Nach einem Todesfall stehen viele Entscheidungen sofort im Raum. Eine Nachlasskontoeröffnung ist ein praktischer Schritt, der Zahlungen bündelt und den Überblick bewahrt. Ein Testament kann Orientierung geben, ersetzt jedoch keine juristisch einwandfreie Erbfallabwicklung.
Oft bestehen Unsicherheiten bezüglich Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Umgang mit Bankguthaben und offenen Forderungen. Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche spielen früh eine bedeutende Rolle. Banken verlangen meist einen belastbaren Erbnachweis, bevor Konten bewegt oder neu geordnet werden.
Ohne strukturierte Nachlassregelung drohen Konflikte in der Erbengemeinschaft sowie vermeidbare Kosten. Fehlentscheidungen können das Vermögen mindern und Haftungsrisiken erzeugen, denn Erben haften grundsätzlich unbeschränkt, auch mit eigenem Vermögen.
Insbesondere bei Nachlassverbindlichkeiten ist eine klare Schrittfolge von entscheidender Bedeutung. Zeit ist ebenfalls relevant: Erbe wird man automatisch mit dem Tod des Erblassers. Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen; bei Auslandbezug regelmäßig sechs Monate.
Sie beginnt ab Kenntnis, frühestens jedoch mit der Bekanntgabe des Testaments durch das Nachlassgericht. Anwaltliche Begleitung schafft rechtliche Struktur und Transparenz. Sie unterstützt bei der Auslegung von Testamenten, der Vorbereitung des Erbnachweises und der sachgerechten Verteilung.
So lässt sich die Nachlasskontoeröffnung in die Erbfallabwicklung einordnen, ohne unnötige Risiken einzugehen.
Wichtigste Punkte
- Die Nachlasskontoeröffnung unterstützt eine geordnete Erbfallabwicklung, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
- Ein Testament gibt Orientierung, dennoch bleibt eine saubere Nachlassregelung erforderlich.
- Banken verlangen häufig einen Erbnachweis, bevor Verfügungen über Guthaben möglich sind.
- Ohne Struktur drohen Streit, Kosten und Vermögensverluste, besonders in Erbengemeinschaften.
- Erben haften zunächst unbeschränkt; Nachlassverbindlichkeiten sollten früh geprüft werden.
- Die Ausschlagungsfrist beträgt meist sechs Wochen und läuft ab Kenntnis, frühestens nach Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
Was ist ein Nachlasskonto?

Ein Nachlasskonto dient dazu, Geldflüsse nach einem Todesfall geordnet zu steuern. Es schafft Überblick, wenn mehrere Personen Ansprüche haben und Zahlungen zeitnah erfolgen müssen. In der Praxis wird es auch als Erbschaftskonto oder Hinterlassenschaftskonto bezeichnet, je nach Bank und Unterlagenlage.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Erblasserkonto: Das ist das bestehende Konto der verstorbenen Person, das häufig zunächst gesperrt oder nur eingeschränkt nutzbar ist.
Ein Nachlasskonto kann hingegen speziell für die Abwicklung eingerichtet werden, damit Ein- und Ausgänge sauber dokumentiert bleiben. Für Erbengemeinschaften ist das oft ein praktischer Schritt, weil Zuständigkeiten und Zahlungszwecke klarer werden.
Definition und Bedeutung
Ein Hinterlassenschaftskonto ist ein Bankkonto, das die Verwaltung des Nachlasses unterstützt, ohne das private Vermögen der Erben zu vermischen. Gerade bei Miterben, Nachlassgläubigern oder Pflichtteilsberechtigten ist eine nachvollziehbare Kontoführung hilfreich.
Ein Erbschaftskonto kann außerdem die Kommunikation mit der Bank erleichtern, weil Zahlungsaufträge und Nachweise in einem Vorgang gebündelt werden.
Für die Legitimation verlangt die Bank regelmäßig einen Nachweis der Erbenstellung. Häufig wird dafür ein Erbschein vorgelegt; je nach Fall reicht auch eine eröffnete letztwillige Verfügung mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll.
Welche Unterlagen genügen, hängt unter anderem von Kontomodell, Bankpraxis und Nachlasskonstellation ab.
Funktionen eines Nachlasskontos
- Bündelung von Zahlungen: Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, Erfüllung von Vermächtnissen und Auszahlungen bei Pflichtteilsansprüchen als Geldanspruch lassen sich über ein Erblasserkonto oft nur eingeschränkt steuern.
- Transparenz und Belegbarkeit: Kontoauszüge zeigen, welche Beträge aus dem Nachlass geflossen sind und wofür sie verwendet wurden, was spätere Abstimmungen erleichtert.
- Praktische Abwicklung von Bankvermögen: Laufende Konten, Wertpapierdepots oder Bankschließfächer sind häufig Teil des Nachlasses und erfordern klare Zuständigkeiten.
- Zusammenarbeit in der Erbengemeinschaft: Für gewöhnliche Verwaltungsmaßnahmen können Mehrheitsentscheidungen nach Erbquoten eine Rolle spielen, während Verfügungen über wesentliche Nachlasswerte oft Einstimmigkeit verlangen; ergänzend kann ein strukturierter Nachlassplan die Abläufe ordnen.
Ein Konto ersetzt keine Einigung unter Miterben, aber es macht Zahlungswege prüfbar und reduziert Rückfragen.
In vielen Fällen wird das Hinterlassenschaftskonto so geführt, dass jeder Zahlungsvorgang einem Zweck zugeordnet ist. Das unterstützt die spätere Aufteilung, ohne dass private Konten der Beteiligten als Zwischenstation dienen müssen.
Dadurch bleibt die Trennung zwischen Nachlass und Eigenvermögen auch bei längerer Abwicklung nachvollziehbar.
Voraussetzungen für die Eröffnung

Bevor eine Bank ein Nachlasskonto einrichtet, muss eindeutig geklärt sein, wer handeln darf und welchem Zweck das Konto dient. Dies gewährleistet eine sichere Nachlassregelung und verhindert unautorisierte Zahlungen.
In manchen Fällen wird das Konto als Testamentkonto geführt, wenn die Abwicklung eng mit einer letztwilligen Verfügung verknüpft ist.
Für Sie bedeutet dies: Ohne belastbaren Erbnachweis besteht regelmäßig keine Verfügungsberechtigung. Diese Regel gilt auch dann, wenn die Erbenstellung materiell-rechtlich bereits entstanden ist.
Erforderliche Dokumente
- Legitimation gegenüber der Bank: meist wird ein Erbschein als Nachweis gefordert. Alternativ kann ein eröffnetes notarielles oder handschriftliches Testament als geeignete Ausfertigung genügen.
- Nachweis zum Todesfall: In der Praxis wird häufig eine Sterbeurkunde verlangt, um die Kontoführung sauber zu dokumentieren.
- Ausweisdokumente der handelnden Personen sind erforderlich, damit die Bank Identität und Unterschriftsberechtigung prüfen kann.
- Besonderheit bei Testamentsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker handelt statt des Erben, was die Legitimation und Rechte am Testamentkonto beeinflusst.
Rechtliche Grundlagen
Die Erbschaft tritt mit dem Todeszeitpunkt ein. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich. Auch ist die Beantragung eines Erbscheins keine Voraussetzung für den Erwerb.
Für die Bank ist der Erbnachweis zentral, da sie ansonsten keine sichere Auszahlung leisten kann.
Fristen sind wesentlich: Die Ausschlagung ist grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen möglich, bei Auslandsbezug häufig innerhalb von sechs Monaten. Wer die Frist versäumt oder sich so verhält, dass eine Annahme erkennbar ist, gilt meist als gebunden.
Eine Anfechtung von Annahme oder Ausschlagung ist wiederum binnen sechs Wochen möglich und kehrt das Ergebnis rechtlich um.
Mit dem Erbfall gehen Vermögen und Schulden auf die Erben über. Hinzu kommen Ansprüche aus Pflichtteil, Vermächtnis oder Auflagen, was die Nachlassregelung komplex gestaltet.
Ausgangspunkt ist die unbeschränkte Haftung, die sich jedoch durch Aufgebotsverfahren, Dürftigkeitseinrede, Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung beschränken lässt. In der Praxis dient die Dreimonatseinrede oft als erste Orientierung.
Schritte zur Kontoeröffnung
Eine saubere Nachlasskontoeröffnung schafft Ordnung, sobald Bankvermögen Teil des Nachlasses ist. Für die Erbfallabwicklung ist es hilfreich, früh zu klären, welche Konten, Depots oder Schließfächer betroffen sind.
Das Erblasserkonto bleibt häufig der Ausgangspunkt, da dort laufende Zahlungen, Lastschriften und Gutschriften zusammenlaufen.
Termin beim bank aufnehmen
Vor dem Termin verlangt die Bank regelmäßig eine formale Legitimation, um Auskünfte zu erteilen oder Verfügungen zuzulassen. Üblich ist ein tragfähiger Erbnachweis, etwa ein Erbschein oder eine eröffnete letztwillige Verfügung mit Eröffnungsprotokoll.
Das verkürzt Rückfragen und stabilisiert die Erbfallabwicklung, besonders wenn mehrere Stellen beteiligt sind.
Bei einer Erbengemeinschaft sollte zudem geklärt werden, wer beim Termin erscheint und wie Entscheidungen dokumentiert werden. Für wesentliche Verfügungen über Nachlasswerte wird oft Einstimmigkeit verlangt.
Dies beeinflusst, welche Zahlungen vom Erblasserkonto vorübergehend freigegeben werden können.
Auswahl der Bank
Die Nachlasskontoeröffnung beginnt oft bei dem Kreditinstitut, das die Vermögenswerte bereits führt. Dort liegen Kontoauszüge, Depotübersichten und Hinweise auf Daueraufträge meist vollständig vor.
Für die Erbfallabwicklung ist dies vorteilhaft, da sich Zahlungsströme schneller nachvollziehen lassen. Banken setzen jedoch unterschiedliche Prüf- und Dokumentationsstandards um.
Eine strukturierte Vorbereitung ist wichtig, da Anforderungen an Vollmachten, Identitätsprüfung und interne Abläufe variieren können. Auch die geplante Kontonutzung spielt eine Rolle, etwa Sammlung von Nachlassgeldern oder laufende Verwaltung.
Notwendige Formulare
Kreditinstitute verwenden bankinterne Nachlass- und Legitimationsformulare. Inhaltlich geht es meist um die Feststellung der verfügungsberechtigten Personen, also Erben oder gegebenenfalls Testamentsvollstrecker.
Außerdem werden betroffene Konten, Depots und Schließfächer dem Nachlass zugeordnet. Für die praktische Kontoführung ist wichtig, wie Zeichnungsregeln festgelegt werden, etwa Einzel- oder Gemeinschaftsverfügung.
Bei mehreren Erben können Zahlungsfreigaben an Zustimmungserklärungen geknüpft sein. So bleibt die Abgrenzung zwischen neuem Nachlasskonto und dem bisherigen Erblasserkonto nachvollziehbar und kontrollierbar.
Rolle des Nachlassverwalters
Wenn Vermögen, Verbindlichkeiten und Fristen zugleich im Raum stehen, ist eine klare Zuständigkeit unerlässlich. Ein Nachlassverwalter strukturiert die Erbfallabwicklung und limitiert die Haftung auf den Nachlass. Dies schafft Orientierung bei Unklarheiten über das Vorhandensein und den Umfang von Schulden.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Nachlassverwalter sichert primär die Nachlassmasse, prüft Forderungen und organisiert Zahlungen gemäß rechtlichen Prioritäten. Für Erben bedeutet dies eine geordnete Nachlassregelung ohne Vermischung privater und Nachlassmittel. Besonders bei mehreren Beteiligten vermindert dies Streitigkeiten über Auskünfte, Belege und Auszahlungen.
Je nach Situation werden zusätzlich Schutzinstrumente geprüft, um die Erbfallabwicklung zu stabilisieren:
- Sichtung von Kontounterlagen, Verträgen und offenen Rechnungen
- Prüfung von Gläubigerforderungen und Fristen
- Abstimmung mit Banken zur Verfügungsbefugnis über Nachlasskonten
Wichtig ist die Unterscheidung zur Testamentsvollstreckung: Ordnet der Erblasser eine Testamentsvollstreckung an, übernimmt der Testamentsvollstrecker die Abwicklung. Erben sind dann in der Verfügungsmacht beschränkt, müssen aber Pflichtverletzungen wie fehlerhafte Auszahlungen oder falsche Steuerangaben überwachen. Die Nachlassregelung folgt hier anderen Zuständigkeiten als bei der Nachlassverwaltung.
Wie wird ein Nachlassverwalter eingesetzt?
Die Einsetzung erfolgt meist gerichtlich, wenn eine neutrale Verwaltung erforderlich ist, beispielsweise bei Gläubigerinteressen, Haftungsfragen oder Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft. Somit wird die Erbfallabwicklung planbar, da Zuständigkeiten und Prüfwege festgelegt sind. In der Bankpraxis ist entscheidend, wer legitimiert ist: die Erben gemeinschaftlich, der Nachlassverwalter oder der Testamentsvollstrecker.
Ob Grundbuchangelegenheiten involviert sind, hängt vom Nachlass ab; ein Überblick zur Vormerkung im Erbfall kann dabei helfen. Auch hier gilt: Eine ordentliche Nachlassregelung verlangt klare Nachweise und eine eindeutige Vertretung nach außen.
Steuerliche Aspekte
Bei der Erbfallabwicklung spielt die Steuer eine stille, aber entscheidende Rolle. Wer früh Ordnung schafft, vermeidet Nachfragen und kann Zahlungen klar zuordnen. Die Eröffnung eines Nachlasskontos hilft dabei, Bewegungen im Nachlass vom Privatkonto zu trennen.
Erbschaftssteuer und Nachlasskonto
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Nachlasses, der Art der Vermögenswerte und dem Verwandtschaftsgrad ab. Das Finanzamt prüft Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. In der Praxis sind klare Dokumentationen hilfreich, da Bewertungen oft Fragen aufwerfen.
Ein Erbschaftskonto erleichtert den Nachweis von Abflüssen bei Nachlassverbindlichkeiten, Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen. Für die Erbfallabwicklung zählt nicht nur die Zahlung, sondern auch woher sie stammt und wofür sie erfolgte. Kontoauszüge und Belege müssen deshalb vollständig und chronologisch aufbewahrt werden.
- nachvollziehbare Zuordnung von Zahlungen und Forderungen
- Trennung von Nachlassmitteln und privatem Vermögen
- einheitliche Belegsammlung für Finanzamt und Miterben
Steuerliche Pflichten des Erben
Erben müssen den Erwerb beim Finanzamt anzeigen und auf Aufforderung eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung erhält zudem häufig Kenntnis über Erbfälle, da Banken, Notare und Nachlassgerichte Mitteilungspflichten haben. Früh gesammelte Unterlagen erleichtern das Einhalten von Fristen.
Bei Immobilien oder Unternehmensanteilen sind die Bewertungsfragen oft komplex. Steuerbefreiungen, Bewertungsansätze und Gestaltungsspielräume spielen eine Rolle, ohne dass dies sofort erkennbar ist. Eine geordnete Nachlasskontoeröffnung unterstützt die Prüfung, weil Zahlungsströme, Stichtage und Nachweise konsistent dokumentiert sind.
Häufige Fragen zur Nachlasskontoeröffnung
Bei einer Nachlasskontoeröffnung steht weniger die theoretische Seite, sondern vor allem die praktischen Abläufe im Alltag im Vordergrund. Ein Hinterlassenschaftskonto bündelt Zahlungen und ermöglicht eine transparente Verwaltung der Erbmasse. Dies gilt, bis die Erbfolge abschließend geklärt ist.
Entscheidend bleibt stets ein belastbarer Erbnachweis, der es der Bank erlaubt, Verfügungen rechtssicher zu genehmigen.
Welche Banken bieten Nachlasskonten an?
In Deutschland offerieren zahlreiche Institute ein Hinterlassenschaftskonto, darunter Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie große Privatbanken wie Deutsche Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank. Maßgeblich ist nicht die grundsätzliche Kontoeröffnung, sondern welche Legitimationsnachweise im jeweiligen Fall akzeptiert werden.
Banken verlangen regelmäßig einen Erbnachweis für die Nachlasskontoeröffnung. Häufig akzeptierte Varianten sind:
- Erbschein als Standardnachweis, vor allem bei unklarer Erbfolge
- notarielles Testament oder notarieller Erbvertrag jeweils kombiniert mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- zusätzliche Bankformulare sowie Identitätsprüfungen der handelnden Personen
Da sich interne Prüfprozesse und Formularanforderungen unterscheiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der jeweiligen Bank. Dies minimiert Rückfragen, wenn das Hinterlassenschaftskonto für laufende Ausgaben oder Kontoumschichtungen erforderlich ist.
Wie lange dauert die Kontoeröffnung?
Die Dauer der Kontoeröffnung hängt in der Regel von zwei Faktoren ab: zum einen davon, wie schnell die Erbfolge zweifelsfrei feststeht und zum anderen davon, wie rasch der Erbnachweis vorgelegt wird. Bei eindeutiger Sachlage und vollständigen Unterlagen kann die Einrichtung innerhalb weniger Tage erfolgen.
Bei Erbengemeinschaften, Auslandsbezügen oder Streitigkeiten über die Erbenstellung verlängert sich der Prozess hingegen oft erheblich.
Weitere Zeitfaktoren sind das Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht sowie die Beschaffung notarieller Dokumente. Zusätzlich sollten Erben relevante Fristen beachten, beispielsweise die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen beziehungsweise sechs Monaten in bestimmten Fällen und Anfechtungsfristen von sechs Wochen. Diese Fristen laufen unabhängig davon, wann das Hinterlassenschaftskonto nutzbar wird.
Vorteile eines Nachlasskontos
Ein Nachlasskonto schafft Ordnung, wenn nach einem Todesfall Zahlungen weiterlaufen und Fristen zu beachten sind. Für viele Erben dient es als praktischer Rahmen, um eine Nachlassregelung sauber zu steuern.
Jeder Schritt wird dadurch belegbar gemacht, was die Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten erhöht.
Schutz der Erbmasse
Erben übernehmen neben Vermögen oft auch Schulden und andere Nachlassverbindlichkeiten. Dazu zählen unter anderem Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen.
Ein strukturierter Zahlungsweg über das Nachlasskonto erleichtert die Kontrolle der Beträge, die aus der Erbmasse abfließen.
Zur Haftungssteuerung kommen in der Praxis Instrumente wie Dreimonatseinrede, Dürftigkeitseinrede, Aufgebotsverfahren, Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung zum Einsatz. Ein klar geführtes Erbschaftskonto unterstützt die Bestandsaufnahme.
Es ermöglicht das Nachvollziehen von Ein- und Ausgängen sowie eine schnellere Zuordnung von Belegen.
Klare Trennung von Vermögen
Eine getrennte Kontoführung verhindert die Vermischung privater Ausgaben mit Nachlassbewegungen. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen als Erbengemeinschaft handeln.
Ebenso relevant ist dies bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder widersprüchlichen Interessen, welche die Abstimmung erschweren.
Ein Testamentkonto dient hier als feste Arbeitsgrundlage, weil es einen einheitlichen Blick auf den Zahlungsverkehr ermöglicht.
- Nachvollziehbarkeit bei laufenden Kosten wie Versicherungen, Krediten, Nebenkosten und Steuern
- Geordnete Auskunft gegenüber Pflichtteilsberechtigten, die Ansprüche auf Nachlassverzeichnis und Wertermittlung haben
- Belegkette für Gutachten, etwa zu Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, ohne private Kontodaten offenzulegen
Gerade bei streitanfälligen Konstellationen stärkt diese Trennung die Transparenz. Sie erleichtert die Kommunikation mit Banken, Miterben und Beratern.
Dies hält die Nachlassregelung in der Praxis handhabbar und sorgt für Klarheit in komplexen Situationen.
Rechtliche Beratung durch Anwälte
Bei der Nachlasskontoeröffnung geht es nicht allein um das Ausfüllen von Bankformularen. Wesentlich ist, wer rechtswirksam handeln darf und welche Nachweise zur Legitimation gegenüber der Bank genügen.
Eine juristische Bewertung klärt diese Fragen und entlastet die Erbfallabwicklung deutlich.
Wann ist anwaltliche Unterstützung notwendig?
Anwaltliche Unterstützung erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn die Erbfolge unklar bleibt oder erbquotenrechtliche Streitigkeiten bestehen. Obwohl ein Erbschein grundsätzlich über das Notariat oder Nachlassgericht angebracht werden kann, ergeben sich oft Unsicherheiten bezüglich Vertretungsbefugnissen und Verfügungen über Konten.
Diese Aspekte beeinflussen unmittelbar die Nachlasskontoeröffnung.
Innerhalb von Erbengemeinschaften sind viele Handlungen nur gemeinschaftlich durchführbar, beispielsweise bei Immobilien oder größeren Auszahlungen. Fehlt Einigkeit, drohen langwierige Blockaden, die den Erbfall verzögern können.
In solchen Fällen kann ein Nachlassverwalter berufen werden, der den Nachlass geordnet sichert und bestehende Verbindlichkeiten bedienen kann.
Weitere typische Problemstellungen betreffen unklare oder widersprüchliche Testamente, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche sowie Haftungsfragen im Zusammenhang mit Nachlassschulden. Die Erbenhaftung ist grundsätzlich unbeschränkt; daher werden in der Praxis frühzeitig Instrumente zur Haftungsbeschränkung geprüft.
Dies schafft eine belastbare Grundlage, noch bevor Vermögenswerte bewegt oder die Nachlasskontoeröffnung umgesetzt wird.
Auswahl des richtigen Anwalts
Von großer Bedeutung ist eine Spezialisierung auf das Erbrecht sowie Erfahrung im Umgang mit Erbengemeinschaften, bankrechtlichen Themen und Grundbuchangelegenheiten.
Erfahrungen bei der Prüfung von Testamenten und Erbverträgen sowie Kenntnisse zu erbschaftsteuerlichen Pflichten sind weitere wichtige Kriterien. Eine strukturierte Steuerung der Erbfallabwicklung kann Reibungsverluste in der Kommunikation mit Banken und Behörden erheblich minimieren.
- Transparente Kosten: Üblich sind Abrechnung nach RVG, Stundensatz oder ein klarer Rahmen für die Erstberatung.
- Nachweisbare Praxis: Fälle mit Nachlassverwaltung, streitigen Erbquoten und gesperrten Konten sind besonders aussagekräftig.
- Klare Zuständigkeiten: Wer mit Nachlassverwalter, Nachlassgericht und Bank koordiniert, sorgt für saubere Abläufe.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu diesem Thema
Der richtige Ablauf bei einer Nachlasskontoeröffnung ist entscheidend. Wer frühzeitig Klarheit schafft, verhindert spätere Sperren und Konflikte mit der Bank oder innerhalb der Familie.
Eine sorgfältige Erbfallabwicklung beginnt mit einer gründlichen Prüfung der Ausgangslage. Sie endet erst, wenn alle Zahlungen, Unterlagen und Ansprüche lückenlos dokumentiert sind.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Beratung ordnet Ihre Stellung als Erbe ein und überprüft die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einschließlich der Fristen. Diese betragen in der Regel sechs Wochen, bei Auslandsbezug sechs Monate.
Auch eine Anfechtung ist möglich; hierfür gilt meist eine Frist von sechs Wochen. Gleichzeitig bewerten wir Haftungsrisiken aus Nachlassverbindlichkeiten, zum Beispiel über die Dreimonatseinrede, das Aufgebotsverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren.
Zur Legitimation gegenüber Banken klären wir, ob ein Erbschein erforderlich ist oder ob eine letzte Verfügung ausreicht. Darauf aufbauend strukturieren wir die Abwicklung von Konten, Depots und Schließfächern.
Dies schließt die Schritte zur Nachlasskontoeröffnung und Führung eines Hinterlassenschaftskontos ein. Innerhalb von Erbengemeinschaften analysieren wir Zustimmungsfragen, etwa Einstimmigkeit bei Verfügungen und das Mehrheitsprinzip bei Verwaltung gemäß Erbquoten.
Pflichtteilsansprüche umfassen Geldforderungen sowie Auskunfts- und Wertermittlungsrechte, die wir prüfen und bei Bedarf durchsetzen oder abwehren. Vermächtnisse nach § 1939 BGB werden als schuldrechtliche Ansprüche behandelt und erfüllt.
Steuerlich bereiten wir die Anzeige beim Finanzamt vor und bereiten eine mögliche Erbschaftsteuererklärung vor, inklusive Bewertung von Immobilien oder Unternehmensvermögen.
So erreichen Sie uns
Zur Mandatsanfrage stehen Ihnen übliche Kommunikationswege offen: telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Für eine erste Einschätzung halten Sie bitte die letzte Verfügung oder den aktuellen Stand des Erbscheins bereit.
Hilfreich sind außerdem Informationen zu Bankverbindungen (Konten, Depots, Schließfächer), eine Übersicht bekannter Nachlassverbindlichkeiten, Angaben zu Miterben sowie Hinweise zu Immobilien- oder Unternehmenswerten. So können Hinterlassenschaftskonto und Erbfall zügig und präzise eingestuft werden.
FAQ
Was ist eine Nachlasskontoeröffnung und warum ist sie für die Erbfallabwicklung sinnvoll?
Worin liegt der Unterschied zwischen Erblasserkonto und Nachlasskonto?
Welche Funktionen hat ein Erbschaftskonto in der Praxis?
Welche typischen Unsicherheiten entstehen nach einem Todesfall?
Welche Risiken bestehen ohne strukturierte Nachlassabwicklung?
Welche Unterlagen verlangen Banken als Erbnachweis?
Was gilt, wenn eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde?
Wird man automatisch Erbe oder muss man die Erbschaft annehmen?
Welche Fristen gelten für Ausschlagung und Anfechtung?
Warum sind Banktermine in der Nachlassabwicklung oft zeitkritisch?
Wie bereitet man den Termin bei der Bank zur Nachlasskontoeröffnung vor?
Nach welchen Kriterien sollte die Bank ausgewählt werden?
Welche Besonderheiten gelten in der Erbengemeinschaft bei Kontoführung und Verfügungen?
Welche Banken bieten Nachlasskonten an?
Wie lange dauert die Nachlasskontoeröffnung?
Wie hilft ein Nachlasskonto beim Schutz der Erbmasse?
Welche Instrumente zur Haftungsbeschränkung kommen bei unklaren Schulden in Betracht?
Welche Rolle hat der Nachlassverwalter in der Nachlassregelung?
Wie wird ein Nachlassverwalter eingesetzt und was bedeutet das für die Bankabwicklung?
Welche Bedeutung hat das Nachlasskonto für Pflichtteil und Vermächtnis?
Welche steuerlichen Pflichten haben Erben und wie hilft ein Nachlasskonto dabei?
Wann ist anwaltliche Unterstützung bei Nachlasskontoeröffnung und Nachlassabwicklung besonders wichtig?
Woran erkennt man einen geeigneten Anwalt für Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer?
Welche Leistungen werden typischerweise im Rahmen der anwaltlichen Begleitung angeboten?
Wie können Sie eine Anfrage stellen und welche Unterlagen sind für eine erste Einschätzung sinnvoll?
Wolfgang Herfurtner | Rechtsanwalt | Geschäftsführer | Gesellschafter
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