Haben Sie sich gefragt, ob Ihre Firma alle rechtlichen Anforderungen in der Lieferkette erfüllt? Oder ob unbekannte Risiken lauern? Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes zunehmends im Rampenlicht, wird eine tiefgehende Analyse der Lieferkette essenziell.
Ab 2023 sind neue Vorschriften für Betriebe mit über 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für solche mit mehr als 1.000 Mitarbeiter relevant. Dies erhöht den Druck, die Strategien bzgl. der Lieferkette neu zu evaluieren. Momentan genügen weniger als 20% der deutschen Unternehmen den Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit eines umfassenden Risikomanagements.
Die Anforderungen des Lieferkettengesetzes implizieren eine verstärkte Überwachung der Zulieferer. Sie erfordern ebenso regelmäßige Risikoanalysen und das Erstellen von Erklärungen zu Menschenrechts- und Umweltstandards. Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte aus 2016 bildet dabei eine entscheidende Grundlage.
Ist Ihre Organisation bereit für die umfangreichen Verpflichtungen? Entdecken Sie, wie Sie Ihr Lieferkettenmanagement verbessern und mögliche Risiken reduzieren können.
Einführung und Bedeutung des Lieferkettengesetzes
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft. Es definiert neue Anforderungen an Unternehmen zur Optimierung ihrer Lieferketten. Ursprünglich richtete es sich an Organisationen mit über 3,000 Arbeitnehmern, erweitert ab 2024 auf Firmen mit mehr als 1,000 Angestellten.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur genauen Überprüfung ihrer Lieferkettenprozesse. Es verlangt die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der gesamten Zuliefererkette. Ziel ist die präventive Adresse von Missständen und die Behebung von Verstößen. Das Spektrum der Pflichten erstreckt sich über menschenrechtliche bis hin zu umweltbezogenen Risiken,
Um das LkSG einzuhalten, sind Firmen zur Etablierung von Risikomanagementsystemen angehalten. Sie müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung des Gesetzes streng und kann weitreichende Maßnahmen ergreifen.
Viele deutsche Unternehmen haben bereits begonnen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem Risikoanalysen und die Einrichtung von Beschwerdemechanismen. Nichtbefolgung kann zu Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro führen oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes ausmachen.
Im April 2024 wurde von dem EU-Parlament ein europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet. Es trifft ab 2024 auf Unternehmen zu, die mehr als 1,000 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz über 450 Millionen Euro erzielen. Das Gesetz sorgt für eine ganzheitliche Verantwortungsübernahme der Unternehmen entlang ihrer Lieferketten.
Definition und Umfang der Lieferketten
Unter dem Begriff der Lieferketten im Sinne des aktuellen Lieferkettengesetzes versteht man den gesamten Prozess von der Beschaffung der Rohmaterialien bis hin zur Zustellung beim Endkunden. Seit dem 1. Januar 2023 schreibt dieses Gesetz vor, dass Betriebe mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – und ab 2024 auch solche mit über 1.000 Angestellten – innerhalb ihrer Lieferkette umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Lieferkette im Sinne des Gesetzes
Im Rahmen des Lieferkettengesetzes umfasst die Lieferkette neben dem eigenen Unternehmen ebenso direkt und indirekt beteiligte Zulieferbetriebe. Das bedeutet, die Verantwortung erstreckt sich nicht nur auf unmittelbare Geschäftspartner, sondern auf die gesamte Kette. Darüber hinaus sind interne Verpflichtungen, wie die Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragten, unerlässlich für die Gewährleistung von notwendiger Transparenz und Regelkonformität.
Unterschied zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern
Die Differenzierung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern ist ein zentraler Punkt der Lieferkettensteuerung. Direkte Lieferanten, die vertraglich an das Unternehmen gebunden sind, unterliegen strengeren Überprüfungen. Hingegen befinden sich indirekte Lieferanten weiter hinten in der Kette. Ungeachtet der Distanz sind Unternehmen angehalten, proaktiv Menschenrechtsrisiken zu erkennen und gegen Verstöße vorzugehen.
Verbindliche Sorgfaltspflichten laut Lieferkettengesetz
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, zunächst für Firmen mit über 3,000 Angestellten. Vom 1. Januar 2024 an betrifft es auch Firmen ab 1,000 Beschäftigte. Dieses Gesetz bezweckt die Durchsetzung von Menschenrechts- und Umweltsorgfaltspflichten entlang der Lieferketten.
Einrichtung eines Risikomanagements
Es ist von höchster Wichtigkeit, ein fähiges Risikomanagement für die Lieferkette zu etablieren, um den Vorgaben des LkSG zu entsprechen. Betriebe sind aufgefordert, ein ausgedehntes System für das Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen. Es soll Risiken nicht nur aufdecken, sondern effektive Minderungs- und Vorbeugungsmaßnahmen vorschlagen. Lieferkettensoftware hilft Betrieben dabei, die Komplexität ihrer Lieferketten zu durchleuchten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten.
Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
Ein essenzieller Teil der festgelegten Sorgfaltspflichten ist die wiederholte Risikoanalyse der Lieferkette. Sie sind nötig, um potentielle Risiken entlang der gesamten Kette zu finden und zu bewerten. Das Gesetz verlangt eine systematische und regelmäßige Durchführung dieser Analysen. So können neue Risiken frühzeitig identifiziert und adressiert werden.
Abgabe einer Grundsatzerklärung
Unternehmen müssen eine Erklärung zu ihrer Menschenrechtsstrategie veröffentlichen. Diese Erklärung, öffentlich einsehbar, soll die Hauptmaßnahmen und Verfahren des Unternehmens zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten umfassen. Eine gut funktionierende Lieferkettensoftware steht Unternehmen hierbei unterstützend zur Seite, um die benötigten Informationen effizient zu sammeln und zu verarbeiten.
Summa summarum sind das Einrichten eines durchdachten Risikomanagements für die Lieferkette, das häufige Durchführen von Risikoanalysen und die Veröffentlichung einer klaren Grundsatzerklärung unabdingbare Elemente der vertraglichen Sorgfaltspflichten laut LkSG.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Unternehmen müssen, um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzukommen, umfassende Präventionsmaßnahmen Lieferkette einführen. Vertragliche Vereinbarungen, Beschaffungsstrategien und Schulungen für Mitarbeiter und Zulieferer sind hierbei unerlässlich.
Die Implementierung dieser Maßnahmen ist entscheidend, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt zu vermeiden. Zudem ist es erforderlich, bei erkannten Risiken sofort wirksame Abhilfemaßnahmen Lieferkette zu initiieren. Ziel ist es, Probleme umgehend zu beheben und dauerhaft auszuschließen.
Gemäß LkSG ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen durch Risikoanalysen erforderlich. Ein solches Management sorgt für die stetige Verbesserung der Prozesse. Es beinhaltet auch die Kooperation mit Lieferanten.
Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, ein einheitliches Verständnis für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu fördern und praktisch umzusetzen.
Die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus bildet ein wesentliches Element. Dadurch können Verstöße von Mitarbeitenden oder externen Stakeholdern anonym gemeldet werden. Verpflichtete Unternehmen müssen diesen Hinweisen nachgehen und angemessene Abhilfemaßnahmen Lieferkette ergreifen.
Ein kontinuierlicher Prozess der Überwachung und Bewertung der Lieferkette hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen. Dies erfordert einen ständigen Informationsaustausch mit Zulieferern. Zudem ist die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen entscheidend.
Das BAFA und der Hilfe-Desk der Bundesregierung haben im August 2023 den Leitfaden „Zusammenarbeit in der Lieferkette“ herausgegeben. Dieser Leitfaden betont einen kooperativen Ansatz. Er zielt darauf ab, ein Bewusstsein für Menschenrechtsrisiken zu schaffen und präventive Maßnahmen zu fördern.
Berichtspflichten und Dokumentation
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wirksam seit dem 1. Januar 2023, verlangt von großen Unternehmen die Befolgung strikter Richtlinien. Diese müssen nun die Sorgfaltspflichten präzise einhalten. Ab 2024 müssen dies auch Unternehmen mit über 1.000 Angestellten befolgen. Die Gesetzesinitiative unterstreicht die Wichtigkeit von Corporate Social Responsibility (CSR) durch die Verpflichtung zur ununterbrochenen Dokumentation der Sorgfaltspflichten.
Herzstück des LkSG ist die verpflichtende Berichterstattung über die Lieferkette. Unternehmen sind dadurch angehalten, jährlich ausführlich über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten.
Pflicht zur jährlichen Berichterstattung
Die kontinuierliche Dokumentation der Sorgfaltspflichten ist für Firmen obligatorisch. Sie haben den Auftrag, einen umfassenden Jahresbericht zu erstellen. Dieser behandelt die menschlichen und umweltspezifischen Gefahren, inklusive bereits ergriffener sowie geplanter Maßnahmen. Die Grundlage dafür bildet ein strukturierter Fragebogen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Frist für die Einreichung des Berichts an das BAFA endet vier Monate nach dem Geschäftsjahresende.
Öffentliche Zugänglichkeit der Berichte
Die Berichte sind transparent und für die Öffentlichkeit einsehbar zu machen. Firmen müssen sie sieben Jahre lang auf ihrer Webseite bereitstellen. Dies stärkt die Corporate Social Responsibility (CSR) Praxis und gewährt öffentlichen und weiteren Stakeholdern Einblick in relevante Informationen. Eine detaillierte Dokumentation der Sorgfaltspflichten ist essentiell, um Transparenz und Verantwortlichkeit in den Lieferketten zu fördern.
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf Unternehmen
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert von Unternehmen, ein wirksames Risikomanagement zu etablieren. Sie müssen Risikoanalysen durchführen, um Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu identifizieren. Es ist erforderlich, präventive Maßnahmen gegen solche Verletzungen zu ergreifen.
Ein Beschwerdeverfahren ist zu errichten, welches es Betroffenen ermöglicht, auf Verletzungen hinzuweisen. Dies gilt für große Unternehmen ab sofort und für kleinere ab 2024. Zur Sicherstellung der Transparenz ist jährlich ein Bericht an das BAFA zu übermitteln.
Die Anforderungen erstrecken sich auch auf die internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertragsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass Zulieferer die Sorgfaltspflichten einhalten. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit und kontinuierliches Monitoring.
Die Bundesregierung stellt Hilfen zur Verfügung, um Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Pflichten zu unterstützen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes. Eine frühzeitige Implementierung der Vorgaben wird somit essentiell.
Die Einführung des LkSG bringt signifikante Geschäftsprozessanpassungen mit sich und fördert eine nachhaltige Unternehmenskultur. Die dadurch eingeleitete neue Ära der Unternehmensverantwortung wird globale Auswirkungen haben.
Fazit
Das Lieferkettengesetz (LkSG) markiert einen bedeutenden Fortschritt für gerechtere, ökologisch verantwortungsvollere globale Lieferketten. Unsere Untersuchung offenbart, dass nachhaltige Lieferketten nicht nur gesetzliche Kriterien erfüllen, sondern auch beträchtliche Vorteile für Firmen mit sich bringen. Globale Lieferketten, die den Welthandel seit Jahrzehnten bestimmen, streben primär nach maximaler Kosteneffizienz. Doch Naturdesaster und unvorhersehbare Ereignisse, einschließlich der Covid-19-Pandemie, offenbarten ihre Anfälligkeit.
Die Implementierung des LkSG fordert von Unternehmen, ein Risikomanagementsystem zu etablieren, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen und eine Grundsatzerklärung abzugeben. Diese Initiativen erhöhen die Transparenz und gewährleisten die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards. In einem zunehmend regulierten Umfeld ist die Sicherstellung der Compliance entscheidend, um juristischen Konsequenzen und Reputationsschäden vorzubeugen.
Das Beispiel Toyotas, das nach dem Erdbeben in 2011 seine Bezugsquellen diversifizierte und die Lagerbestände erhöhte, illustriert die Wichtigkeit proaktiven Risikomanagements. Studien legen jedoch nahe, dass die völlige Trennung globaler Lieferketten erhebliche ökonomische Nachteile mit sich bringt, ohne die Risiken bedeutend zu minimieren. Anpassungen in globalen Lieferketten müssen einen Mittelweg zwischen Effizienz und Nachhaltigkeit finden, was eine staatliche Förderung und internationale Kooperation unabdingbar macht.
FAQ
Was sind die rechtlichen Grundlagen des Lieferkettenmanagements in Deutschland?
Welche Bedeutung hat das Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Wie definiert das Lieferkettengesetz den Begriff „Lieferkette“?
Was beinhaltet die Implementierung eines Risikomanagementsystems gemäß LkSG?
Warum sind regelmäßige Risikoanalysen wichtig?
Was ist eine Grundsatzerklärung und warum ist sie relevant?
Welche präventiven Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen?
Welche Dokumentationspflichten haben Unternehmen unter dem LkSG?
Wie beeinflusst das LkSG die Lieferkettenprozesse von Unternehmen?
Welches Ziel verfolgt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.
Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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