beträgt 20.000 € (Klage und Zusprechung).
  • A hat in 50% des Streitwerts obsiegt, B hingegen hat in 50% des Streitwerts obsiegt.
  • Die Kostenquote beläuft sich daher auf 50% für A und 50% für B.

Gerichtsurteile und Rechtsprechung zur Kostenquote

Im Folgenden werden einige aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechungen zur Kostenquote in Deutschland vorgestellt.

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Entscheidungen die Berechnung der Kostenquote klargestellt. In einem Urteil vom 27. Februar 2020 (Az. IX ZR 141/19) hat der BGH etwa entschieden, dass ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten bei teilweiser Erfolglosigkeit des Mandanten gekürzt werden muss:

„Der Ersatzanspruch ist um einen Teil der Kosten zu kürzen, der dem Erfolg des Schuldnerwiderspruchs entspricht.“

Oberlandesgerichte

Auch die Oberlandesgerichte (OLG) haben sich in verschiedenen Entscheidungen zur Kostenquote geäußert. Ein Beispiel ist das Urteil des OLG Celle vom 29. Oktober 2019 (Az. 1 U 118/19). In diesem Fall hatte das Gericht zu entscheiden, ob die Klägerin ihre Kostenerstattungsforderungen gegen den Beklagten gemäß § 91 a I ZPO wirksam aufgehoben hatte. Das OLG kam zu dem Schluss, dass die Klägerin ihre Kostenerstattungsforderungen nicht wirksam aufgehoben hatte, und verwies dabei auf § 91 a I ZPO, der besagt:

„Hat die Partei, die auf Grund einer zurückgenommenen Klage die Kosten zu tragen hat, sich darauf beschränkt, die Klagforderung zuzuerkennen, so sind nur die Kosten zu erstatten, welche dadurch verursacht sind, dass der andere Teil der Aufforderung, sich der Klage anzuschließen, widersprochen hat.“

In diesem Fall hatte die Klägerin keinen ausdrücklichen Widerruf des Kostenerstattungsanspruchs erklärt, was zu einer missverständlichen Rechtslage führte.

Aktuelles Urteil zum Kostenerstattungsanspruch

Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm vom 27.01.2021 (Az. 30 U 160/20) beschäftigt sich mit dem Kostenerstattungsanspruch eines Unternehmers gegenüber einem Privatkunden. Hierbei wurde die Frage geklärt, ob der Privatkunde im Rahmen eines Vergleichs im Bauprozess die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Unternehmers erstatten muss oder nicht. Das OLG Hamm entschied zugunsten des Privatkunden und stellte fest, dass dieser die Anwaltskosten des Unternehmers nicht zu tragen hat.

Die Entscheidung des OLG Hamm zeigt deutlich, dass eine genaue Prüfung der Kostenquote im Einzelfall wichtig ist und sowohl Gerichte als auch Anwälte sich regelmäßig mit dieser Materie auseinandersetzen müssen.

FAQs zur Kostenquote

Kann man gegen die Berechnung seiner Kostenquote einwenden?

Grundsätzlich ist es möglich, gegen die Berechnung der Kostenquote vorzugehen, wenn man der Ansicht ist, dass die Quote falsch berechnet wurde oder das Gericht bei der Festsetzung der Quote einem Fehler unterlaufen ist. Dabei ist zu beachten, dass ein solcher Einwand innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden muss. Im Einzelfall kann eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll sein, um die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens abzuschätzen.

Welche Kosten sind nicht von der Kostenquote erfasst?

Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren entstehen, sind von der Kostenquote erfasst. So gehören beispielsweise folgende Kosten nicht zur Kostenquote:

  • Dolmetscher- und Übersetzungskosten
  • Kosten für eine Partei, die im Prozess nicht anwaltlich vertreten ist (sogenannte „notwendige Selbstverteidigungskosten“)
  • Kosten für Fachgutachter, die von einer Partei beauftragt wurden, wenn das Gericht die Einholung des Gutachtens nicht angeordnet hat.

Solche Kosten können unter Umständen separat geltend gemacht werden, sind aber nicht automatisch von der Kostenquote erfasst.

Wie wirkt sich die Kostenquote auf Vergleiche aus?

Beschließen die Parteien eines Rechtsstreits, sich auf einen Vergleich zu einigen, um das Verfahren zu beenden, kann die Kostenquote auch Bestandteil des Vergleichs sein. Dabei kann die Kostenquote genauso geregelt werden wie andere Vergleichsbestandteile (z.B. Schadensersatzforderungen, Unterlassungsansprüche usw.). In der Regel erfolgt eine solche Regelung im Rahmen der Vergleichsverhandlungen und wird in der Vergleichsvereinbarung schriftlich festgehalten.

Tipps für Parteien im Streitfall

Potentielle Kostenrisiken abschätzen

Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind oder überlegen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Kostenquote ein wesentlicher Faktor bei der finanziellen Bewertung des Streitfalls ist. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie den potenziellen Kostenverlauf genau prüfen und sich darüber im Klaren sein, dass auch bei einem erfolgreichen Ausgang des Verfahrens unter Umständen Kosten auf Sie zukommen können.

Rechtsschutzversicherung prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen einen finanziellen Schutz bieten und die Kosten eines Gerichtsverfahrens abdecken. Prüfen Sie daher vor dem Eintritt in ein Gerichtsverfahren, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt und ob eventuell eine Selbstbeteiligung zu tragen ist.

Ein erfahrener Anwalt an Ihrer Seite

Ein kompetenter und erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Kostenquote richtig einzuschätzen und die besten Möglichkeiten für Ihr Verfahren aufzuzeigen. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und Sie den besten möglichen Ausgang des Verfahrens erreichen. Zögern Sie nicht, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Möglichkeiten im Streitfall zu klären.

Die Kostenquote ist ein wichtiger Faktor bei der Einschätzung der finanziellen Risiken und Möglichkeiten eines Gerichtsverfahrens. In diesem Artikel haben wir die Grundlagen der Kostenquote erörtert, aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechung beleuchtet und verschiedene Fragen rund um die Kostenquote beantwortet. Mit diesen Informationen sind Sie bestens gerüstet, um in Ihrem Rechtsstreit selbstsicher und zielorientiert vorzugehen.

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