Die Nachlasseinheit bildet ein zentrales Leitprinzip im deutschen Erbrecht: Der Nachlass wird als rechtliche Einheit betrachtet, nicht als mehrere „Töpfe“ mit isolierten Vermögenswerten. Dieses Prinzip erscheint zunächst abstrakt, bekommt aber schnell praktische Bedeutung, sobald Konten, Immobilien, Verbindlichkeiten oder Unternehmensanteile geordnet werden müssen. Für Erben bedeutet das vor allem, dass Rechte und Pflichten auf den gesamten Nachlass bezogen sind, statt auf Einzelteile.
Insbesondere bei der Abwicklung von Erbschaften erweist sich dieses Prinzip als äußerst nützlich. Dies gilt vor allem, wenn mehrere Erben beteiligt sind oder Vermögen bei Banken, Versicherungen und Behörden deponiert ist. Häufig verlangt die Gegenseite einen eindeutigen Nachweis darüber, wer befugt ist, zu handeln. Entweder wird dafür ein Erbschein benötigt oder zunächst eine umfassende Dokumentation gegenüber dem Nachlassgericht verlangt.
Sobald ein Erbfall einen Auslandsbezug aufweist, steigt die Komplexität der rechtlichen Situation deutlich an. Seit dem 17. August 2015 existiert die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, VO (EU) 650/2012), die in den meisten EU-Staaten einen einheitlichen Rechtsrahmen schafft; Irland und Dänemark sind hiervon ausgenommen. Die Regelung verfolgt das Ziel „ein Erbfall, ein Gericht, ein Recht“, was die Nachlassplanung erleichtert und Gerichtsverfahren erheblich beschleunigen kann.
Für die praktische Umsetzung entscheidend ist, wie Erben ihre Rechtsstellung gegenüber Dritten belegen können. Dies betrifft beispielsweise Auszahlungen, Veränderungen von Verträgen oder die Umschreibung im Grundbuch. Neben dem Erbschein kann insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) von Bedeutung sein. Wer eine strukturierte Vorbereitung anstrebt, findet erste Orientierungshilfen in einem strukturierten Nachlassplan, der typische Nachweise und Verfahrensschritte systematisch zusammenfasst.
Kernaussagen
- Die Nachlasseinheit behandelt den Nachlass als rechtliches Ganzes, nicht als einzelne Vermögensmassen.
- Für die Erbschaftsabwicklung ist das Prinzip besonders wichtig bei mehreren Erben und vielfältigen Vermögenswerten.
- Banken und Behörden verlangen regelmäßig einen Nachweis der Berechtigung, oft über Erbschein oder Unterlagen für das Nachlassgericht.
- Seit dem 17. August 2015 ordnet die EU-ErbVO internationale Erbfälle in weiten Teilen der EU ein; Irland und Dänemark sind ausgenommen.
- Das Leitbild der EU-ErbVO lautet „ein Erbfall, ein Gericht, ein Recht“ und soll Abläufe vereinfachen.
- Bei Auslandsbezug kann statt eines Erbschein das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) relevant sein.
1. Was ist eine Nachlasseinheit?

Im Erbfall wird Vermögen rechtlich nicht Stück für Stück übertragen. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung, die den Nachlass als Einheit erfasst. Genau hier setzt die Nachlasseinheit Definition an und hilft, typische Missverständnisse früh zu vermeiden.
Definition der Nachlasseinheit
Die Nachlasseinheit Definition folgt dem Grundgedanken der Gesamtrechtsnachfolge: Mit dem Tod gehen Rechte und Pflichten im Grundsatz als Ganzes auf die Erben über.
Diese Ordnung ist in § 1922 BGB angelegt und wird in der Praxis als Universalsukzession beschrieben. Nachlasseinheit bedeutet nicht, dass alle Nachlassgegenstände „gleich“ wären.
Vielmehr werden Immobilien, Konten, Verträge und Schulden rechtlich gebündelt dem Erben oder den Erben zugeordnet. Dabei muss jeder einzelne Posten nicht separat übertragen werden.
Bedeutung für Erbschaften
Nach der Testamentseröffnung beim Nachlassgericht wird zunächst geklärt, wer Erbe ist und in welchem Umfang der Nachlass reicht. Die Gesamtrechtsnachfolge wirkt dabei als Leitlinie.
Erbenstellung und Haftungsfragen beziehen sich typischerweise auf den gesamten Nachlass. Auch moderne Vermögenswerte fügen sich in dieses Konzept ein.
Zum digitalen Nachlass zählen vererbliche, vermögenswerte Rechte wie Ansprüche aus Online-Verträgen oder Rechte an Domains. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) beschreibt ihn als Gesamtheit des digitalen Vermögens.
Dazu gehören Urheberrechte, Rechte an Websites und Domains sowie Vertragsbeziehungen zu Providern und Internetdiensten.
2. Rechtliche Grundlagen der Nachlasseinheit

Die Nachlasseinheit basiert auf klaren Regeln, die den Übergang von Vermögen und Schulden systematisch ordnen. Im deutschen Erbrecht wird der Nachlass als Gesamtkomplex betrachtet. Diese Perspektive erleichtert die Bewertung von Bankkonten, Immobilien und Verträgen zusammen.
Die EU-ErbVO spielt vor allem bei grenzüberschreitenden Erbfällen eine wesentliche Rolle. Sie gilt für Todesfälle ab dem 17.08.2015. Für Betroffene bedeutet dies, dass Zuständigkeiten sowie das anwendbare Recht innerhalb vieler EU-Staaten einheitlicher festgelegt werden.
In der Praxis bestimmt oft der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das anwendbare Recht. Allerdings ist dieser Anknüpfungspunkt nicht in allen Details gesetzlich präzisiert. Zahlreiche Fachbeiträge, etwa im Österreichischen Anwaltsblatt von Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer und Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, thematisieren typische Abgrenzungsfragen.
Erbrechtliche Vorschriften
Im nationalen Kontext steht § 1922 BGB im Mittelpunkt: Mit dem Erbfall geht der Nachlass als Einheit auf die Erben über. Dies umfasst sowohl Rechte als auch Pflichten, einschließlich laufender Verträge und Darlehen. So wird die Nachlasseinheit rechtlich konkret und greifbar.
Eng korrespondierend regelt § 1967 BGB die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Er verpflichtet sie zur geordneten Verwaltung des Nachlasses. Daraus folgt ein dringendes Bedürfnis, vollständige Informationen zu erhalten, beispielsweise über Kontobewegungen oder digitale Vertragsunterlagen.
Relevante Gesetze
In Fällen mit Auslandsbezug steuert die EU-ErbVO das Zusammenspiel von Zuständigkeit, anwendbarem Recht und Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen. Primärer Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers. Gemäß Art. 22 EU-ErbVO besteht jedoch die Möglichkeit, das Recht der Staatsangehörigkeit zu wählen, sofern die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder des Erbfalls erfüllt sind.
Zur praktischen Umsetzung wird oft der Begriff Hinterlassenschaftsverwaltung verwendet. Er beschreibt die Sicherung, Verwaltung und letztendliche Verteilung des Nachlasses. In mehreren Staaten erhöht sich der Abstimmungsbedarf, da etliche Behörden und formale Nachweise parallel erforderlich sein können.
3. Die Bedeutung der Nachlasseinheit im Erbfall
Die Nachlasseinheit ermöglicht das Verständnis eines Erbfalls als Gesamtpaket. Dies schafft Ordnung in der Abwicklung, da Vermögen und Schulden nicht einzeln geprüft werden müssen. Für Erben erleichtert das den Umgang mit Banken, Versicherungen und Grundbuchstellen.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen verfolgt die EU-ErbVO das Ziel: ein Erbfall, ein Gericht, ein Recht. Dennoch bleibt entscheidend, welche Nachweise Sie vorlegen können. Das Europäische Nachlasszeugnis hat im grenzüberschreitenden Kontext zentrale Bedeutung; beglaubigte Abschriften sind nur begrenzt gültig.
So wird das Risiko vermieden, dass Verfahren sich wiederholen oder Nachweise mehrfach verlangt werden. Dies wirkt sich deutlich auf Zeit und Kosten aus. Besonders relevant ist dies, wenn eine Erbauseinandersetzung absehbar ist.
Vorteile für Erben
Eine einheitliche Sicht auf den Nachlass erlaubt eine klarere Darstellung der Rechte. Dies ist besonders hilfreich, wenn mehrere Erben gemeinsam agieren. Typische Vorteile umfassen:
- einheitliche Zuordnung von Nachlasswerten und Verbindlichkeiten
- leichtere Legitimation gegenüber Dritten durch passende Urkunden
- bessere Planbarkeit bei strukturierter Vorbereitung der Erbauseinandersetzung
Ob ein deutscher Erbschein ausreicht oder das Europäische Nachlasszeugnis geeigneter ist, hängt vom Auslandsbezug und den beteiligten Stellen ab. Entscheidend ist, dass die Unterlagen situationsgerecht und vollständig sind.
Umgang mit Immobilien und Vermögen
Die Nachlasseinheit wird bei Immobilien besonders deutlich, da Eigentumsumschreibungen formelle Schritte erfordern. Bei Auslandsimmobilien können Behörden des Belegenheitsstaats eigenes Recht anwenden. Dadurch kann trotz einheitlichem Ansatz eine Nachlassspaltung entstehen.
Eine Nachlassspaltung führt häufig zu parallelen Abläufen, etwa getrennt für bewegliches Vermögen und Grundstücke. Dies erhöht das Konfliktrisiko und kann Erbauseinandersetzungen verzögern. In solchen Fällen ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung sinnvoll, damit Vermögenswerte gesichert und Verfügungen sorgfältig vorbereitet sind.
4. Wer hat Anspruch auf die Nachlasseinheit?
Im Erbfall stellt sich oft früh die Frage, wer an der Nachlasseinheit beteiligt ist und wer daraus lediglich Ansprüche ableitet. Entscheidend ist, ob jemand als Erbe eingesetzt wurde oder lediglich ein gesetzlich geschütztes Mindestrecht besitzt. Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts beeinflusst zudem in der Praxis das Verfahren sowie die erforderlichen formalen Nachweise.
Erben und Pflichtteilsberechtigte
Erben erhalten den Nachlass als Ganzes und treten in sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten ein. Dies inkludiert auch die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1967 BGB. Wer erbt, übernimmt somit nicht nur Vermögen, sondern muss ebenso Verbindlichkeiten und Fristen sorgfältig überwachen.
Pflichtteilsberechtigte sind zumeist Kinder sowie Ehegatten. Ihr Pflichtteil stellt einen Geldanspruch gegen die Erben dar, welcher grundsätzlich der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Für eine ordnungsgemäße Durchsetzung sind Auskünfte, Wertermittlungen und eine nachvollziehbare Nachlassübersicht unerlässlich, um den Pflichtteil korrekt zu berechnen.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Ausnahmen ergeben sich vor allem bei einem möglichen Entzug des Pflichtteils oder wenn mehrere Staaten betroffen sind. Weil nicht alle Rechtsordnungen Pflichtteilsberechtigte wie in Deutschland kennen, können sich unterschiedliche Resultate hinsichtlich Reichweite und Durchsetzbarkeit ergeben. In grenzüberschreitenden Fällen gilt es daher frühzeitig zu klären, welches Recht Anwendung findet.
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts ist auch für Verfahren und Nachweise zentral, beispielsweise bei Erbscheinfragen oder der Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Dies beeinflusst maßgeblich, welche Unterlagen verlangt werden und wie Beteiligte ihre Positionen belegen. Unabhängig davon bleiben Haftungsfragen der Erben nach § 1967 BGB sowie der Geldanspruch aus dem Pflichtteil wesentliche Punkte, die in der Nachlassabwicklung regelmäßig zusammenlaufen.
5. Wie wird die Nachlasseinheit festgestellt?
In der Praxis wird eine Nachlasseinheit nicht „gefühlt“, sondern nachvollziehbar ermittelt. Entscheidend sind die Erbenstellung, der vollständige Bestand der Vermögenswerte und – je nach Anlass – eine sachgerechte Bewertung. Für eine geordnete Hinterlassenschaftsverwaltung braucht es daher klare Schritte und saubere Unterlagen.
Handlungsfähigkeit entsteht oft erst, wenn Sie den Erbschein beantragen oder, bei grenzüberschreitenden Fällen, ein Europäisches Nachlasszeugnis nutzen. Beide werden ausschließlich auf Antrag erteilt. Antragsberechtigt ist grundsätzlich jedes Mitglied der Erbengemeinschaft. Der Antrag läuft über das Nachlassgericht, ein deutsches Notariat oder in bestimmten Fällen über eine deutsche Auslandsvertretung.
Wichtig ist zudem: Die eidesstattliche Erklärung ist zwingend zu beurkunden. Dies dient der Rechtssicherheit, besonders gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Vertragspartnern. Parallel wird damit die Basis gelegt, um ein belastbares Nachlassverzeichnis zu erstellen. Dieses Verzeichnis bildet Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten vollständig ab.
Verfahren zur Bewertung
- Bestandsaufnahme: Konten, Depots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Forderungen sowie laufende Verträge werden erfasst.
- Zweckbezogene Bewertung: Je nach Bedarf bewertet man einzelne Positionen, etwa zur Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft oder für steuerliche Angaben.
- Plausibilitätsprüfung: Unterlagen, Kontoauszüge, Grundbuchdaten und Vertragsdokumente werden auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit abgeglichen.
Die Dokumentation ist mehr als Ordnungssinn; Erben benötigen eine belastbare Aktenlage, um Nachlassabwicklungs-Pflichten und mögliche Haftungsrisiken einschätzen zu können. Dazu zählen Belege über Schulden, Bürgschaften, Dauerschuldverhältnisse und Ansprüche Dritter. Eine strukturierte Verwaltung der Hinterlassenschaft schafft Übersicht und minimiert Reibungsverluste innerhalb der Erbengemeinschaft.
Besonders anspruchsvoll ist die digitale Nachlassverwaltung. Online gespeicherte Daten liegen beim jeweiligen Anbieter, doch Konten, Vertragsbeziehungen und Nutzungsrechte müssen identifiziert werden. Praktisch bewährt hat sich eine gut gesicherte Übersicht aller Accounts mit Zugangsdaten. Diese Übersicht sollte um Hinweise zu Endgeräten und lokalen Datenspeichern ergänzt werden.
Nutzen Erben externe Angebote zur digitalen Nachlassverwaltung, sind Datensicherheit und Leistungsumfang kritisch zu prüfen. In einer letztwilligen Verfügung oder Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmt werden, die über den Tod hinaus Aufgaben übernimmt. Dazu zählen etwa die Löschung von Daten oder die Verwaltung von Social-Media-Profilen. So bleibt das Nachlassverzeichnis auch im digitalen Bereich konsistent und verwertbar für die weitere Abwicklung.
6. Steuerliche Aspekte der Nachlasseinheit
Die Nachlasseinheit ordnet Vermögen zivilrechtlich zu und bestimmt, welches Erbrecht Anwendung findet. Steuerlich gilt jedoch: Die Erbschaftssteuer folgt eigenen Regeln und bleibt unabhängig von Zuständigkeits- sowie Erbrechtsfragen.
Dies wird vor allem bei grenzüberschreitenden Erbfällen relevant. In solchen Fällen prüfen mehrere Staaten ihr Besteuerungsrecht anhand von Kriterien wie Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Vermögensort.
Wer Vermögenswerte im Ausland übernimmt, sollte frühzeitig klären, welche Meldungen, Bewertungen und Fristen einzuhalten sind. Ohne klare Struktur drohen unnötige Belastungen durch parallele Steuerregeln verschiedener Staaten.
In der Praxis zielt dies häufig auf die Vermeidung von Doppelbesteuerung ab. Dabei sind nationale Anrechnungsvorschriften, internationale Abkommen und eine präzise Zuordnung der Nachlasspositionen zu den jeweiligen Steuerhoheiten entscheidend.
Die deutsche Erbschaftssteuer knüpft an den Erwerb von Todes wegen an und arbeitet mit Steuerklassen, Bewertungsvorschriften sowie Steuersätzen. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen treten diese Regeln neben ausländische Systeme, jedoch nicht in deren Stelle.
- Typische Anknüpfungspunkte: Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Belegenheit von Immobilien
- Häufige Streitpunkte: Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen, Beteiligungen und Auslandsvermögen
- Prüffokus: Steuerzugriff mehrerer Staaten auf dieselben Positionen, um Doppelbesteuerung zu verhindern
Freibeträge und Abschreibungen
Freibeträge in Deutschland orientieren sich hauptsächlich am Verwandtschaftsgrad und können die Steuerlast erheblich verringern. Wichtig ist, dass Werte korrekt ermittelt und dem richtigen Erwerber zugeordnet werden, auch bei Auslandsvermögen.
Bei Immobilien und betrieblichen Vermögenswerten kommen zusätzlich Begünstigungen und Bewertungsregeln zum Tragen. Diese wirken wirtschaftlich ähnlich wie Abschreibungen und sollten im grenzüberschreitenden Erbfall klar dokumentiert sein.
Die Dokumentation muss nachvollziehbare Bewertungen gewährleisten und eine saubere Abgrenzung der Erbschaftssteuer in Deutschland und im Ausland ermöglichen.
7. Nachlasseinheit und Testamentsgestaltung
Eine klare Gestaltung hilft, die Nachlasseinheit zu wahren und spätere Reibungen zu vermeiden. Das Testament stellt das wichtigste Werkzeug dar, da es den Rahmen für die Nachlassplanung setzt. Es ordnet Begriffe, Zuständigkeiten sowie Abläufe präzise.
In Deutschland beginnt die praktische Abwicklung häufig mit der Testamentseröffnung. Dort werden wichtige Feststellungen getroffen und protokolliert. Diese prägen die weiteren Schritte, insbesondere bei Konten, Immobilien und Unternehmensanteilen.
Möglichkeiten der Gestaltung
Im Testament lassen sich Erben, Quoten und Vermächtnisse so regeln, dass die Nachlasseinheit als Ganzes im Blick bleibt. Dies ist besonders wichtig bei mehreren Vermögensarten oder gemeinsamen Zielen.
- Rechtswahl Art. 22 EU-ErbVO: Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kann das Recht der eigenen Staatsangehörigkeit gewählt werden, sofern dies ausdrücklich erklärt ist.
- Grenzen: Die Rechtswahl Art. 22 EU-ErbVO erfasst den gesamten Nachlass; eine Auswahl nur für einzelne Gegenstände ist nicht vorgesehen.
- Digitales: Zugang, Löschung oder Archivierung von Konten und Daten lassen sich über Verfügungen oder Vollmachten über den Tod hinaus steuern.
Auswirkungen auf Erben
Die gewählte Ausrichtung der Nachlassplanung bestimmt, welche Nachweise später erforderlich sind. In grenzüberschreitenden Fällen kann neben dem Erbschein auch ein Europäisches Nachlasszeugnis relevant sein. Dies hängt von Zuständigkeit und Vermögensort ab.
Inhaltlich ändern sich die Optionen ebenfalls, insbesondere bei Pflichtteilsrechten. Wer Angehörige absichern möchte, sollte im Testament klar festlegen, wie Pflichtteilsrisiken zu berücksichtigen sind. So wird vermieden, dass die Testamentseröffnung als Konfliktstart dient.
8. Streitigkeiten zu Nachlasseinheiten
Wenn mehrere Beteiligte Ansprüche auf Vermögen bündeln, wird die Nachlasseinheit schnell zum Prüfstein für klare Abläufe. Besonders in der Erbengemeinschaft entstehen Reibungen, sobald Unterlagen fehlen oder Entscheidungen blockiert werden.
Häufige Konflikte
Typisch sind Konflikte Nachlass beim Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Vertragspartnern. Ohne Erbschein oder eindeutige Vollmachten stocken Auszahlungen, Umschreibungen und Kündigungen.
Kommt ein Auslandsbezug hinzu, steigen Aufwand und Risiko. Unterschiedliche Formvorschriften und Zuständigkeiten führen nicht selten zu parallelen Verfahren und hohen Kosten.
Ein weiteres Feld ist der Zugang digitaler Nachlass. Hier kollidiert der erbrechtliche Verwaltungsanspruch der Erben mit dem Fernmeldegeheimnis, insbesondere bei E-Mail-Postfächern oder Messenger-Diensten.
In der Praxis wird dies besonders sichtbar beim Kammergericht Berlin (Urteil vom 31.05.2017) im Zusammenhang mit Facebook: Der Zugriff auf den Account eines verstorbenen Kindes wurde abgelehnt, da das Fernmeldegeheimnis entgegenstand.
Zudem wurde betont, dass elterliche Sorge mit dem Tod endet. Das Totenfürsorgerecht eröffnet keinen Account-Zugang.
Lösungsansätze und Mediation
Zur Entschärfung empfiehlt sich eine frühe Struktur: geordnete Nachlassunterlagen, nachvollziehbare Vermögensübersichten und abgestimmte Zuständigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei internationalem Bezug kann eine Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO Klarheit schaffen.
Liegt bereits eine verhärtete Position vor, bietet die Mediation im Erbrecht einen praktikablen Weg. Sie zielt darauf, Kommunikationsabbrüche zu beheben, Entscheidungsregeln zu vereinbaren und Kosten gerichtlicher Streitigkeiten zu reduzieren.
Auch die berufsständige Diskussion illustriert die Unsicherheit: Der Deutsche Anwaltverein sprach sich beim 71. Deutschen Juristentag für eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses zugunsten des Erbrechts aus und regte Änderungen im Telekommunikationsgesetz an.
Entscheidend für Betroffene bleibt, den Zugang zum digitalen Nachlass frühzeitig zu dokumentieren. Konflikte Nachlass sollten nicht ausschließlich über Plattformregeln geregelt werden.
9. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema
Wenn Fristen laufen oder Vermögen im Ausland betroffen ist, sollte die Nachlasseinheit früh gesichert werden. Ein Anwalt Erbrecht kann einordnen, welches Recht Anwendung findet und welches Nachlassgericht zuständig ist.
Dies hilft, Doppelarbeit zu vermeiden und die nächsten Schritte planbar zu gestalten.
Schlun & Elseven begleitet Erbfälle mit internationalem Bezug. Dazu zählen die Beantragung von Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis sowie die Abstimmung mit ausländischen Behörden und Notariaten.
Risiken der Nachlassspaltung bei Auslandsimmobilien und Pflichtteilsfragen werden strukturiert geprüft. So wird eine unnötige Eskalation der Erbauseinandersetzung vermieden.
Unterstützungsangebote
Typische Anlässe sind Nachlässe in mehreren Ländern oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Auch Unsicherheiten zur gerichtlichen Zuständigkeit sind häufig.
Der digitale Nachlass ist ebenfalls bedeutend, etwa per Vollmacht oder Verfügung, mit sauberer Dokumentation der Accounts. So lassen sich Streitpunkte früh erkennen und Belege für spätere Schritte sichern.
Kontaktmöglichkeiten und Beratung
Über ein Online-Formular können Anliegen geschildert werden. Danach folgt eine kurze Ersteinschätzung, ein Kostenangebot sowie eine Interessenkonfliktprüfung.
Die Kanzlei ist Mo.–Fr. von 09:00–19:00 erreichbar, 24h Kontakt: 0221 93295960, E-Mail: info@se-legal.de. Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.
Standorte sind Aachen (Von-Coels-Str. 21, 52080 Aachen, Tel. 0241 4757140), Düsseldorf (Düsseldorfer Str. 70, 40545 Düsseldorf, Tel. 0211 1718280) und Köln (Bayenthalgürtel 23, 50968 Köln, Tel. 0221 93295960).
Außerdem stehen Konferenzräume in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München zur Verfügung.
FAQ
Was bedeutet „Nachlasseinheit“ im Erbrecht?
Heißt Nachlasseinheit, dass alle Nachlassgegenstände gleichbehandelt werden?
Warum ist die Nachlasseinheit für die Erbschaftsabwicklung praktisch so wichtig?
Welche Rolle spielt die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht?
Welche Dokumente brauchen Erben, um über Bankguthaben oder Immobilien zu verfügen?
Was ist der Unterschied zwischen Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis (ENZ)?
Seit wann gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) und für wen?
Welches Gericht und welches Recht sind bei internationalen Erbfällen maßgeblich?
Was bedeutet „ein Erbfall, ein Gericht, ein Recht“ konkret?
Kann der Erblasser das anwendbare Recht selbst wählen?
Warum gibt es in der Praxis Streit um den „gewöhnlichen Aufenthalt“?
Kann es trotz Nachlasseinheit zu einer Nachlassspaltung kommen?
Wer hat im Ausgangspunkt Anspruch auf den Nachlass als Einheit?
Welche Rolle spielen Pflichtteilsberechtigte bei der Nachlasseinheit?
Gelten Pflichtteilsrechte in internationalen Erbfällen immer wie in Deutschland?
Wie wird die Nachlasseinheit in der Praxis festgestellt?
Wie werden Erbschein oder ENZ beantragt und wer darf das tun?
Gehört der digitale Nachlass zur Nachlasseinheit?
Warum ist die Dokumentation digitaler Konten für die Nachlassverwaltung so wichtig?
Was lässt sich für den digitalen Nachlass zu Lebzeiten sinnvoll regeln?
Welche rechtlichen Konflikte bestehen beim Zugang zu Social-Media-Accounts?
Was versteht man unter Hinterlassenschaftsverwaltung?
Hat die EU-ErbVO Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer?
Wie funktioniert die deutsche Erbschaftsteuer-Systematik in Grundzügen?
Welche Streitpunkte treten in Erbengemeinschaften besonders häufig auf?
Welche Lösungsansätze gibt es bei Streit über die Nachlasseinheit?
Warum fordert der Deutsche Anwaltverein eine Klarstellung zum Fernmeldegeheimnis?
Wann ist das deutsche Nachlassgericht in EU-Erbfällen zuständig?
Welche Unterlagen sollten Erben für eine geordnete Erbschaftsabwicklung bereithalten?
Wie können Schlun & Elseven bei internationalen Erbfällen unterstützen?
Wie ist Schlun & Elseven erreichbar und an welchen Standorten?
Wann sollte frühzeitig juristische Hilfe eingeholt werden?
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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