Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig globale Lieferketten menschenrechts- und umweltkonform zu gestalten.
Die Bedeutung unserer Unternehmensverantwortung ist heute größer denn je. Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Juli 2021 müssen Unternehmen in Deutschland nicht nur ihre Compliance sicherstellen.
Sie sind auch aufgefordert, einen nachhaltigen Beitrag zur globalen Gesellschaft zu leisten. Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken proaktiv identifizieren und minimieren müssen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen erhebliche finanzielle Strafen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind besonders betroffen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen mit über 3,000 Angestellten die Anforderungen erfüllen, was rund 600 Firmen umfasst. Ein Jahr darauf, beginnend mit dem 1. Januar 2024, erweitert sich diese Pflicht auf Unternehmen mit mehr als 1,000 Beschäftigten. Somit sind nahezu 3,000 Unternehmen betroffen. Die Frage stellt sich, wie sie diesen Anforderungen gerecht werden können.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt für große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
- Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren.
- Bei Nichteinhaltung können finanzielle Sanktionen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen folgen.
- Ab dem 1. Januar 2023 betrifft das Gesetz zunächst Unternehmen mit mehr als 3,000 Mitarbeitenden, was etwa 600 Firmen entspricht.
- Zum 1. Januar 2024 weitet sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1,000 Beschäftigten und betrifft damit knapp 3,000 Firmen.
Grundlagen des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz schafft eine fundamentale Basis für die Stärkung von Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Lieferkettenmanagement. In diesem Kontext untersuchen wir zentrale Aspekte des Gesetzes und dessen Implikationen für Unternehmen sowie deren Zulieferernetzwerke.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes
Ab dem Jahr 2023 ist das Lieferkettengesetz für umfangreiche Unternehmensstrukturen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland bindend. Ab dem folgenden Jahr, 2024, erweitert sich dieser Anwendungsbereich auf Firmen mit über 1.000 Angestellten. Seine Anwendung unterscheidet nicht nach der Rechtsform der betroffenen Wirtschaftsakteure.
Geltungsbereich und betroffene Unternehmen
Der Wirkungsbereich dieses Gesetzes umfasst alle Ebenen der Lieferkette, vom direkten Betrieb bis zu den indirekten Lieferanten. Es obliegt den Unternehmen, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu überwachen und zu gewährleisten.
Menschenrechte und Umweltbelange
Im Zentrum des Lieferkettengesetzes steht die Achtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt. Unternehmen sind aufgefordert, sorgsam zu prüfen und ihre Einflussmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen. Sie sollen die Einhaltung dieser essenziellen Standards über die gesamte Lieferkette hinweg sichern. Dies stellt einen wesentlichen Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit und effizientes Human Supply Chain Management dar.
Risikomanagement und Sorgfaltspflichten
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erlegt Unternehmen auf, wirksames Risikomanagement einzuführen, welches in alle relevanten Geschäftsprozesse eingebettet ist. Es umfasst maßgebliche Elemente, die für die Sicherstellung der Sorgfaltspflichten entscheidend sind.
Einrichtung eines Risikomanagements
Zu Beginn ist die Entwicklung eines passenden Risikomanagements notwendig. Unternehmen sind angehalten, Methoden zur Erkennung, Evaluierung und Einstufung von Risiken zu etablieren. Diese müssen Bestandteil ihrer Betriebsführung und der gesamten Lieferkette sein. Dies beinhaltet die Erstellung von Verhaltensregeln, Richtlinien sowie spezifischen Vereinbarungen mit Zulieferern.
Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
Die Durchführung von Risikoanalysen ist grundlegend, um Einblicke in menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu gewinnen. Mittels kontinuierlicher Überprüfungen können Unternehmen Gefahren früh erkennen und vorbeugende Maßnahmen einleiten. Diese Überprüfungen müssen strukturiert und schriftlich festgehalten werden. Zugleich wird Unternehmen geraten, ihre Betrachtungsweise zu wechseln, was den Schutz ihrer Reputation fördert.
Abgabe einer Grundsatzerklärung
Unternehmen sind zudem gehalten, eine Grundsatzerklärung zu ihrer Menschenrechts- und Umweltpolitik zu verfassen. Diese muss präventive Strategien, Risikoanalysen und Beschwerdeverfahren detailliert darlegen. Über die jährliche Berichterstattung an das BAFA wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Aktionen sichergestellt. Dadurch stärken sie ihr Lieferantenmanagement und kommen den gesetzlichen Anforderungen nach.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verlangt von den Unternehmen eingehende Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in den Lieferketten zu vermeiden sowie zu beheben. Seit dem 1. Januar 2023 sind deutsche Firmen mit über 3,000 Beschäftigten von diesen Bestimmungen betroffen. Vom 1. Januar 2024 an betrifft dies auch Unternehmen mit mehr als 1,000 Angestellten.
Unternehmen müssen ein umfangreiches Risikomanagement implementieren und periodisch Risikoanalysen durchführen. Ziel der Analysen ist es, mögliche Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltstandards zu identifizieren und präventiv zu handeln. Zu den obligatorischen Präventivmaßnahmen zählen:
- Schulungen der Mitarbeiter zu spezifischen Menschenrechts- und Umweltaspekten
- Kontrollen und Audits in der gesamten Lieferkette
- Überprüfung der Geschäftsbeziehungen bezüglich der Einhaltung der Sorgfaltspflicht
Im Falle von Verstößen sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen umzusetzen. Dies betrifft die Behebung bestehender Probleme und die Entwicklung nachhaltiger Strategien zur Sicherung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Zukunft. Die dokumentierten Prozesse fördern die Transparenz und die Überprüfbarkeit der Maßnahmen. Eine Schlüsselrolle innehaben dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Überwachung der Compliance sicherstellt und durch Branchendialoge und spezifische Leitfäden unterstützt.
Transparenz in der Lieferkette
Um Transparenz in der Lieferkette zu sichern, sind umfassende Dokumentations- und Berichtspraktiken erforderlich. Diese Praktiken stellen sicher, dass die Einhaltung erforderlicher Sorgfaltspflichten und Risikomanagementmaßnahmen nachvollziehbar ist. Es handelt sich um essenzielle Verfahren, die Klarheit über die Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette schaffen. Dadurch wird ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis sowohl zu Partnern als auch Kunden aufgebaut.
Dokumentation und Berichterstattung
Transparente Berichterstattung ermöglich es Unternehmen, den Erfolg ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette deutlich zu machen. Die EU hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive eine Richtlinie eingeführt. Diese verpflichtet Firmen zu umfassenden Nachhaltigkeitsberichten. Solche Berichte stärken die Glaubhaftigkeit und festigen das Vertrauen bei Stakeholdern und Kunden.
Der Einsatz fortschrittlicher IT-Systeme, wie SAP S/4HANA Cloud, spielt eine zentrale Rolle bei der Dokumentationsgenauigkeit. Diese Systeme sind in unterschiedlichen Editionen verfügbar und unterstützen eine transparente Dokumentation. Angesichts steigender Sicherheitsangriffe auf IT-Strukturen sind spezifische Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar. Sie stärken die Sicherheit und fördern dadurch die Transparenz innerhalb der Lieferketten.
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
Ein etabliertes Beschwerdemanagement ist für effektive Lieferkettenprozesse unerlässlich. Unternehmen benötigen ein System, das Stakeholdern erlaubt, mögliche Verstöße zu melden. Ein solches Verfahren erleichtert eine rasche Problemlösung. Zudem trägt es zur stetigen Optimierung der Lieferketten bei.
Durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die NIS-2-Richtlinie sind Unternehmen zu strenger Cyber Security verpflichtet. Das Beschwerdemanagement, in Einklang mit diesen Richtlinien, verbessert die IT-Infrastruktur. Dadurch wird die Zuverlässigkeit dieser Systeme und die Transparenz der Lieferkette verstärkt.
Zusammengefasst sind sowohl eine detaillierte Berichterstattung als auch ein funktionierendes Beschwerdemanagement für die Transparenz in der Lieferkette essenziell. Durch diese Maßnahmen wird die Zusammenarbeit und Sichtbarkeit entlang der Lieferkette verbessert. Dies führt zu gut informierten Entscheidungen und stärkt die Beziehungen zu Lieferanten. Eine transparente Lieferkette gewährleistet eine Echtzeit-Überwachung des Warenflusses. Sie minimiert das Risiko von Verlusten oder Lieferverzögerungen.
Lieferkettensorgfaltspflicht im internationalen Kontext
Im internationalen Lieferkettenmanagement nimmt die Sorgfaltspflicht eine Schlüsselposition ein. Seit dem Startjahr 2023 ist es für deutsche Firmen mit über 3.000 Arbeitnehmern verpflichtend, ihre globalen Wertschöpfungsketten hinsichtlich der Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards zu überprüfen. Diese Regelung wird ab dem Jahr 2024 auch für Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten erweitert.
Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung sehen sich Unternehmen mit der Notwendigkeit konfrontiert, komplexe Risikomanagement-Verfahren umzusetzen. Dies beinhaltet die Einführung erweiterter Dokumentations- und Berichterstattungsverpflichtungen um EU-Richtlinien zu erfüllen. Die Unternehmen müssen daher Risikoanalysen, präventive Maßnahmen, Abhilfeverfahren, interne Beschwerdemechanismen sowie ausführliche Dokumentations- und Berichtspflichten vornehmen.
Ein wichtiger Punkt im internationalen Lieferkettenmanagement ist es, Transparenz bezüglich Menschenrechts- und Umweltrisiken sicherzustellen. Transparenz ist von fundamentaler Bedeutung für die Sicherheit der Lieferkette, für Innovationspotential, Kosteneffizienz und minimierte wirtschaftliche Risiken.
Ab 2027 wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Befolgung der Sorgfaltspflichten kontrollieren. Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht können für Unternehmen Bußgelder bis zu 5 % ihres Jahresumsatzes bedeuten. Vor allem betrifft dies Unternehmen mit einem Umsatz von 450 Millionen Euro und mindestens 1.000 Mitarbeitern.
Die EU-Richtlinie bringt Herausforderungen, aber ebenso Chancen mit sich. Eine standardisierte Vorgehensweise für das Lieferkettenmanagement bietet europäischen Unternehmen Vorteile. Sie werden in die Lage versetzt, Produkte anzubieten, die sowohl wettbewerbsfähiger als auch nachhaltiger sind. Dies ist ein kritischer Schritt, um das globale Wirtschaften an ökologische und gesellschaftliche Bedingungen anzupassen.
Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, ist es essentiell, dass Unternehmen effektive Gegenmaßnahmen einleiten. Dadurch sollen Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden reduziert werden. Die Implementierung starker Compliance– und Risikomanagementverfahren sowie eine effiziente Kommunikation mit allen Stakeholdern sind dabei von größter Wichtigkeit.
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Unternehmensverantwortung und nachhaltigen Geschäftsführung. Es zwingt Unternehmen, die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Ab dem 1. Januar 2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Firmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Die Implementierung dieser Bestimmungen birgt allerdings Herausforderungen. Ein signifikanter Anteil, 43% der Führungskräfte, sieht ihre Betriebe technologisch nicht gerüstet für die Integration erforderlicher Zertifizierungen und Compliance-Informationen. Mehr noch, ein erschwerender Faktor ist, dass 82% der Unternehmen Rohstoffe aus Ländern beziehen, deren Normen unterhalb jener der EU liegen, was die Integration zusätzlicher Systeme unabdingbar macht.
Dennoch gibt es auch positive Signale. Zertifikate der Primärlieferanten ermöglichen 71% der Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und ökologische Risiken vorab zu identifizieren und zu vermeiden. Weiterhin beabsichtigen 98% der Entscheidungsträger, Nachhaltigkeit und Arbeitnehmerschutz in den Mittelpunkt ihrer Marketingstrategien zu rücken.
Das LkSG repräsentiert nicht lediglich gesetzliche Vorgaben, sondern eröffnet Chancen zur Förderung der Corporate Social Responsibility (CSR) und einer nachhaltigen Unternehmenspolitik. Es ist entscheidend, dass Betriebe flexible, doch umfassende Strategien entwickeln, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, während sie ihre Marktposition behaupten. Die zukünftigen Herausforderungen sind auch Gelegenheiten, betriebliche Abläufe zu verfeinern und technische Infrastrukturen zu stärken, um umfassende Compliance und Effizienz sicherzustellen.
FAQ
Was ist die Lieferkettensorgfaltspflicht?
Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz und ab wann?
Welche Maßnahmen umfasst das Risikomanagement im Rahmen der Sorgfaltspflichten?
Was bedeutet Transparenz in der Lieferkette und wie wird sie erreicht?
Welche präventiven und reaktiven Maßnahmen sind Unternehmen im Rahmen des Lieferkettengesetzes aufzuerlegen?
Was bedeutet die Lieferkettensorgfaltspflicht im internationalen Kontext?
Wie beeinflussen Dokumentations- und Berichtspflichten die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen?
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Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate
Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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