Kreditsicherheiten sind ein wesentlicher Bestandteil des Kreditgeschäfts. Sie bieten dem Kreditgeber Schutz vor dem Risiko eines Kreditausfalls und ermöglichen es dem Kreditnehmer, günstigere Konditionen für seinen Kredit zu erhalten.

In diesem Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit verschiedenen Aspekten von Kreditsicherheiten befassen, von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu aktuellen Gerichtsurteilen und Beispielen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung in Kreditsicherheiten
  2. Rechtliche Grundlagen für Kreditsicherheiten
  3. Arten von Kreditsicherheiten
  4. Bewertung von Kreditsicherheiten
  5. Risiken im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten
  6. Verletzung der Kreditsicherheit
  7. Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele
  8. Kreditsicherheiten: Fluch oder Segen?

Einführung in Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten können verschiedene Vermögenswerte oder Besitzrechte an Vermögenswerten sein, die der Kreditnehmer an den Kreditgeber überträgt oder verpfändet. Die Bank darf die Sicherheiten nur bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers in Anspruch nehmen.

Die Art und Höhe der Kreditsicherheiten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe und Laufzeit des Kredits, der Bonität des Kreditnehmers und den Anforderungen der Bank. Die Bank bevorzugt Kreditsicherheiten, die leicht bewertbar, wertstabil und marktgängig sind.

Kreditsicherheiten sind für Kreditgeber und Kreditnehmer aus verschiedenen Gründen von großer Bedeutung:

  • Reduzierung des Kreditausfallrisikos: Durch die Hinterlegung von Sicherheiten wird das Risiko eines Kreditausfalls für den Kreditgeber reduziert, da dieser im Falle eines Zahlungsausfalls auf die Sicherheiten zugreifen und diese verwerten kann.
  • Verbesserung der Kreditkonditionen: Kreditnehmer, die Sicherheiten stellen können, erhalten in der Regel günstigere Konditionen für ihren Kredit, da das Risiko für den Kreditgeber reduziert ist.
  • Flexibilität bei der Kreditvergabe: Kreditsicherheiten ermöglichen es Kreditgebern, auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen oder bei Kreditnehmern mit eingeschränkter Bonität Kredite zu vergeben.

Rechtliche Grundlagen für Kreditsicherheiten

Die rechtlichen Grundlagen für Kreditsicherheiten sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Um ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditsicherheiten zu gewährleisten, ist es wichtig, die verschiedenen Gesetze und Vorschriften im Detail zu betrachten.

1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB enthält grundlegende Regelungen für Verträge, Forderungen und Sicherheiten. Einige wichtige Bestimmungen im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten im BGB sind:

  • § 929 BGB: Übereignung von beweglichen Sachen
    • Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen als Kreditsicherheit
    • Erfordernis der Übergabe oder eines Besitzmittlungsverhältnisses
  • § 1204 BGB: Verpfändung von Sachen
    • Übertragung des Pfandrechts an den Kreditgeber zur Sicherung einer Forderung
    • Besonderheiten bei der Verpfändung von Wertpapieren und Inhaberpapieren
  • § 1273 BGB: Verpfändung von Forderungen
    • Übertragung des Pfandrechts an einer Forderung zur Sicherung einer anderen Forderung
    • Erfordernis der Anzeige der Verpfändung an den Drittschuldner
  • § 1284 BGB: Sicherungsabtretung von Forderungen
    • Abtretung einer Forderung zur Sicherung einer anderen Forderung
    • Regelungen zur Verwertung und Rückabtretung der abgetretenen Forderung
  • § 765 BGB: Bürgschaft
    • Vertrag, bei dem sich eine Person (der Bürge) gegenüber dem Kreditgeber verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen
    • Unterscheidung zwischen selbstschuldnerischer Bürgschaft und Ausfallbürgschaft

2. Handelsgesetzbuch (HGB)

Das HGB enthält Regelungen für Handelsgeschäfte und kaufmännische Sicherheiten. Im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten sind insbesondere folgende Vorschriften im HGB relevant:

  • § 343 HGB: Kaufmännische Bürgschaft
    • Besondere Form der Bürgschaft im kaufmännischen Bereich
    • Regelungen zur Haftung des Bürgen und zur Kündigung der Bürgschaft
  • § 449 HGB: Eigentumsvorbehalt
    • Regelungen für die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts als Kreditsicherheit
    • Übergang des Eigentums an einer Sache erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises
  • § 367 HGB: Sicherungszession
    • Abtretung einer Forderung im Rahmen eines Factoring-Vertrags
    • Regelungen zur Rückabtretung und Verwertung der Forderung

3. Zivilprozessordnung (ZPO)

Die ZPO regelt das Verfahren für die Durchsetzung von Forderungen und Sicherheiten im Zivilprozess. Im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten sind die nachfolgenden Bestimmungen in der ZPO von Bedeutung:

  • § 793 ZPO: Pfändung und Überweisung von Forderungen
    • Regelungen für die Durchsetzung von Forderungssicherheiten im Zivilprozess
    • Erfordernis eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
  • § 803 ZPO: Zwangsvollstreckung in Sachen
    • Regelungen für die Durchsetzung von Sach- und Forderungssicherheiten im Zivilprozess
    • Verfahren für die Verwertung von gepfändeten Sachen und die Befriedigung des Kreditgebers

4. Insolvenzordnung (InsO)

Die InsO enthält Regelungen für den Umgang mit Sicherheiten im Insolvenzverfahren. Im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten sind insbesondere folgende Vorschriften in der InsO relevant:

  • § 49 InsO: Absonderung von Sicherheiten
    • Regelungen für die Befriedigung von Kreditgebern, deren Forderungen durch Sicherheiten gesichert sind
    • Rangordnung der Absonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren
  • § 165InsO: Freigabe von Sicherheiten
    • Regelungen für die Freigabe von Sicherheiten im Insolvenzverfahren
    • Voraussetzungen und Verfahren für die Freigabe von Sicherheiten zugunsten des Kreditgebers oder der Insolvenzmasse

5. Bedeutung der rechtlichen Grundlagen für die Praxis

Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Kreditsicherheiten ist für Kreditgeber und Kreditnehmer gleichermaßen wichtig, um die verschiedenen Aspekte und Risiken von Kreditsicherheiten zu verstehen und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Dies umfasst unter anderem:

  1. Die korrekte Errichtung von Kreditsicherheiten: Kreditgeber und Kreditnehmer sollten sicherstellen, dass Kreditsicherheiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen errichtet werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.
  2. Die Beachtung von Verfahrensanforderungen: Im Falle von Streitigkeiten oder Insolvenzverfahren ist es wichtig, die Verfahrensanforderungen gemäß ZPO und InsO zu beachten, um die Durchsetzung von Sicherheiten und Forderungen zu ermöglichen.
  3. Die Berücksichtigung von aktuellen Gerichtsurteilen: Die Kenntnis aktueller Rechtsprechung ist entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditsicherheiten zu verstehen und ihre Anwendung in der Praxis entsprechend anzupassen.

Um potenzielle rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten zu minimieren, ist es ratsam, sich von einem auf Bank- und Kreditsicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Arten von Kreditsicherheiten

Kreditsicherheiten können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, je nach Art der Sicherheit und der Art der Absicherung. Einige gängige Arten von Kreditsicherheiten sind:

I. Sachliche Sicherheiten

Sachliche Sicherheiten beziehen sich auf die Übertragung von Rechten an Sachen oder Immobilien als Sicherheit für Kredite. Zu den verschiedenen Arten von sachlichen Sicherheiten gehören:

  • Sicherungsübereignung: Die Sicherungsübereignung ist die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache zur Sicherung einer Forderung. Typische Beispiele sind die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen, Maschinen oder Lagerbeständen.
  • Verpfändung: Bei der Verpfändung werden Sachen oder Rechte zugunsten des Kreditgebers verpfändet. Beispiele hierfür sind die Verpfändung von Wertpapieren, Sparbüchern oder Kunstwerken.
  • Grundschuld: Die Grundschuld ist eine dingliche Sicherheit, die im Grundbuch eingetragen wird und ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht belastet. Sie dient der Sicherung von Darlehen und ist unabhängig von der Forderung, die sie sichert.
  • Hypothek: Die Hypothek ist eine weitere dingliche Sicherheit, die im Grundbuch eingetragen wird und ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht belastet. Im Gegensatz zur Grundschuld ist sie jedoch direkt an die gesicherte Forderung geknüpft.

II. Persönliche Sicherheiten

Persönliche Sicherheiten beziehen sich auf die Übernahme der Haftung für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers durch eine dritte Person. Zu den verschiedenen Arten von persönlichen Sicherheiten gehören:

  • Bürgschaft: Die Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich eine Person (der Bürge) gegenüber dem Kreditgeber verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen. Bürgschaften können selbstschuldnerisch oder als Ausfallbürgschaft ausgestaltet sein.
  • Garantie: Bei einer Garantie verpflichtet sich eine dritte Person (der Garant), für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  • Patronatserklärung: Die Patronatserklärung ist eine unverbindliche Erklärung eines Unternehmens (z.B. einer Muttergesellschaft), das Interesse und die Absicht zu bekunden, die Verbindlichkeiten eines anderen Unternehmens (z.B. einer Tochtergesellschaft) zu unterstützen.

III. Forderungssicherheiten

Forderungssicherheiten beziehen sich auf die Übertragung von Rechten an Forderungen als Sicherheit für Kredite. Zu den verschiedenen Arten von Forderungssicherheiten gehören:

  • Abtretung: Bei der Abtretung werden Forderungen oder sonstige Rechte als Sicherheit an den Kreditgeber übertragen. Typische Beispiele sind die Abtretung von Miet- oder Pachteinnahmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Lebensversicherungsansprüchen.
  • Zession: Die Zession ist die Übertragung von Forderungen im Wege der Sicherungsabtretung oder im Rahmen eines Factoring-Vertrags.
  • Factoring: Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor (meist eine Bank oder ein spezialisiertes Factoring-Unternehmen), der diese Forderungen als Sicherheit für die Gewährung von Krediten oder zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs nutzt.

Bewertung von Kreditsicherheiten

Die Bewertung von Kreditsicherheiten ist ein wichtiger Aspekt im Kreditvergabeprozess und dient dazu, das Risiko für den Kreditgeber zu minimieren. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Bewertung von Kreditsicherheiten, wie z.B. der Beleihungswert, die Verwertbarkeit der Sicherheit und die Bonität des Kreditnehmers. Im Folgenden werden diese Faktoren und rechtliche Aspekte im Detail erörtert.

Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der Wert, den eine Sicherheit im Falle einer Verwertung voraussichtlich erzielen würde. Der Beleihungswert wird auf der Grundlage verschiedener Kriterien ermittelt, wie z.B. der aktuellen Marktlage, der Qualität der Sicherheit und der Verwertungskosten.

Die Ermittlung des Beleihungswerts ist in §16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) geregelt. Bei Immobilien wird der Beleihungswert gemäß § 16 Abs. 2 PfandBG auf der Grundlage des nachhaltigen Wertes der Immobilie unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Nutzung ermittelt.

Verwertbarkeit der Sicherheit: Die Verwertbarkeit einer Sicherheit bezieht sich auf die Fähigkeit, sie im Falle eines Kreditausfalls zu verwerten und den ausstehenden Kreditbetrag zu decken.

Bei der Bewertung der Verwertbarkeit einer Sicherheit müssen Kreditgeber Faktoren wie die Art der Sicherheit, den Verwertungszeitraum, mögliche Verwertungskosten und die aktuelle Marktsituation berücksichtigen. Ein hohes Maß an Verwertbarkeit kann das Risiko für den Kreditgeber reduzieren und die Konditionen für den Kreditnehmer verbessern.

Bonität des Kreditnehmers: Die Bonität des Kreditnehmers ist ein wesentlicher Faktor, der bei der Bewertung von Kreditsicherheiten berücksichtigt wird. Eine hohe Bonität des Kreditnehmers kann dazu führen, dass der Kreditgeber weniger Sicherheiten verlangt, während eine geringe Bonität möglicherweise zusätzliche Sicherheiten erfordert. Kreditgeber können die Bonität eines Kreditnehmers anhand verschiedener Kriterien wie Kreditverlauf, Schufa-Score, Einkommen und Vermögen beurteilen.

Risiken im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten

Bei der Bewertung von Kreditsicherheiten müssen Kreditgeber auch mögliche Risiken berücksichtigen, die mit der Sicherheit verbunden sind. Dazu gehören das Ausfallrisiko, das Verwertungsrisiko und das Rechtsrisiko.

  1. Ausfallrisiko: Das Risiko, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und die Sicherheit verwertet werden muss.
  2. Verwertungsrisiko: Das Risiko, dass der erzielbare Verwertungserlös nicht ausreicht, um den ausstehenden Kreditbetrag zu decken.
  3. Rechtsrisiko: Das Risiko, dass rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit die Verwertung erschweren oder verhindern.

Kreditgeber sollten die Bewertung von Kreditsicherheiten regelmäßig überprüfen, um mögliche Veränderungen im Wert der Sicherheit oder im Risikoprofil des Kreditnehmers zu berücksichtigen. Solche Veränderungen können aufgrund von Marktschwankungen, Änderungen in der Bonität des Kreditnehmers oder rechtlichen Entwicklungen eintreten.

Eine regelmäßige Überprüfung der Bewertung von Kreditsicherheiten ermöglicht es Kreditgebern, ihr Risiko angemessen zu steuern und gegebenenfalls Anpassungen an den Kreditkonditionen oder der Sicherheitenstruktur vorzunehmen.

Verletzung der Kreditsicherheit

Eine Verletzung der Kreditsicherheit liegt vor, wenn der Kreditnehmer die Bedingungen des Kreditvertrags nicht einhält oder die Sicherheit an Wert verliert oder gefährdet wird. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen für den Kreditnehmer führen, wie zum Beispiel:

  • Die Forderung des Kreditgebers nach zusätzlichen Sicherheiten oder einer höheren Verzinsung.
  • Die Kündigung des Kredits und die Verwertung der Sicherheit durch den Kreditgeber.
  • Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kreditgeber gegen den Kreditnehmer.
  • Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Zwangsvollstreckung durch den Kreditgeber.

Beispiele für Verletzungen der Kreditsicherheit sind:

  • Die Nichtzahlung von Raten oder Zinsen durch den Kreditnehmer.
  • Die Verschlechterung der Bonität oder der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers.
  • Die Beschädigung, Zerstörung oder Veräußerung der Sicherheit ohne Zustimmung des Kreditgebers.
  • Die Verletzung von Nebenpflichten aus dem Kreditvertrag, wie zum Beispiel die Pflicht zur Versicherung oder zur Instandhaltung der Sicherheit.

Aktuelle Gerichtsurteile und Beispiele

In jüngerer Vergangenheit hat es einige interessante Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Kreditsicherheiten gegeben. Hier sind einige Beispiele:

BGH, Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 103/15: In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kreditgeber nicht verpflichtet ist, den Kreditnehmer über eine mögliche Überbesicherung aufzuklären. Der Kreditgeber muss jedoch den Kreditnehmer über die Art und den Umfang der geforderten Sicherheiten informieren.

BGH, Urteil vom 09.11.2017 – IX ZR 24/17: Hier hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Kreditgeber bei der Verwertung von Sicherheiten die Interessen des Kreditnehmers angemessen berücksichtigen muss. Eine Benachteiligung des Kreditnehmers bei der Verwertung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2019 – I-6 U 139/18: In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Bank bei einer Kreditkündigung und anschließender Verwertung der Sicherheit die Interessen des Kreditnehmers angemessen berücksichtigen und eine Verwertung zum bestmöglichen Preis anstreben muss.

Aktuelle Gerichtsurteile, die das Thema Verletzung der Kreditsicherheit betreffen, sind:

  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.01.2021 (Az. XI ZR 125/20), das entschieden hat, dass eine Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, wenn sie zuvor die Sicherheiten freigegeben hat.
  • Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 04.03.2020 (Az. 17 U 810/19), das festgestellt hat, dass eine Bank bei einer Verletzung der Treuepflicht durch den Darlehensnehmer nicht zur sofortigen Fälligstellung des Darlehens berechtigt ist, wenn sie dadurch unverhältnismäßig benachteiligt wird.

Kreditsicherheiten: Fluch oder Segen?

Kreditsicherheiten sind ein zentrales Element im Kreditgeschäft, das sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer betrifft. Die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Arten von Kreditsicherheiten sollten sowohl von Kreditgebern als auch von Kreditnehmern gut verstanden werden, um Risiken und Chancen angemessen einschätzen zu können.

In der Zukunft ist es möglich, dass sich das Thema Kreditsicherheiten weiterentwickelt, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung und dem Einsatz von neuen Technologien, wie z.B. Blockchain, im Finanzsektor. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die Praxis der Kreditsicherheiten haben werden.

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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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