Die Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland als Rechtsinstitut im Jahr 2001 eingeführt, um gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zu geben, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern. Seitdem haben viele tausend Paare von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Doch wie bei jeder Partnerschaft kann es auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer Trennung kommen. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Lebenspartnerschaft Aufhebung – also der Auflösung der rechtlichen Verbindung zwischen den beiden Partnern.
In diesem umfangreichen Beitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Lebenspartnerschaft Aufhebung beschäftigen. Wir werden die rechtlichen Grundlagen erläutern, auf die verschiedenen Gründe für eine Aufhebung eingehen und das Verfahren im Einzelnen darstellen. Zudem werden wir einige häufig gestellte Fragen beantworten.
Rechtliche Grundlagen der Lebenspartnerschaft
Bevor wir uns mit der Lebenspartnerschaft Aufhebung beschäftigen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen der Lebenspartnerschaft selbst zu kennen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) im Jahr 2001 in Deutschland eingeführt. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begründung, den rechtlichen Status und die Auflösung von Lebenspartnerschaften. Das Gesetz wurde im Laufe der Jahre mehrmals angepasst und erweitert, um den Schutz und die Gleichstellung der Lebenspartner weiter zu verbessern.
Mit der Einführung der „Ehe für alle“ im Jahr 2017 wurde das LPartG allerdings in weiten Teilen obsolet. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen, und es können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bestehende Lebenspartnerschaften haben allerdings weiterhin Bestand und können auf Wunsch der Partner in eine Ehe umgewandelt werden. Die Regelungen zur Lebenspartnerschaft Aufhebung sind daher weiterhin relevant.
Gründe für eine Lebenspartnerschaft Aufhebung
Die Gründe können vielfältig sein. Im Folgenden werden die wichtigsten Gründe aufgeführt:
- Trennung der Partner: Wie bei einer Ehe kann auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Wunsch nach einer Trennung entstehen. In diesem Fall kann einer oder beide Partner die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen.
- Umwandlung in eine Ehe: Seit der Einführung der „Ehe für alle“ haben Lebenspartner die Möglichkeit, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Dies kann ein Grund für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft sein, da die Partner anschließend als Ehegatten gelten und die Lebenspartnerschaft somit aufgelöst ist.
- Tod eines Partners: Im Falle des Todes eines Partners wird die Lebenspartnerschaft automatisch aufgehoben.
- Nichtigkeit der Lebenspartnerschaft: Eine Lebenspartnerschaft kann für nichtig erklärt werden, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht hätte begründet werden dürfen. Beispiele hierfür sind eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Partnern oder das Fehlen der erforderlichen Zustimmungen und Dokumente bei der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Das Verfahren der Lebenspartnerschaft Aufhebung
Die Aufhebung ist ein gerichtliches Verfahren, das vor dem Familiengericht stattfindet. Im Folgenden werden die einzelnen Schritte des Verfahrens dargestellt:
- Antragstellung: Die Lebenspartnerschaft Aufhebung muss von einem oder beiden Partnern beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden, jedoch empfiehlt es sich, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen enthalten sind.
- Zuständiges Familiengericht: Zuständig für die Lebenspartnerschaft Aufhebung ist das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Familiengericht Berlin-Schöneberg zuständig.
- Versorgungsausgleich: Bei einer Lebenspartnerschaft Aufhebung findet grundsätzlich ein Versorgungsausgleich statt. Dies bedeutet, dass die während der Lebenspartnerschaft erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung zwischen den Partnern ausgeglichen werden. In der Regel wird das Familiengericht von Amts wegen einen Versorgungsausgleich durchführen. Die Partner können jedoch auch einen notariell beurkundeten Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbaren.
- Wohnungs- und Haushaltssachen: Im Rahmen der Lebenspartnerschaft Aufhebung muss auch die Aufteilung des gemeinsamen Haushalts und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung geregelt werden. Hierbei kann das Familiengericht auf Antrag eine Regelung treffen, welche Partner welche Gegenstände und Möbel behalten darf und wer in der gemeinsamen Wohnung verbleiben darf.
- Unterhalt: Nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann ein Partner gegenüber dem anderen Partner unterhaltspflichtig sein. Die Höhe und Dauer des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Lebenspartnerschaft, dem Einkommen der Partner und eventuellen Betreuungspflichten gegenüber gemeinsamen Kindern.
- Sorge- und Umgangsrecht: Sind aus der Lebenspartnerschaft gemeinsame Kinder hervorgegangen, muss im Rahmen der Lebenspartnerschaft Aufhebung auch das Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden. In der Regel wird das Familiengericht eine Regelung treffen, die dem Wohl der Kinder am besten entspricht.
- Aufhebungsbeschluss: Nach Prüfung aller relevanten Aspekte wird das Familiengericht einen Beschluss zur Lebenspartnerschaft Aufhebung erlassen. Mit diesem Beschluss ist die Lebenspartnerschaft rechtlich aufgehoben.
- Rechtsmittel: Gegen den Beschluss zur Lebenspartnerschaft Aufhebung können die beteiligten Partner Rechtsmittel einlegen. Hierzu zählt die Beschwerde, welche innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses eingelegt werden muss. Die Beschwerde ist beim Familiengericht einzulegen, das den Beschluss erlassen hat.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema:
Wie lange dauert das Verfahren der Lebenspartnerschaft Aufhebung?
Die Dauer des Verfahrens zur Aufhebung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falles, der Auslastung des Familiengerichts und der Bereitschaft der Partner, sich gütlich zu einigen. In der Regel dauert das Verfahren zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten für eine Lebenspartnerschaft Aufhebung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) und betragen in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Die Anwaltskosten hängen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab und können daher stark variieren. In der Regel betragen sie jedoch zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Partner.
Ist ein Anwalt für die Lebenspartnerschaft Aufhebung zwingend erforderlich?
Ein Anwalt ist für die Beantragung der Lebenspartnerschaft Aufhebung grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Allerdings ist es empfehlenswert, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen im Antrag enthalten sind und um eine kompetente Beratung und Vertretung im Verfahren zu gewährleisten.
Gibt es eine Trennungsfrist?
Vor der Aufhebung gibt es in der Regel eine einjährige Trennungsfrist. Dies bedeutet, dass die Partner mindestens ein Jahr lang getrennt leben müssen, bevor sie die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen können. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht jedoch auch eine kürzere Trennungsfrist zulassen, wenn die Fortsetzung der Lebenspartnerschaft für einen der Partner unzumutbar ist.
Gibt es eine Möglichkeit, die Aufhebung einvernehmlich zu gestalten?
Ja, es ist möglich, die Lebenspartnerschaft Aufhebung einvernehmlich zu gestalten. In diesem Fall können die Partner gemeinsam einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft stellen und eine notariell beurkundete Vereinbarung über die Regelung der Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Aufteilung des gemeinsamen Haushalts schließen. Dies kann das Verfahren beschleunigen und die Kosten reduzieren.
Zusammenfassend ist die Lebenspartnerschaft Aufhebung ein komplexes rechtliches Thema, bei dem es viele Aspekte zu beachten gilt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen, Verfahren und möglichen Folgen einer Aufhebung zu informieren und einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Sie bei Ihrem Anliegen unterstützt.
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