In diesem Blog-Beitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Mietspiegel und ortsüblicher Vergleichsmiete auseinandersetzen. Wir werden die grundlegenden Konzepte, rechtlichen Rahmenbedingungen, Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile sowie häufig gestellte Fragen von Mietern und Vermietern untersuchen. Unser Ziel ist es, Ihnen ein umfassendes Verständnis der Thematik zu vermitteln und Ihnen bei der effektiven Nutzung des Mietspiegels und der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer täglichen Praxis zu helfen.

Einführung: Mietspiegel und ortsübliche Vergleichsmiete

Der Mietspiegel ist ein Instrument, das von Städten und Gemeinden erstellt wird, um einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete zu geben. Er dient als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter bei der Festlegung der Miete. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist dabei der durchschnittliche Mietpreis, der in einer bestimmten Gegend für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird. Sie basiert auf tatsächlichen Mieten, die in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Mietspiegel und ortsübliche Vergleichsmiete finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die wichtigsten Vorschriften sind:

  • § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  • § 558a BGB: Begründung der Mieterhöhung
  • § 558b BGB: Zustimmung zur Mieterhöhung
  • § 558c BGB: Einfacher und qualifizierter Mietspiegel
  • § 558d BGB: Anerkannter Mietspiegel
  • § 558e BGB: Auskunft aus dem Mietspiegel

Im Folgenden werden wir diese Vorschriften näher erläutern und die Bedeutung für Mieter und Vermieter herausarbeiten.

Arten von Mietspiegeln: Einfacher, qualifizierter und anerkannter Mietspiegel

Es gibt verschiedene Arten von Mietspiegeln, die sich in ihrer Verbindlichkeit und Aussagekraft unterscheiden:

  • Einfacher Mietspiegel: Ein einfacher Mietspiegel enthält die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungskategorien und wird von der Stadt oder Gemeinde erstellt. Er basiert auf einer Sammlung von Daten, die aus einer repräsentativen Stichprobe von Mietverträgen stammen. Ein einfacher Mietspiegel hat keine bindende Wirkung, kann aber als Orientierung dienen.
  • Qualifizierter Mietspiegel: Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und von der Stadt oder Gemeinde in Zusammenarbeit mit Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erarbeitet wird. Er hat eine höhere Verbindlichkeit und wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, aktualisiert. Mieterhöhungen, die sich auf einen qualifizierten Mietspiegel stützen, haben eine höhere Beweiskraft im Streitfall.
  • Anerkannter Mietspiegel: Ein anerkannter Mietspiegel ist ein qualifizierter Mietspiegel, der zusätzlich von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter gemeinsam anerkannt wurde. Er hat die höchste Verbindlichkeit und kann im Streitfall als maßgeblicher Beleg für die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden.

Verwendung des Mietspiegels und der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen

Der Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete sind besonders relevant, wenn es um Mieterhöhungen geht. Vermieter können die Miete unter bestimmten Voraussetzungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Prüfung der Zulässigkeit der Mieterhöhung (Kappungsgrenze, Sperrfrist, Wucherverbot)
  2. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels oder anderer Belege
  3. Schriftliche Begründung der Mieterhöhung und Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete
  4. Aufforderung an den Mieter zur Zustimmung der Mieterhöhung
  5. Bei Zustimmung: Anpassung des Mietvertrags und Inkrafttreten der neuen Miete
  6. Bei Ablehnung: Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung beim zuständigen Amtsgericht

Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile

Im Folgenden werden wir einige Beispiele und aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Mietspiegel und ortsübliche Vergleichsmiete vorstellen, um die praktische Anwendung der rechtlichen Regelungen zu verdeutlichen.

Beispiel 1: Mieterhöhung mit qualifiziertem Mietspiegel

Ein Vermieter möchte die Miete für eine 70 m² große Wohnung in einer Großstadt von 600 Euro auf 700 Euro erhöhen. Er stützt sich dabei auf den qualifizierten Mietspiegel der Stadt, der für vergleichbare Wohnungen eine ortsübliche Vergleichsmiete von 10 Euro pro Quadratmeter ausweist. Der Vermieter hat in den letzten drei Jahren keine Mieterhöhung vorgenommen, und die neue Miete überschreitet die Kappungsgrenze von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht. Somit ist die Mieterhöhung zulässig, und der Vermieter kann den Mieter schriftlich zur Zustimmung auffordern.

Beispiel 2: Ablehnung der Mieterhöhung aufgrund fehlender Begründung

Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter eine Mieterhöhung von 50 Euro, ohne diese schriftlich zu begründen oder Belege für die ortsübliche Vergleichsmiete vorzulegen. Der Mieter lehnt die Mieterhöhung ab. In diesem Fall hat der Vermieter die Mieterhöhung nicht ordnungsgemäß begründet und kann daher keine Zustimmung verlangen oder auf Zustimmung klagen.

Aktuelles Gerichtsurteil: BGH, Urteil vom 18.10.2021 – VIII ZR 48/21

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein qualifizierter Mietspiegel auch dann zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden kann, wenn er nur einen Teil der Stadt oder Gemeinde erfasst. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Mieterhöhung auf Basis eines qualifizierten Mietspiegels für einen bestimmten Stadtteil begründet. Der Mieter hatte die Mieterhöhung abgelehnt, da der Mietspiegel nicht für das gesamte Stadtgebiet gelte. Der BGH wies die Klage des Mieters ab und stellte klar, dass ein qualifizierter Mietspiegel auch dann als Beleg für die ortsübliche Vergleichsmiete dienen kann, wenn er nur für einen Teil der Stadt oder Gemeinde erstellt wurde.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Mietspiegel?

Ein einfacher Mietspiegel enthält die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungskategorien und dient als Orientierungshilfe. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat eine höhere Verbindlichkeit und Beweiskraft im Streitfall. Er wird regelmäßig aktualisiert und von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erarbeitet.

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nur bis zur Kappungsgrenze erhöht werden, die je nach Bundesland zwischen 15 und 20 Prozent liegt. Zudem muss eine Sperrfrist von 12 Monaten zwischen zwei Mieterhöhungen eingehalten werden.

Kann der Mieter eine Mieterhöhung ablehnen?

Ein Mieter kann eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie nicht ordnungsgemäß begründet wurde, die Kappungsgrenze überschreitet oder die Sperrfrist von 12 Monaten zwischen zwei Mieterhöhungen nicht eingehalten wurde. In diesen Fällen ist die Mieterhöhung nicht zulässig.

Welche Belege kann der Vermieter für die ortsübliche Vergleichsmiete heranziehen, wenn kein Mietspiegel vorliegt?

Wenn kein Mietspiegel vorliegt oder dieser nicht aussagekräftig ist, kann der Vermieter andere Belege für die ortsübliche Vergleichsmiete heranziehen, wie zum Beispiel:

  • Mietdatenbanken
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Drei vergleichbare Wohnungen

Diese Belege müssen jedoch ausreichend aussagekräftig und repräsentativ sein, um als Grundlage für eine Mieterhöhung herangezogen zu werden.

Wie verhält sich die ortsübliche Vergleichsmiete bei möblierten Wohnungen?

Bei möblierten Wohnungen kann die ortsübliche Vergleichsmiete höher ausfallen, da die Bereitstellung der Möbel und Einrichtungsgegenstände einen Mehrwert darstellt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Aufschlag für die Möblierung angemessen ist und nicht gegen das Wucherverbot (§ 138 BGB) verstößt. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für möblierte Wohnungen sollten vergleichbare möblierte Wohnungen herangezogen werden.

Fazit

Der Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete sind zentrale Instrumente bei der Festlegung von Mieten und Mieterhöhungen. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich mit den rechtlichen Grundlagen, den verschiedenen Arten von Mietspiegeln und den Anforderungen an eine zulässige Mieterhöhung vertraut machen. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und die Beachtung der häufig gestellten Fragen können dabei helfen, mögliche Streitigkeiten zu vermeiden oder im Streitfall eine angemessene Lösung zu finden.

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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter

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