Makler strafbar – In welchen Fällen das passieren kann und wie man sich rechtlich schützt: Dieser Blog-Beitrag widmet sich den rechtlichen Aspekten, die mit der Strafbarkeit von Maklern in Verbindung stehen, und hilft sowohl Maklern als auch Mandanten dabei, sich in diesem Bereich besser zurechtzufinden. Da die Gerichte immer wieder Entscheidungen fällen, die die Tätigkeit von Immobilienmaklern betreffen, ist es für alle Beteiligten wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden. So können auch sie böse Überraschungen vermeiden und sich gegen strafbare Handlungen absichern.

Inhaltsverzeichnis:

  • Maklerrecht: Eine kurze Einführung
  • Rechtliche Grundlagen und mögliche Straftaten
  • Fälle, in denen sich Makler strafbar machen können
  • Häufige Irrtümer, die zur Strafbarkeit führen
  • Anonymisierte Mandantengeschichten
  • Wie Makler sich schützen können
  • FAQs zur Strafbarkeit von Maklern

Maklerrecht: Eine kurze Einführung

Das Maklerrecht ist ein weitgehend eigenständiger Bereich des Zivilrechts, der sich mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen durch unabhängige Dritte, sogenannte Makler, beschäftigt. Dabei gibt es viele Regelungen zu beachten, wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG) oder das Gesetz über das Fremdenverkehrsgewerbe (GFG). Die Tätigkeit eines Maklers ist vielfältig und umfasst sowohl die Vermittlung von Geschäftsräumen, Wohnungen oder Häusern sowie die Zusammenführung von Vertragspartnern im Bereich von Finanzierungen oder Versicherungen. Im Folgenden konzentrieren wir uns jedoch auf den Bereich der Immobilienvermittlung.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Straftaten

Um mögliche Straftaten zu erfassen, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen und Regulierungen für Makler zu kennen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die bestimmte Vorschriften zur Aufklärung und Gewerbeerlaubnis des Maklers enthält. Darüber hinaus gibt es auch allgemeine Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), die auf Makler Anwendung finden können. Hierzu zählen unter anderem Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung. Auch das Wettbewerbsrecht und das Verbraucherschutzrecht spielen insofern eine Rolle, als dass sie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei Verstößen gegen die entsprechenden Regelungen definieren. Insgesamt entsteht somit ein buntes Regelwerk, das Makler kennen und befolgen sollten, um sich nicht strafbar zu machen.

Fälle, in denen sich Makler strafbar machen können

Makler können sich in verschiedenen Situationen strafbar machen, die oftmals unbedacht und schneller passieren, als man vermuten möchte. Einige Beispiele dafür sind:

  • Verstoß gegen die Pflicht zur Doppeltätigkeitsoffenlegung (§ 5 WoVermRG)
  • Wettbewerbswidriges Verhalten, wie beispielsweise die unlautere Werbung mit Provisionsfreiheit, obwohl diese nicht gegeben ist
  • Betrug durch Verschweigen von Informationen oder falsche Angaben zum Objekt (z.B. Flächenangaben, Energieausweis, Mietverhältnisse)
  • Untreue, wenn der Makler sich beispielsweise an dem Geld der Kunden bereichert oder gegen deren Interessen handelt
  • Urkundenfälschung durch das Verwenden gefälschter Dokumente

Diese Beispiele verdeutlichen, dass sich Makler durch unterschiedliche Handlungen strafbar machen können und daher stets wachsam sein sollten, um keine rechtlichen Probleme heraufzubeschwören.

Häufige Irrtümer, die zur Strafbarkeit führen

Es gibt einige Irrtümer, die immer wieder bei Maklern und Mandanten auftreten und die gegebenenfalls zu einer Strafbarkeit führen können:

  • Die Annahme, dass man als Makler keine gesetzliche Gewährleistungspflicht gegenüber dem Käufer hat
  • Das Verschwiegenheitsgebot gilt nicht immer und kann somit nicht als Ausrede für fehlende Informationen verwendet werden
  • Die Inkassovollmacht eines Maklers erlischt nicht automatisch bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Provisionsansprüche werden oft falsch berechnet

Vor allem Neulinge im Berufsleben sind häufig unzureichend informiert bzw. vorbereitet auf die rechtlichen Anforderungen an ihre Tätigkeit und können so leicht in die Strafbarkeit geraten. Daher ist es essenziell, sich fortlaufend mit den rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Anonymisierte Mandantengeschichten

Im Folgenden stellen wir einige anonymisierte Mandantengeschichten vor, die unsere langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet widerspiegeln und veranschaulichen, welche Probleme in der Praxis auftreten können:

  • Ein Makler hatte einem Kunden eine Wohnung vermittelt, ohne auf die Mängel in Form von Schimmelbefall hinzuweisen. Im Nachhinein wurde er wegen Betrugs belangt und musste Schadensersatz leisten.
  • Ein Immobilienmakler hatte eine Wohnung an einen Kunden verkauft, ohne diesen über eine bestehende Zwangssicherungshypothek aufzuklären. Der Käufer musste die Wohnung letztendlich zwangsversteigern lassen.
  • Ein Makler hatte unzulässige Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, die zu Wettbewerbsverstößen führten und eine Unterlassungsklage nach sich zogen.

Es zeigt sich, dass das ursprüngliche Ziel, einen Vertrag abzuschließen und dabei eine Provision zu erhalten, schnell ins Wanken geraten kann, wenn rechtliche Rahmenbedingungen missachtet werden. Daher ist es ratsam, sich umfassend in rechtlichen Fragen zu schulen und erforderlichenfalls anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wie Makler sich schützen können

Um sich als Makler rechtlich abzusichern und möglichen Straftaten zu entgehen, empfiehlt es sich, folgende Punkte zu beachten:

  • Fortlaufende Schulung hinsichtlich der für Immobilienmakler geltenden Gesetze und Verordnungen
  • Korrekte Informationsweitergabe an Kunden sowie das Unterlassen von falschen oder irreführenden Angaben
  • Transparenz in Bezug auf die Doppeltätigkeit als Makler für Käufer und Verkäufer
  • Gründliche Dokumentation der gesamten Vertragsverhandlungen und Absprachen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Provisionsvereinbarungen
  • Im Zweifelsfall anwaltliche Beratung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein

Wenn Makler diese Hinweise beachten und bei der Vermittlung von Immobilien stets auf ihre rechtlichen Pflichten achten, können sie sich wirksam vor Straftaten schützen und erfolgreich in ihrem Beruf agieren.

FAQs zur Strafbarkeit von Maklern

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema „Makler strafbar“ und damit verbundene Rechtsthemen beantwortet:

  • Welche Straftaten können von Maklern begangen werden? – Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Wettbewerbsverstöße sowie Verstöße gegen die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG).
  • Wie können Makler sich rechtlich schützen? – Durch stetige Weiterbildung, Transparenz, korrekte Informationsweitergabe, sorgfältige Dokumentation, angepasste AGBs und Provisionsvereinbarungen sowie im Zweifelsfall anwaltliche Beratung.
  • Können Makler bei Fehlern im Rahmen ihrer Tätigkeit belangt werden? – Ja, das kann passieren, wenn beispielsweise Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht werden, gegen Wettbewerbsregeln verstoßen wird oder sich der Makler durch unlautere Geschäfte und Falschaussagen strafbar macht.
  • Welche Konsequenzen drohen bei Straftaten? – Dies hängt von der jeweiligen Straftat ab. Mögliche Konsequenzen können Geld- oder Freiheitsstrafen, Schadensersatzforderungen, Unterlassungsklagen oder Berufsverbote sein.
  • Welche Rolle spielt die anwaltliche Beratung für Makler? – Eine anwaltliche Beratung kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und präventiv zu agieren. Dies steigert das Vertrauen in die eigene Tätigkeit und minimiert das Risiko strafrechtlicher Verfolgung.

Fazit: Wissen schützt vor Strafbarkeit

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler essenziell ist, um Straftaten zu vermeiden und rechtlich abgesichert agieren zu können. Durch regelmäßige Schulungen, Sorgfalt bei der Informationsweitergabe und Vertragsgestaltung sowie transparente Kommunikation können Makler ihr Haftungsrisiko minimieren und Vertrauen bei Mandanten und Geschäftspartnern schaffen.

Das Bewusstsein für mögliche Straftaten und rechtliche Fallstricke hilft sowohl Maklern als auch Mandanten, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und das Geschäft nachhaltig und sicher zu gestalten. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ratsam, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können und sich vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Makler strafbar“ trägt somit entscheidend dazu bei, mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit frühzeitig zu erkennen und aktiv entgegenzuwirken, wodurch letztendlich alle Beteiligten profitieren.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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