Möblierter Wohnraum – Die Vermietung möblierter Wohnungen und Zimmer kann eine attraktive Investitionsmöglichkeit sein. Gleichzeitig bringt sie sowohl für Vermieter als auch für Mieter besondere rechtliche Anforderungen und auch Herausforderungen mit sich. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema möblierter Wohnraum.
Inhaltsverzeichnis
- Der Mietvertrag für möblierte Wohnungen
- Die relevanten Konditionen im Mietvertrag
- Probleme bei der Vermietung und Veräußerung einer bereits möblierten Wohnung
- Inventar und Haftung im möblierten Wohnraum
- Mögliche Mietrechtsbegrenzungen im möblierten Wohnraum
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu möbliertem Wohnraum
Der Mietvertrag für möblierte Wohnungen
Ein Mietvertrag für möblierte Wohnungen unterscheidet sich in einigen Punkten von einem herkömmlichen Vertrag für unmöblierte Wohnräume. Ferner bezieht sich der Mietvertrag für möblierte Wohnungen nicht nur auf den eigentlichen Wohnraum, sondern auch auf das mitvermietete Mobiliar. Daher sollten Vermieter darauf achten, dass der Vertrag alle notwendigen Klauseln enthält und gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die relevanten Konditionen im Mietvertrag
Der Mietvertrag für möblierte Wohnungen sollte neben den üblichen Bestimmungen wie etwa Mietdauer, Kündigungsfristen und Miethöhe auch weitere Aspekte abdecken:
INKLUDIERTE MÖBEL: Es ist ratsam, eine genaue Liste des mitvermieteten Mobiliars anzufertigen und dem Mietvertrag beizufügen. So sind beide Parteien über den Umfang und Zustand der Möbel informiert und können eventuelle Schäden oder Verluste leichter identifizieren.
MIETKAUTION: Da der Vermieter auch für das Mobiliar haftet, ist es üblich, eine Kaution für notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen zu verlangen. In Deutschland darf die Kaution maximal drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter und kann nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung und des Mobiliars zurückerstattet werden.
NEBENKOSTEN: Der Mietvertrag sollte Regelungen zu den Nebenkosten enthalten, insbesondere zu den Kosten für Heizung, Warmwasser und Instandhaltung der Möblierung. In vielen Fällen wird eine Pauschale vereinbart, die alle Nebenkosten abdeckt. Bei einer Pauschalmiete sollten Vermieter darauf achten, dass die Kosten für Reparatur und Instandhaltung der Möbel in der Pauschale enthalten sind.
INVENTARLISTE: Für Klarheit sorgt auch eine Inventarliste, die dem Mietvertrag beiliegt. Diese sollte sämtliche Möbel und Einrichtungsgegenstände detailliert auflisten und deren Zustand beschreiben.
Probleme bei der Vermietung und Veräußerung einer bereits möblierten Wohnung
Ein Vermieter, der eine möblierte Wohnung bereits vermietet hat und diese dann veräußern möchte, sieht sich möglicherweise mit einigen Problemen konfrontiert. So kann es sein, dass der Käufer die Wohnung ohne Möbel erwerben möchte, während der aktuelle Mieter die Möbel weiterhin nutzen möchte. In diesem Fall sollte der Vermieter möglicherweise in Erwägung ziehen, die Möbel gesondert vom Wohnraum zu verkaufen oder mit dem Käufer eine Vereinbarung über die weitere Nutzung und Mietzahlung der Möbel zu treffen.
Inventar und Haftung im möblierten Wohnraum
Für möblierte Wohnräume gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Haftung, insbesondere wenn es um Schäden oder Verluste am Mobiliar geht:
- Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet im Bereich möblierter Wohnraum für die ordnungsgemäße Funktion und den Zustand der Mietsache inklusive des Mobiliars. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung und das Mobiliar in einem sauberen und funktionstüchtigen Zustand sind. Der Vermieter ist verpflichtet, notwendige Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen unverzüglich durchzuführen.
- Haftung des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gemäß dem vertraglich vereinbarten Zweck und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er haftet für Schäden oder Verluste, die er oder Dritte vorsätzlich oder fahrlässig verursachen, und ist zur Erstattung verpflichtet.
- Haftung für Besucher: Der Vermieter kann auch von Besuchern des Mieters Schadensersatz verlangen, wenn diese für Schäden an der Mietsache oder dem Mobiliar verantwortlich sind. Der Mieter sollte darauf achten, dass seine Gäste die Mietsache ordnungsgemäß nutzen und keine Schäden verursachen.
- Versicherung: Zusätzlich zur gesetzlichen Haftung sollte der Vermieter über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nachdenken, die ihn gegen mögliche Schäden am Mobiliar absichert. Diese Versicherungen können den Vermieter vor finanziellen Verlusten schützen, wenn es zu Schäden oder Verlusten durch Brand, Einbruch oder Unfälle kommt.
Mögliche Mietrechtsbegrenzungen im möblierten Wohnraum
In Deutschland gelten für möblierte Wohnräume einige Begrenzungen und Sonderregelungen im Mietrecht. So sind möblierte Wohnungen meist einer zeitlich begrenzten Nutzung unterworfen und können nicht unbefristet vermietet werden. Weiterhin gilt der Kündigungsschutz für Mieter nur eingeschränkt, wenn der Wohnraum möbliert ist und der Vermieter selbst auf dem Grundstück wohnt.
Darüber hinaus unterliegen möblierte Wohnungen in einigen Städten gesonderten Regelungen zur Zweckentfremdung. Hier ist meist eine Genehmigung erforderlich, um eine reguläre Wohnung in eine möblierte Wohnung umzuwandeln. Bei Verstößen gegen solche Auflagen drohen Bußgelder und andere Sanktionen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu möbliertem Wohnraum
Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen rund um das Thema möblierter Wohnraum, samt Antworten für Vermieter und Mieter:
Frage: Welche Vorteile hat die Vermietung von möbliertem Wohnraum?
Antwort: Für Vermieter kann die Vermietung von möbliertem Wohnraum unter anderem höhere Mieteinnahmen und eine erhöhte Nachfrage von bestimmten Zielgruppen, wie beispielsweise Studenten oder Berufspendler, bedeuten. Zudem kann eine möblierte Wohnung schneller und einfacher vermietet werden als ein leerstehender Wohnraum.
Frage: Wie hoch ist die erlaubte Miete für möblierten Wohnraum?
Antwort: Eine gesetzliche Begrenzung der Miete für möblierten Wohnraum gibt es nicht. Viele Vermieter verlangen jedoch einen möbelbedingten Zuschlag. Die Mietpreisbremse gilt im Übrigen auch für möblierte Wohnungen, allerdings darf hier ein Zuschlag von bis zu zwei Euro pro Quadratmeter auf die ortsübliche Vergleichsmiete hinzugerechnet werden.
Frage: Kann ein Mietvertrag für möblierten Wohnraum fristlos gekündigt werden?
Antwort: Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn zum Beispiel der Mieter mehrfach die Miete schuldig bleibt oder die Mietsache trotz Abmahnung erheblich vertragswidrig nutzt. In der Regel sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden.
Frage: Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Vermieter von möbliertem Wohnraum?
Antwort: Vermieter von möbliertem Wohnraum können oft höhere Werbungskosten geltend machen, da sie für die Anschaffung, Erhaltung und Instandhaltung des Mobiliars sowie für die laufenden Kosten aufkommen. In der Regel sind diese Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Ein Schlusswort zu möbliertem Wohnraum
Die Vermietung von möbliertem Wohnraum kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter interessante Chancen bieten. Vermieter können von einer aufgewerteten Immobilie und höheren Mieteinnahmen profitieren, während Mieter zeitlich befristete und flexible Wohnlösungen schätzen.
Um möblierten Wohnraum rechtssicher und erfolgreich zu vermieten, sollten Vermieter sich jedoch bewusst sein, welche Rechte und Pflichten in diesem Bereich gelten. Insbesondere durch sorgfältig formulierte Mietverträge und eine umfassende Inventarliste können spätere Streitigkeiten vermieden werden.
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Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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