Lyoness Europe AG ist ein im Jahre 2003 gegründetes Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das ein globales internationales Netzwerk aus Mitgliedern und Partnerunternehmen darstellt. Viele Kunden und Geschäftspartner von Lyoness wollen ihr Geld zurück. Zu Recht?
Lyoness – vielversprechendes Geschäftsmodell oder Schneeballsystem?
Mitglieder von Lyoness Europe AG sollen von besseren Bedingungen bei den Partnerunternehmen profitieren und die Unternehmen sollen loyale Kunden gewinnen. Das Geschäftsmodell des Unternehmens klingt also erstmal vielversprechend und fair. Doch bekanntlich steckt der Teufel im Detail.
Wie das Wirtschaftsblatt berichtet, hat das Handelsgericht in Wien 61 Klauseln der Geschäftsbedingungen der Grazer Einkaufsgemeinschaft für gesetzeswidrig erklärt. Selbst erfahrene Anwälte und Verbraucherschützer dürften selten derart fehlerhafte Geschäftsbedingungen erlebt haben.
In der Schweiz ist bereits ein Urteil des Kantonsgerichts Zug ergangen, wonach die Verträge ungültig sind, berichtet K-Tipp. Die Premium Verträge der Firma sind demnach komplett widerrechtlich. Nach diesem Gerichtsurteil können viele Kunden in der Schweiz ihr Geld zurückfordern.
Das Unternehmen unterhält drei unterschiedliche Geschäftsmodelle:
- Einkaufsgemeinschaft („Cashback-World“)
- Kundenbindungsprogramm („Cashback Solutions“)
- Vertrieb (Empfehlungsmarketing „Lyconet“)
Lyoness – Geld zurück auch in Deutschland?
Auch für deutsche Kunden und Businesspartner gibt es Möglichkeiten, ihr Geld zurückzufordern. Da es sich bei den mit Lyoness abgeschlossenen Verträgen in der Regel um Fernabsatzverträge gem. §312c BGB handelt, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
In vielen Fällen sind die Widerrufsbelehrungen jedoch nicht wirksam erfolgt, sodass eine Rückabwicklung sogar Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgen kann. Betroffene Kunden und Anleger sollten daher ihre Ansprüche von einem Anwalt überprüfen lassen.
Lesen Sie hier mehr zu Cashback World.
Lyoness – Folgen des Widerrufs
Wird der Widerruf form- und fristgerecht ausgeübt, wird das Vertragsverhältnis in ein sogenanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt. Kunden und Geschäftspartner bekommen dann den gezahlten Kaufpreis zurück und müssen im Gegenzug den Warenwert der durch die Gutscheine bezogenen Waren zurückgewähren. In den meisten Fällen dürfte der gezahlte Kaufpreis erheblich höher sein als die dank des Unternehmens erlangten Vorteile.
Schadensersatz für Kunden und Businesspartner
Je nach Fallkonstellation kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsunterlagen von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Herfurtner helfen betroffenen Kunden und Businesspartnern von Lyoness. Die Beratung erfolgt in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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