Kündigung Hausverwaltung: Das Thema ist für viele Eigentümer von Immobilien von großer Bedeutung. Eine gute Hausverwaltung ist essenziell für den langfristigen Erfolg einer Immobilieninvestition und die Zufriedenheit aller Beteiligten. Im Laufe der Zeit kann es jedoch vorkommen, dass man mit der aktuellen Hausverwaltung unzufrieden ist und sich entschließt, diese zu wechseln. In diesem Blog-Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie als Eigentümer Ihre Hausverwaltung kündigen können und worauf Sie dabei achten müssen.
Inhaltsverzeichnis:
- Gründe für die Kündigung der Hausverwaltung
- Rechtliche Grundlagen der Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Auf was bei der Kündigung geachtet werden sollte
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Hausverwaltung
Gründe für die Kündigung der Hausverwaltung
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Eigentümer mit einer Hausverwaltung unzufrieden sein können und diese wechseln möchten:
- Schlechte Kommunikation zwischen der Hausverwaltung und den Mietern oder Eigentümern
- Mangelhafte Instandhaltung des Objekts
- Zu hohe Verwaltungskosten
- Unzureichende Transparenz in der Abrechnung
- Vertrauensverlust gegenüber dem aktuellen Hausverwalter
Das sind nur einige der möglichen Gründe, die dazu führen können, dass man als Eigentümer über eine Kündigung der Hausverwaltung nachdenkt. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine erfolgreiche Kündigung in vielen Fällen eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligten bedeutet.
Rechtliche Grundlagen der Kündigung
Um die Hausverwaltung zu kündigen, müssen Sie die rechtlichen Grundlagen kennen und beachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung einer Hausverwaltung finden sich in verschiedenen Gesetzen, insbesondere im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Im Allgemeinen handelt es sich bei einem Vertrag über die Verwaltung von Wohnungseigentum um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Regelungen dazu finden sich im BGB. Für die Kündigung eines solchen Vertrags gelten die allgemeinen Kündigungsregelungen des BGB, insbesondere die §§ 675, 671 und 314 BGB.
Verwalterverträge sind zwischen den einzelnen Eigentümern und dem Hausverwalter geschlossen. In diesem Zusammenhang kann jeder Eigentümer grundsätzlich seine eigene Hausverwaltung kündigen. Die Kündigung eines Verwaltervertrags durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer setzt jedoch einen Beschluss der Eigentümerversammlung voraus. Die Regeln dazu finden sich im WEG.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Grundsätzlich können Sie die Kündigung Ihrer Hausverwaltung sowohl ordentlich als auch außerordentlich aussprechen. Die einzelnen Kündigungsarten unterscheiden sich in den Voraussetzungen und Folgen:
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung der Hausverwaltung erfolgt ohne Angabe von Gründen und muss eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten. Die genaue Frist, innerhalb derer Sie Ihre Hausverwaltung kündigen können, ergibt sich aus dem abgeschlossenen Verwaltervertrag. Ist im Vertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, wie sie in § 675 Abs. 2 BGB vorgesehen ist.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung der Hausverwaltung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gründe für eine fristlose Kündigung können schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten des Verwalters sein oder ein dauerhaftes, vertragswidriges Verhalten. Hierzu zählen unter anderem:
- Schuldhafte Verletzung von Instandhaltungspflichten
- Unregelmäßigkeiten in der Buchführung und Abrechnungen
- Verschleierung von Vertragsverhältnissen
- Missachtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung des Verwalters erforderlich. Nur in besonders schweren Fällen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen, etwa wenn der Verwalter kriminelle Handlungen begeht.
Auf was bei der Kündigung geachtet werden sollte
Die Kündigung der Hausverwaltung ist ein Prozess, der gut durchdacht und vorbereitet sein sollte. Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:
- Schriftform: Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und deutlich als Kündigung gekennzeichnet sein. Eine E-Mail genügt dabei nicht der Schriftform und ist rechtlich nicht wirksam.
- Kündigungsfrist: Beachten Sie die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist oder, wenn keine vereinbart ist, die gesetzliche Frist. Die Kündigung muss dem Verwalter fristgerecht zugehen.
- Nachweis: Um im Streitfall den Zugang der Kündigung nachweisen zu können, sollten Sie sie per Einschreiben oder durch einen Boten zustellen lassen.
- Abmahnung: Bei außerordentlichen Kündigungsgründen sollten Sie vor der Kündigung eine schriftliche Abmahnung aussprechen und dem Verwalter Gelegenheit zur Besserung geben. Dokumentieren Sie alle relevanten Vorfälle und Möglichkeit zur Verbesserung entsprechend.
Mit einer gut vorbereiteten Kündigung stellen Sie sicher, dass Sie den Wechsel der Hausverwaltung erfolgreich gestalten und eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Mietern und der Verwaltung erreichen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Hausverwaltung
Untenstehend finden Sie eine Übersicht über die am meisten gestellten Fragen und deren Antworten.
Wie finde ich eine gute Hausverwaltung nach der Kündigung der alten?
Bei der Suche nach einer neuen Hausverwaltung sollten Sie sich Zeit nehmen, Angebote und Referenzen zu prüfen, Fragen zu stellen und auf Ihre Intuition zu hören. Achten Sie darauf, dass die neue Hausverwaltung transparent, kommunikativ und erfahren ist.
Bin ich verpflichtet, die Gründe für meine Kündigung zu nennen?
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keine Gründe nennen. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie die relevanten Gründe angeben, um in einem möglichen Rechtsstreit gut aufgestellt zu sein.
Was passiert, wenn meine Kündigung unwirksam ist?
Wenn die Kündigung unwirksam ist, läuft der Vertrag mit dem Hausverwalter weiter. In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie die Kündigung nochmals aussprechen können, gegebenenfalls unter Beachtung der korrekten Fristen und Formen.
Abschließende Worte
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung der Hausverwaltung eine wichtige und manchmal notwendige Entscheidung ist, um den Wert Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit aller Beteiligten sicherzustellen. Durch unsere Erläuterungen zu den verschiedenen Kündigungsarten, rechtlichen Grundlagen und hilfreichen Tipps sind Sie nun gut gerüstet, um eine informierte Entscheidung über die Kündigung Ihrer Hausverwaltung zu treffen.
Selbstverständlich ist jeder Fall individuell und es empfiehlt sich, gegebenenfalls die Meinung eines Anwalts einzuholen, um Ihre Situation bestmöglich zu bewältigen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, zögern Sie nicht, sich mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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