Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Unternehmenshaftung

Wussten Sie, dass bei Verstößen gegen das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes konfrontiert sein könnten?

Dieses Gesetz fordert die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards in allen Teilen der Lieferkette. Eine weitere Ausdehnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, einbeziehend Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Risikomanagement– und Compliance-Strukturen zu überdenken und zu verstärken. Die neue Gesetzgebung eröffnet zusätzliche Haftungsrisiken und führt strenge Sanktionen für die Nichteinhaltung ein. Eine solche Entwicklung hebt die Unternehmenshaftung auf eine bisher unbekannte Stufe.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit 3000 Arbeitnehmern und ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit 1000 Arbeitnehmern.
  • Bußgelder können bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen.
  • Öffentlich-rechtliche Sanktionen umfassen Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren.
  • Die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen im Rahmen des LkSG bleibt umstritten und unklar.
  • Vergleich mit der EU-Lieferkettenrichtlinie bietet einen umfassenden Einblick in verschiedene Haftungsaspekte.

Einführung in das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert Unternehmen auf, aktive Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu ergreifen. Diese Anforderungen bedeuten eine wesentliche Verschiebung in der unternehmerischen Verantwortlichkeit.

Grundlegende Verpflichtungen

Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dazu zählen Risikomanagement, präventive Strategien, Abhilfemaßnahmen sowie die Pflicht zur Dokumentation und Berichterstattung.

  • Risikomanagement zur Identifikation von Menschenrechts- und Umweltgefahren
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken
  • Abhilfe bei festgestellten Verstößen
  • Dokumentation und Berichterstattung über ergriffene Maßnahmen

Anders als ursprünglich angedacht, enthält das Gesetz keine direkten zivilrechtlichen Haftungsrisiken. Die Durchsetzung erfolgt via Verwaltungsmaßnahmen und dem Ordnungswidrigkeitsgesetz. Die Effektivität dieser Regelung bleibt umstritten.

Bei Verstößen gegen das LkSG drohen Unternehmen erhebliche Bußgelder. Sie können bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des globalen Jahresumsatzes für Großunternehmen betragen. Diese Sanktionen betonen die Bedeutung des Gesetzes für Umweltschutz und humane Arbeitsbedingungen.

Öffentlich-rechtliche Sanktionen und Zivilrechtliche Haftung

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) leitet eine neue Ära für Unternehmen in Deutschland ein. Gemäß § 22 LkSG, drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Solche finanziellen Strafen betonen die kritische Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Compliance-Anforderungen.

Öffentlich-rechtliche Sanktionen

Die Überwachung der Gesetzeseinhaltung obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Verstöße gegen das LkSG können zu signifikanten Geldstrafen führen und den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen nach sich ziehen. Diese Konsequenzen stellen für Betroffene eine gewichtige zivilrechtliche und finanzielle Belastung dar.

Zwangsgelder und spezifische Sanktionsmechanismen erweitern die Palette der Öffentlich-rechtlichen Sanktionen, wie in den §§ 22-24 LkSG ausgeführt. Dabei ermöglicht § 3 Abs. 3 S. 1 LkSG ausschließlich öffentliche Durchsetzungsmaßnahmen für Gesetzesverstöße, ohne Raum für private Klagen zu lassen. Dies unterstreicht das Bemühen, durch öffentliche Handlungsweisen, notwendige Sanktionen durchzusetzen.

Die Konfliktmineralienverordnung verpflichtet EU-Importeure zur Befolgung eines umfangreichen Rahmens für Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Derartige Regelungen spiegeln die erhöhten Anforderungen an die Unternehmensführung wider, um Nachlässigkeiten in der Einhaltung von Vorschriften zu vermeiden und die Lieferkette verantwortungsvoll zu gestalten.

Obwohl das LkSG keine direkten zivilrechtlichen Maßnahmen vorsieht, können Unternehmen auf internationaler Ebene für Menschenrechts- oder Umweltschäden haftbar gemacht werden. Diese potenzielle Haftung verdeutlicht eine ernstzunehmende Gefahr für Firmen innerhalb globaler Liefernetzwerke.

„Das LkSG stellt eine bedeutende Verschärfung der Unternehmensverantwortung dar und fordert proaktive Maßnahmen zur Vermeidung von Compliance-Verstößen.“

Um Sanktionen und Schädigung des Unternehmensrufs zu vermeiden, ist ein proaktives Management der internen Abläufe und der Lieferkette essentiell. Unternehmen müssen die Anforderungen des LkSG erfüllen. Andernfalls stehen sie vor gravierenden finanziellen Einbußen und Imageverlust.

Einfluss des OLG Hamm Urteils vom 20. Oktober 2022

Das OLG Hamm hat am 20. Oktober 2022 ein Urteil gefällt, das einen bedeutenden Wendepunkt darstellt. Es betrifft die Unternehmenshaftung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Diese Entscheidung beleuchtet nicht nur die Haftungsfolgen für Unternehmen detailliert, sondern etabliert auch neue Präzedenzfälle. Diese könnten zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen wesentlich beeinflussen.

Rechtsfolgen und Präzedenzfälle

Das Urteil des OLG Hamm bekräftigte, dass Unternehmen für grobe Vernachlässigungen ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haftbar sind. Diese Entscheidung zieht weitreichende Konsequenzen für jene Unternehmen nach sich, die die vorgeschriebenen Regeln nicht beachten.

Diese Konsequenzen umfassen nicht nur einen Anstieg in der Zahl der Präzedenzfälle für künftige Rechtsstreite. Sie führen auch zu erhöhter Rechtsunsicherheit und potenziell strengeren Bußgeldern für Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen.

Über die unmittelbaren Rechtsfolgen hinaus bewirkt das Urteil auch eine Veränderung im Umgang mit Compliance und Risikomanagement in Lieferketten. Unternehmen müssen nun ihre Praktiken proaktiv anpassen, um Haftungen zu vermeiden und auf diese neuen Anforderungen zu reagieren.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Unternehmenshaftung im Vergleich zur EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Lieferkettenrichtlinie, auch bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), hat am 24. Mai 2024 die formelle Zustimmung erhalten. Sie sieht sich ab dem 26. Juli 2024 der Herausforderung gegenüber, binnen zwei Jahren in nationales Recht transformiert zu werden. Vergleicht man sie mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), fallen Ähnlichkeiten auf. Doch gibt es kritische Punkte, in denen die CSDDD das deutsche Gesetz übersteigt.

EU-Lieferkettenrichtlinie

In der EU-Richtlinie wird eine zivilrechtliche Haftbarkeit von Unternehmen bei Missachtung der Sorgfaltspflichten eingeführt. Diese Neuerung dürfte die Debatte um zivilrechtliche Haftung im Kontext des LkSG beleben. Sie bietet eine klarere Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene.

Interessanterweise nimmt die Richtlinie Finanzdienstleister in bestimmten Sorgfaltspflichten aus. Diese Entscheidung hat bei der UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte Besorgnis ausgelöst. Zusätzlich muss die Angemessenheit dieser Ausnahme evaluiert werden.

Zunächst werden durch die CSDDD weniger Unternehmen erfasst als durch das LkSG. Jedoch werden von 2027 bis 2029 erweiterte Verpflichtungen für Unternehmen eingeführt. Die Richtlinie berücksichtigt sowohl nachgelagerte als auch direkte und indirekte Zulieferer. Dies trägt zu gesteigerter Transparenz und Verantwortung in der gesamten Lieferkette bei.

Die CSDDD legt ein zusätzliches Gewicht auf die Implementierung von Sorgfaltspflichten durch Audits und Initiativen. Eine besondere Bedeutung erhält die Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen. Dies markiert einen bedeutsamen Fortschritt hinsichtlich Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit globaler Lieferketten.

Der Beck’sche Online Großkommentar zum LkSG, publiziert am 23. Februar 2024, bietet profunde Einblicke, speziell zu den Paragraphen §§ 2 V-VI, 3 I und II. Dabei werden historische Entwicklungen und spezifische Anforderungen an Unternehmen dargestellt.

Beim Vergleich LkSG mit der EU-Lieferkettenrichtlinie wird deutlich, wie beide Regelwerke auf unterschiedliche Art und Weise die Unternehmenssorgfalt stärken und deren Haftung regeln wollen. Die EU-Richtlinie führt neue, bedeutende Elemente ein. Diese könnten zu einer Harmonisierung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beitragen und striktere Compliance-Anforderungen nach sich ziehen.

Wichtige Aspekte für die Compliance im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Seit dem 1. Januar 2023 sind größere Unternehmen verpflichtet, ihre globalen Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken hin zu prüfen. Dies geschieht durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Unternehmen müssen Risiken nicht nur identifizieren, sondern auch abmildern. Das Ziel ist es, drohende Strafen abzuwehren und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Risikomanagement und Schulungen

Ein effizientes Risikomanagement ist essentiell unter dem LkSG. Unternehmen sind angehalten, eine tiefgehende Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchzuführen. Die Analyse dient der Aufdeckung potenzieller Gefahren und Schwachstellen. Basierend darauf sollten sie gezielte Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken entwickeln und implementieren.

Mitarbeiterschulungen sind ebenfalls von hoher Bedeutung. Es ist unabdingbar, dass Mitarbeiter umfassend über die neuen gesetzlichen Anforderungen informiert werden. Sie müssen ebenso in die Umsetzung der Compliance-Maßnahmen einbezogen werden. Das stellt sicher, dass das gesamte Team die Bedeutung der Sorgfaltspflichten erfasst und nach diesen handelt.

Berichterstattung und Dokumentation

Transparente Berichterstattung und akribische Dokumentation sind Eckpfeiler im Rahmen des LkSG. Diese Vorgänge demonstrieren nicht nur den Einsatz eines Unternehmens für Menschenrechts- und Umweltstandards. Sie bieten auch bedeutende Beweise für den Fall, dass Haftungsansprüche erhoben werden.

Durch kontinuierliche Dokumentation lassen sich Compliance-Maßnahmen verfolgen und bei Bedarf anpassen. Das Ziel ist eine dauerhafte Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Eine regelmäßige Aktualisierung der Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen ist hierfür unerlässlich.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) markiert einen wichtigen Fortschritt in der Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen große Unternehmen diesem Gesetz. Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten werden ab dem 1. Januar 2024 einbezogen. Die Bedeutung präventiver Maßnahmen ist hoch, da Nichtbefolgung zu bedeutenden Sanktionen führen kann.

Es gibt weiterhin Unsicherheiten bezüglich der zivilrechtlichen Haftung, besonders bei Schäden in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt. Geschäftsführer müssen sich daher intensiv mit den gesetzlichen Anforderungen befassen und geeigneten Rechtsbeistand suchen. Die persönliche Haftung der Geschäftsführung nach § 43 Absatz 2 GmbHG bleibt unberührt. Dies erfordert von CEOs, stets eine sorgfältige und gewissenhafte Geschäftsführung zu gewährleisten.

Unternehmen sehen sich mit einer gemischten Zukunft konfrontiert, da auch auf EU-Ebene Vorschriften für die Lieferketten-Compliance entstehen. Mehr als 13.000 EU-Unternehmen und etwa 4.000 Nicht-EU-Unternehmen werden von diesen Entwicklungen beeinflusst. Es ist essenziell, Compliance-Maßnahmen fortlaufend zu evaluieren und anzupassen. Dies ist notwendig, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und ökonomische Risiken zu minimieren.

Präventive Maßnahmen und ein effektives Risikomanagement sind entscheidend, um diesen Anforderungen zu genügen. Nur so können Unternehmen langfristig nachhaltig agieren.

FAQ

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für bestimmte Firmen verpflichtend. Es fordert die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Standards innerhalb der Lieferketten. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Prävention oder Minimierung von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden.

Welche Unternehmen sind vom LkSG betroffen?

Betroffen sind spezifische Unternehmen seit dem 1. Januar 2023, erweitert um Firmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2024.

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen?

Zur Erfüllung der LkSG-Anforderungen müssen Firmen ein effizientes Risikomanagement implementieren. Sie müssen ihre Belegschaft durch Schulungen auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten vorbereiten. Zudem ist die umfangreiche Dokumentation und Berichterstattung der Maßnahmen essentiell.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das LkSG?

Verstöße führen zu staatlichen Sanktionen, etwa Zwangsgelder oder Bußgelder bis zu acht Millionen Euro oder 2% des Jahresumsatzes für Großunternehmen. Ein Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren könnte ebenso resultieren.

Welche Rolle spielt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des LkSG?

Das BAFA überwacht die Einhaltung des LkSG und verhängt bei Missachtung entsprechende Zwangsgelder und Bußgelder.

Was sind die zivilrechtlichen Haftungsrisiken unter dem LkSG?

Trotz formaler Unberührtheit im LkSG, könnten Firmen zivilrechtlich für Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards haftbar sein. Dies gilt insbesondere unter Anwendung ausländischen Rechts.

Welche Auswirkungen hat das Urteil des OLG Hamm vom 20. Oktober 2022 auf die Unternehmenshaftung?

Nach dem Urteil des OLG Hamm könnten Unternehmen für erhebliche Vernachlässigungen ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette haftbar gemacht werden. Dies könnte zukünftige Haftungsfragen beeinflussen und die Rechtsunsicherheit verstärken.

Wie unterscheidet sich die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie vom LkSG?

Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie erweitert die Anforderungen des LkSG. Sie schließt explizite zivilrechtliche Haftungsrisiken ein und berücksichtigt das Pariser Klimaabkommen.

Warum ist die Berichterstattung und Dokumentation unter dem LkSG wichtig?

Berichterstattung und Dokumentation sind zentrale Elemente zur Sicherstellung der Compliance. Sie tragen zur Transparenz bei und sind bei Haftungsfällen entscheidend zum Nachweis der Pflichterfüllung.

Welche präventiven Maßnahmen sollten Unternehmen im Rahmen des LkSG ergreifen?

Für die Einhaltung der LkSG und zur Minimierung von Haftungsrisiken sollten Unternehmen präventiv agieren. Ein effektives Risikomanagement, regelmäßige Mitarbeiter-Schulungen und detaillierte Dokumentation und Berichterstattung sind hierbei unabdingbar.

Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit und im deutschsprachigen Ausland zur Verfügung.

Arthur Wilms | Rechtsanwalt | Associate

Philipp Franz | Rechtsanwalt | Associate

Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Herfurtner Rechtsanwälte. Mehr Infos anzeigen.

Aktuelle Beiträge aus dem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht